FRANKFURT/MAIN. Mit dem neuen Schuljahr tritt am 1. August bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Erstklässler in Kraft. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den Schritt als bildungs-, sozial- und gleichstellungspolitischen Meilenstein, warnt jedoch davor, den Erfolg allein an der Zahl der angebotenen Betreuungsplätze zu messen. Entscheidend seien verbindliche Qualitätsstandards, ausreichend qualifiziertes Personal und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung.

„Das ist ein Meilenstein für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte die stellvertretende GEW-Vorsitzende Doreen Siebernik. Kinder dürften im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. „Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein. Dafür braucht es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung. Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird bis 2029 schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums sind derzeit 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen, rund 1,9 Millionen Grundschulkinder werden ganztägig betreut. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen zwischen den Bundesländern erheblich. Während ostdeutsche Länder und Hamburg bereits weitgehend über bedarfsgerechte Angebote verfügen, sehen Fachleute insbesondere in vielen westdeutschen Ländern weiterhin erhebliche Defizite bei Plätzen, Personal und Betreuungszeiten. Um den Rechtsanspruch dennoch zu erfüllen, rechnen Experten vielerorts mit Übergangslösungen wie größeren Gruppen oder der Verlagerung von Kapazitäten zulasten älterer Grundschulkinder.
Die GEW sieht im Ganztagsausbau die Chance, Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern und soziale Ungleichheiten abzubauen. Ob dieses Versprechen eingelöst werde, dürfe jedoch nicht vom Wohnort oder der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängen. Investitionen in Gebäude allein reichten nicht aus, betonte Siebernik. Erforderlich seien dauerhaft gesicherte Mittel für Personal, Leitung, Kooperation, Fortbildung und die pädagogische Arbeit. Regionen mit hoher Kinderarmut müssten gezielt stärker unterstützt werden.
„Die ersten 100 Tage werden zeigen, ob die politisch Verantwortlichen Probleme lediglich verwalten oder entschlossen nachsteuern“
Zugleich warnt die Gewerkschaft vor regional sehr unterschiedlichen Startbedingungen. Während manche Länder auf gewachsene Ganztagsstrukturen zurückgreifen könnten, fehlten andernorts weiterhin Fachkräfte, Plätze und geeignete Räume. „Diese Unterschiede dürfen nicht zu einem Lotteriespiel nach Postleitzahlen führen“, sagte Siebernik. Bund und Länder müssten überall verlässliche Bedingungen schaffen und „investieren anstatt zu improvisieren“.
Besonders kritisch sieht die GEW die Gefahr, dass zunächst ausschließlich die anspruchsberechtigten Erstklässler versorgt werden und ältere Grundschulkinder dadurch ihre bisherigen Betreuungsplätze verlieren könnten. Ganztag dürfe kein Privileg sein, sondern müsse allen Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern offenstehen. Dazu gehörten barrierefreie Angebote, transparente Aufnahmeverfahren sowie ein gesundes, kostenfreies Mittagessen. Zudem müssten Kinder, Eltern und Beschäftigte stärker an der Gestaltung der Ganztagsangebote beteiligt werden.
Für die ersten 100 Tage nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs fordert die GEW eine bundesweite Bestandsaufnahme. Bund, Länder und Kommunen sollten offenlegen, wo Plätze, Personal, Räume und Ferienangebote fehlen und wie groß die regionalen Unterschiede tatsächlich sind. Auf dieser Grundlage müsse ein verbindlicher Zeitplan für bundesweite Qualitätsstandards vereinbart werden. „Die ersten 100 Tage werden zeigen, ob die politisch Verantwortlichen Probleme lediglich verwalten oder entschlossen nachsteuern“, sagte Siebernik. Der Rechtsanspruch müsse zu einem Qualitätsanspruch werden. News4teachers
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