
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) muss sich womöglich doch nicht als Temposünder in einem Strafverfahren weiter vor Gericht verantworten. Bei einem Erörterungstermin am Amtsgericht Weißwasser schlug Richter Alex Theile eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vor. Zwei Drittel davon sollen an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Zudem soll Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen.
Mit Tempo 81 in 30er-Zone
Clemens hatte sich 2023 noch während seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Er war in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden – an einer Seniorenresidenz. «Ja, ich habe einen Fehler gemacht», hatte er «Radio Lausitz» gesagt und auch auf dpa-Anfrage eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein.
Gericht schloss verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht aus
Gegen Bußgeld und Fahrverbot legte Clemens Widerspruch ein, zog diesen aber kurz vor dem ersten anberaumten Verhandlungstermin zurück. Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Mit diesem Hinweis wurde aus dem Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Strafverfahren, stellte das Gericht klar.
Kultusminister muss künftig nicht mehr selbst fahren
Das Amtsgericht hatte schon vor dem jetzigen Vorschlag auf Verfahrenseinstellung die Aufhebung der Immunität von Clemens beantragt, der auch Abgeordneter im Landtag ist. Der Kultusminister, der in neuer Funktion einen Fahrer hat und nicht mehr selbst am Steuer sitzen muss, sollte zunächst vom Immunitätsausschuss angehört werden. Dieses Prozedere würde sich erübrigen, wenn die Einstellung des Verfahrens abgesegnet wird.
Clemens war für den Gerichtstermin am Montagvormittag persönlich eingeladen worden, blieb aber wegen der noch ungeklärten Immunitätsfrage fern und ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Amtsrichter gab den Verfahrensbeteiligten eine Woche Zeit, seinem Vorschlag zuzustimmen. News4teachers / mit Material der dpa
Kultusminister muss wegen früherer Temposünde (80 statt 30) vor Gericht
Super Vorschlag, er sollte den Unterricht aber alleine halten ohne eine weitere Lehrkraft, anschließend Evaluation. Dann nimmt er vielleicht noch wichtige Erkenntnisse ins Ministerium mit.
Unterrichten als Strafe… passt.
Demnächst in diesem Kino:
Richter: “Sie haben die Wahl: Geldstrafe, Gefängnis, Unterrichten.”
Angeklagter: “Erbarmen! Winsel! Schluchz!”
Genau das habe ich auch assoziiert.
😉
Den Bock zum Gärtner machen … demnächst in diesem Kino:
– Drogentäter = Chemieunterricht
– Sexualstraftäter = Aufklärungsunterricht in Bio / wahlweise kath. RELI-unterricht
– verurteilte Rechtsextremisten = Politikunterricht
– verurteilte Reichsbürger = Geschichte
… so bekommt der Begriff der Resozialisierung eine ganz neue Konotation. TOPP!!!
Ernsthaft?
Jemand, der selbst grob und vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt, soll Verkehrserziehung unterrichten und so ein Vorbild für junge Menschen sein?
Wie wäre es mit ‘Führerschein weg und während dieser Zeit, sicherlich einige Monate, gibt es auch keinen Fahrer’? Ein Kontakt mit realer Welt und realen Problemen, unbequeme Konsequenzen als Erziehungsmaßnahme?
Gute Idee… obwohl der Mensch ja irgendwie von A nach B kommen muss … halt! .. ich hab´s!
Anstatt eines Fahrers aus dem Chaufeurs-Pool der Landesregierung bekommt er für die Zeit die berühmt-berüchtigt-charmanten Taxifahrer aus Berlin zur Seite gestellt.
Das würde ihm auf ewig eine Lehre sein. 😉
Das wird eine Überdosis reales Leben, auch noch ohne Filter. Ernste Burnout-Gefahr! Verstößt sicher gegen Artikel 1…
Lieber nicht. Man denke nur an den Presserummel.
Unterricht als Strafe.
Interessanter Denkansatz!
Ja klar- Schule und Unterricht, das kann ja jeder, sogar ein Controller!
Ebenso toll ist die Idee, als pädagogische Maßnahme sollen Schülerinnen oder Straftäter im Altenheim arbeiten. Für die Kundschaft der Schule oder des Altenheims eine Frechheit, fürs Personal ein Affront und für alle anderen die Botschaft, da braucht es keine Professionalität und Qualifikation.