Methodische Zweifel an der Untersuchung der Arbeitszeit von Lehrkräften – frühere Studien zeigen ganz andere Belastungsbilder

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DRESDEN. Sachsens Kultusminister hat eine erste Zwischenauswertung seiner lang erwarteten Arbeitszeituntersuchung vorgestellt – und spricht von einer „ausgeglichenen Bilanz“. Danach arbeiten die Lehrkräfte im Freistaat zwar in Unterrichtswochen länger als vorgesehen, gleichen die Mehrarbeit aber in den Ferien wieder aus. Das Gesamtfazit: Vollzeitkräfte halten ihre Sollarbeitszeit im Jahresmittel nahezu ein (arbeiten sogar etwas zu wenig). Doch an der Aussagekraft dieser Ergebnisse gibt es erhebliche Zweifel – nicht nur von den Lehrerverbänden, sondern auch im Vergleich mit ähnlichen Studien aus anderen Bundesländern. Dort zeigen die Daten seit Jahren ein völlig anderes Bild.

Hmmm. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

In Berlin etwa kamen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Göttingen im Juni 2025 zu einem drastischen Ergebnis: Lehrkräfte arbeiteten dort im Durchschnitt rund 100 Stunden mehr pro Jahr als die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeit. Etwa 30 Prozent überschritten regelmäßig die 48-Stunden-Grenze des Arbeitsschutzes. Besonders betroffen seien Schulleitungen, Gymnasiallehrkräfte und Teilzeitkräfte. Viele von ihnen reduzierten bewusst ihr Deputat, um die Arbeitslast überhaupt bewältigen zu können – und finanzierten so ihren Arbeitsschutz selbst, kritisierte die GEW Berlin.

Auch in Hamburg zeigte eine im September 2025 veröffentlichte Untersuchung der Universität Göttingen, dass Lehrkräfte deutlich länger arbeiten, als das offizielle Modell vorsieht. Demnach kommen Vollzeitlehrkräfte im Schnitt auf 41 Stunden und 56 Minuten pro Woche, ein Viertel überschreitet sogar die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Besonders alarmierend: Mehr als 70 Prozent der Lehrkräfte weisen laut Studie ein Burnout-Risiko auf. Belastungsfaktoren seien neben gestiegener Unterrichtsverpflichtung vor allem „digitaler Stress“, zusätzliche Dokumentationspflichten und Arbeit an Wochenenden. Die Hamburger GEW warnte deshalb vor einem strukturellen Problem: „Zwei Stunden pro Woche fehlen systematisch, neue Aufgaben summieren sich inzwischen auf über zehn Stunden wöchentlich“, erklärte Landeschef Sven Quiring. Von „echter Zeit“ für pädagogische Arbeit könne keine Rede mehr sein.

Ganz anders nun das Bild in Sachsen: Nach Angaben der vom Prognos-Institut, einer Unternehmensberatung, im Auftrag des Kultusministeriums durchgeführten Studie arbeiten Vollzeitkräfte im Jahresdurchschnitt leicht unter ihrer Sollzeit. Lediglich Teilzeitkräfte und Schulleitungen zeigen nennenswerte Mehrarbeit. „Diese Untersuchung setzt mit ihrer Detailtiefe neue Maßstäbe“, erklärte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) bei der Vorstellung der Ergebnisse. Er kündigte die Einführung freiwilliger Arbeitszeitkonten an, mit denen Lehrkräfte ihr Deputat vorübergehend erhöhen und später wieder senken können (News4teachers berichtete).

Für die sächsischen Lehrerverbände ist das Ergebnis hingegen ein Anlass für Empörung. René Michel,  stellvertretender Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes (SLV), spricht von einer gezielten Irreführung: „Dass Kultusminister Clemens jetzt eine Teilauswertung veröffentlicht, um die Debatte in seinem Sinne zu steuern, ist ein Affront gegenüber den Lehrkräften. Das fühlt sich wie ein weiterer Schlag ins Gesicht an.“

„Der sehr fein ausdifferenzierte Aufgabenkatalog hat sicher zu Verwirrungen geführt und Eintragungsfehlern beigetragen“

Michel zweifelt die Aussagekraft der Daten an. Viele Lehrkräfte hätten erstmals minutengenau ihre Tätigkeiten in einer App erfassen müssen. „Der sehr fein ausdifferenzierte Aufgabenkatalog hat sicher zu Verwirrungen geführt und Eintragungsfehlern beigetragen. Diese Zahlen dürfen nicht missbraucht werden, um die Arbeitsbelastung kleinzureden“, warnt er. Tatsächlich zeigen die Rohdaten der Studie laut SLV, dass die Belastung im Laufe des Jahres stark zunimmt, die Zufriedenheit sinkt und zwei Drittel der Lehrkräfte ihre Ferien nutzen, um liegengebliebene Aufgaben nachzuholen.

Der Verband fordert daher die Rücknahme des gesamten Maßnahmenpakets des Ministers (News4teachers berichtete), die Senkung der Regelstundenzahl und eine Wiederherstellung der alten Arbeitszeitverordnung. Michel: „Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen echte Entlastung – nicht neue Aufgaben. Das System fährt längst im roten Bereich.“

Kritik an der Methodik der Studie kommt auch von der GEW – sie geht von einer deutlichen Untererfassung der Arbeitszeit aus. Denn: „Statt lediglich Anfang und Ende der Arbeitszeit zu erfassen, mussten alle Tätigkeiten detailliert erfasst werden. Man kann sich vorstellen, dass im Schulalltag dafür häufig die Zeit fehlt. Gerade in den stressigsten Wochen des Schuljahres war die Studie das Letzte, was den Lehrkräften wichtig war.“

Zugleich habe das Kultusministerium bei Eintragungsfehlern Konsequenzen angedroht. „Das führte dazu, dass Zeiten gar nicht erst eingetragen wurden. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es weitere methodische Bedenken, die wir mit dem Abschlussbericht nun prüfen werden“, so kündigt die Gewerkschaft an.

Dazu kommt: „Der Aufwand für die verpflichtende Teilnahme der Lehrkräfte wurde bis heute nicht abgegolten oder honoriert. Die GEW Sachsen hatte gefordert, entweder eine finanzielle Entschädigung anzubieten oder im Nachgang auf freiwilligen Antrag einen Zeitnachlass im kommenden Schuljahr zu geben. Beides wurde vom Kultusministerium abgelehnt. Das passt zu dem systemischen Problem, dass es bei neuen Aufgaben grundsätzlich keine Entlastungen gibt.“

Der Philologenverband Sachsen (PVS) sieht in den Ergebnissen vor allem eine Bestätigung für die anhaltende Überlastung an Gymnasien. „Unsere Gymnasiallehrkräfte zeigen enorme Einsatzbereitschaft, aber sie arbeiten an der Belastungsgrenze“, erklärte Landesvorsitzender Thomas Langer. Nach der Studie arbeiten rund ein Drittel der Vollzeitkräfte mehr als 44 Stunden pro Woche, teils über 48 Stunden. „Wenn die hohe Qualität des sächsischen Abiturs erhalten bleiben soll, muss die Landespolitik endlich handeln“, fordert Langer.

„Die Schulart Gymnasium und insbesondere die Arbeit in der Oberstufe führen zu den höchsten Arbeitszeitbelastungen“

Konkret verlangt der Verband, dass die im Sommer gestrichenen K6–K9-Stunden – also jene Anrechnungsstunden, die Gymnasiallehrkräfte bisher für die zeitaufwändige Korrekturarbeit in den Klassenstufen 6 bis 9 erhielten – wieder eingeführt werden. Diese Streichung habe die Belastung spürbar erhöht. Zudem müsse die Landesregierung die ebenfalls gekürzten Anrechnungsstunden für Schulleitungen zurücknehmen. Langer: „Es wird nun immer deutlicher, dass das von Kultusminister Clemens geschnürte Maßnahmenpaket zur Unzeit gekommen ist und dringend überprüft werden muss.“

Unterstützung erhält der Verband aus Berlin: Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands, Prof. Susanne Lin-Klitzing, sieht bundesweit dieselbe Tendenz. „Die Ergebnisse der sächsischen Untersuchung bestätigen die Befunde bisheriger Untersuchungen: Die Schulart Gymnasium und insbesondere die Arbeit in der Oberstufe führen zu den höchsten Arbeitszeitbelastungen. Vollzeit- wie Teilzeitlehrkräfte leisten deutliche Mehrarbeit“, betont sie. Ihr Appell an die Landesregierungen: „Senken Sie endlich unsere Belastungen! Entlasten Sie die Lehrkräfte! Senken Sie die Regelstundenzahl! Reduzieren Sie die Verwaltungsaufgaben! Für jede Zusatzaufgabe muss eine andere entfallen!“ News4teachers 

Kultusminister spielen Verstecken: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte? Unmöglich – wegen “besonderer Anforderungen”!

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69 Kommentare
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Götz
8 Stunden zuvor

Ich stelle mal die altbewährte Frage: Cui bono?

Achin
8 Stunden zuvor

In Germany we call this “Taschenspielertrick”.

Die Balkon
6 Stunden zuvor
Antwortet  Achin

In Germany we call this “Forschung”. Gott weiß warum.

Omg
6 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Eisengehalt von Spinat. War Forschung. Trotzdem falsch.

OMG
5 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Quellentransparenz hört sich gut an. Wissenschaftsgläubigkeit entwickelt sich ohne diese aber zu einem Problem.
Wie eben bei dem Spinat: Hunderttausendfach zitiert – und trotzdem falsch. Also Obacht auf allen Seiten bitte.

Omg
1 Stunde zuvor
Antwortet  Redaktion

Wie gesagt: Das Spinatbeispiel zeigt es deutlich . Ich esse ihn trotzdem gerne.

Unfassbar
5 Stunden zuvor
Antwortet  Redaktion

Auftragsarbeiten und Interesse an weitere Fördermittel im Rahmen der Forschung haben aber auch einen fließenden Übergang.

Kohlroulade
6 Stunden zuvor

Es war zu erwarten, dass die Studie, deren Ergebnisse nicht gefällt, nun in Zweifel gezogen wird. So ist es ja immer. Aber gleich ein ganzer Leitartikel dazu? Man sollte auch auf die anderen Studien und ihre Herangehensweise verweisen. Da sollten doch immer Lehrer selbst aufschreiben, wann sie gearbeitet haben und der Klassiker ist immer die Nachrichtensendung, die man im Fernsehen gesehen hat, und die als (je nachdem) 15 Minuten eigene politische Bildung als Arbeitszeit abgerechnet wird. Tägich natürlich. Macht alleine pro Woche schon fast 2 Stunden Arbeitszeit “Nachrichten sehen”. Das wurde erst letztens hier wieder gesagt und verteidigt.

Heinz
6 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

So ein Quatsch, sie haben einfach keine Ahnung!

Canishine
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Vielleicht arbeiten die sächsischen Kollegen auch einfach weniger oder sie sind ehrlicher bei der Arbeitszeiterfassung.

Skeptiker*in
4 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”

Kann da durchaus die Kritik verstehen, wenn am Ende das Fazit extra nen andere Spannweite als Fazit verwendet: “Insgesamt lagen – bei gleicher Soll-Vorgabe – 25 Prozent der
Vollzeitlehrkräfte mit ihrer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit in Schulwochen unter 37,3 Stunden, weitere 25 hingegen über 45 Stunden.”

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353

In meinem Statistikverständnis sollten eigentlich Daten stets in gleichbleibenden Kategorien verwenden soll.

Das geht also nicht ganz nur darum, dass es “nicht gefällt”, sondern Inhalte schöngeredet werden.

447
4 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Selbst dieser völlig abstruse Grenzfall ist von etwas ganz einfachem betroffen:

Dem “447s ist das Arbeitszeit oder kann das weg?-Test”.

Diesen wenden wir hier mal auf ihr (gelungen polemisch gewähltes) Beispiel an:

1. In Deutschland ist kein Bürger (und auch kein Beamter) VERPFLICHTET, Nachrichten zu schauen.

2. Ich unterrichte gelegentlich fachfremd Gesellschaftslehre – dort wird natürlich das übliche 08/15-Tagesschau-Weltbild erwartet.

Jetzt kommt der Test:

Ist “Tagesschau gucken” (ich habe seit meiner Jugendzeit keine Glotze mehr) nun ARBEITSZEIT ?

Wenn NICHT – dann gucke ich keine Tagesschau, da frei Bürger in ihrer FREIZEIT freie Dinge tun, z.B. Abhandlungen zur ostafrikanischen postkolonialen Literatur lesen oder mich damit beschäftigen, was gerade in Madagaskar abgeht und wieso.

Wenn DOCH – dann ist “Tagesschau gucken” selbstverständlich Arbeitszeit.

Diese ständigen Versuche, Lehrern ARBEITSZEIT abzusprechen sind völlig unlogischer Mist.

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  447

@Heinz, hier haben Sie doch einen Lehrer, der sagt, dass “Tagesschau gucken” zur Arbeitszeit gehört, z.B. wenn man Gesellschaftslehre unterrichtet. So wie die @Kohlroulade schrieb.

blau
2 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Also ich komme trotzdem auf Wochen mit 40 Std bei halber Stelle, obwohl ich die Filme, die ich für den Unterricht vorab gucke, weil ich sie danach den Schülern zeige, nicht als Arbeitszeit zähle

Kohlroulade
6 Stunden zuvor

Im anderen Diskussionsstrang meinte Kommentator 447, Freistunden seien Arbeitszeit. Vielleicht kommen dadurch solchen Berechnungen in anderen Studien zustande? Kennen die Verfasser anderer Studien das Schulrecht überhaupt? Lehrer sollten es doch eigentlich kennen?!?

Jemand mit Ahnung, Schultrechtsexperte Günther Hoegg, verweist nämlich auf ein Gerichtsurteil, nach dem eine Stunde, in der keine Vertretung zu geben ist (und in der man auch sonst nicht unterrichtet hat), NICHT auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.

Anders als Ärzte oder Polizisten, die in ihrer “Bereitschaft” im Gebäude bleiben müssen, dürfen Lehrer nämlich in ihren Freistunden machen, was sie wollen (meine Wortwahl). Sie dürfen auch in den Supermarkt um die Ecke oder schnell noch mal nach Hause fahren.

Freistunden gelten nicht als Arbeitszeit!

Mika
6 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Könnten Sie diesen VerweisHoeggs resp. das Urteil bitte verlinken?
Vielen Dank

Mika
6 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

In meinen Freistunden arbeite ich: Korrekturen, Vorbereitung, …
Das ist sehr wohl Arbeitszeit.

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  Mika

Dann haben Sie sie aber zu Ihrer Arbeitszeit gemacht !! Sie müssten aber nicht. (siehe unten)

Heinz
6 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Wie in meinem anderen Kommentar schon geschrieben und angedeutet. Ihnen fehlt die nötige Kompetenz, was Sie machen ist Stammtischgelaber.

Jeder normale Lehrer weiß natürlich, dass wenn er in einer Freistunde zu einem Supermarkt geht, dass dies keine Arbeitszeit ist. In der Regel sieht eine Freistunde aber ganz anders aus. Meistens sind irgendwelche Klassenleitertätigkeiten, Ordnungsmaßnahmen, Unterrichtsvorbereitungen zu klären. Möchte man also an einer Ganztagsschule spät Nachmittags nicht noch stundenlang Unterricht vorbereiten, versucht man in einer Freistunde (die man auch an Ganztagsschulen aufgrund von Vertretungen nicht regelmäßig hat) alles zu erledigen, was irgendwie möglich ist.

Und es tut mir leid, wenn ich Ihre Illusion damit zerstöre, aber dann ist es Arbeitszeit.
Das heißt aber nicht, dass JEDE Freistunde Arbeitszeit ist, genauso wie auch nicht jede Freistunde keine Arbeitszeit ist. Das nennt sich dann freie Zeiteinteilung.

Hochhaus
5 Stunden zuvor
Antwortet  Heinz

Verstehe Ihren Protest nicht. Genau so verstehe ich die Kohlroulade.

Ahorn2
4 Stunden zuvor
Antwortet  Heinz

Ob das jeder Lehrer weiß? Im anderen Artikel schrieb doch einer, wenn es nicht Arbeitszeit ist, würde er einen verletzten Schüler auch nicht helfen, sondern ihn an andere verweisen. Sie schreiben nun aber selbst, es ist nicht immer Arbeitszeit. Sprich, wenn dieser Kollege gerade Tests kontrolliert, würde er helfen, wenn er gerade nur Kaffee trinkt, würde er nicht helfen. Absurd, oder?

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  Ahorn2

Siehe unten bei 447. Da schreibt er/sie schon wieder so ein absurdes Beispiel.

Ulrike M.
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Richtig, die bloße Anwesenheit im Schulgebäude gilt eben nicht als Arbeitszeit. Es kommt darauf an, was man da macht.

dickebank
5 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Aber für die Arbeitsorganisation ist der AG zuständig. Natürlich kann er eine Mittagspause ansetzen oder gesplitteten Dienst anordnen. Das steht in seiner Organisationshoheit. Aber die üblichen Springstunden – also Lücken im Stundenplan – hat nicht der AN zu verantworten.

blau
2 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Sogar wenn ich in der Schule auf Toilette gehe, zählt das als Arbeitszeit

laromir
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Okay. Dann werde ich also in Freistunden NICHT kopieren, KEINE Mails schreiben, KEINE Elternbriefe oder Orga machen, sondern nur noch Kaffetrinken.
Wer zur Hölle sitzt denn bitte Nasebohrend in seinen Freistunden in der Schule und genießt seine Freizeit???
Guten Tag, hier spricht die Realität, ich lass mich ja nur ungern stören, wer bitte versucht nicht, Freistunden effektiv für die ganzen “sonstigen” (angeblich nicht vorhandenen) Tätigkeiten zu nutzen? Und wenn ich in dieser Zeit in der Schule vorbereite und Experimente aufbaue und Dienstmails beantworte. Dann ist das Arbeit! Nix anderes! Mein Hobby ist weder kopieren, noch pädagogische Gespräche in multiprofessionellen Teams führen oder Referendare betreuen.
Und wenn eine Freistunde dann von der Arbeitszeit abgezogen werden würde, obwohl ich schulischen Tätigkeiten nachgehe, dann soll der Stundenplan gefälligst ohne Freistunden sein. Dann sollen sie schauen, wo billige Vertretung herkommt. Ganz einfach.
Welcher Richter hat denn so einen Mist entschieden und auf welcher Grundlage?

Canishine
5 Stunden zuvor
Antwortet  laromir

Ich nehme mal an, dass diese Tätigkeiten in der Freistunde in der Studie erfasst werden durften.
Allerdings ist man in einer Freistunde auch nicht „sicher“ vor arbeitsrelevanten Angelegenheiten, falls man nicht tatsächlich die Schule verlässt, mit dem Selbstverständnis, ansprechbar zu sein und sich ggf. zu kümmern. Deshalb ist der Begriff Freizeit für eine Freistunde ziemlich fraglich.

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  Canishine

Klagen Sie doch. Vielleicht entscheidet ein neues Gericht neu in dieser Frage.

Hochhaus
5 Stunden zuvor
Antwortet  laromir

Das ist ja Unsinn. Natürlich ist es Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit etwas Dienstliches tun. Es ist aber keine Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit nichts Dienstliches tun. Ich nutze Freistunden meistens zur Erholung.

Was man in einer Freistunde Dienstliches getan hat, muss man das dann nicht mehr zu Hause tun. Das fällt dann dort als Arbeitszeit weg. Ich mache das aber lieber in Ruhe und ohne Zeitdruck zu Hause. Sie haben es in Ihrer Freistunde in der Schule bereits erledigt. Das ist die Freiheit des Lehrerberufs, die ich so schätze.

Trotzdem ist die Freistunde nicht per se Arbeitszeit. Nur dann, wenn da etwas für die Arbeit gemacht hat. Ich denke, darum geht’s.

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  laromir

Hä? Wozu diese Aufregung? Eine Freistunde ist für Lehrer vornherein keine Arbeitszeit so wie auch der Sonntag oder die Nacht. Das stimmt doch. Man macht sie selbst zur “Arbeitszeit”, wenn man in dieser Zeit als Lehrer arbeitet. Man müsste ja aber nicht. Das ist die eigene Entscheidung, dass man bestimmte Arbeiten am Sonntag, in der Nacht oder in der Freistunde erledigt. Man könnte das ja auch immer innerhalb sogenannter “Bürozeiten” von 08.00 – 16.00 Uhr erledigen (abzüglich der Unterrichtsstunden). Alles andere ist “freie Wahl”.

Omg
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Das ist die Definition ddr Arbeitszeit bei LK, die man sicher als überholt ansehen darf. Die Anwesenheit im “Betrieb” mit der Möglichkeit, unverzüglich zur Arbeitsleistung aufgefordert zu werden, gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. Das Urteil sollte also eines vor 2021 bzw 2019 gewesen sein.

Ahorn2
4 Stunden zuvor
Antwortet  Omg

Vermutung oder Wunschdenken? Bitte einen Nachweis, dass das auch grundsätzlich für Freistunden von Lehrern gilt.

dickebank
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Geht aber nur in Folge des Deputatmodells und ist bei anderen arbeitszeitmodellen und anderen organisationsformen nicht möglich.

OMG
5 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

Es ist aktuell auch nicht mehr zulässig für die Messung der Arbeitszeit. Das hat das BM klar festgestellt. Angestellte könnten das jetzt schon einfordern.-

Hochhaus
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

@Kohlroulade, es fehlt im letzten Satz das Wörtchen “per se”. Dann passt es.

Canishine
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Ich werde mich daran erinnern, wenn mein Chef demnächst mit einer Spontanvertretung oder ein Kollege mit einem anderen Anliegen auf mich zukommt, sie freundlich ignorieren und weiter auf meinem Handy daddeln (von der Vorbildfunktion bin ich ja dann in Freistunden auch enthoben).

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  Canishine

Sie verstehen es auch nicht. Eine Freistunde ist keine Arbeitszeit, SOLANGE Sie in dieser Zeit nicht zur Vertretung aufgefordert werden oder selbst eigenverantwortlich Arbeiten für die Schule verrichten. Das hatte @Kohlroulade doch geschrieben. Was ist daran nicht verständlich?

Und ich ergänzte eben in meinem Kommentar, es ist Ihre Entscheidung, ob Sie in Ihrer Freizeit – wenn dienstlich nichts anderes anliegt – arbeiten oder Freizeit machen, genauso wie nachts, sonntags, in den Ferien.

TheTeacher
5 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

„Freistunden gelten nicht als Arbeitszeit“ greift zu kurz. Arbeitszeit ist, was gearbeitet wird. Das ist bei Lehrkräften in Freistunden routinemäßig: Vorbereiten, Korrigieren, Elterngespräche,… Genau diese Tätigkeiten führt Hoegg als Arbeitszeit an.

447
4 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Ich fordere Sie hiermit gerne zum Selbstversuch auf:

Sie haben “Freistunde”.
Auf dem Schulhof entwickelt sich eine Schlägerei.
Sie sehen das und die Beteiligten sehen Sie.
Sie tun jetzt GARNICHTS, denn Sie haben ja “””Freizeit””” – und daher keine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

Wollen wir zwei mal wetten, wie das ausgeht ?

Ulrike M.
2 Stunden zuvor
Antwortet  447

Eben das verstehen Sie nicht, Sie dürfen sich als Lehrer in dieser Situation nicht darauf berufen, dass Sie gerade “nicht im Dienst” sind. Das stimmt. Auch wenn es gerade nicht Ihre Arbeitszeit ist. (Hat das nicht schon jemand an anderer Stelle geschrieben?!)

blau
2 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Nun ich arbeite aber in meinen Freistunden. Und ich kenne nur wenige Kollegen, die sich dann hinsetzen und erstmal ne Runde Sportschau gucken.

Walter Hasenbrot
2 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Es gibt auch Bereitschaftsstunden. Bei diesen ist Anwesenheit angeordnet. Bei den Bereitsschaftsstunden handelt es sich auch um Arbeitszeit, wenn dann doch keine Vertretung anfällt.

Kohlroulade
2 Stunden zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Schade, dass man Beiträge nicht mehr korrigieren kann. Na selbstverständlich meinte ich, dass eine Freistunde, in der man nicht arbeitet, keine Arbeitszeit ist und damit wiederum meinte ich, dass die bloße Anwesenheit auf dem Schulgelände nicht als Arbeitszeit gilt, wenn man da gar nicht arbeitet. So verstehe ich Günther Hoegg.

Danke an die Kommentatoren, die das bereits entsprechend präzisiert haben (danke besonders an @Ulrike). Es gibt ja mit 447 immerhin doch einen Kommentator, der ja meint, die bloße Anwesenheit (wenn man nicht anwesend sein muss) sei bereits Arbeitszeit. Und der, eben gelesen, auch das Ansehen der Tagesschau als Arbeitszeit wertet.

Wir müssen uns nicht die Köpfe heiß reden. Trauen Sie sich, 447. Klagen Sie es ein! Ich würde mich freuen. Ich nehme dann die Tagesthemen sowie Politmagazine und warum nicht auch diverse politische TalkShows wie M. Illner, C. Miosgar, M. Lanz. Man muss doch auf dem Laufenden bleiben als Lehrer! Bringt noch mehr Arbeitszeitabrechnungsmöglichkeiten! Ich bin dabei.

Canishine
6 Stunden zuvor

Ich habe in der Studie mal die Erfassungsmethoden überflogen, bin aber bei einer kleinen Frage bisher nicht schlau geworden: Zählen Wechselpausen als Arbeitszeit oder zählt nur die Unterrichtszeit? Immerhin machen die Wechsel grob 4*5*5 rund zwei Stunden pro Schulwoche aus. Toilettengänge werden normalerweise nicht aus der Arbeitszeit herausgerechnet, wie sieht das im Schulalltag aus?
Die Studie ist sicherlich wichtig, um Aufschluss über die Verteilung der nach Kategorien erfassten Arbeitszeit zu geben, interessant wäre aber auch ein methodischer Vergleich mit anderen Studien, die zu anderen Ergebnissen kamen.

laromir
5 Stunden zuvor
Antwortet  Canishine

Wenn ich, gemäß meiner Arbeitsanweisung einen anderen Raum aufsuchen muss (auf dem Weg noch Aufsicht habe), dann soll das auch abgezogen werden? Das ist so h ein Witz. Müssen dann alle Angestellten den Weg von ihrem Büro bis in den Meeting Raum auch von ihrer Arbeitszeit abziehen, weil sie ja laufen und nicht ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen? Echt jetzt? Gibt es Unternehmen die das machen?

Omg
5 Stunden zuvor
Antwortet  Canishine

Wechselpausen sind Arbeitszeit

Heinz
5 Stunden zuvor
Antwortet  Omg

Selbstverständlich sind sie das. Ich wechsel in der Zeit aufgrund von Doppelstunden zum Glück selten den Raum. Sondern führe Aufsicht, arbeite Entschuldigungen und Elternbriefe und alles mögliche ab. Ich habe in den 5min. mehr Stress, als in der reinen Unterrichtszeit.

Hans Malz
4 Stunden zuvor
Antwortet  Canishine

Kein Arbeitnehmer der Welt hält die Uhr an, wenn er von einem Büro in das andere geht! Wie kommt man nur auf die Idee, dass das bei Lehrern anders ist.

Die ganze Zeit im Büro ist Arbeitszeit, die ganze Zeit in der Schule ist Arbeitszeit (Pausen – so es sie denn gibt – ausgenommen). Das ist überall so. Wenn ich um 8 vom Chef ins Büro beordert werde und es gibt nichts zu tun, dann ist das was? Genau: Arbeitszeit!

Wenn Grundlage der Studie auf solchen Dingen beruht, wundert micht das Ergebnis und natürlich auch die Kritik so gar nicht. Ich befürchte nämlich auch, dass die Studie von einem Arbeitsrechtler sauber zerlegt werde könnte.

Ulrike M.
6 Stunden zuvor

Es ist schon interessant zu lesen, wie jetzt plötzlich von Eintragungsfehlern gesprochen wird, die zu dem unliebsamen Ergebnissen führten. Umgekehrt war immer davon die Rede, man solle doch den Lehrern, die ihre Arbeitszeit erfassen, vertrauen, dass sie es richtig und ehrlich machen. Bei diesen Ergebnissen war es dann immer zu viel Arbeit. Da war nicht von möglichen Eintragungsfehlern die Rede.

Canishine
5 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Die anderen Studienergebnisse wurden ebenfalls in Frage gestellt, schon alleine dadurch, dass daraus keinerlei Konsequenzen gezogen wurden, die zu Veränderungen geführt hätten.
Und man hat eine weitere Studie in Auftrag gegeben, viel deutlicher kann man die Validität der anderen Studienergebnisse gar nicht anzweifeln.

Palim
4 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Krankheitstage kann man in meinem BL auch nur in der Woche eintragen,
am Wochenende ist das nicht möglich.

Auch das führt zu Verzerrung.

Hier wird nicht gefragt, ob Lehrkräfte absichtlich falsch eingetragen haben, sondern was ihnen möglich war, einzutragen.

Skeptiker*in
4 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353

Das Fazit hingegen hat wieder andere Werte, die anhand der Daten nur schwer nachvollziehbar sind. Gern tiefer reinsehen.

Und Grundschullehrer, die angeblich nur 25 Stunden bei Vollzeit arbeiten, lassen mich dann doch an der Validität dieses Datensatzes zweifeln. Das ist bei ca. 20 Zeitstunden Unterricht + Aufsichten + Vorbereitung und gelegentliche Elterngesrpäche nicht plausibel.

Methodisch gibt es durchaus etwas an der Auswertung auszusetzen.

Skeptiker*in
2 Stunden zuvor
Antwortet  Skeptiker*in

(Korrektur zum Link: Leider wurde die 200+ Seiten Abfertigung inzwischen unter einem Passwort versteckt.
https://www.smk.sachsen.de/arbeitszeituntersuchung-4456.html
Daher stimmen meine Seitenzahlen nicht mehr.)

Hans Malz
4 Stunden zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Die Eintragung der Arbeitszeit kam oben drauf und wurde in ganz viele Einzelheiten zersplittert. Eigentlich gehört die Arbeitszeiterfassung natürlich in die Arbeitszeit, deshalb machen die meisten das auch nicht so kompliziert.

Schonmal woanders gearbeitet?

dickebank
5 Stunden zuvor

Arbeitszeitvergleich:
Angestellter 222 Tage, Lehrkraft 219 Tage

Ausgehend von einer 40 Stundenwoche mit 5 Arbeitstagen sind die 222 Tage 44,4 Arbeitswochen im Jahr. Somit ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von 1.776 Stunden.
Lehrkräfte arbeiten 43,8 (219/5) Wochen im Jahr. Ausgehend von den 1.776 Stunden Jahresarbeitszeit ergibt sich somit eine wöchentliche Arbeitszeit für Lehrkräfte von 40,5 Stunden je Woche.

Die Anzahl der Wochenenden ist für beide Gruppen zwar gleich, ebenso wie die Anzahl von Urlaubstagen, die ich hier mit 28 Tagen angenommen habe. Was beide Gruppen unterscheidet ist folgendes, der Angestellte hat hier in NRW zusätzlich an 11 gesetzlichen Feiertagen arbeitsfrei. Die Lehrkraft hat ferienbedingt hingegen 65 unterrichtsfreie Arbeitstage von denen aber die 28 Tage Urlaubsanspruch abgezogen werden müssen. Von den 11 Feiertagen hingegen fallen 6 ind die Ferienzeiten, so dass zu den 28 Urlaubstagen rechnerich nur 5 weitere freie Tage hinzu kommen. Das sind die Feiertage im Mai/Juni, der 1. November und die beiden halben tariflichen Feiertage an Heiliabend und Silvester.

So groß, wie er immer behauptet wird, ist der Unterschied zwischen den beiden Gruppen also gar nicht. Geht man z.B. von einer 38,5 Stunden-Woche bei Angestellten in der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung aus sieht der Unterschied für Lehrkräfte – egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt (danke §44 TV-L) – noch bescheidener aus.

Hans Malz
4 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

So genau will das doch keiner wissen.

dickebank
2 Stunden zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ja, is klar:)
Vertrauen wir lieber den Auftragsstudien, die im Auftrag von Schulministerien von Unternehmensberatungen wunschgemäß angefertigt werden.

Als angestellte Lehrkraft würde ich den 44er hin oder her die bestehende Arbeitszeitregelung ohnehin vor ein Arbeitsgericht bringen. Was Angestellte nicht wissen, laut Arbeitsrecht können sie ihre Mehrarbeit ab der ersten Stunde abrechnen und nicht erst ab der dritten.

Lehrer Sachsen
4 Stunden zuvor

K6 /K9 bezog sich auf die geleistete Stundenzahl in Kl11 und 12: für 6 Unterrichtsstunden 1 Abminderungsstunde, für 9 Ustd 2 Abminderungsstunde.

Petra OWL
4 Stunden zuvor

Nur noch mit 4 Tage Woche
und Homeoffice, also online/tablet Unterricht attraktiv!!!
Das Gehalt lockt nicht, die Präsenzarbeitszeiten auch nicht.
🙁

Gewitter
3 Stunden zuvor

Ha,ha …….. ja, genau so läuft es: Nun überschlagen sich alle, denen die Studie nicht gefällt, darin “nachzuweisen”, warum sie nicht richtig sein kann. Komisch, gilt aber immer nur für “die anderen”.

Skeptiker*in
2 Stunden zuvor
Antwortet  Gewitter

Bitte mal Seite 149 der Studie lesen. Da steht: “Knapp 30 Prozent der Vollzeitlehrkräfte arbeiteten im Jahresmittel zwischen 40 und 44 Stunden pro Schulwoche, weitere knapp 30 Prozent lagen über 44 Stunden, rund 12 Prozent überschritten regelmäßig die Marke von 48 Stunden.”
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/48353 (Ist aber die gekürzte Version. Gestern war noch die 200+ Version downloadbar. Bestimmt wird es diese Seiter aber trotzdem geben).

Das Fazit hingegen hat wieder andere Werte, die anhand der Daten nur schwer nachvollziehbar sind. Gern tiefer reinsehen.

Denn dann stellt sich die Frage: wird neutral berichtet, oder gibt es eventuell eine statistische Lenkung?

Bzw. gern auch die Übersichtlichkeit von Grafiken bewerten. Oder auch Aussagekraft für einzelne Schulformen. Und wenn man statsistisch signifikante Unterschiede zwischen Seiteneinsteigern und grundständig ausgebildeten Lehrern nachweist (hat man), dann eventuell auch Gruppe: Klassenleiter in einer Grundschule ohne Seiteneinstieg beobachten.

Da kommen dann wieder ganz andere Ergebnisse raus.

Meine Kritik: die Rohdaten sind da – nur veröffentlicht wurden sie in einer stark begrenzten Form. Methodisch ist da also einiges in Frage zu stellen, was aber nichts mit “Gefallen” zu tun hat.

blau
2 Stunden zuvor
Antwortet  Gewitter

Mir egal, was die Studie sagt. Ich erfasseeine Arbeitszeit seit 1 Jahr und ich arbeite wesentlich mehr als ich sollte. Im Sinne von 300 unbezahlten Überstunden pro Jahr oder 3 Monate unbezahlt

dickebank
1 Stunde zuvor
Antwortet  Gewitter

Berger, ebenfalls Unternehmensberatung hat schon vor Jahrzehnten andere Ergebnisse ermittelt.

blau
2 Stunden zuvor

Ich habe im Schnitt in allen Schulwochen des Jahres 2025 32 Stunden gearbeitet (990 Stunden insgesamt auf 31 Schulewochn aufgeteilt). Teilzeit 13-14 von 25,5 Stunden. Mit Klassenleitung. Fächer Mathe, Physik, Philosophie. Zusätzlich habe ich 3 Wochen der Sommerferien mich täglich mehrere Stunden fortgebildet. Ich hatte eine Klassenfahrt, die ich alleine organisiert habe.

McFly
1 Stunde zuvor

Ohne mich intensiver mit der Studie und der Erhebungsmethode, die zu diesen m.E. eher fragwürdigen Ergebnissen geführt haben, beschäftigt zu haben, zeigt auch diese Untersuchung nur eins ganz deutlich auf: Die Arbeitszeit jeder einzelnen Lehrkraft ist individuell zu erfassen. So, wie es seit 2019 bzw. 2022 auch rechtlich vorgeschrieben ist.
Sachsen kann jetzt gar nicht mehr anders vorgehen, wenn betont wird, wie groß die Spannweite zwischen den verschiedenen Gruppen liege.
Es ist dann am Arbeitgeber entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten einzuführen (z.B. über Arbeitszeitkonten, die halbjährlich oder jährlich ausgleichbar sind, Bonuszahlungen, zusätzliche Urlaubstage…), ganz sicher haben die Ministerien die Zeit seit dem BAG Urteil 2022 intensiv für Überlegungen in dieser Richtung genutzt und überraschen uns mit ausgefeilten Konzepten . Zudem muss der Arbeitgeber dringend genaue Stellenbeschreibungen und Priorisierungen der jeweiligen Aufgaben vornehmen- ein „alle über einen Kamm scheren“ kann dann nicht mehr erfolgen. Wie schon geschrieben wurde, wird das für einige Kollegen*innen auch zusätzliche Stunden/Arbeit bedeuten (weswegen die Gewerkschaften das Thema nur zögerlich aufgenommen haben), für einen Großteil wird es eine Erleichterung sein (inklusive aller Teilzeitkräfte und der Schulleitungen).