Das kleine Einmaleins der Dienstunfähigkeits-Absicherung für verbeamtete Lehrkräfte

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Spätestens mit dem Eintritt in die Beamtenlaufbahn stellen sich viele Lehrkräfte die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer privaten Dienstunfähigkeitsabsicherung. Autor Michael Robling, Finanzfachwirt aus dem niederrheinischen Korschenbroich, erklärt, was es damit auf sich hat.

Finanzfachwirt Michael Robling. Foto: privat

Um die Bedeutsamkeit einer Dienstunfähigkeitsabsicherung zu verstehen, genügt ein erster Blick auf die häufigsten Ursachen von Dienstunfähigkeit. Erkennbar ist, dass fast 2/3 aller Dienstunfähigkeiten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparates, mit 16%. Es ist eben statistisch gesehen nicht allein der vermeintlich schlimme Unfall, der den Beamten dienstunfähig werden lässt, ganz entgegen der allgemeinen Vorstellung. Diese Zahlen passen auch zum Kontext aktueller Diskussionen zur Lehrkräftegesundheit, in denen vermehrt über psycho-soziale Belastungssituationen berichtet wird. Die Gründe dazu sollen hier jedoch nicht Thema sein.

Darüber hinaus sind die bekannten Zivilisationskrankheiten durch mangelnde Bewegung, ungesunde Ernährung, Rauchen, etc., die hier als Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, Herzkreislauf und Krebs dargestellt werden, weitere Faktoren für eine Dienstunfähigkeit.

Auf die statistische Häufigkeit von Dienstunfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern möchte ich hier nur mit der Grafik unten eingehen, da für die Überlegung zur privaten Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos nicht die absolute Zahl der Fälle entscheidend ist, sondern Ihre zu erwartende, individuelle Situation im Fall des Falles. Wie wirkt sich für Sie persönlich eine Dienstunfähigkeit aus? Welche Folgen sind zu erwarten? Welche finanziellen Lücken sind zu erwarten? Welche Auswirkungen hat das auf Ihre weitere Lebensplanung? Die Beantwortung dieser Fragen ist teils pauschal möglich, teilweise aber nur im individuellen Einzelfallkontext zu beantworten.

Die Auswirkungen auf Ihr Dienstverhältnis sind zunächst Mal abhängig vom Beamtenstatus. Als Referendarin oder Referendar sind Sie i. d. R. Beamtin oder Beamter auf Widerruf und werden bei Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn entlassen. Einen Anspruch aus der Beamtenversorgung haben Sie grundsätzlich nicht. Einzige Ausnahme ist die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls und gleichzeitiger Erwerbsminderung von mind. 20%. In diesem Fall sieht die Beamtenversorgung einen Unterhaltsbeitrag vor für die Dauer der Erwerbsminderung.  Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und ggf. wird geprüft, ob Sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne einer Erwerbsminderungsrente haben.  Allerdings müssen Sie dazu 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben, bzw. für diese nachversichert werden. Ist dies nicht der Fall erhalten Sie auch keine Erwerbsminderungsrente. Des Weiteren ist für die Beurteilung, ob Sie erwerbsgemindert sind, eine andere, viel allgemeinere Prüfung erforderlich, als es das für die Beurteilung einer Dienstunfähigkeit ist.

Bei der Beamtin oder dem Beamten auf Probe ist die vorstehend skizzierte Situation ein wenig differenzierter.  Bei einem Dienstunfall ist die Verssetzung in den Ruhestand obligatorisch, bei einer Diensterkrankung fakultativ. Sie erhalten in diesen Fällen unabhängig von der Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit ein Ruhegehalt auf Basis ihrer Besoldung, wobei jene Stufe zugrunde gelegt wird, die der Beamtenanwärter bis zur Altersgrenze hätte erreichen können. Mindestens jedoch die sog. Mindestversorgung. Theoretisch können auch Beamte auf Widerruf in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie nicht durch Dienstunfall oder Dienstkrankheit Dienstunfähig geworden sind. Allerdings sind dies Ermessensentscheide mit strengen Maßstäben.

Beamtinnen oder Beamte auf Lebenszeit haben grundsätzlich Anspruch auf Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit,  sofern sie die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben. Das Ruhegehalt wird auf Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.

Insbesondere für die Stationen Beamtin/Beamter auf Probe und Beamtin/Beamter auf Widerruf stellt die Dienstunfähigkeit ein hohes finanzielles Risiko dar, da keine Besoldung mehr gezahlt wird. Mit Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen ebenso nicht zu rechnen. Hinzu kommen höchstwahrscheinlich gesundheitliche Einschränkungen, die eine berufliche Neuorientierung meist erschweren.

Für Beamtinnen oder Beamte auf Lebenszeit ist die Berechnung der Bezüge bei Dienstunfähigkeit immer eine individuelle, abhängig von den bereits genannten Parametern. Grundsätzlich lässt sich aber auch für diese sagen, dass es immer eine deutlich spürbare Lücke zu den vorherigen Nettobezügen gibt und die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit finanzielle Einbußen mit sich bringt.

In der Praxis erleben wir insbesondere bei Beamtinnen oder Beamten auf Lebenszeit im Falle der Dienstunfähigkeit erhebliche finanzielle Auswirkungen, da diese aufgrund der vermeintlichen Sicherheit der Bezüge auch signifikant häufiger höhere finanzielle Verpflichtungen eingehen, bspw. die Finanzierung von Wohneigentum, bei der die Banken aufgrund de Beamtenstatus auch regelmäßig weniger Eigenkapital zu Finanzierung zulassen. Ist die Finanzierung und der Unterhalt der Immobilie ohne die zusätzliche private Ergänzung einer Dienstunfähigkeitsversicherung weiterhin tragbar, auch ohne erhebliche Einschränkungen im Lebensstil? Können z. B. den eigenen Kindern, mit weniger Bezügen noch die Ausbildung oder das Studium, vielleicht sogar mit Auslandsemestern, ermöglicht werden?

Diese und ähnliche Fragen stellen sich bei der Beurteilung der eigenen Situation im Falle einer Dienstunfähigkeit.

Auswahl einer geeigneten Dienstunfähigkeitsabsicherung

Grundsätzlich gibt es am Markt nur einige wenige Versicherer, die eine Dienstunfähigkeitsabsicherung anbieten. Nachfolgend finden Sie selektiv einige Kriterien für die richtige Auswahl eines Anbieters.

  • Dienstunfähigkeitsklausel

Tatsächlich handelt es sich um Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer integrierten „Dienstunfähigkeitsklausel“. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Dienstunfähigkeitsklausel, ist für die Beamtin oder den Beamten nicht geeignet, da juristisch ungewiss bleibt, ob die Definition der Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeit ausreichend ist, um gleichzeitig einen Leistungsanspruch wegen Dienstunfähigkeit zu erlangen. Die zusätzliche sog. „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel bewirkt folglich eine Leistungspflicht des Versicherers bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn, ohne dass nach Bewertungsmaßstäben zur Prüfung von „Berufsunfähigkeit“ beurteilt wird ( sog. „unechte DU Klausel“)

  • Berufsunfähigkeitsklausel

Dennoch reicht es nicht ausschließlich die Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel zu beurteilen. Bei Beamten auf Probe / auf Widerruf ist auch die Güte der Berufsunfähigkeitsklausel von Bedeutung falls Sie nicht weiter verbeamtet werden sollten oder sich ggf. beruflich anders orientieren.

  • Leistungsdauer

Die Versicherungsdauer, also bis zu welchem Lebensalter, leistet der Versicherer, ist gerade bei der Berufsgruppe Lehrer noch immer unterschiedlich geregelt und sollte in der Planung berücksichtigt werden.

  • Teildienstunfähigkeitsklausel

Einige Anbieter bieten inzwischen auch Leistungen bei Teildienstunfähigkeit (§ 27 BeamStG). Die Leistungen hierzu variieren auch bei den wenigen sinnvollen Anbietern stark und sollten detailliert bewertet werden. Nicht immer macht eine Klausel mit Leistungen bei Teildienstunfähigkeit Sinn.

  • Leistungsanerkenntnis

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Defintionen der Leistungsanerkentnisse in den Versicherungsbedingungen. Wird ein zeitlich unbegrenztes Anerkenntnis der Leistungspflicht ausgesprochen, oder ist dies zeitlich begrenzt?

  • Nachversicherungsgarantie

Nachversicherungsgarantie bedeutet, dass bei Eintritt gewisser definierter Ereignisse die monatliche DU- Rente – ohne erneute Gesundheitsprüfung- erhöht werden kann.  In den meisten Bedingungen der Versicherer gibt es hierzu differenzierte Rahmenbedingungen und Konditionen, die im Kontext der persönlichen Lebensumstände miteinander verglichen werden sollten.

  • Gesundheitsfragen

Unter Umständen ist dies einer der wichtigsten Aspekte bei der Auswahl der Dienstunfähigkeitsabsicherung, wenn wir zu Grunde legen, dass bei der Auswahl der sinnhaften Anbieter die Versicherungsbedingungen überwiegend sehr ähnlich sind und sich nur in wenigen, in der Praxis unbedeutsameren als den vorstehend genannten, unterscheiden.

Die Anbieter fragen teilweise die Gesundheits-/bzw. Krankenhistorie  unterschiedlich lange ab. Üblich sind hier zwischen 3 und 5 Jahren, für psychische Erkrankungen häufig auch 10 Jahre. Erscheint aufgrund von Vorerkrankungen das Risiko für den Versicherer zu hoch, lehnt er u.U. den Versicherungsschutz ab oder nimmt es nur mit Ausschlüssen und/oder Risikozuschlägen bei der Prämie an. Um die sog. „vorvertragliche Anzeigepflicht“ bei der Antragstellung nicht zu verletzen und später juristische Auseinandersetzungen bei Leistungsfällen zu vermeiden, sollten die Gesundheitsfragen sorgfältig und gewissenhaft beantwortet werden. Daher ist ein verkürzter Abfragezeitraum für Lehrer mit Krankheiten in der Historie, sofern diese ausgeheilt sind, oft der Schlüssel dennoch einen adäquaten Versicherungsschutz zu erhalten.

Der Autor, Michael Robling, ist Finanzfachwirt und Versicherungsmakler. „Zu meinen Mandanten zählen überwiegend Akademiker und Akademikerinnen, auch verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen, denen nicht nur fachliche Expertise wichtig ist, sondern zunehmend ökologische, soziale und ökonomische Aspekte bei Ihrer Absicherung und Vorsorge berücksichtigt wissen wollen.“  www.wertepunkt.de

Kontakt: info@wertepunkt.de

Dies ist eine Pressemitteilung von Versichungsmakler Michael Robling, Korschenbroich.

Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

 

 

 

 

 

 

 

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