Wegen einer Unterrichtsstunde mehr: GEW zieht vor Gericht – Normenkontrollklage

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POTSDAM. Mehr Unterricht, weniger Entlastung? Die GEW will die neue Mehrstunde für Lehrkräfte in Brandenburg auf den Prüfstand stellen – und zieht vor Gericht.

Das OVG hat zu entschieden. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Gegen die Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte in Brandenburg geht der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einem Antrag beim Oberverwaltungsgericht vor. «Mit der Einreichung der Normenkontrollklage gegen die beschlossene Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen wir konsequent den nächsten Schritt, um diese zu verhindern», sagte GEW-Landeschef Günther Fuchs laut einer Mitteilung.

«Ohne eine differenzierte Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte sowie ohne nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen ist die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung rechtlich nicht haltbar und durchsetzbar», ergänzte Fuchs.

Nach Auffassung der GEW Brandenburg ist die Erhöhung unwirksam, weil «weder eine geforderte Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte durch das Land Brandenburg stattgefunden hat noch nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungstatbestände für die Lehrkräfte bestehen», hieß es in der Mitteilung. Zudem bereite die GEW Individualklagen von Lehrerinnen und Lehrern vor, die nach Inkrafttreten der Arbeitszeiterhöhung eingereicht werden sollen.

Gericht bestätigt Antrag

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, dass zwei Anträge auf Normenkontrollen zur Unterrichtsverpflichtung von brandenburgischen Lehrkräften vorlägen. Demnach würden sie zunächst der Gegenseite zugestellt, um dieser die Gelegenheit zu geben, zu den Anträgen und deren Begründung Stellung zu nehmen. Wann es eine Entscheidung des Gerichts gebe, sei in diesem frühen Stadium des Verfahrens noch nicht absehbar.

In Brandenburg ist die Zahl der Lehrerstellen im Haushalt dieses Jahres um 345 Vollzeitstellen gesunken. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen ab dem zweiten Halbjahr eine Stunde pro Woche mehr unterrichten – das soll nicht für alle Schulen gelten – und an anderer Stelle entlastet werden. Beides hatte für Proteste gesorgt. News4teachers / mit Material der dpa

Für höherere Unterrichtsverpflichtung – weniger Prüfungen und Elterngespräche

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Kohlroulade
1 Monat zuvor

Wird es die GEW in Berlin dann auch tun? Da haben wir an den Grundschulen ja auch schon 28 Unterrichtsstunden bei Vollzeit.

Strohwitwer
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Ja, das erwarte ich dann auch. Warum sollen auch 28 Unterrichtsstunden in Brandenburg unrechtmäßig sein, aber in Berlin nicht? Leuchtet mir beim besten Willen nicht ein.

Kadee
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Ich hörte, in Berlin bekomme man die Stunde bezahlt. Stimmt das so? In Brandenburg nicht. Selbst Teilzeitkräfte bekommen, wenn sie nicht um eine Stunde aufstocken, eine weniger bezahlt.
Ach und die Entlastungen… – toll, wer eine für sich geltend machen kann!!! Ein Tropfen auf wahnsinnig erhitzte Gemüter.

Ellenbogen
1 Monat zuvor
Antwortet  Kadee

Wenn das Deputat um 1 Stunde erhöht wird, ist das keine unbezahlte Stunde. Also kann ich mir nicht vorstellen. Dann bekommt man sein Gehalt einfach für 28 statt 27 Wochenstunden. Es sinkt aber nicht, es steigt auch nicht, sogar die Vollzeit wird nicht mehr, es gehören nur eben mehr Unterrichtsstunden zu einer Vollzeitstelle.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Ellenbogen

Doch, es ist eine unbezahlte Stunde in Brandenburg. Das Gehalt bleibt gleich, das Deputat steigt um eine Stunde.

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Nein, das ist Ihre Auslegung. Es gab in all den Jahren immer mal wieder Deputatserhöhungen bei Lehrern. Es würde bedeuten, dass in manchen Bundesländern Lehrer z.B. 4 Stunden unbezahlt arbeiten. (Dazu dann noch die unbezahlte Mehrarbeit.)

Es verringert sich “nur” das Gehalt pro Stunde, wenn man für das gleiche Geld ein höheres Deputat hat. Aber es ist keine unbezahlt Stunde. Natürlich darf man das trotzdem unfair finden. Wenn das Deputat gesenkt wird, erhöht sich Ihr Stundensatz (Gehalt pro Stunde), aber man hat dann nicht die bezahlten Stunden + geschenktes Geld. Das würde man natürlich nicht ungerecht finden. Da würde man sich freuen.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Informieren Sie sich. Ich arbeite in Brandenburg – wir arbeiten ab Februar nach dem Willen der Landesregierung länger, das Gehalt bleibt das alte.

Fachchinesisch
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Das hat doch niemand bestritten. Es ist wie die Sandkatze schrieb, Sie arbeiten keine unbezahlte Stunde mehr, Sie arbeiten allerdings mehr Stunden “am Kind” fürs gleiche Geld. Das müssten Sie doch fernab Ihres Ärgers darüber verstehen.

Penki
1 Monat zuvor
Antwortet  Fachchinesisch

Das stimmt nur, sofern an anderer Stelle tatsächlich Arbeit in gleichem Umfang wegfällt. Dies ist aber nicht der Fall. Manche Lehrer sehen aufgrund von Schulform und/oder Fächerkombination gar keine Entlastung, andere nicht in dem Umfang, um eine weitere Unterrichtsstunde inklusive Vor- und Nachbereitung auszugleichen. Und dann ist es eben doch unbezahlte Mehrarbeit, es sei denn, die Kollegen suchen sich ihre Entlastung an anderer Stelle selbst.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Fachchinesisch

Sie irren weiterhin. Mein Aufgabenumfang wird nicht nennenswert reduziert. Wenn ich eine Unterrichtsstunde mehr geben soll, muss ich zeitlich mehr arbeiten. Da explizit durch die Landesregierung KEINE Gehaltsreduzierung (weniger Geld pro Stunde, um auf dasselbe Endgehalt zu kommen) vorgenommen wird, arbeite ich den Gegenwert einer Unterrichtsstunde für lau.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Teilweise wird den Kollegen angeboten, eine Stunde mehr zu arbeiten und diese Stunden dann später, wenn kein Lehrermangel mehr herrscht (wann soll das sein?), diese abzufeiern.
Wie das in Brandenburg läuft, weiß ich nicht.

Fachchinesisch
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Ändert doch nichts daran, dass man keine unbezahlte Stunde arbeitet.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Ellenbogen

Wenn der Dienstherr damit stillschweigend eine Verschlechterung der zu erbringenden Leistungs akzeptiert (da weniger Zeit für Unterrichtsvorbereitung, pädagogische Gespräche, Korrektur von Klausuren, Verzicht auf “freiwillige” Leistungen wie Exkursionen, Klassenfahrten, …), dann haben Sie Recht.

Man muss dann diese gewollte Verschlechterung der Qualität auch konsquent durchziehen…

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Kadee

In Brandenburg bekommt man das auch bezahlt. Man muss nur einfach mehr tun (mehr Unterrichtsstunden) für das gleiche Geld. Ja, kann man ungerecht finden. Aber die Stunde wird in diesem Sinne nicht nicht bezahlt.

Penki
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

“[…] nur einfach mehr tun […]”? Wenn ich das gleiche Gehalt für mehr Arbeit bekomme, dann kann man es entweder als unbezahlte Mehrarbeit interpretieren oder meinetwegen auch als eine Kürzung des Stundenlohns. In der Theorie soll es ja Entlastungen in genau dem Umfang der Mehrarbeit geben, sodass Ihre Argumentation tatsächlich aufginge. Genau diese Entlastung gibt es aber nicht für alle Lehrer und erst recht nicht in dem Umfang der Mehrarbeit.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

Nein, die GEW kann dies nicht tun, denn sie hat in Berlin keinen Klagegrund. Kurzform der Argumentation, mit der der Philologenverband seinerzeit die Arbeitszeiterhöhung in Niedersachsen an Gymnasien verhindert hat, bzw. die Rechtsprechung dazu:

Wenn der Arbeitgeber die Unterrichtsverpflichtung erhöhen will, hat er genau zwei Möglichkeiten dazu:

  1. Er reduziert an anderer Stelle Aufgaben, die in etwa dem Arbeitsumfang der Erhöhung entsprechen.
  2. Er legt schlüssig dar, wieso die bisherige Arbeitszeit der Lehrkräfte unter den für alle Beamte geltenden 40 Wochenarbeitsstunden bzw. 1760 Jahresarbeitsstunden gelegen hat.

Erhöhte das Land nun die Unterrichtsverpflichtung, kann ein Beamter binnen eines Jahres eine sogenannte Normkontrollklage einreichen. Tut er das nicht, akzeptiert er stillschweigend die Erhöhung.

Wenn die Unterrichtsverpflichtung in Berlin also schon länger als ein Jahr in der heutigen Form besteht, kann die GEW oder eine andere Lehrkräftevertretung keine Klage mehr einreichen. Wir haben das in Schleswig-Holstein versucht und sind gescheitert.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Kohlroulade

In Berlin gibt es ein ganz anderes Gefüge mit Abminderungsstunden etc. Die Bundesländer sind deshalb nicht mal ansatzweise über die Stundenzahl vergleichbar.

Fachchinesisch
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Das ist grundsätzlich Unsinn. Das Stundendeputat unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland geringfügig, das Gehalt schon deutlicher, obwohl es den gleichen Namen trägt (A13 z.B.).

Man hat bei einer vollen Stelle soundso viele Unterrichtsstunden zu geben. Man macht da keine zusätzlich und ohne Geld. Das ist Unsinn. Machen Sie den Test und reichen Sie Teilzeit ein. Dann haben Sie z.B 70 Prozent Prozent auf eine volle Stelle, also keine Teilzeit von der 27-Stundenstelle, sondern von der 28-Stundenstelle!

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Fachchinesisch

In einem Bundesland gibt es Abminderung für Klassenleitung, überwiegendem Einsatz in der SEK 2, Fachleitung, … im anderen nicht.
Bedeutet: in einem Bundesland werden außerunterrichtliche Tätigkeiten durch Verringerung des Deputats anerkannt, im anderen kommen sie on top. Und schon sind die Deputate als Maßzahl der Arbeitszeit am Kind hinfällig.
Vielleicht informieren Sie sich erst mal, bevor Sie anderen mitteilen, dass diese Unsinn schreiben.

Ihre Definitionsspielchen bezüglich: „Sie arbeiten die Stunde nicht unbezahlt, sondern Sie erhalten einfach weniger Geld pro Arbeitsstunde als vorher“ können Sie sich in die Haare schmieren – so peinlich argumentiert ja nicht mal unsere Landesregierung (und schon deshalb nicht, weil eine angekündigte Lohnkürzung -weniger Geld pro Arbeitsstunde- sofort vor Gericht kassiert würde)

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Das hat NRW super – wie immer – geregelt. In Abhängigkeit von den Vollzeitstellen gibt es neben den gesetzlich geregelten Ermäßigungsstunden (Alter, Vertrauenslehrkraft, Schwerbehindedrung etc.) Ermäßigungsstunden im allgemeinen Topf. Die können bei Mitsprache durch die lehrkräfte nach Maßgabe der SL verteilt werden. An manchen Schulen wird daraus die Klassenleitung mit einer halben Ermäigungsstunde gesponsort, an anderen Korrekturentlastung gegeben.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Daumendrück!
Ich wünsche, dass hier selbst Kritiker*innen der GEW den Einsatz für die Lehrkräfte anerkennen können.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Haben Sie den Einsatz der GEW während der Pandemie auch anerkannt? Ich nicht.

Strohwitwer
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Nein, werden sie nicht. Beim nächsten kleinen Unmut werden die wieder ihren Austritt verkünden, egal, was die GEW zuvor alles für die erreicht hat.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Es ist tatsächlich einen großen Beifall wert, dass eine Gewerkschaft sich für ihre Mitglieder einsetzt…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Forderte ich nicht. Da Sie aber nicht in der Lage bzw. Willens sind, Zustimmung zu signalisieren, erfüllt sich meine Hoffnung nicht.

Schätze, manchen kann die GEW es nicht recht machen, selbst wenn sie die gleiche Meinung vertritt 😉

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Kein Problem, erkenne ich gerne an.

Genau das (Stress machen PRO eigene Mitglieder) ist Aufgabe einer Gewerkschaft.

Die GEW flittert da halt immer hin und her:
Klage: +1 auf Gewerkschaftszähler
Flüchtiger Blick auf die Bildungsnachrichten gerade: “GEW = Integrationsschulen = Segregation bla bla” -1.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Na, wenn dies das beste ist, was Sie sich an Zustimmung abringen können..

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich habe sehr kurz formuliert, meine die Zustimmung aber durchaus ernst.

Die erste Lehrergewerkschaft, die richtig auf Kollisionskurs geht kriegt meine Mitgliedschaft.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

“Die GEW flittert da halt immer hin und her”
Schade, wenn Sie es der GEW auch nicht zugestehen wollen, wenn sie in Ihrem Sinne “hin” flattert

Mika
1 Monat zuvor

„ Die Lehrerinnen und Lehrer sollen ab dem zweiten Halbjahr eine Stunde pro Woche mehr unterrichten – das soll nicht für alle Schulen gelten – und an anderer Stelle entlastet werden. Beides hatte für Proteste gesorgt.“

Was ist mit dem letzten Satz gemeint? Natürlich gab es Proteste gegen die Stundenerhöhung, aber Proteste gegen Entlastung oder gegen die Herausnahme einzelner Schulen???

Übrigens äußerte der Brandenburger Bildungsminister bzgl. seiner Weigerung, die Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erfassen, den folgenden Satz: „Ich halte es für ein Spiel mit dem Feuer, das Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte zu verändern.“

Ihm ist also vollkommen klar, dass die Erfassung der Arbeitszeit auf die Veränderung der Deputatsregelung hinausläuft, weil diese die Arbeitszeit nicht abbildet. Ihm ist also vollkommen bewusst, dass sein Haus vorsätzlich geltendes Recht bricht.
Ich frage mich, wie es möglich sein kann, dass Vertreter des Staates und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vorsätzlich Recht brechen dürfen, während jede kleine Schrauberbude Stress bekommt, wenn sie die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht erfasst.

Quelle: MAZ vom 20.11.25, Dosse-Kurier, S. 6

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Ich frage mich, wie es möglich sein kann, dass Vertreter des Staates und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vorsätzlich Recht brechen dürfen, während jede kleine Schrauberbude Stress bekommt, wenn sie die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht erfasst.”

Antwort ist doch ganz einfach: Der Staat kann sich ja schlecht selber bestrafen. Also nimmt er sich mehr heraus als er seinen Bürgern erlaubt.

KriKris
1 Monat zuvor

So etwas Ähnliches hat es in Niedersachen vor ca 12 Jahren auch gegeben: Gymnasiallehrkräfte sollten eine Stunde mehr arbeiten, um die IGSen zu finanzieren. Gab eine schallende Ohrfeige vom OVG Lüneburg. Argument: Ohnen Zeiterfassung keine Erhöhung der Arbeitsbelastung, und parziell für einige Lehrämter auch nicht.

Bernd Brunnet
1 Monat zuvor

Mehrarbeit hat es auch schon in NRW gegeben, allerdings mit der späteren Reduzierung.

Marta
1 Monat zuvor

“Wegen einer Unterrichtsstunde mehr… ” klingt nach einem Nachbarn. Es heißt: “Habt euch nich so, eine Überstunde pro Woche. Lachhaft.”
Ein Unterrichtsstunde mehr ist aber auch ein vorzubereitende Stunde und eventuell eine zusätzliche Lerngruppe mit Notengebung und Konferenzen.
Lehrer’innen arbeiten bis zu 60 h pro Woche. Es gibt Gründe, warum sie aufgeben oder gleich etwas anderes wählen.
Ich habe 42 Jahre im Schuldienst gearbeitet und es gern getan. Die Last wurde immer größer. Heute würde ich nicht mehr Lehrerin werden.
Arme Kinder, armes Deutschland.