MÜNCHEN/WIEN. Eine Brille, die unbemerkt filmen, Gespräche aufzeichnen und mithilfe Künstlicher Intelligenz Informationen liefern kann, stellt Schulen vor neue Probleme. Ein Rechtsstreit in Österreich zeigt, wie schwierig es für Lehrkräfte und Schulleitungen werden kann, gegen solche Geräte vorzugehen. Obwohl die Schule die Brille verboten hat und sich Lehrkräfte sowie Mitschüler überwacht fühlen, darf ein Jugendlicher sie weiterhin im Unterricht tragen. Ein Gericht hob seinen Schulausschluss auf, weil ihm keine unerlaubten Aufnahmen nachgewiesen werden konnten. Der Bayerische Philologenverband (bpv) fordert ein grundsätzliches Verbot von KI-Brillen an Schulen.

„Die Gefahr, unbemerkt gefilmt zu werden, ist nicht neu, hat aber mit der aktuellen technischen Raffinesse eine neue Dimension erreicht. Die smarten Brillen haben zwar offiziell LEDs verbaut, die anzeigen, dass sie aufnehmen. Diese lassen sich aber abkleben oder gar ausbauen“, erklärt der bpv-Vorsitzende Michael Schwägerl. „Das Gefühl, jederzeit aufgenommen werden zu können, sorgt bei Schülern und Lehrkräften gleichermaßen für Unwohlsein. Das hat immense, negative Folgen für das Unterrichtsgeschehen und das Zusammenleben in der Schule. Wir brauchen daher klare, präventive Entscheidungen! Es ist sonst nur eine Frage der Zeit, bis smarte Brillen zu einem Alltagsproblem werden.“
Ausgangspunkt der Debatte ist ein Schüler, der seit Dezember 2025 mit einer Smartbrille des Facebook-Mutterkonzerns Meta zum Unterricht an einem Wiener Gymnasium erscheint. Die äußerlich unauffälligen Geräte verfügen über eine Kamera, ein Mikrofon und KI-Funktionen.
Wie der österreichische Standard berichtet, löste die Brille an der Schule erhebliche Verunsicherung aus. Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler befürchteten, ohne ihr Wissen gefilmt oder aufgenommen zu werden. Einige wandten sich schriftlich an die Bildungsdirektion. Andere veränderten nach Angaben der Elternvertretung ihr Verhalten im Unterricht.
Ein Lehrer berichtete der Zeitung, dass er seinen Klassenraum seit Monaten nur noch „mit ungutem Gefühl und mit flauem Magen“ betrete. Die Vorsitzende des Elternvereins, Katharina Stiassny, schilderte, Schülerinnen und Schüler meldeten sich seltener und verzichteten teilweise darauf, vor der Klasse zu sprechen. So hätten mehrere Jugendliche die Möglichkeit ausgeschlagen, ihre Noten durch ein Referat zu verbessern, weil sie befürchteten, dabei gefilmt zu werden.
„Sind wir die, die jetzt immer beweisen müssen, ob etwas vorgetäuscht wurde oder nicht?“
Die Schule reagierte mit einem Verbot von Smartbrillen in ihrer Hausordnung. Der betreffende Schüler hielt sich jedoch nicht daran. Es folgten mehrere Suspendierungen, teilweise für mehrere Wochen. Schließlich wurde der Jugendliche von der Schule ausgeschlossen. Seine Eltern klagten dagegen – und bekamen vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht recht.
Das Gericht hob den Schulausschluss auf, weil die Schule beziehungsweise die Bildungsdirektion nicht nachweisen konnte, dass der Jugendliche tatsächlich unerlaubte Aufnahmen angefertigt hatte. Die Sorgen der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte wurden zwar berücksichtigt. Ein Verhalten, das lediglich Unbehagen auslöse, reiche für einen Schulausschluss jedoch nicht aus. Eine solche Maßnahme dürfe nur „auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen“ erfolgen.
Eine Besonderheit des Falls: Der Schüler leidet nach Angaben des Kurier unter einer Aufmerksamkeitsstörung. Seine Eltern legten eine ärztliche Bestätigung vor, wonach das Tragen der konkreten Brille für ihn im Schulalltag notwendig sei. Eine abschließende interdisziplinäre fachärztliche Überprüfung dieser Notwendigkeit erfolgte nach Darstellung des bpv nicht.
Das Gericht entschied allerdings nur über den Schulausschluss, nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit von Smartbrillen im Unterricht.
Wie schwierig die Situation ist, verdeutlicht Elternvertreterin Stiassny. „Wie soll die Schule überhaupt Beweise vorlegen?“, fragte sie gegenüber dem Standard. „Die Schule hat kein Recht, Handys oder Brillen zu kontrollieren.“
Zwar sollen Kontrollleuchten an den Smartbrillen von Meta anzeigen, wenn Aufnahmen angefertigt werden. Diese sind jedoch vergleichsweise klein und können nach Angaben von Kritikern leicht übersehen, abgedeckt oder technisch entfernt werden. Ob tatsächlich gefilmt wird, lässt sich deshalb von außen nicht zuverlässig feststellen.
Der Datenschutzexperte Thomas Lohninger von der österreichischen Organisation epicenter.works sieht das Problem ohnehin nicht allein in möglichen Aufnahmen. Schon die Anwesenheit einer Kamera könne das Verhalten der Menschen verändern, selbst wenn diese gar nicht eingeschaltet sei. Gerade an sensiblen Orten wie Schulen sei das problematisch. Er fordert deshalb ein Verbot solcher Geräte in besonders geschützten Bereichen.
Hinzu kommen mögliche Täuschungsversuche bei Prüfungen. Smartbrillen können mithilfe Künstlicher Intelligenz Informationen bereitstellen, ohne dass die Nutzung für Außenstehende unmittelbar erkennbar sein muss. Der österreichische Lehrer und KI-Experte Bernhard Gmeiner warnte gegenüber dem Standard, dass damit auch Präsenzprüfungen zunehmend schwieriger zu kontrollieren seien. Bereits heute müssten Lehrkräfte darauf achten, dass Schülerinnen und Schüler keine Smartphones, Smartwatches oder versteckten Kopfhörer verwendeten.
Gmeiner befürchtet, dass sich dadurch auch das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Lernenden verändert. „Sind wir die, die jetzt immer beweisen müssen, ob etwas vorgetäuscht wurde oder nicht?“, fragte er.
„Schule muss ein sicherer Ort für alle sein — dafür brauchen wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen!“
Inzwischen beschäftigt der Fall die österreichische Politik. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) lässt prüfen, wie ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Smartbrillen und ähnliche Geräte an Schulen rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden könnte.
Das Ministerium teilt die Bedenken der Schule: Ohne Mitwirkung der betroffenen Schüler lasse sich eine unerlaubte Aufnahme kaum nachweisen. Ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Beteiligter sei deshalb nicht gewährleistet.
Die Bildungsdirektion hat deshalb eine außerordentliche Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhoben. Wird diese zugelassen, muss sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen.
Nach Angaben des Bildungsministeriums handelt es sich zudem nicht um ein isoliertes Problem. Mehrere Datenschutzbeauftragte im Bildungsbereich hätten bereits auf den bedenklichen Einsatz von Smartbrillen hingewiesen. Auch über Täuschungsversuche mit solchen Geräten sowie mit versteckten In-Ear-Kopfhörern werde aus Schulen berichtet. Lehrkräfte sollen deshalb künftig einen wirksamen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten, um unerlaubte Aufnahmen und Schummelversuche unterbinden zu können.
Auch die Vergleichbarkeit schulischer Leistungen sieht der bpv gefährdet: Ob Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung KI-Funktionen ihrer Brille nutzen, sei kaum nachweisbar.
Schwägerl fordert deshalb, nicht erst auf konkrete Vorfälle zu warten: „Die negativen Folgen entstehen, ob aufgenommen wird oder nicht. Solche smarten Brillen haben in Schulen grundsätzlich nichts verloren. Schule muss ein sicherer Ort für alle sein — dafür brauchen wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen!“ News4teachers
Habe ich das richtig verstanden? Die Eltern klagen für das Tragen der Brille wegen der Aufmerksamkeitsstörung des Jungen, deren (vermeintlich) unterstützende Funktionen er aber in der Schule gar nicht nutzt?
Meine Erfahrung zeigt wieder einmal, dass die Eltern meistens das größte Problem sind.
Meine Rede! Wenn viele Eltern nicht „wären“, hätten wir LuL deutlich weniger Probleme…
Für viele wahrscheinlich immer noch eine unerwartete Herausforderung von der sie bei der Berufswahl nichts wussten. 😉
Und dieser Kommentar Ihren Bias.
Schon den Vornamen des Schülers gefordert? 😉
Mir fällt dazu nur noch ein:
„Unser Herrgott (oder wer auch immer?) hat einen großen Tiergarten!“
So pflegte sich meine Oma zu äußern, wenn sie „die Welt nicht mehr verstehen konnte“!
“ … Der Schüler leidet nach Angaben des Kurier unter einer Aufmerksamkeitsstörung. Seine Eltern legten eine ärztliche Bestätigung vor, wonach das Tragen der konkreten Brille für ihn im Schulalltag notwendig sei. Eine abschließende interdisziplinäre fachärztliche Überprüfung dieser Notwendigkeit erfolgte nach Darstellung des bpv nicht.“
Was für seltsame Fachleute es doch gibt!
Ein aufmerksamkeitsgestörter Mensch braucht also eine KI-Brille? Wer’s glaubt!
Was diese Verbote angeht, muss man sagen, dass die allein nichts bringen. Bei uns sind sie verboten. Wenn wir Schülys aber nicht inflagranti beim Gebrauch erwischen, können wir gar nichts tun.
Es muss die Beweislast umgekehrt werden. Bei uns in SH sind aber z.B. mündliche Nachprüfungen leider nicht zulässig.
Man muss Schülys nicht in flagranti beim Gebrauch der Brillen erwischen, wenn die Schulordnung das Tragen von smarten Brillen untersagt. Das kann die Schulkonferenz ähnlich wie bei einem Handy-Verbot beschließen.
Dann ist bereits das Tragen der Brille ein Verstoß gegen die Schulordnung und die Brille kann dem Schüly abgenommen werden.
Das geht übringens auch ohne Beschluss der Schulkonferenz, wenn die Brille den Unterricht stört. So wie das im Artikel beschrieben ist, war das der Fall, weil Mitschülys Angst hatten, sich im Unterricht zu melden.
Ein Schulausschluss wäre aber wohl auch in Deutschland eine unangemessene Reaktion.
Mir geht hier um Klassenarbeiten und Klausuren. Das hatte ich vergessen zu schreiben. Sorry!
Bei Klausuren besteht die größte Schwierigkeit darin, smarte Brillen zu erkennen.
An unserer Schule wird das Mitführen eines Handys in einer Klausur oder Klassenarbeit als schwerer Täuschungsversuch mit den entsprechenden Konsequenzen gewertet. Handys und andere Geräte, die mit dem Internet verbunden werden können, müssen vor Beginn der Klausur im vorderen Bereich des Klausurraums abgelegt werden. (Mittlerweile werden die Schüler:ine dazu aufgefordert, an ihrem Tisch nur Schreibmaterial und etwas zu essen und Getränke zu haben. Alles andere muss vorne abgelegt werden.)
Smarte Brillen fallen bei uns also schon heute unter diese Regelung. Wer eine smarte Brille während einer Klausur trägt, begeht automatisch einen schweren Täuschungssversuch. Das heißt, die Klausur wird mit der Note „ungenügend“ benotet und es folgt außerdem eine Ordnungsmaßnahme.
Die Frage, die sich aus dem obigen Gerichtsurteil ergibt, ist, ob man noch sicher sein kann, dass eine solche Regelung Bestand haben kann, oder ob womöglich die Benutzung der Brille während der Klausur nachgewiesen werden muss.
Die Schule in Österreich hatte ja auch das Tragen präventiv untersagt, um Missbrauch zu vermeiden, nur durfte sie das in diesem Falle nicht.
Im Abitur ist diese Regelung von der Bezirksregierung vorgeschrieben. Man kann also davon ausgehen, dass sie rechtssicher ist.
„Smarte Brillen fallen bei uns also schon heute unter diese Regelung. Wer eine smarte Brille während einer Klausur trägt, begeht automatisch einen schweren Täuschungssversuch.“
Werde es im Team nach den Ferien ansprechen. Danke Ihnen 🙂
(keine Ironie)
? Ja. Das gilt aber nur, wenn man jemanden erwischt. Und der Trend zum Zweithandy oder anderen technischen Hilfsmittel ist groß.
Das kann es aber nicht mehr sein, oder? Früher wurde auch gespickt, aber nicht so.
Ich finde, wenn der Verdacht des Anscheins vorliegt, weil z.B. S*S, die bis kurz vor einer Klausur auf 03 Punkten in Englisch standen, dann aber eine Klausur mit 13 Punkten hinlegen, dann muss es zumindest erlaubt sein, nachzuprüfen.
Gerade die Fremdsprachen sind total gebeutelt, da KI sprachlich in der Regel viel besser sind als die allermeisten S*S. Da weisen die S*S nur nach, dass sie gut schummeln können. Zu prompten gibt’s da nämlich auch nichts, weil die nur den Arbeitsauftrag fotografieren und hochladen müssen.
In SH müssen wir auch bei quasi hundertprozentiger Sicherheit eine Klausur genauso bewerten, wie sie dann vorliegt, ohne dass die S*S irgendwie nachweisen müssen, dass sie tatsächlich so gut sind.
Schwache S*S können sich aus dem Unterkurs-Bereich pimpen …
Am schlimmsten finde ich die Unfairness den anderen S*S gegenüber, die richtig hart arbeiten, um sich zu verbessern.
Und auf den Toiletten liegen die richtigen Handys……
Absolut lächerlich. Ist zwar nicht Deutschland, wir können aber mutmaßen, wie eine Klage hier ausgegangen wäre.
Nur mal ein Hinweis: Bei Überwachungskameras auf Grundstücken muss auch nicht nachgewiesen werden, ob sie öffentliche Bereiche oder das Nachbargrundstück filmen, hier reicht die bloße Möglichkeit und es interessiert nicht, ob der Betreiber vor das Nachbargrundstück softwareseitig schwarze Balken setzt.
Aaaaaaber in der Schule, da muss man natürlich wieder anders entscheiden, weil man kann den armen Jungen doch nicht ausschließen, nur weil er immer eine Kamera dabei hat, die auf alle gerichtet ist. Wirklich lächerlich.
Wer schön länger dabei ist, der weiß doch, dass in der Schule andere Maßstäbe gelten als anderswo… auch vor Gericht.
Zu diesem Fall gab es auch einen Bericht bei Heise. Interessant wie immer die Diskussion der Leser dazu. Ungefähr die Hälfte fand es völlig ok, wenn der Schüler sie nutzt und die Lehrer sollten sich mal nicht so anstellen…
Ob die entsprechenden Personen es auch ok finden würden, wenn der Bürokollege so ein Ding den ganzen Tag aufhat? Ich glaube, die Antwort wäre klar…
Mit einem ärztlichen Attest kann der Schüler bzw. s. Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Diesen genehmigt dann die Klassenkonferenz (oder auch nicht).
Ich denke, das ist in Österreich auch nicht anders. Warum die Zügel aus der Hand geben und zahnlose Tiger spielen?
Was zur Hölle
Dann gibt es doch nur eins – weg mit irgendwelchen Prüfungen!
Und – ich gerate in puren Stress mit Angststörung und bleibe dem Unterricht als Lehrkraft fern.
Punkt.
Völlig seltsame Entscheidung des Gerichts. Verstoß gegen die Hausordnung immer wieder, andere Maßnahmen wurden durchgeführt, der Schüler blieb dreist dabei. Da kann man als Schule die Leiter der Konsequenzen hochgehen und natürlich muss ein Ausschluss am Ende eine Option sein können. Komplett dreister Schüler und dreiste Eltern.
Über Nachteilsausgleiche entscheiden die Lehrer, nicht die Eltern oder die Schüler. Jedenfalls in Deutschland.
„Völlig seltsame Entscheidung des Gerichts.“
Ob man bei öffentlichen Gerichtsprozsssen demnächst in Österreich als Zuhörer eine KI-Brille tragen darf, wenn der Arzt eine verschreibt und man unter „Aufmerksamkeitsstörungen“ leidet? Ich habe da so eine Vermutung…
Ich kauf‘ mir auch eine neue Brille. Dann kann ich meinen Schülern viel mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. Man überlege mal: Gerechtere, gerichtsstabilere Noten für die Beteiligung, Grundlage für Elterngespräche, Dokumentation bei Täuschungsversuchen, … Man könnte sogar die ganze Aufmerksamkeit, die mit so einer Brille möglich wäre, an eine KI weiterleiten, die dann ganz individuelle Förderung in allen erdenkbaren Bereichen vorschlägt.
Oder vielleicht reicht auch schon das Tragen ohne Nutzung, um in manchen Fällen eine Verhaltensänderung herbeizuführen.
Die Aussage ist zu pauschal. Lehrkräfte haben keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit.
Sie müssen die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigen und sachgerecht prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Benachteiligung auszugleichen. Und eine ärztliche Empfehlung kann nicht einfach mit dem Hinweis abgetan werden, die Lehrkräfte entschieden selbst.
Dabei können beispielsweise technische Hilfsmittel, veränderte Arbeitsbedingungen oder zusätzliche Bearbeitungszeit als Nachteilsausgleich greifen. 
Und genau hier wird der Fall mit der KI-Brille interessant:
Ein ärztliches Attest bedeutet nicht automatisch, dass die Schule genau dieses Gerät zulassen muss. Umgekehrt darf die Schule einen begründeten Unterstützungsbedarf aber auch nicht einfach ignorieren.
Sie müsste prüfen, welche Funktionen tatsächlich benötigt werden und ob sich diese unter Wahrung der Rechte der Mitschüler bereitstellen lassen.
Als Lehrkraft muss man mittlerweile sowieso davon ausgehen, dass man im Unterricht und in Pausen gefilmt, abgehört und mit KI-gernerierten Antworten konfrontiert wird. Zu jeder Zeit.
Soll man sich jetzt verrückt machen? Soll man in einen paranoiden Kontrollwahn verfallen?
Oder einfach immer schön lächeln, kein lautes Wort von sich geben, keine Kritik üben, weder an einzelnen Schülern noch am „System“, am besten gar keine politischen Meinungen vertreten. Kann und wird einem irgendwann nur Probleme bereiten. „Positve Affirmation“, „Habe ich noch nicht drüber nachgedacht“, „Haben die das wirklich gesagt? Habe ich noch nie gehört! Muss ich mich erst informieren“ -> Maximale Ausweichtaktik.
Wenn es keine „externe“ Unterstüzung gibt (Verbot solcher Geräte ohne Wenn und Aber und OHNE Nachsweispflicht, dass diese missbräulich verwendet werden) muss man sich halt anpassen…
Bitter, aber wohl leider wahr.
Warum Politiker*innen das allerdings so haben wollen, erschließt sich mir nicht wirklich. Meinen die denn, dass sie selbst niemals unter den Folgen leiden könnten?
Ist es denn nicht so, dass sie (z.B. Union und SPD) es bereits tun?
„Als Lehrkraft muss man mittlerweile sowieso davon ausgehen, dass man im Unterricht und in Pausen gefilmt, abgehört und mit KI-gernerierten Antworten konfrontiert wird. Zu jeder Zeit.“
Jaja, wer tut das nicht…
„Soll man sich jetzt verrückt machen? Soll man in einen paranoiden Kontrollwahn verfallen?“
Sie erwecken zumindest den Anschein :/
Vielleicht hilft Ihnen Hasenbrots Input hier weiter, der brachte die Sache auf den Punkt:
https://www.news4teachers.de/2026/10/ki-brille-im-klassenzimmer-schueler-darf-sie-trotz-verbots-der-schule-weitertragen-jetzt-fordern-die-philologen-konsequenzen/#comment-844248
Bei einem derart eskalierten Konflikt scheint die zentrale pädagogisch-medizinische Frage ungeklärt geblieben zu sein – was genau benötigt dieser Schüler, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können? Also welchen konkreten Nutzen hat die Brille für diesen Schüler? Sollten wir uns das nicht fragen?
Und wie schützt man gleichzeitig die anderen Schülerinnen und Schüler?
…und vergessen wir nicht, als die ersten erschwinglichen Taschenrechner in den 1970er-Jahren in die Schulen kamen, gab es teilweise heftigen Widerstand. 😉
Sorry, aber das ist wirklich kein passender Vergleich.
Zwischen Taschenrechner und Smartbrille gibt es immer noch einen Riesenunterschied. Es geht hier um Datenschutz, der hier eindeutig angegriffen wird. Wenn man das duldet, dann werde ich keinen Fuß mehr in ein Klassenzimmer setzen, weil ich nie abschätzen kann, was die Schüler, die ja dem Lehrer nicht immer wohlgesonnen sind, aus diesem Tool machen. Das Betrügen bei Prüfungen und Hausaufgaben ist sowieso schon etabliert, dem kann man nicht mehr Herr werden.
Es ist entsetzlich, welche Entwicklung die technologischen Errungenschaften nehmen.
Würde ja mal ganz stumpf vorschlagen, dass alle SuS jeden Tag mit einer Kamera zur Schule kommen und diese auf den Jungen gerichtet hinstellen. Mal schauen, wie lange er sich wohlfühlt. Mich würde echt interessieren, welche ärztlichen Maßnahmen eine KI-Brille mit Kamera rechtfertigen.
Am Ende kann einem ja nur der Junge leid tun.
Ich bin irritiert. Untersagte die Schulordnung das Tragen von Smartbrillen?
Ob der Schulausschluss verhältnismäßig ist, ist ja ein ein anderes paar Schuhe, als wenn digitale End- und Aufzeichnungsgeräte untersagt sind :/
Wäre ja sonst ne Steilvorlage für all die Creeps unter den Lehkräften – da mache ich mir deutlich größere Sorgen…
„Untersagte die Schulordnung das Tragen von Smartbrillen?“
Die Smartbrille hat den Schulfrieden gestört, das muss nicht extra in der Schulordnung stehen.
Schulausschluss sollte das letzte Mittel sein, aber an der Schule scheint ja schon viel vorher gelaufen zu sein,
Interessant wäre gewesen, wenn das Gericht eine realistische alternative Handlungsweise der Schule genannt hätte. Einzelunterricht kann es ja nicht sein…