BERLIN. Kaum ist der Digitalpakt 2.0 endgültig unterzeichnet, richtet sich der Blick bereits auf die Zeit danach. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßt zwar, dass Bund und Länder in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitstellen. Doch Bundesvorsitzender Tomi Neckov hält die Konstruktion grundsätzlich für falsch: Digitalisierung lasse sich nicht mit immer neuen befristeten Förderprogrammen finanzieren.

„Endlich ist der Digitalpakt 2.0 durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung bereit für die Umsetzung. Das ist ein Meilenstein für die digitale Infrastruktur an Schulen und das Lernen in digitalen Zeiten. Das wurde auch Zeit“, erklärt Neckov. Seine Erleichterung verbindet der VBE-Vorsitzende allerdings unmittelbar mit Kritik: „Allerdings ist nun ist klar: Die rückwirkende Förderung gilt ab dem 1. Januar 2026. Die Förderlücke ab dem Sommer 2024 und im Jahr 2025 war ein unhaltbarer Zustand.“
Der erste DigitalPakt Schule war Mitte Mai 2024 ausgelaufen. Der Digitalpakt 2.0 tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Auf Kosten, die den Schulträgern in der Zwischenzeit entstanden sind, bleiben sie wohl sitzen. Bund und Länder wollen insgesamt fünf Milliarden Euro investieren, jeweils 2,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt davon 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe für die digitale Bildungsinfrastruktur bereit; weitere 250 Millionen Euro sind für praxisorientierte Forschung vorgesehen.
Dem VBE reicht das nicht. Neckov verweist auf rund 11,5 Millionen Schülerinnen und Schüler und rechnet die fünf Milliarden Euro Gesamtvolumen auf die Laufzeit herunter: Daraus ergeben sich rechnerisch knapp 87 Euro pro Schüler und Jahr. Da Bund und Länder jeweils die Hälfte der Gesamtsumme tragen, entspricht der Bundesanteil rund 43 Euro pro Schüler und Jahr. „Doch was zunächst viel klingt, relativiert sich schnell“, meint Neckov. „Wie soll so Innovation gestemmt werden?“
„Jedes Programm hat eigene Fristen, Antragswege und Nachweispflichten. Diese Zersplitterung bindet Ressourcen an Schulen, die eigentlich für Unterrichtsentwicklung gebraucht würden“
Zumal die Förderung zeitlich bis 2030 befristet ist. „Digitale Transformation braucht verlässliche Netze, funktionierende Endgeräte, Wartung, pädagogische Konzepte, kontinuierliche Fortbildung und so viel mehr. Sie ist kein Projekt, das man alle paar Jahre neu verhandelt und mit Ablaufdatum versieht“, erklärt Neckov. Der VBE fordert deshalb einen „dauerhaften, verstetigten Finanzierungsrahmen statt eines wiederkehrenden befristeten Kraftakts, nach dessen Ende die nächste Förderlücke droht“.
Zugleich nimmt der Verband die Förderlandschaft insgesamt ins Visier. Neben dem Digitalpakt 2.0 laufen weitere Programme, über die Schulen und Schulträger Investitionen finanzieren können. Neckov nennt unter anderem das Startchancen-Programm, das Infrastruktur-Sondervermögen sowie Förderungen von Ländern und teilweise Kommunen. Mehr Fördermöglichkeiten bedeuten aus Sicht des VBE jedoch nicht zwangsläufig weniger Probleme. Unterschiedliche Programme folgen unterschiedlichen Regeln – und müssen von den zuständigen Stellen jeweils administriert werden. Gerade darin sieht Neckov eine Belastung für Schulen und Schulträger.
„Jedes Programm hat eigene Fristen, Antragswege und Nachweispflichten. Diese Zersplitterung bindet Ressourcen an Schulen, die eigentlich für Unterrichtsentwicklung gebraucht würden“, kritisiert er. Gefordert sei deshalb „keine weitere Einzelmaßnahme, sondern eine wirklich vernetzte Förderkulisse“. Neckov fordert deshalb „ein abgestimmtes System, in dem Bund-, Länder- und Sonderprogramme ineinandergreifen, statt in einem Flickenteppich bürokratischer Anforderungen nebeneinander herzulaufen“. Digitale Transformation brauche einen „dauerhaften, verstetigten Finanzierungsrahmen“. News4teachers
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