Aiwangers Rache? Gegen Ex-Lehrer, der Flugblatt-Affäre ins Rollen brachte, wird ermittelt

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MÜNCHEN. In der Flugblatt-Affäre um Bayerns Wirtschaftsminister und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger droht einem früheren Lehrer von Aiwangers Schule Ärger mit Justiz- und Disziplinarbehörden. Dies berichtet der Berliner „Tagesspiegel“. Wie das bayerische Kultusministerium bestätigt habe, laufe bei der Staatsanwaltschaft Regensburg ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Mann, der die Affäre ins Rollen gebracht haben soll.

Die Flugblatt-Affäre hat ihm vordergründig nicht geschadet: Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger. Foto: StMWi/R.Kerl

Das von den Freien Wählern geführte Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft als zuständige Disziplinarbehörde „über die im Raum stehenden Vorkommnisse“ informiert. Grundsätzlich werde überprüft, ob sich der Mann durch ein mögliches „unbefugtes Offenbaren“ strafbar gemacht hat. Zunächst hatte der „Tagesspiegel“ berichtet. Dessen Redaktion hatte nach eigenen Angaben gegen das Kultusministerium klagen müssen, um die Bestätigung der Information zu bekommen. Der ehemalige Lehrer ist nach Medienberichten seit zehn Jahren pensioniert.

Das Verfahren läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft schon seit Anfang September. Eingeleitet worden seien die Ermittlungen nach diversen Anzeigen infolge der Berichterstattung im Zusammenhang mit der Flugblatt-Affäre. Aiwanger war im Zuge der Affäre wenige Wochen vor der Landtagswahl unter Druck geraten, nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte, dass bei ihm zu Schulzeiten ein antisemitisches Flugblatt gefunden worden war. Mehrere Medien berichteten in dem Zusammenhang, dass ein ehemaliger Lehrer das Schreiben weitergegeben haben soll.

Aiwangers Bruder sagte später, er habe das Flugblatt verfasst. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entschied nach Aiwangers Beantwortung eines Fragenkatalogs und einer Entschuldigung seinerseits, ihn nicht als Minister zu entlassen. CSU und Freie Wähler wollen ihre Koalition fortsetzen. News4teachers / mit Material der dpa

Fall Aiwanger: Gymnasium hat keine Unterlagen zum Flugblatt-Vorfall mehr – rechtens

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GEW-nee!
6 Monate zuvor

Wieso denn Aiwangers Rache? Der müsste dem Kollegen doch einen roten Teppich ausrollen und dankbar sein!

Realist
6 Monate zuvor

Entscheidend wird wohl sein, ob das „Flugblatt“ nur in der Schule (=schulöffentlich) oder auch außerhalb verteilt wurde (=öffentlich).

ed840
6 Monate zuvor

Es wird wohl nicht nur um das Flugblatt an sich gehen, sondern auch um Informationen wer damals als Verfasser verdächtigt wurde, Internas aus dem Disziplinarausschuss und weitere personenbezogene Daten aus der Schulzeit des Herrn Aiwanger. Das sind m.M. eigentlich keine Informationen, die eine Lehrkraft nach eigenem Ermessen der Presse zuspielen kann.

Michael K.
6 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Es gibt eine „Verschwiegenheitspflicht des Beamten in dienstlichen Angelegenheiten“. Sie beinhaltet, dass man personenbezogene (Schüler-)Daten nicht austauschen (mitteilen) darf mit „Fremden/Außenstehenden“, eigentlich nicht einmal mit Kollegen, die nichts mit diesem Schüler zu tun haben. (Hält sich nur meist keiner dran.)

447
6 Monate zuvor

Was heisst denn „Rache“?

Rache wäre es, wenn Aiwanger im Bierzelt sein Foto hochhalten und seine Adresse ausrufen würde. Wer gut recherchieren kann findet jetzt schon easy raus wie er heisst.

Der knall-linke (Ex-)Lehrer, der selbst Politiker werden wollte (SPD), hat schlicht dienstliches, vertrauliches Material
1. bewusst in Stasi-Manier gebunkert
2. ideologisch nahestehenden Journalisten zugespielt.

Das ist offensichtlich ein schwerer Verstoss – ausser es ist alles „ok“, wenn es von links kommt.

Was wäre wohl los im Medienblätterwald, würden CDU-Lehrer (nur als Beispiel, könnte irgendeine nicht linke Partei sein) die Jugendsünden oder auch schweren Verfehlungen von linken Politikern anderer Parteien mitten im Wahlkampf (!) aufwärmen und rausposaunen?

Ohooooo, ich höre schon das Toben vom „Recht auf Vergessen“, “ Jugendsünde“, „Datenschutz“, „Verschwörungsnarrativ“, „Wahlbeeinflussung!!!!1″und Co.!

polly
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Das hat schon ein „Gschmäckle“: 35 Jahre das Ding aufbewahren und dann 5 Wochen vor der Landtagswahl veröffentlichen it einem Riesen-Trara drumherum.

Tigerente
5 Monate zuvor
Antwortet  polly

Finde ich auch. Wenn da mal keine Gelder insgeheim geflossen sind?!?

Achin
5 Monate zuvor
Antwortet  447

Ihre Wortwahl, etwa „Stasi-Manier“ oder „ideologisch nahestehend“, ist anschlussfähig mit sehr bedenklichen Grundhaltungen. Spielen Sie in Ihrem Lehrerkollegium den Klein-Aiwanger?

Wutbürger
5 Monate zuvor
Antwortet  Achin

Er hat doch Recht.
Bedenkliche Grundhaltung ist wohl eher, solch zutiefst verachtenswerte Straftaten auch noch zu entschuldigen.

Mondmatt
5 Monate zuvor
Antwortet  447

Also QM-Systeme und auch der Datenschutz sehen für private Lehreraufzeichnungen über Schüler und Notenhefte eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren vor, sofern keine Klage oder sonstige Maßnahme es zwingend nötig macht diese länger zu lagern.

Danach sind diese Unterlagen, aus Gründen des Datenschutzes, zu vernichten, sofern der Dienstherr keine Archivierungsmöglichkeit anbietet.

Ich denke diese Regelung wurde genau für solche Fälle getroffen. Lehrer die nach über 30 Jahren irgendwelche vergilbten Unterlagen aus ihrem Privatarchiv kramen um ein paar alte Rechnungen zu begleichen.

Der Zauberlehrling
6 Monate zuvor

Wer anderen eine Grube gräbt ….

Ausplaudern von Dienstgeheimnissen geht halt gar nicht. Darüber wurde er bestimmt auch mal belehrt, wenn auch vor Jahrzehnten.

Michael K.
6 Monate zuvor

Es ist ziemlich klar, dass dieser Lehrer diese Dinge nur hervorgekramt hat, um Herrn Aiwanger zu schaden. Nun kann vielleicht die Ermittlung herausfinden, ob da vielleicht Gelder geflossen sind (Bestechung) oder ob es denn stimmt, dass der Bruder das damals geschrieben hat usw.-usf.

Dieser Lehrer hat definitiv gegen das Beamtenrecht verstoßen. Ich sehe da zwei Punkte: die Verschwiegenheitspflicht in dienstlichen Angelegenheit (Schülerdaten) und dass dem Beamten die „Flucht in die Öffenlichkeit“ (öffentliche Kritik) verwehrt ist.

GEW-nee!
6 Monate zuvor
Antwortet  Michael K.

Und selbst wenn er dem Herrn Staatsminister schaden wollte- ihm leider letztendlich Wahlkampfhilfe geleistet hat- bleibt das Flugblatt doch das Flugblatt.

Alex
5 Monate zuvor
Antwortet  GEW-nee!

Es geht aber eben nicht um das Flugblatt, sondern um das Fehlverhalten des ehemaligen Lehrers. Dass es das Teil 35 Jahre aufgehoben hat, um es im „passenden Moment“ zu präsentieren, zählt für mich als Vorsatz. Das könnte strafrechtlich durchaus relevant sein.

447
5 Monate zuvor
Antwortet  GEW-nee!

Wer grob 35 Jahre altes Material über Schüler aufbewahrt und durchsticht – ist selber totalitär oder psychisch gestört.

35 Jahre, hallo? Man mache sich mal die Zeitspanne klar…

Dreamghost
5 Monate zuvor

Mehr politische Bildung an Schulen , mehr politische Bildung an Schulen, aber wehe ihr versucht zu verhindern, dass Nazis an die Macht kommen.

Dreamghost
5 Monate zuvor

Und zum Thema „DIENSTGEHAAIMNISSS“:
Flugblätter werden gedruckt, um sie öffentlich zu machen (zu verteilen). Meiner „linksversifften“ Meinung nach, fällt es nicht mehr unter Dienstgeheimnis, wenn man es selbst öffentlich machen will. 35 Jahre aus Vorsatz aufgehoben?
Klar der Lehrer wusste damals schon, dass Herr Aiwanger in die Politik geht und eine Partei führen wird, die bis zur vorletzten Bayernwahl niemand so richtig kannte. Er hat sich nicht nur einfach an den Namen erinnert und im Archiv nachgeschaut, nene. Das ist eine ganz große Verschwörung, würde mich nicht wundern, wenn Bill Gates da auch seine Finger im Spiel hat.
Traurig, dass das KM sich an solchen parteipolitischen Spielen beteiligt, gibt aber anscheinend keine Krisen, um die man sich kümmern müsste.

Inselbegabung
5 Monate zuvor
Antwortet  Dreamghost

Das reden Sie sich so hin, wie Sie es gerne hätten. Aber ein Experte im Schulrecht bin ich auch nicht bzw. im Beamtenrecht. Es geht ja darum, dass ein Lehrer ausgeplaudert hat, was jemand als Schüler gemacht haben soll. Und das nicht nur im Lehrerkollegium, sondern in die weite Welt hinaus (Medien, deren Mitarbeiter vermutlich gezielt nach so etwas gesucht haben). Das waren damals innerschulische und somit dienstliche Angelegenheiten. Die durften damals nicht einfach so nach außen mitgeteilt werden. Wenn das stimmt und das müsste ja zu klären sein, dann gilt das auch heute noch.

Hat jemand mit 16 eine Straftat begangen, wird er auch noch mit 42 nach Jugendstrafrecht bestraft, (wenn er dann erst deswegen vor Gericht kommt) weil er das als Jugendlicher tat. So kenne ich es, auch wenn die Begrifflichkeiten womöglich nicht ganz passen.

Ansonsten könnten/dürften wir ja alle Vergehen unserer ehemaligen Schüler an die Presse weitergeben, wenn 10, 20, 30 Jahre vergangen sind. Dürfen wir das? Überlegen Sie selbst.

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