Kultusminister wegen Verkehrsdelikt vor Gericht? Staatsanwalt macht ernst

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DRESDEN. Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens hat sich möglicherweise wegen eines Verkehrsverstoßes vor Gericht zu verantworten. Der Landtag hob die Immunität des Abgeordneten schon im Mai auf – jetzt macht die Staatsanwaltschaft ernst. 

Zu rasant unterwegs: der CDU-Politiker Conrad Clemens. Foto: Frank Grätz | SMK

Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) könnte vielleicht schon im Januar vor Gericht als Temposünder erscheinen müssen. Die Staatsanwaltschaft Görlitz will, dass die rechtlichen Folgen seines Verkehrsverstoßes im September 2023 geklärt werden. Sie habe die Durchführung einer Hauptverhandlung beantragt, teilte das Amtsgericht Weißwasser mit. Dafür werde ein Sachverständigengutachten «zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen und den örtlichen Gegebenheiten am Tatort» eingeholt. Der Sachverhalt sei vorher umfassend aufzuklären.

Clemens wurde mit Tempo 81 in einer 30er-Zone geblitzt

Clemens hatte sich 2023 noch in seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war im ostsächsischen Krauschwitz mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden – an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein und das als Fehler bezeichnet.

Der Fall wurde schließlich zu einem Strafverfahren. Das Gericht warf Clemens ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Der Anwalt von Clemens wies das zurück. Dann machte das Gericht den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Diesem Angebot folgte die Staatsanwaltschaft nicht.

Im Mai hatte der Sächsische Landtag die Immunität von Clemens aufgehoben. Damit war der Weg für ein Strafverfahren frei. News4teachers / mit Material der dpa

Grober Tempo-Verstoß: Kultusminister soll zur Strafe Verkehrsunterricht geben

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6 Kommentare
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TaMu
1 Monat zuvor

Ich habe einfach nicht das Gefühl, dass dieser Minister ein echtes Bewusstsein seiner Schuld hat. Er hat zugegeben, „zu schnell“ gefahren zu sein. 30er – Zonen liegen gewöhnlich innerhalb geschlossener Ortschaften, wo jeder weiß, dass maximal 50 km/h erlaubt sind. Wer 85 km/h in einer Ortschaft oder sogar in einer 30er Zone fährt, nimmt ganz bewusst in Kauf, dass er Leben gefährdet. Es wäre ihm unmöglich gewesen zu bremsen, wenn jemand die Straße überquert hätte. Da braucht es kein „illegales Autorennen“ mit einem anderen Irren, das untersucht werden muss.
Dieser Minister sollte seinen Führerschein abgeben und vor der Wiedererlangung eine MPU machen müssen. So jemand muss dringend medizinisch- psychologisch untersucht werden, bevor er wieder ans Steuer darf.

Katze
1 Monat zuvor
Antwortet  TaMu

Volle Zustimmung! So jemand müsste dringend medizinisch-psychologisch untersucht werden, bevor er überhaupt Verantwortung tragen darf – sei es im Straßenverkehr oder in der Bildungspolitik. Wer mit 81 km/h durch eine 30er-Zone vor einem Altersheim rast, zeigt nicht nur Rücksichtslosigkeit, sondern auch eine Haltung, die sich eins zu eins in seinem Amt widerspiegelt.
Erst die Alten im Straßenverkehr gefährden, dann die „Alten“ in den Schulen mit seinem Maßnahmenpaket überrollen – das passt ins Bild. Ein Raser bleibt ein Raser:

  • Auf der Straße ignoriert er Regeln und gefährdet Menschen.
  • In der Politik rast er durch die Bildung, ohne Rücksicht auf Schüler und Lehrer.

Dass so jemand Kultusminister in Sachsen ist, sagt alles über den Zustand der Politik.
Noch Fragen? Wohl kaum – die Fakten sprechen für sich.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  TaMu

Aber grundsätzlich sollte ein Minister nicht anders behandelt werden als andere Menschen. Und die bekommen eigentlich ein Fahrverbot von 2 Monaten und eine saftige Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft müsste schon darlegen, wieso dies ein Autorennen sein sollte. Und was ist mit dem anderen Teilnehmer? An einem Rennen müsste es doch wenigstens ein weiteres Fahrzeug geben, oder habe ich den Wortsinn nicht erfasst?

Wenn vor Gericht alle gleich sein sollen, gilt das in beide Richtungen. Ein Minister sollte nicht leichter, aber eben auch nicht härter bestraft werden. Und ich habe schon das Gefühl, dass dies hier von Seiten der Staatsanwaltschaft so angestrebt wird. Ich finde 10.000€, Aufbauseminar und Verkehrsunterricht eigentlich in Ordnung.

Jonoko
1 Monat zuvor

@TaMU: Sie schreiben: “ Da braucht es kein „illegales Autorennen“ mit einem anderen Irren, das untersucht werden muss.” Gerade darum geht es aber. Fahrverbot (2 Monate) und Bußgeld (560) nach StVO für innerorts 55km/h mehr als erlaubt waren schon erteilt und von Clemens wohl auch akzeptiert. Irgendjemand meinte aber, vor dem Gesetz seien nicht alle gleich, und man müsse noch mehr als diesen Verstoß gegen die StVO finden.

TaMu
1 Monat zuvor
Antwortet  Jonoko

Das ist dann tatsächlich nicht korrekt. Wenn kein Rennen stattgefunden hat, muss man auch keines untersuchen. Ich würde persönlich eine MPU gut finden, aber wenn diese gesetzlich nicht vorgesehen ist, natürlich nicht. Vielleicht muss irgendwann darüber nachgedacht werden, weil sich in den letzten Jahren etwas verändert zu haben scheint und immer öfter in 30er Zonen gerast, gedrängelt und sogar überholt wird.
Stand heute haben Sie aber Recht.

Unfassbar
1 Monat zuvor

Vernünftig. Bei jedem Politiker und Diplomaten soll für jede mögliche Straftat, jede Ordnungswidrigkeit usw., die in keinem Zusammenhang zur Ausübung des Politikerberufs steht, die Immunität aufgehoben werden können.