BERLIN. Teilzeit gilt vielen Politikerinnen und Politikern als ungenutzte Reserve gegen den Fachkräftemangel. In Bayern hat die Staatsregierung daraus unlängst schon konkrete Einschränkungen für Lehrkräfte abgeleitet. Nun kommt zusätzlicher Druck aus Berlin: Der CDU-Wirtschaftsflügel will den Rechtsanspruch auf Teilzeit grundsätzlich beschneiden. Für den Schulbereich, in dem Teilzeit besonders verbreitet ist – vor allem unter Lehrerinnen –, hätte das womöglich weitreichende Folgen.

„Seien wir doch mal ganz ehrlich: Wen genau treffen diese Einschränkungen denn jetzt eigentlich am härtesten? Genau, die Lehrerinnen!“, sagt Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), im vergangenen Oktober. Da der Anteil von Frauen in Teilzeit viel höher sei als der von Männern, nehme es der Freistaat „billigend in Kauf, dass Frauen es mal wieder zu ihren eigenen Lasten richten sollen!“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Großspurig“ habe die Koalition aus CSU und Freien Wählern im Koalitionsvertrag „Bayern ist Familienland“ getitelt. Der darin enthaltene Satz „Der Freistaat ist verlässlicher Partner aller Familien“ sei „wirklich mehr als blanker Hohn!“
Hintergrund der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor neue Einschränkungen bei der Teilzeit von Lehrkräften angekündigt. Begründet wurden sie mit dem Lehrkräftemangel (News4teachers berichtete). „Es macht wenig Sinn, Quereinsteiger im Bildungsbereich zu beschäftigen, wenn gleichzeitig bis zu 50 Prozent der ausgebildeten Lehrkräfte in Teilzeit sind“, befand Söder. Künftig soll familienpolitische Teilzeit nicht mehr für Eltern von Kindern unter 18 Jahren möglich sein, sondern nur noch bis einschließlich 14 Jahre. Zudem sollen Beamtinnen und Beamte in Teilzeit verpflichtet werden, mehr Stunden als bislang zu leisten.
Teilzeit-Rekord – „Gleichzeitig herrscht in der gesamten Wirtschaft Fachkräftemangel“
Kommt es jetzt noch ärger? Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken – grundsätzlich. Es soll ihn nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Das geht aus einem Antrag der MIT an den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit erlaubt es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Bei vorübergehender Teilzeit kehren sie anschließend automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Arbeitgeber können den Antrag nur aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Die MIT begründet ihren Antrag damit, dass die Teilzeitquote in Deutschland einen Rekord erreicht habe. „Gleichzeitig herrscht in der gesamten Wirtschaft Fachkräftemangel.“ Der Antrag sieht auch vor, dass Teilzeitkräfte nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten können. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, hieß es.
Tatsächlich arbeiten Lehrkräfte deutlich häufiger in Teilzeit als Beschäftigte in der Gesamtwirtschaft. Im Schuljahr 2023/2024 lag der Anteil nach Daten des Statistischen Bundesamtes bei 43,1 Prozent an allgemeinbildenden Schulen – ein neuer Höchstwert. Bei den Lehrerinnen betrug die Quote 50,7 Prozent, bei den Lehrern 22,6 Prozent. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft arbeiteten 30,9 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit (News4teachers berichtete).
Eine zentrale Rolle in der politischen Debatte spielte ein Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz aus dem Januar 2023. Darin war von einer Teilzeitquote von „rund 47 Prozent“ die Rede. Mehrere Länder nahmen diese Zahl zum Anlass, über Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten nachzudenken. Der Bildungsforscher Prof. Klaus Klemm stellte jedoch klar, dass diese Berechnung methodisch fehlerhaft war, da auch stundenweise Beschäftigte einbezogen worden seien.
Klemm verwies zudem auf den hohen Frauenanteil im Lehrberuf. Rund 70 Prozent der Lehrkräfte seien Frauen, während ihr Anteil in der Gesamtwirtschaft bei etwa 47 Prozent liege. Frauen arbeiteten insgesamt deutlich häufiger in Teilzeit als Männer. „Weil im Lehrberuf der Frauenanteil so hoch ist, fällt auch die Gesamtquote aller Lehrkräfte höher aus – ohne dass dafür besondere Privilegien verantwortlich wären“, erklärte Klemm. Auch der Vorsitzende der SWK, Olaf Köller, räumte später ein, stärker differenzieren zu müssen, lehnte jedoch eine grundlegende Neubewertung der Empfehlungen ab.
„Teilzeit ist vielfach weiblich. Wer Teilzeit im Lehrberuf einschränkt, greift in die Selbstbestimmung von Frauen ein“
Trotz dieser Einordnung setzten mehrere Bundesländer die SWK-Empfehlungen in unterschiedlichem Maße um. Baden-Württemberg kündigte im Frühjahr 2023 verschärfte Regeln für Teilzeit an, andere Länder erhöhten die Hürden für neue Anträge oder appellierten an Lehrkräfte, ihre Stundenzahl freiwillig zu erhöhen. Die aktuellen Zahlen zeigen große Unterschiede zwischen den Ländern: Hamburg kam im Schuljahr 2023/2024 auf eine Teilzeitquote von 55,0 Prozent, Bremen auf 52,2 Prozent, Baden-Württemberg auf 50,1 Prozent. Thüringen und Sachsen-Anhalt lagen mit rund 23 Prozent am unteren Ende.
Frauenvertretungen warnten früh vor den Folgen solcher Eingriffe. „Teilzeit ist vielfach weiblich. Wer Teilzeit im Lehrberuf einschränkt, greift in die Selbstbestimmung von Frauen ein“, sagte Tanja Küsgens, Bundessprecherin der Frauen im VBE. Viele Lehrkräfte übernähmen weiterhin den Großteil der Care-Arbeit oder pflegten Angehörige. Einschränkungen der Teilzeit verschlechterten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und könnten dazu führen, dass noch mehr Lehrerinnen den Schuldienst verließen.
Zugleich zeigen Umfragen, dass Teilzeit unter Lehrkräften nicht Ausdruck mangelnder Arbeitsbereitschaft ist. In einer repräsentativen Befragung für das Deutsche Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung erklärten zwei Drittel der befragten Teilzeit-Lehrkräfte, sie könnten sich eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit vorstellen. Bei den über 40-Jährigen waren es sogar 73 Prozent. Voraussetzung sei allerdings eine grundlegende Reform der Arbeitszeitorganisation. Das Deputatsmodell, das vor allem die Zahl der Unterrichtsstunden erfasst, blende einen Großteil der tatsächlichen Belastung aus. „Das deutsche Deputatsmodell ist ein überkommenes Modell“, sagte Dagmar Wolf von der Stiftung.
Ähnliche Ergebnisse lieferte eine Umfrage des Bayerischen Philologenverbands unter fast 5.000 Mitgliedern. Auch dort signalisierten viele Teilzeit-Lehrkräfte Bereitschaft zur Aufstockung, knüpften diese jedoch an klare Bedingungen. Zusätzlicher Unterricht dürfe nicht automatisch mit mehr außerunterrichtlichen Aufgaben verbunden sein. Der Verbandsvorsitzende Michael Schwägerl erklärte: „Klarer könnte das Ergebnis nicht sein: Die Kolleginnen und Kollegen wollen unterrichten und möchten dafür ausreichend Zeit haben.“
Auch am aktuellen Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels gibt es Kritik – sogar aus der eigenen Partei. Der CDU-Sozialflügel kritisierte, mit dem Antrag werde das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. „Ich würde mir auch wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“, sagte Dennis Radtke, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern.“ Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge kritisierte zudem, mit dem Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ zeichne die CDU ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und älteren Menschen.
Und laut Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegt die Teilzeitquote in Deutschland zwar tatsächlich auf Rekordniveau. Aber deshalb ist das Arbeitsvolumen insgesamt gar nicht gesunken. Denn: Teilzeitbeschäftigte arbeiten demnach heute mehr Stunden als in früheren Jahren, zuletzt im Durchschnitt gut 18 Wochenstunden. News4teachers / mit Material der dpa









Gibt es nicht ein Bundesland, in dem Teilzeit unter 75% nur noch in Ausnahmefällen genehmigt wird und Lehrkräfte noch dankbar sein sollen, dass die Giftzähne noch gar nicht ausgepackt wurden?
Es betrifft nicht vor allem Lehrerinnen, sondern Frauen, die sich weder 24/7-Pflege für Angehörige noch die Aufgabe des Berufs leisten können.
Wirtschaftsfeindlichkeit gegen Familien + strukturelle Mangelversorgung von Kindern und Senior*innen, Frauenbenachteiligung im Übertrag = Frauen an den Herd – ich meine natürlich, zwischen Beruf und Haushalt + Pflege “entscheiden” müssen. Wer sonst? Etwa die Männer? (augenroll)
Entlarvend peinlich, wenn die “Wirtschaftspartei” – wie Komiker sie nennen – KEINE Versorgung der Angehörigen ausbauen wollen UND die kostenlosen Pflegekräfte, welche zwischen schlechterbezahlter Arbeit und unbezahlter Ausbeutung balancieren, als faul beschimpfen.
Wer wählt diese Typen?
Um Teilzeit zu verringern, muss man die Arbeitsbedingungen verbessern! Aber was hat die Politik getan? Sie hat die Bedingungen gelassen, wie sie sind, und nur finanzielle Anreize gesetzt (z.B. Wieder-Verbeamtung oder A13 für alle). So kam, was kommen musste, viele Lehrerinnen haben sich selbst entlastet durch Teilzeit. Man hatte dann eventuell noch nicht mal (viel) weniger Geld.
In Berlin streikt die GEW seit 3 Jahren (?) immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen. Aber die meisten Lehrer machen nicht mit.
In dem Punkt bleibt die ZäDäUu sich dann also doch wieder treu.
Das Ganze dürfte aber in großem Konflikt mit dem Grundgesetz stehen (Art. 12, Art. 6, Art. 3)
Das Bundesverfassungsgericht betont stets die “Einheit der Verfassung” – das heißt, ein Ziel (wie Wirtschaftswachstum) darf nicht auf Kosten anderer Verfassungsgüter (wie Familienfreiheit, Gleichberechtigung) absolut gesetzt werden.
Ein pauschales Verbot von Teilzeit “zur Lebensgestaltung” unterstellt, dass die persönlichen Gründe nicht legitim seien. Das Grundgesetz schützt aber gerade die private Lebensgestaltung als Ausdruck der persönlichen Freiheit. Eine Regelung, die nur Teilzeit zur Kindererziehung oder Pflege erlaubt, alle anderen Lebensmodelle (Weiterbildung, Ehrenamt, Gesundheitsvorsorge, persönliche Entfaltung) aber ausschließt, wäre kaum mit der Würde des frei sich entfaltenden Menschen (Art. 1 GG) vereinbar.
Diese Art den Lehrerberuf “attraktiver” zu machen habe ich nicht kommen sehen