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Finanzminister erhöht Beamtenbesoldung nach Urteil des Verfassungsgerichts – doch dem dbb reicht das bei Weitem nicht

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HANNOVER. Niedersachsen reagiert auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und will die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten erhöhen. Doch aus Sicht des Beamtenbunds geht die Landesregierung damit nicht annähernd weit genug. Der dbb Niedersachsen warnt, dass selbst nach der geplanten Reform sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die von ihm errechnete Mindestbesoldung unterschreiten würden. Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern fällt für Niedersachsen ungut aus. Von der geplanten Besoldungsreform dürften in Niedersachsen rund 60.000 verbeamtete Lehrkräfte betroffen sein.

Zuschlag. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Der dbb Niedersachsen hält die von der Landesregierung geplante Reform der Beamtenbesoldung für grundsätzlich unzureichend. Die angekündigten Verbesserungen lösten das strukturelle Problem der Alimentation nicht, kritisiert der Landesvorsitzende Alexander Zimbehl. Seine zentrale Forderung: Niedersachsen müsse die Grundgehälter deutlich stärker anheben als bislang vorgesehen.

„Wer glaubt, mit 0,5 Prozent mehr Grundgehalt, einer einseitigen Umverteilung beim Familienzuschlag und einer höheren Sonderzahlung für einen Teil der Beamtenschaft das niedersächsische Alimentationsproblem lösen zu können, verkennt die Dimension des Problems“, erklärt Zimbehl. „Wir brauchen keine kosmetischen Korrekturen, sondern eine strukturelle und dauerhaft tragfähige Lösung.“

Anlass der Kritik ist ein Gesetzentwurf, den die niedersächsische Landesregierung beschlossen hat. Damit will sie zum einen bereits vereinbarte Tarifsteigerungen auf Beamtinnen und Beamte übertragen, zum anderen aber ausdrücklich auf die weiterentwickelten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation reagieren.

Das geplante Modell setzt dabei an mehreren Stellen an. Der bislang insbesondere Verheirateten gezahlte Familienzuschlag der Stufe 1 von gut 170 Euro monatlich soll in die Grundgehaltstabellen integriert werden. Damit würden künftig auch unverheiratete Beamtinnen und Beamte davon profitieren. Die jährliche Sonderzahlung soll nach den Plänen des Landes auf bis zu 1.200 Euro steigen. Für das erste und zweite Kind sollen jeweils 375 Euro jährlich gezahlt werden.

Hinzu kommen die bereits vorgesehenen allgemeinen Besoldungssteigerungen. Nach einer Erhöhung um 2,8 Prozent sollen die Bezüge im März 2027 um weitere 2,5 Prozent und Anfang 2028 um ein Prozent steigen. Nachwuchskräfte sollen ab 2027 monatlich 120 Euro zusätzlich erhalten. Für bestimmte Besoldungsgruppen sind außerdem Nachzahlungen vorgesehen.

Die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen lässt sich allerdings nicht einfach mit diesen ohnehin vorgesehenen Besoldungsschritten gleichsetzen. Nach Angaben der Landesregierung sollen deshalb die Grundgehälter zusätzlich um 0,5 Prozent angehoben werden. An dieser Stelle setzt die Kritik des dbb an.

Nach Berechnungen des Verbands wäre das Alimentationsproblem damit keineswegs gelöst. „Unsere Berechnungen zeigen, dass selbst nach Umsetzung der bislang bekannten Maßnahmen sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die von uns errechnete Mindestbesoldung unterschreiten. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Tabellensteigerung von 0,5 Prozent nicht im Ansatz geeignet, das Problem zu lösen“, erklärt Zimbehl.

„Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Anforderungen aus der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal ansatzweise gerecht“

Der Konflikt berührt damit eine grundsätzliche Frage, die sich seit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für sämtliche Dienstherren stellt: Wie stark müssen Besoldungssysteme verändert werden, damit die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten tatsächlich wieder den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht?

Karlsruhe hatte mit einem im November 2025 veröffentlichten Beschluss festgestellt, dass die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen gegen das Alimentationsprinzip verstieß. Zugleich entwickelte das Gericht seine Maßstäbe dafür weiter, wann eine Beamtenbesoldung nicht mehr amtsangemessen ist. Die Entscheidung betraf unmittelbar Berlin, die darin formulierten verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelten jedoch für alle Dienstherren.

Das hat weitreichende Folgen. Müssen die unteren Besoldungsgruppen stärker angehoben werden, kann es erforderlich werden, auch darüberliegende Gruppen anzupassen, um die Abstände zwischen den Ämtern und Besoldungsstufen zu erhalten. Es geht deshalb nicht allein darum, einzelne besonders niedrige Gehälter über eine rechnerische Mindestgrenze zu heben. Auf dem Prüfstand steht das Besoldungsgefüge insgesamt.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sieht die Anforderungen mit dem geplanten Maßnahmenpaket erfüllt. Nach seiner Darstellung soll Niedersachsen auch nach der Reform im bundesweiten Vergleich – abhängig von Familienstand und Besoldungsgruppe – im Mittelfeld liegen. Ab 2028 kalkuliert das Land mit jährlichen Mehrkosten von rund 686 Millionen Euro. Etwa 300 Millionen Euro davon entfallen demnach auf die Anpassungen infolge der Verfassungsrechtsprechung.

Der dbb kommt zu einer deutlich anderen Bewertung. Die Integration des Familienzuschlags in das Grundgehalt sei zwar für diejenigen ein tatsächliches Plus, die diesen Zuschlag bislang nicht erhalten. Bei bisherigen Empfängerinnen und Empfängern werde vorhandenes Besoldungsvolumen dagegen im Wesentlichen lediglich verschoben.

Auch die Sonderzahlung löst aus Sicht des Verbands das strukturelle Problem nicht. Zusätzliche Verbesserungen kämen dabei insbesondere den Besoldungsgruppen ab A9 zugute; Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger würden zudem nicht an allen Leistungen beteiligt.

Entscheidend ist für den dbb deshalb die Frage, wie stark die Tabellen selbst angehoben werden. Und hier hält Zimbehl den niedersächsischen Ansatz für unzureichend: „Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Anforderungen aus der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal ansatzweise gerecht. Wir hätten von der Landesregierung Antworten erwartet, die der Dimension dieser Entscheidung endlich Rechnung tragen.“

„Andere Bundesländer richten ihre Besoldungs- und Versorgungsstrukturen mit erheblichen und teilweise zweistelligen Anpassungen auf die neue verfassungsrechtliche Lage aus“

Gewicht bekommt diese Kritik durch den Blick auf andere Bundesländer. Die Karlsruher Rechtsprechung zwingt zwar alle Dienstherren zur Prüfung ihrer Systeme, die daraus gezogenen Konsequenzen unterscheiden sich bislang jedoch erheblich.

Schleswig-Holstein hat beispielsweise deutlich stärkere lineare Steigerungen vorgesehen. Dort soll die Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen für 2025 rückwirkend um 3,2 Prozent steigen, verbunden mit einem Mindestbetrag von rund 125 Euro. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um vier Prozent geplant, 2027 sollen nochmals 3,8 Prozent hinzukommen. Parallel sollen Familienergänzungszuschläge deutlich angehoben werden. Die Anpassungen beziehen auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ein.

Noch größer fällt der Anpassungsbedarf aus, den Brandenburg errechnet hat. Dort sollen Besoldung und Versorgung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöht und künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden. Nach Angaben des dortigen Finanzministeriums ergibt sich für die A-Besoldung einmalig ein Anpassungsbedarf zwischen sieben und 17 Prozent, für die B-Besoldung von rund 18 Prozent. Hintergrund sind unter anderem unterschiedliche Entwicklungen innerhalb des Besoldungsgefüges durch frühere Sockel-, Mindest- und Festbeträge.

Solche Größenordnungen dienen dem dbb Niedersachsen als Maßstab für seine Kritik. „Während andere Bundesländer ihre Besoldungs- und Versorgungsstrukturen mit erheblichen und teilweise zweistelligen Anpassungen auf die neue verfassungsrechtliche Lage ausrichten, wird Niedersachsen mit den bislang bekannten Plänen den bundesweiten Anschluss verlieren“, warnt Zimbehl.

Für die Schulen ist das besonders relevant. Lehrkräfte stellen die größte Beamtengruppe im öffentlichen Dienst. Ihre Besoldung unterscheidet sich je nach Bundesland und Amt, während die Länder gleichzeitig vielerorts um qualifizierten Nachwuchs konkurrieren. Werden die Abstände zwischen den Ländern größer, kann die Besoldung damit stärker als bislang zum Standortfaktor werden – insbesondere in Grenzregionen, in denen ein Wechsel des Dienstherrn nicht zwangsläufig einen grundlegenden Wechsel des Lebensmittelpunkts bedeutet.

Davor warnt der dbb. „Wir konkurrieren längst bundesweit um gut ausgebildete Fachkräfte. Wenn Beschäftigte und Nachwuchskräfte feststellen, dass ihre Arbeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze erheblich besser honoriert wird, wird Niedersachsen diesen Wettbewerb nicht gewinnen können“, erklärt Zimbehl. News4teachers / mit Material der dpa

Beamtenbesoldung steigt kräftig – die Folge: Angestellte Lehrkräfte werden (für die gleiche Arbeit) noch weiter abgehängt

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15 COMMENTS

  1. Ich würde auch gerne wissen, wie die Landesregierung in NRW auf das berline Urteil reagiert und welche Haltung die Verbände auf das Nichtstun der Landesregierung in NRW einnehmen.

    • Sie prüft den Sachverhalt und wird mittelfristig einen Referentenentwurf vorlegen und mit Verbänden und Gewerkschaften abstimmen. Schon jetzt steht aber fest, dass eine Übertragung auf Angestellte weder geplant noch vorgesehen ist. Ggf. kann über die Überstellung der angestellten Lehrkräfte an einen Personaldienstleister nachgedacht werden, um diese aus dem TTV-L heraus zu lösen.

      • es reicht bei Weitem nicht, so kommen wir nicht auf die 35 Stunden Woche und sollten evtl die Prämien und Homeofficezulagen aus den IG Metall Tarifen nehmen.
        Damit fahren wir alle besser und zuversichtlicher 😉

    • na hoffentlich zügig, sonst wandern noch mehr ab. In Kurzer Zeit wurde der Beruf unattraktiv, weil new work kam mit seinen benefits. Da kannst du auch etwas mehr Geld bieten, im Homeoffice sparst du den teuren Sprit, Zeit und Nerven. Dafür geben die Leute einiges. Das beste ist ja, dass die teilweise im Homeoffice noch die üppigen Bonuszahlungen kriegen. Wird bei Lehrern nie mitgerechnet.
      Und die frühe Rente ab 62 so mit ATZ Strukturen!

  2. Ich irre mich sicherlich nicht, wenn ich annehme, dass der Beamtenbund sich nicht für die angestelllten Kollegenim gleichen Job einsetzt, während diese angestellten Kollegen jede Tariferhöhung immer auch für die verbeamteten Kollegen mit erringen.

      • Gab es dazu nicht vor Kurzem sogar einen Artikel hier bei n4t? BSW und GEW fordern eine adäquate Erhöhung bei den Angestellten. Es wird von der Streikbereitschaft der Angestellten abhängen, ob sich da was tut.

  3. Ich kann jedem nur empfehlen, sich mal die aktuelle Besoldungstabelle von Brandenburg anzusehen: Bis zu 8.117,65 Euro Grundgehalt pro Monat in A14 bei gleichzeitig niedrigen Lebenshaltungskosten (Potsdam ausgenommen).
    Das ist übrigens besser als Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und sogar besser als der Bund!

    Wer da noch für eine E13 schuftet, ist selbst Schuld.

      • nur so wird es fair. Hasi hat es damals geschafft und spiegelt uns allen jetzt, was geht. Wer nicht in der Blase steckt, bekommt diese Umschwünge gewaltig mit. Es ist traurig! 🙁

      • Wenn A14 die Benchmark ist, kann ich die Attraktivität der IG Metall Tarife nicht erkennen.
        Eine Outperformance erreiche ich als Angestellte in der freien Wirtschaft erst ab ca. 130.000 Euro Jahresgehalt (brutto) – gern hierzu mal die KI befragen.
        Die meisten Entgeltgruppen bei der IG Metall im Tarifgefüge der 35-Stunden-Woche liegen z.T. deutlich darunter.

        Btw: Im Produktionsbereich gibt’s auch kein Home-Office. 😉

        • Sie haben generell die 4 tage Woche, 35 Std.
          Homeoffice ist in vielen Bereichen möglich.
          Am Band gibt‘s die üppigen Zulagen, oft 100 %
          Die Prämie erhält natürlich jeder dort. Die Altersteilzeit auch.

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