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Digitalpakt 2.0 startet – Prien: „Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig“

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BERLIN. Der jahrelang verhandelte Digitalpakt 2.0 ist formal besiegelt. Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet hatten, hat nun auch Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) ihre Unterschrift geleistet. Damit können die Bundesmittel für die Digitalisierung der Schulen fließen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Insgesamt wollen Bund und Länder in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro bereitstellen.

Startschuss. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Mit der letzten Unterschrift ist eine der zentralen bildungspolitischen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern startklar. Für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen stehen nach Angaben der Bildungsministerkonferenz in den kommenden fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Bildung zur Verfügung. Bund und Länder beziffern ihren jeweiligen Finanzierungsanteil auf 2,5 Milliarden Euro.

Die Konstruktion ist allerdings komplexer, als diese paritätische Aufteilung zunächst vermuten lässt. Der Bund stellt 2,25 Milliarden Euro unmittelbar als Finanzhilfe für die digitale Bildungsinfrastruktur bereit. Weitere 250 Millionen Euro fließen in praxisorientierte Forschung zur digitalen Unterrichtsentwicklung. Die Länder wiederum finanzieren nicht nur eigene Programme für Infrastruktur, sondern sollen auch Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zur Qualifizierung umsetzen.

Der größte einzelne Fördertopf entfällt damit erneut auf die technische Ausstattung der Schulen. Im sogenannten Handlungsstrang I stellt der Bund 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind 2,1375 Milliarden Euro für Maßnahmen innerhalb der einzelnen Länder vorgesehen. Die Verteilung richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel, berücksichtigt also unter anderem die Wirtschaftskraft der Länder.

Die Länder müssen sich an diesen Infrastrukturprogrammen beteiligen. Nach der Vereinbarung investieren sie dafür 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der jeweils in Anspruch genommenen Bundesmittel.

Förderfähig bleiben viele Bereiche, die bereits aus dem ersten DigitalPakt Schule bekannt sind. Schulträger und andere nach Landesrecht berechtigte Stellen können unter anderem Geld für leistungsfähige Schulnetzwerke und WLAN, Schulserver, die digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen beantragen. Wie die Förderung konkret ausgestaltet wird und nach welchen Regeln Schulen beziehungsweise Schulträger an die Mittel gelangen, entscheiden jedoch die Länder. Sie legen die jeweiligen Antrags- und Bewilligungsverfahren fest.

Digitalpakt 2.0: Jetzt die Chancen der Digitalisierung nutzen

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PS. Der Themenmonat „Digital lehren und lernen“ im vergangenen Jahr war ein großer Erfolg – hier geht es hin

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) verbindet mit der Neuauflage ausdrücklich mehr als die Erneuerung von Hardware. „Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf KI, und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen“, erklärt sie.

Einen besonderen Stellenwert soll diesmal die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg erhalten. 112,5 Millionen Euro aus dem Infrastrukturteil sind für länderübergreifende Vorhaben reserviert. Damit sollen gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards vereinbart und bereits bestehende Ansätze bundesweit nutzbar gemacht werden.

Genannt werden unter anderem zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und technische Systeme, die den Austausch zwischen Ländern und Schulen erleichtern sollen. Damit zielt der neue Digitalpakt auf ein Problem, das die Digitalisierung des föderalen Bildungssystems seit Jahren begleitet: Die Länder entwickeln vielfach eigene technische Lösungen, obwohl Schulen in allen Ländern vor ähnlichen Herausforderungen stehen.

Prien betont deshalb die gemeinsame Entwicklung von Standards. „Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren.“

„Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können“

Der Anspruch reicht damit über die bloße Beschaffung neuer Technik hinaus. Gemeinsame Infrastrukturen sollen die Systeme der Länder stärker miteinander kompatibel machen und verhindern, dass für vergleichbare Aufgaben parallel unterschiedliche Lösungen entstehen.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler), stellt den pädagogischen Nutzen in den Vordergrund. „Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen.“

Dazu gehört nach den Plänen von Bund und Ländern auch die Qualifizierung der Lehrkräfte. Ein eigener Handlungsstrang sieht vor, dass die Länder Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung auf Grundlage gemeinsam abgestimmter Zielperspektiven umsetzen. Dazu zählen die Weiterentwicklung von Lehren und Lernen unter digitalen Bedingungen, Veränderungen der Aufgaben- und Prüfungskultur sowie ein leichterer Zugang zu digitalen Medien und Unterrichtsmaterialien.

Stolz sieht darin zugleich eine Möglichkeit, Lehrkräfte im Alltag zu entlasten. Digitale Bildung biete „enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen“. Oberstes Ziel müsse sein, Kinder und Jugendliche „zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der Künstlichen Intelligenz zu befähigen“.

Der Bund ergänzt diese Maßnahmen mit einem eigenen Forschungsprogramm. Im Handlungsstrang III fließen 250 Millionen Euro in die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen dort neue Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte auf die Anforderungen einer zunehmend digital geprägten Bildungswelt vorbereitet werden.

Damit verschiebt sich zumindest konzeptionell ein Teil des Schwerpunkts gegenüber dem ersten DigitalPakt Schule. Die Digitalisierung soll nicht allein als Infrastrukturaufgabe verstanden werden. Technik, Unterrichtsentwicklung, Qualifizierung und Forschung werden in der neuen Vereinbarung ausdrücklich miteinander verbunden.

Ob diese Verzahnung im Schulalltag gelingt, hängt allerdings wiederum von den konkreten Programmen der Länder ab. Während der Bund einen großen Teil der Infrastrukturmittel direkt beziffert, bleiben Umfang und Ausgestaltung vieler Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung zunächst Sache der Länder.

Eine Lehre aus dem ersten DigitalPakt wollen Bund und Länder zudem bei den Förderverfahren ziehen. Die Neuauflage soll mit weniger Bürokratie auskommen. Vorgesehen sind pauschalierte Zuweisungen und weniger detaillierte Berichtspflichten. Damit soll der Verwaltungsaufwand sowohl für die Länder als auch für die Schulträger sinken.

Gerade die komplizierten Antrags- und Genehmigungsverfahren hatten die Umsetzung des ersten DigitalPakts über längere Zeit erschwert. Ob die angekündigten Vereinfachungen diesmal tatsächlich dazu führen, dass Mittel schneller bei den Schulen ankommen, wird sich allerdings erst mit den Landesprogrammen und deren praktischer Umsetzung zeigen.

Für die Schulen entscheidet sich der Erfolg des Digitalpakts 2.0 damit nicht allein an der Gesamtsumme von fünf Milliarden Euro. Entscheidend wird sein, wie schnell aus der Bund-Länder-Vereinbarung konkrete Förderangebote entstehen, wie unbürokratisch Schulträger darauf zugreifen können – und ob neben Netzwerken, Geräten und Plattformen tatsächlich genügend Ressourcen für Unterrichtsentwicklung und die Qualifizierung der Lehrkräfte mobilisiert werden.

Prien formuliert den politischen Anspruch entsprechend weit: „Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen.“ News4teachers

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1 COMMENT

  1. „Wie die Förderung konkret ausgestaltet wird und nach welchen Regeln Schulen beziehungsweise Schulträger an die Mittel gelangen, entscheiden jedoch die Länder.“
    Hoffentlich kann hier deutlich schneller an vorhandene Verfahren und Erfahrungen angeschlossen werden.

    Aber endlich mal wieder eine gute Nachricht!
    Im Ernst, bedenkt man die Sollbruchstelle der letzten Bildungsministerin 😀

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