BERLIN. Berlin erlebt zum Schuljahresbeginn eine außergewöhnliche und umstrittene Entscheidung: Das Verwaltungsgericht hat das Pankower Schulamt angewiesen, am Heinrich-Schliemann-Gymnasium siebte Klassen mit jeweils 36 Kindern einzurichten – obwohl die vom Land vorgesehene Obergrenze bei 32 liegt. Eine derartige Überbelegung habe es seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben, berichtet der Tagesspiegel. Die Unruhe in der Hauptstadt um das neue Übergangsverfahren dürfte durch die Entscheidung kaum abklingen.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist das Aufnahmeverfahren des humanistischen Heinrich-Schliemann-Gymnasiums. Nach Angaben des Schulrechtlers Olaf Werner, der Eltern vertritt, beanstandeten die Richter insbesondere die Gewichtung der Naturwissenschaftsnote bei der Auswahl der Bewerber. Diese habe keinen Bezug zum Schulprofil, weshalb die Platzvergabe als „fehlerhaft“ eingestuft wurde.
„Die Notengewichtung muss einen Bezug zum Schulprofil haben“, erläuterte Werner gegenüber dem Tagesspiegel. Da dies hier nicht gegeben sei, habe das Gericht die Bildung von übergroßen Klassen zugelassen, um betroffenen Kindern doch noch den Zugang zur Schule zu ermöglichen. Unklar ist bislang, ob die Senatsbildungsverwaltung die abweichende Gewichtung genehmigt hatte.
Das Ergebnis: Auch Bewerber mit bestem Notendurchschnitt (1,0) erhielten in diesem Jahr nicht automatisch einen Platz. Die Nachfrage war schlicht zu hoch – ein altbekanntes Problem im kinderreichen Bezirk Pankow, wo allein rechnerisch rund 25.000 Schulplätze fehlen.
„36 Kinder in einem Raum widersprechen dem Anspruch auf individuelles Lernen fundamental“
Beim Bezirkselternausschuss Pankow stößt das Urteil auf massiven Protest. Auf Facebook hieß es: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts mag juristisch korrekt sein – pädagogisch ist es ein Skandal.“ Die Höchstgrenzen von 32 Schülern pro Klasse seien ja nicht willkürlich festgesetzt worden. Sie dienten dazu, pädagogisch tragfähige Bedingungen zu sichern. Mit drei Dutzend Kindern in einem Raum werde dieses Ziel konterkariert.
Vorsitzender Matthias Nebur kritisierte: „36 Kinder in einem Raum widersprechen dem Anspruch auf individuelles Lernen fundamental.“ Statt Unterstützung beim Übergang in die Oberschule erlebten Kinder und Lehrkräfte nun Enge, Lärm und fehlende Ruhe. Lehrkräfte würden in eine Situation gedrängt, die die Standards des Landes Berlin unterlaufe. Die Elternvertreter warnen vor den Folgen: Eine so überbelegte Klasse sei kein guter Start in die Oberschulzeit, sondern ein „Rückschritt für Bildungsgerechtigkeit“.
Die Entscheidung fällt in ein Jahr, in dem die Zahl der Schulplatzklagen in Berlin stark zugenommen hat: Das Schulamt Pankow meldet 50 Prozent mehr Verfahren als im Vorjahr. Besonders betroffen sind neben Gymnasien auch nachgefragte Integrierte Sekundarschulen.
Hintergrund: Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hatte die Zugänge zum Gymnasium erschwert – Kinder ohne entsprechende Empfehlung müssen seit diesem Schuljahr einen Probetag absolvieren, praktisch einen Test. Dabei waren zuletzt nur 2,6 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erfolgreich. Für die CDU-Politikerin kein Problem: Die geringe Quote mache deutlich, dass die Lehrkräfte an den Grundschulen die richtige Förderprognose abgegeben hätten, sagte Günther-Wünsch im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Kritik, die Hürden beim Probetag seien zu hoch gewesen, wies die Bildungssenatorin zurück: «Die Aufgaben sind durch eine zwölfköpfige Expertengruppe erarbeitet worden», sagte sie. Darunter seien auch fünf Grundschul- und fünf Gymnasiallehrkräfte gewesen. Die Aufgaben hätten sich außerdem am Rahmenlehrplan der Klasse 6 orientiert. Unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin hatte allerdings bemängelt, die neue Regelung verstärke die Auslese beim Übergang aufs Gymnasium (News4teachers berichtete).
Zahlreiche Eltern klagten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied allerdings in mehreren Eilverfahren, dass der Probeunterricht zur Eignungsfeststellung ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht zu beanstanden seid. News4teachers
 
                








Versündigung an den Schülern.
Unfassbar.
Eigentlich müsste der Richter jetzt mal drei Wochen dort hospitieren kommen. Ein Stuhl mehr ist dann doch auch kein Problem mehr.
Ich weiß nicht, ob sich Papo auf den Richter bezieht.
Den Schlamassel richtete ja die Schule an, das Gericht stellte es lediglich fest und lässt es nicht durchgehen :/
Ähm, nein. Den Schlamassel richteten die Eltern und deren Anwälte an, die unbedingt (mit dem Fuß aufstampf) an die Schule wollten.
… weil Sie das recht hatten und die Schule unrechtmäßig handelte – das Gericht entschied darüber…
Ungeachtet dessen, dass Sie Papos Gedanken da nicht lesen können, weshalb ich bei meiner geäußerten Skepsis bleibe, verwechseln Sie hier Täter und Richter…
Die Zugangskriterien gelten an dieser Schule seit dem Jahr 2011 und waren im Jahr 2019 Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Von der damals zuständigen Kammer wurden dabei keine Einwände erhoben. Zudem wurde festgestellt, dass die Kriterien von der Senatsverwaltung genehmigt wurden. Die Formulierung, die Schule sei schuld, greift daher zu kurz. Vielmehr muss die Schule nun Wege finden, die Situation so zu gestalten, dass den Kindern ein akzeptables Lernumfeld ermöglicht wird. Aber gut, dass Sie sich vor Ihrem Urteil sachkundig gemacht haben.
“Nach Angaben des Schulrechtlers Olaf Werner, der Eltern vertritt, beanstandeten die Richter insbesondere die Gewichtung der Naturwissenschaftsnote bei der Auswahl der Bewerber. Diese habe keinen Bezug zum Schulprofil, weshalb die Platzvergabe als „fehlerhaft“ eingestuft wurde.”
Hätte die Schule 2011 mal lieber geschaut, ob ihre Kriterien zu ihrem eigenen Profil passen… Naja, nach Ihren Angaben ist das wohl 14 Jahre lang nicht geschehen und hat nun Konsequenzen :/
Im anderen Artikel hier wird offziell herumgejammert, dass Deutschland zu wenig für den MINT-Bereich tut, und jetzt ist er plötzlich für die Zulassung zum Gymnasium scheinbar unwichtig.
Deutschland auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit….
Jede Schule sollte eigentlich einen eigenen Verwaltungsjuristen haben. Der fehlt noch in den multiprofessionellen Teams. Das ist in Deutschland sehr wichtig, wo Formalien über den Sachfragen stehen.
Bei der derzeitigen Überbürokratisierung ist es für Schulen unmöglich rechtssicher zu handeln, zumal sich viele Verordnungen und Gesetze widersprechen.
Irgendwann kommt dann ein Winkeladvokat hervorgekrochen und erklärt und was Recht ist. Auch ein Grund, weshalb ein zunehmender Teil der Menschen am derzeitigen Rechtssystem zweifelt. Aber gut, die Eltern haben ja ihren Willen bekommen. Der Anwalt hat sich für das “Recht” eingesetzt. Die Schulverwaltung hat bereits alle Ressourcen verplant und genehmigt keine zusätzlich Klasse (mal ganz abgesehen von Räumen und Personal). Der zufällige Rainer kann wieder ahnunslos über andere fabulieren und die Kollegen (und Kinder!) müssen die ganze Sch…e ausbaden. Weiter so!
Ein Gericht hat entschieden. So ist das eben.
Können doch wochenweise 18 Schüler in Home-Schooling gehen. Hat bei Corona ja auch wunderbar funktioniert. Wo ist das Problem? /s
Das können Sie ja mal die Eltern und due Kids selbst fragen.
Hat eben nicht funktioniert. Wer soll Homeschooling unterrichten, wenn er gleichzeitig die anderen 18 unterrichtet?
Wieso? Können Lehrer: innen doch parallel machen. Ist doch total easy. Für das Lehrpersonal kein Problem.
Es ist allerdings festzuhalten, dass auch die Obergrenze von 32 Schülern pro Klasse nicht auf fundierten pädagogischen oder soziologischen Erkenntnissen beruht.
Oha, (regierungsnahe) Studien haben doch ergeben, dass Klassengrößen für den Lernerfolg nicht ausschlaggebend sind.
https://www.news4teachers.de/2023/06/kmk-berater-prof-koeller-warnt-vor-kleineren-klassen-dann-bekommen-wir-noch-mehr-unqualifiziertes-personal-in-die-schulen/?amp&xing_share=news
Warum kann man nicht ausnahmsweise eine zusätzliche Klasse bilden?
Weil wahrscheinlich sowohl das Lehrpersonal als auch die Räumlichkeiten nicht vorhanden sind.
Weil für eine zusätzliche Klasse mehr Lehrkräfte und mindestens ein zusätzlicher Raum gebraucht werden.
Behelfsmäßig wäre da sicher etwas möglich, auch wenn ich die Schule natürlich nicht kenne. In unserer Grundschule wurde z.B. damals Fachräume getauscht und zusammengelegt, um eine weitere Klasse unterzubringen. Und auch an unserem Gymnasium wird im Moment jeder irgendwie verfügbare Abstellkammer als Unterrichtsraum genutzt bis die neuen, dringend benötigten Klassenräume in hoffentlich 1,5 Jahren fertig sind. Und es ist ja nicht so, dass andere Schulen nicht auch kreative Lösungen bei fehlenden Lehrern finden.
Warum kann VW mit dem vorhandenen Personal nicht einfach doppelt so viele Autos zum halben Preis bauen? Dann wären sie wieder konkurrenzfähig…
Ich weiß gar nicht warum sich die Kollegen am Gymnasium so aufregen?
An der Berufsschule habe ich schon mehrfach vor Klassen mit 44-46 Azubis gestanden. Die Betriebe können halt rund ums Jahr Lehrverträge abschließen und wenn sie die Azubis bei uns dann anmelden, müssen wir sie nehmen. Da gibt es keine Obergrenze und keine Möglichkeit abzulehnen. Im Juni hatten wir 25 Anmeldungen für den Ausbildungsberuf, also haben wir eine Klasse eingerichtet. Jetzt im September sitzen auf einmal 44 Azubis da, weil sie in den letzten beiden Wochen noch ihre ausbildungsverträge unterschrieben haben. Teilen können wir nicht, weil uns dafür die Laborräume und die Fachkollegen fehlen. Außerdem haben die Azubis 4 Monate Probezeit. Es ist also gut möglich, dass von den 44 Azubis zu Weihnachten wieder 16 Azubis weg sind, weil sie die Probezeit nicht geschafft haben.
DAS ist bei uns in jedem Jahr Alltag und wird mit keinem Wort in den Medien und auch nicht hier auf der Fachseite fürh Lehrer erwähnt. Die Berufsschule kommt in den Medien praktisch gar nicht vor.
Weil es Kinder in der fünften Klasse sind? Ein Unterschied?
Ist zwar das falsche Bundesland, aber vielleicht kann ja Frau Schopper auch diese SuS irgendwie bis zum zum Abitur ganz besonders doll fördern. Ich sähe mich dazu als unterrichtende Lehrkraft jedenfalls außerstande, hätte aber trotzdem in solchen Monsterklassen ein schlechtes Gewissen, überhaupt schlechte Noten zu vergeben.
Mir tun alle Beteiligten in dieser Angelegenheit sehr leid! Wir vergeuden immer mehr die einzige Ressource, die wir in diesem Land haben…
“Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist das Aufnahmeverfahren des humanistischen Heinrich-Schliemann-Gymnasiums.”
Bodenhaltung für Kinder finde ich nicht sonderlich human…
Michh irritiert allerdings, welch Kritik das Gericht erntet, weil die Schule Mist baute – oder gab es eine Chance, dass die Ihr eigenes Schulprofil gelesen haben?
Wenn die Lesepatin mal nicht kommen könnge, weil Ihr der Führerschein entzogen wurde, beschwere ich mich doch auch nicht bei den Behörden :/
Profitipp: Aufnahmeverfahren soweit möglich verschärfen.
So wie beim Asylverfahren – mit Zurückweisung am Schulportal?
Wenn Sie darauf bestehen …
Ich würde das Verfahren eher so gestalten, dass sich mehr Kinder als es die Kapazitäten zulassen weder anmelden noch reinklagen können.
Hat im Artikel ja sehr gut funktioniert 😛
An den ISSen sind wir halt auch überbelegt. Ich hab in meinem Klassenraum keine freien Plätze. In den 5 Parallelklassen sind das genauso aus. Und dazu kommt noch das wir hier die Schüler nicht so leicht “loswerden” können und die halt extrem heterogen sind… Es ist ein Albtraum.
Was macht Sie eigentlich zum Profi?
Ich dachte, Sie währen Sportlehrer und keine Schulleitung?
Ich hatte vor wenigen Jahren 34 SchülerInnen in einer 13. Klasse, Abiturjahrgang. In Deutsch. Natürlich hatte ich daneben noch eine zweite Abschlussklasse.
War keine Nachricht wert.
Ein Gericht hat die Aufgabe, “Recht zu machen”. Es hat nicht die Aufgabe, “es allen recht zu machen”. Eine höhere Instanz entscheidet vielleicht anders. Das sahen wir ja gerade bei der Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt. Alle unteren Instanzen entschieden, das sei rechtskräftig. Sogar Berufung und Revision wurden ausgeschlossen (wozu gibt es sie dann?). Aber beschweren konnten man sich trotzdem (seltsam) und dann entschied das BVG, die Vorgriffsstunde ist doch unrechtmäßig zustande gekommen.
Das Vertrauen in Richtersprüche wird allerdings nicht gerade gefördert. Man lernt nur, wenn einem ein Urteil nicht passt, geht man in die nächste Instanz.
Das ist so, weil in der zweiten Instanz in der Regel Schluss ist. Teilweise auch in der ersten Instanz.
Rechtsmittel von der zweiten Instanz zu einem Bundesgericht müssen ausdrücklich zugelassen werden. In der Regel werden sie das nicht. Dagegen kann man aber eine (Nichtzulassungs) Beschwerde einlegen.
Wenn Sie ein Bundesgericht wären, würden Sie auch nicht wollen, dass jeder 08/15 Fall, der so oder so ähnlich schon zigtausend-
oder millionenfach entschieden wurde, bei Ihnen landet.
#ständigeundgefestigterechtsprechung
Wie groß sind denn die Klassenräume? Bei Hühnern gibt es da so Vorgaben..
Großmutter genug, das einzige was viel Platz frisst, sind diese dämlichen Tisch.
Die Mutter bei groß bitte streichen, dann ergibt das ganze auch einen Sinn
Der Platz ist ja auch nicht in der Großmutter, sondern im Bauch vom Wolf. Der frisst ja auch den Platz.
Da wird die Inklusion spannend. Bei der Enge fühlen sich Autisten und Rollstuhlfahrer bestimmt gut aufgehoben.
“Da wird die Inklusion spannend.”
Nicht nur die Inklusion wird spannend – auch der erste Elternabend, wenn alle herauszufinden versuchen, welche Eltern geklagt haben, sodass die Schülerinnen und Schüler jetzt im Klassenraum praktisch gestapelt werden müssen.
Sorgt bestimmt für ein gesundes Schulklima….
Ich hoffe, die Kollegen dort kommen nicht auf die Idee, diese Gerichtsentscheidung auf Kosten ihrer persönlichen Lebenszeit und Gesundheit umzusetzen…
Wird eben jeder Schüler schlechter betreut, bekommt weniger Aufmerksamkeit und die Klassenarbeiten fallen entsprechend korrekturfreundlicher aus.
Irgendwie habe ich Zweifel, ob Lehrerinnen und Lehrer bei einer Gruppengröße von 36 Schülerinnen und Schülern überhaupt noch auf irgendwelche Ideen kommen können…
Mir kämen jedenfalls keine mehr.
Man sollte aber auch berücksichtigen, dass es die Eltern waren, die sich in die Schule reingeklagt haben. Die müssen das jetzt auch ertragen.
Andersherum hätte es sein können, dass so 4 Kinder nicht in ihrer Wunschschule wären, sondern 1 bis 2 Stunden zu einer anderen Schule hätten pendeln müssen.