BERLIN. Nicht Schulen, sondern die Betreiber digitaler Plattformen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Mit dieser Forderung reagiert der Deutsche Philologenverband (DPhV) auf die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Der Verband sieht sich in wesentlichen Positionen bestätigt und drängt nun auf eine rasche gesetzliche Umsetzung. Schule könne ihren Beitrag leisten, dürfe aber nicht länger die Hauptlast des Kinder- und Jugendschutzes tragen.

„Diese Handlungsempfehlungen sind ein starkes und hoffnungsvolles Signal“, erklärte DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. Was Lehrkräfte täglich erlebten und der Verband seit Langem anmahne, werde nun wissenschaftlich bestätigt. „Kinder und Jugendliche brauchen klare Rahmenbedingungen, nicht nur Selbstverantwortung, an die appelliert und die ihnen zugemutet wird, während Plattformanbieter ihre Aufmerksamkeit professionell triggern und davon profitieren.“
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht deshalb die Forderung, den Kinder- und Jugendschutz bereits in der technischen Gestaltung digitaler Angebote zu verankern. Plattformen sollen für Minderjährige so entwickelt werden, dass Risiken möglichst gar nicht erst entstehen; zugleich sollen Schutzfunktionen automatisch aktiviert sein und nicht erst von Kindern oder Eltern eingerichtet werden müssen. Die Expertenkommission fasst diese beiden Prinzipien unter den Begriffen „Safety by Design“ und „Safety by Default“ zusammen.
„Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren“
Für den DPhV ist dies allerdings nur ein erster Schritt. Plattformanbieter müssten gesetzlich verpflichtet werden, Altersgrenzen technisch wirksam durchzusetzen und für Schäden zu haften, die durch die Gestaltung ihrer Produkte entstünden. „Wer Kinder schützen will, muss vor allem die regulieren, die von ihrer Aufmerksamkeit profitieren“, sagte Lin-Klitzing. Deshalb dürfe die Inhaftungnahme der Tech-Konzerne „nicht nur benannt werden, sie muss gesetzlich scharf und europäisch verbindlich ausgestaltet werden und ohne Verzug umgesetzt werden“. Eine Gesamtstrategie ohne wirksame Durchsetzungsmechanismen bleibe wirkungslos.
Der Verband unterstützt darüber hinaus die Warnungen der Kommission vor sogenannten KI-Companions. Solche Anwendungen könnten durch personalisierte Kommunikation emotionale Bindungen erzeugen und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen Abhängigkeiten fördern. Deshalb begrüßt der DPhV die Forderung nach klaren Anbieterpflichten und wirksamen Altersgrenzen. Zugleich fordert er, bestehende Lücken in der Regulierung von KI-Anwendungen zu schließen und Schulen Rechtssicherheit für einen pädagogisch verantwortbaren Einsatz Künstlicher Intelligenz zu geben. „Personalisierte Empfehlungsalgorithmen und KI-gestützte Bindungsangebote greifen in sensible Entwicklungsphasen ein. Kinder dürfen digitalen Suchtspiralen und parasozialen KI-Beziehungen nicht schutzlos ausgeliefert sein“, erklärte Lin-Klitzing.
Bei den Empfehlungen für Schulen sieht sich der Verband ebenfalls bestätigt. Die Kommission spricht sich dafür aus, private Smartphones an Grundschulen sowie bis einschließlich Klasse 7 bundesweit im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen zu untersagen. Erst ab Klasse 8 sollen Schulen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern verbindliche Nutzungskonzepte entwickeln.
„Gut, dass die Kommission die Rolle der Eltern stärkt und Medienbildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Kita, Jugendhilfe, Schule und Politik versteht“
Der DPhV verweist darauf, dass er einheitliche gesetzliche Regelungen seit Jahren fordert. Lehrkräfte benötigten einen verlässlichen Rechtsrahmen, anstatt an jeder Schule eigene Handyregelungen entwickeln und gegenüber Eltern durchsetzen zu müssen. Schleswig-Holstein habe mit seinem seit August 2025 geltenden Nutzungsverbot bis Klasse 9 gezeigt, dass entsprechende Vorgaben praktikabel seien. Gleichzeitig betont der Verband, dass ältere Schülerinnen und Schüler an der Entwicklung schulischer Konzepte beteiligt werden müssten, weil diese ihre Teilhabe und ihre persönliche Entwicklung unmittelbar beträfen.
Ebenso wichtig ist dem Verband jedoch die Botschaft, dass Schule den Kinder- und Jugendschutz nicht allein gewährleisten könne. Die Kommission stärke ausdrücklich die Verantwortung von Eltern, Kindertagesstätten, Jugendhilfe und Politik. „Gut, dass die Kommission die Rolle der Eltern stärkt und Medienbildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Kita, Jugendhilfe, Schule und Politik versteht. Nur so kann Kinder- und Jugendschutz wirkungsvoll gelingen“, sagte Lin-Klitzing.
Auch bei der Medienbildung sieht der DPhV seine Positionen bestätigt. Medienkompetenz müsse als verbindliche Querschnittsaufgabe in allen Fächern und Schulstufen verankert werden. Zugleich befürwortet der Verband das von der Kommission vorgeschlagene „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder sowie den Aufbau einer Datenbank evaluierter Medienkompetenzprogramme. Voraussetzung sei allerdings, dass Lehrkräfte entsprechend qualifiziert würden und Schulen über eine verlässliche digitale Infrastruktur sowie eigenes IT-Fachpersonal verfügten. Andernfalls drohten zusätzliche Aufgaben erneut bei den Lehrkräften zu landen, ohne dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen würden.
Der Verband appelliert deshalb an Bund und Länder, die Empfehlungen nicht folgenlos zu lassen. Die Expertenkommission habe ein Sofortprogramm bis Ende 2026 vorgeschlagen. „Kinder und Jugendliche können nicht warten, bis aus guten Empfehlungen irgendwann gute Politik wird“, erklärte Lin-Klitzing. „Was jetzt benötigt wird, ist Konsequenz in der Umsetzung – denn jeder junge Mensch, der durch entschlossenes Handeln vor einer digitalen Suchtspirale bewahrt wird und mündige Medienkompetenz entwickeln kann, zählt. Verzug ist hier keine Option.“
Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission hatte ihre 56 Handlungsempfehlungen am Dienstag veröffentlicht (News4teachers berichtete). Sie empfiehlt unter anderem, Plattformanbieter stärker in die Pflicht zu nehmen, suchtfördernde Designelemente für Minderjährige standardmäßig abzuschalten, wirksame Alterskontrollen einzuführen und private Smartphones an Grundschulen sowie bis einschließlich Klasse 7 bundesweit zu untersagen. Zugleich betont die Kommission, dass Altersbeschränkungen allein den Kinder- und Jugendschutz nicht gewährleisten könnten. Entscheidend sei ein Zusammenspiel aus Regulierung, Medienbildung, Prävention und der gemeinsamen Verantwortung von Elternhaus, Schule, Jugendhilfe und Politik. News4teachers