
Angesichts des sommerlichen Wetters fordert der niedersächsische Landesschülerrat (LSR) ein Konzept zum Umgang mit Hitze in Klassenräumen. «Es wird wieder warm und viele alte Schulgebäude heizen sich sehr schnell auf», sagte der LSR-Vorsitzende, Matteo Feind in Hannover. Bei hohen Temperaturen werde die Konzentration massiv eingeschränkt. Ein produktiver Unterricht sei dann kaum noch möglich, kritisierte der 19-Jährige.
Neu ist die Forderung nicht: Schon im vergangenen Jahr hatte der LSR bessere Regeln bei Hitzetagen gefordert. Doch geändert habe sich nichts. Nun braucht es laut Feind endlich klare Regeln. Denn Niedersachsen lässt diesbezüglich Spielraum zu: Schulleiter können Hitzefrei geben, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen beeinträchtigt wird und «andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen», heißt es beim Kultusministerium.
Zu wenig, findet der LSR. Es müsse eine Höchsttemperatur in Klassenräumen geben, bei der Hitzefrei ein Muss wird. Zudem wird in der Oberstufe der Unterricht fortgesetzt – egal, wie warm es ist. «Das muss sich ändern», sagte Feind. News4teachers / mit Material der dpa
Auszug aus dem Runderlass “Unterrichtsorganisation” des Kultusministeriums Niedersachsen vom 18. Januar 2021:
- Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichsund des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
- Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
- Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
Wie ist das eigentlich bei “hitzefrei” geregelt an Ganztagsschulen? Sind dann die Schüler trotzdem, aber ohne Unterricht, in den überhitzten Räumen oder ohne ausreichend Schattenplätze alle auf dem Schulhof?
Nein, es ist dann für alle Feierabend. Da ja nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss ist, sollte das ab Klasse fünf kein Problem sein.
Wie es an GS aussieht, weiß ich nicht.
Aber dann sind die Schüler ja nach der 5. Stunde sich selbst überlassen. Geht das denn? 🙂
Die Grundschule hat -zumindest in Hessen- die verlässliche Schule“. Die Kinder werden nicht heim geschickt, sondern verbleiben bis Unterrichtsschluss in der Schule. Die Lehrer sprechen sich ab, wer die entsprechende Betreuung übernimmt oder wie diese gestaltet wird.
… und wie wird für Abkühlung gesorgt? Auch der Aufenthalt (ohne Unterricht) in überhitzten Räumen oder in der prallen Sonne auf dem Schulhof sind gesundheitsschädlich. Nicht alle Schulen haben einen Wald oder ein Freibad in der Nähe.
Die Kinder basteln sich Fächer…
Im Gym in Hessen findet Nachmittagsbetreuung auch statt, trotz hiztefrei.
Wenn alle Kinder dableiben, können sich die Lehrer nicht „absprechen, wer die Betreuung übernimmt.“ Dann bleibt jeder in seiner Klasse, je nach Stundenplan. Im übrigen gilt „hitzefrei“ an sich nur für Schüler, Lehrer müssen bis zum regulären Unterrichtsende im Schulgebäude dienstliche Aufgaben erledigen.
Stimmt. Aber die sind ja schließlich temperaturunempfindlich, abwaschbar und gefühlsfrei. Die brauchen weder Schreibtisch, Bürostuhl (die Stühlchen aus der 5b reichen vollkommen aus), Beschattung oder gar Klimaanlage. Und weil es pro 15 Kollegen auch nur einen Rechner gibt, heizt sich das Lehrerzimmer auch nicht weiter auf. Ganz schön praktisch.
Bei uns (NRW) entscheidet die SL, ob es Hitzefrei gibt. Wenn, dann aber nur für die Sek I und ‘kurioserweose’ nur, wenn es spätestens am Cortag angekündigt wurde… wenn die Meteorologen mal wieder nicht ganz richtig lagen u./o. die tatsächliche (u./o. gefühlte) Temperatur in den Räumen davon unabhängig deutlich höher als erträglich ausfällt……… Pech gehabt. Erscheint mir wenig sinnvoll, normaler Unterricht ist da oft ohnehin nicht mehr machbar.
Und damit nicht wirklich was ausfällt, gibt es bei uns dann “Kurzstunden” (unsere Unterrichtsstunden sind ca. 76 % länger, werden dann aber auf normale 45 Min.-Unterrichtsstunden reduziert – frühester Schluss: 13:20 Uhr). Auf dem Papier hat dann allenfalls die Nachmittagsstunde nicht stattgefunden…
Persönlich ertrage ich die Temperatur in den Räumen schon nicht mehr, wenn es draussen ca. 20 °C bei starker Bewölkung sind…Toasterarchitektur.
An meiner Schule gibt es Kurzstunden mit verkürzter Mittagspause, so dass kein Unterricht ausfällt. Unterrichtsschluss ist dann nach der 6. regulären Stunde. Eine Aufsicht gibt es für die Klassen 5 und 6. Die Oberstufe hat nicht frei.
An unserer Grundschule gibt es für alle SuS kein Hitzefrei, egal wie warm es ist. Man startet morgens zur 1. Stunde z.T. schon mit 26° C und sitzt da dann auch bei über 30° C im Klassenraum. Der Schulhof bietet für die rund 300 SuS leider keine Schattenplätze. Aber egal, die Kinder sind verstaut und die Gesundheit aller, die an Schule zu finden sind (Kinder, Lehrer, päd. Mitarbeiter, u.a.) ist eh egal. Das ist ja spätestens seit Corona klar. Im gerade neu gebauten Anbau sind in Mensa und Treppenhaus mit großen Fensterflächen nicht mal Jalousien vorgesehen.
“Die Kinder sind verstaut”… sehr schön. Die Kinder sind schulpflichtig. Punkt. Die Schulträger haben für vernünftige Gebäude zu sorgen. Aber solange die Gebäude nur halbtags genutzt werden bei 13wöchigem Leerstand lohnt sich eine Sanierung nicht. Finde den Fehler.
ES GEHT NICHT UM VERSTAUEN!
“Dank“ offenem Ganztag werden die Gebäude von 7 bis 17 Uhr genutzt, bis auf 3 Wochen auch in den Ferien.
Frechheit, was ist mit den alleinerziehenden Schichtarbeitern, die Nachtschichten haben?
Vernünftige Gebäude? Aber… aber das kostet GELD! Das geht nicht! Kinder dürfen nichts kosten! Und Lehrer erst recht nicht!
Das kann krank machen.
Wer krank ist muss wohl zu Hause bleiben.
Die Sommerferien sind zu kurz, die Schule im Sommer ist unsinnig. 6 Wochen ist zu wenig, die Kinder in diesem Land sind zu viel in der Fremdbetreuung. Die Familien reisen zu viel, statt mit den Kindern zu Hause die Zeit zu verbringen und die freie Zeit ist sowieso knapp. Vor allem diese Entfremdung tut den Kindern gar nicht gut.
Die wenigsten Erziehungsberechtigten wissen doch nicht einmal, wie sie die betreuung des eigenen Nachwuchses während der sechs Wochen bewerkstelligen sollen. – Und Sie wünschen sich längere Sommerferien. Selten so gelacht.
Wo sind eigentlich die Kinder in den Ländern, die sogar 12 Wochen Sommerferien haben?
Ja, wo sind sie denn nun? In vielen Ländern haben Arbeitnehmer ja weniger Urlaubstage als in DE. Werden dort auch Schüler jenseits des GS-Alters in Schule dauerbetreut/bespaßt? Kann da vielleicht jemand mit Auslandskontakten berichten? Es würde mich wirklich interessieren.
@DerechteNorden
Wie ist das z. B. in Schweden?
Nur Deutschland und Niederlande haben so kurze Sommerferien, kein anderes Land sonst. Dann sind die Menschen und Erziehungsberechtigte in diesen zwei Länder ziemlich inkompetent um die Kinder zu haben und um sie zu versorgen.
Eltern haben im Sommer selten länger als drei Wochen frei. In welcher Welt leben Sie?
Es geht hier tatsächlich um die Kinder und nicht um die Eltern. Welche Funktion der Schule sehen Sie in erster Linie? Bildung oder Betreuung?
Inzwischen beides. Dass Oma und Opa aufpassen kommt in sozialen Brennpunkten wenig bis gar nicht vor und Eltern müssen arbeiten. Was werden die meisten Kinder und Jugendlichen wohl tun, wenn sie ohne Betreuung sind und die Ferien zusätzlich verlängert werden, wie es die Foristin oben fordert? Oder wo sollen die Kinder ihrer Meinung nach hin, wenn die Eltern keine Urlaubstage mehr haben oder in anderen Ferien einsetzen wollen?
Komisch, von Afrika bis Asien, von prähistorischer Vergangenheit bis in die 1960er … konnten Kinder erzogen, versorgt und untergebracht werden…unter Bedingungen, die heutzutage völlig unvorstellbar wären.
Nur im (noch) reichsten Erdteil der Welt, da können Eltern scheinbar ihre Kinder so wenig erziehen, dass man diese in fünfhundertfach zertifizierten Häusern und abgesicherten Wohnungen voller Nahrung, Getränke, Kühlschränke, Möbel diese keinen halben Tag alleine lassen kann … ist klar.
Die Eltern WOLLEN meist halt nicht.
Ich frage mich ernsthaft, wieso die Leute Kinder bekommen, wenn sie die eh nur zum Abendessen sehen.
Und ja, unsere Tochter musste auch manchmal ‘nen halben Tag “alleine” zu Hause bleiben.
Wie KONNTE das nur gutgehen? Es ist ein wahres scooby-doo-Mysterium…. 😀
Die meisten Eltern wollen Ihre Kinder nicht erziehen (außer Sie selbst natürlich)? Steile These. Herzliche Grüße Die Redaktion
Also mich beschäftigt eher dieser Teil von 447s Kommentar:
“— können Eltern scheinbar ihre Kinder so wenig erziehen, dass man diese … keinen halben Tag alleine lassen kann …”
(v.a. jenseits des GS-Alters)
Diese Frage stelle ich mir auch seit vielen Jahren. Diese Frage habe ich auch schon mehrfach bei n4t gestellt und bisher noch keine befriedigende Antwort erhalten.
Ja, so ist es….daher haben wir kein „Hitzefrei“ und behelfen uns anderweitig…..also kein Unterricht, sondern etwas wenig anstrengendes….
Oft gehen wir mit den Kindern auch in den Wald….wir sind da ganz nah bei….
NRW – die Hitzefrei-Regelungen für Schulen im gebundenen Ganztag gelten nur nach Vorankündigung für die SuS der Jahrgänge 5 bis 10. Hitzefrei kann gegeben werden, wenn in den folgenden Tagen mit länger andauernden Temperaturen über dem festgesetzten Höchstwert mit hoher Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss. Dabei geht es um die maximalen Temperaturen in den Gebäuden, die so zwischen 10 und 11 Uhr zu erwarten sind.
https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/hitzefrei/index.html
Um auch bei extremen Temperaturen einen geordneten Ablaauf zu ermöglichen, werden im Regelfall die Stunden auf 25 Minuten verkürzt. D.h. die max möglichen 8 Unterrichtsstunden eines Langtages enden einschließlich Pausen deutlich früher am Tag. Wichtig ist, dass das Hitzefrei mit allen Schulen der jeweiligen Gemeinde gemeinsam durchgeführt wird und die Schulbusfahrpläne entsprechend angepasst sind.
Für SuS der Jahrgänge 5 und 6 muss eine Betreuungsmöglichkeit bis zum regulären (jeweilige individueller Stundenplan der Klasse) Unterrichtsende organisiert und in Absprache mit den Eltern (Elternzettel) angeboten werden.
Bsp:
Unterrichtsbeginn 08:00 h, 2 Std. Unterricht a 25 Minuten;
Pause von 08:50 h bis 09:00 h;
3/4. Std. bis 09:50 h, anschließend weitere 10 Minuten Pause;
5/6. Std. bis 10:50 h anschließend 20 Minuten Pause;
7/8. Std. von 11:10 h bis 12:00 h, danach Unterrichtsende an Langtagen.
Die Kurztage (in der Regel Di und Fr) enden um 10:50 h.
Aufgrund des organisatorischen Aufwandes und des längeren zeitlichen Vorlaufes habe ich als Lehrkraft in den letzten 15 Jahren bis zum Renteneintritt im letzten Jahr kein Hitzefrei mehr erlebt.
Das Kurzstundenmodell ist keine NRW-Regelung. An meiner Schule gibt es keine Kurzstunden sondern in der Regel dann Unterrichtsschluss nach der 6. Stunde. Also für eine Halbtagsschule, als wenn es gar kein hitzefrei gäbe. Ein Unterrichtsschluss nach der 4. oder 5. Stunde gibt es so gut wie gar nicht, nur in absoluten Ausnahmefällen.
Die Regelung mit der Ankündigung, die Sie beschreiben, führt in NRW dazu, dass es an den schlimmsten Tagen meist gar kein Hitzefrei gibt, da Schulleiter es oft nicht schaffen, vorausschauend zu agieren.
“Das Kurzstundenmodell ist keine NRW-Regelung.” – Stimmt.
Das Kurzstundenmodell ist eine Möglichkeit, die aber von vielen Schulen des gebundenen Ganztages favorisiert umgesetzt wird. Liegt in der Orga-Hoheit der jeweiligen Schulleitung und muss mit der Schulpflegschaft abgestimmt werden, ist aber in der Schulkonferenz nicht zustimmungspflichtig.
Der Vorteil des Kurzstundenmodelles liegt darin, dass bei länger andauernden Hitzeperioden alle Fächer gleichmäßig betroffen sind. Das ist auch der Grund, warum das Modell an den meisten Schulen die Zustimmung der Fachschaften und der Lehrkräftekonferenz erhält.
Bleibt die Frage, ob “Ihre” Schule eine Schule der SekI im gebundenen Ganztag ist.
Ist sie, und ich sehe die von Ihnen genannten Vorteile auch sofort und hätte dieses Modell auch gerne, es scheitert bei uns leider an der Schulleitung.
Damit ist der Mist ja aus Sicht der Verantwortlichen geregelt: sie müssen keine übernehmen!
Schulleitungen schauen sich nervös um, was die Nachbarschulen treiben (man will ja bloß nicht als Erste unnötiges Leid der Schülerschaft vermeiden….)
Rückmeldung an Schulamt: “Es läuft”
Warum dann noch über Hitzefrei, Ventilatoren/ Wärmepumpen/ Klimaanlagen diskutieren… -_-
Über kurz oder lang müssen in den Klassenzimmern Anlagen installiert werden, die im Sommer kühlen und im Winter wärmen. Wahrscheinlich spart die Kommune so langfristig Geld, wenn die 40 Jahre alte Heizungsanlage durch neue Technik ersetzt wird. Aber ich vermute einfach mal, dass es für die Kinder wie immer nichts kosten darf und man lieber die Büroräume der Verwaltungen klimatisiert.
Wieso? Wenn aufgrund des Klimawandels der Golfstrom versiegt, wird es in Westeuropa kälter werden…
Dürfte genau ins Schwarze treffen.
Gilt das neue HeizungsGesetz für Schulen nicht ? ( Im ersten Satz beschreiben Sie ja die Wirkung von Wärmepumpen )
Arbeitsschutzgesetz:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsstaettenverordnung-temperatur/
Ab 26°C Raumtemperatur soll der Arbeitgeber handeln, ab 30°C muss er handeln, ab 35°C darf der Raum nicht mehr benutzt werden.
Da kann sich die KMK ausdenken was sie will. Lehrkräfte sind Arbeitnehmer im Sinner der ArbStättV
Also immer Thermometer dabeihaben. Sind ja genug Zeugen im Raum (Schüler).
Tja, dafür müssten dann die Gewerkschaften (allen voran die GEW), aber auch einmal ihrer Aufgabe einer Gewerkschaft nachkommen.
Wer hier auf die GEWerkschaft wartet, ist garantiert früher in Pension durch Erreichung der Regelaltersgrenze. Wüsste auch nicht, wofür das gut sein sollte. Man sollte sein Schicksal selbst in die Hand nehmen und nicht auf Ideologen warten, die immer erst dann handeln, wenn es ihnen in den Kram passt.
Gilt aber nicht für Schulen, da diese keine Arbeitsstätten sind. Entsprechende Regelungen des BAD gibt es nicht.
Für Schüler vielleicht nicht, aber für Lehrkräfte, denn die sind (auch als Beamte) Arbeitnehmer und arbeiten dort. Was soll denn die Schule sonst für Lehrkräfte sein, wenn nicht Arbeitsstätte? Freizeit- und Erholungsort?
Einfach den SL zur Abhilfe auffordern. Wenn der sich weigert und der Hitzekollaps die Lehrkraft im Anschluss medizinische Hilfe aufsuchen lässt, wäre das eine schöne Vorlage für eine Fachaufsichtsbeschwerde und Schmerzensgeldklage gegebüber dem Dienstherrn. Durch bewusste Verweigerung von Abhilfemaßnahmen ist es dann auch schon entweder grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dann zieht auch der Joker GUV für den Dienstherrn nicht (die Unfallkassen würden sich in so einem Fall wohl querstellen). Bei Dauerschäden (Hitzekolllkaps kann zu Durchblutungsstörungen und damit Organsschäden führen) sogar ein solider Baustein auf dem Weg zur Frühpensionierung wg. “Dienstunfall”. Beweissicherung ist hier alles. Zeugen gibt es genug. Auf die “Unfallanzeige” natürlich auch die Vorgeschichte schreiben (Verweigerung von Abhilfemaßnahmen durch die SL), damit gar nicht erst der Eindruck ensteht, dass die Lehrkraft das Ganze als (vermeidbaren) Unfalll ansieht. Noch haben wir einen Rechtsstaat.
„Was soll denn die Schule sonst für Lehrkräfte sein, wenn nicht Arbeitsstätte? Freizeit- und Erholungsort?“
Wie wäre es mit „Schulen sind die Kühlaggregate des Klimawandels“ (in Anlehnung an ein Zitat, welches mich offensichtlich tief beeindruckt hat)?
… und würden nicht so viele in den Türen hängen, käme auch der Luftzug besser durch…
…und mit dem Päckchen Taschentücher kann man sich bestimmt auch ganz prima Luft zufächeln. Oder man nimmt die laminierte Lüftungsanleitung.
Der Nachweis, dass auch Unterrichtsräume Arbeitsstätten sind, ergibt sich aus §2 (1) Nr.1 i.V.m. §2 (3),(4). Und die ArbStäätV schützt Beschäftigte und das sind auch Beamte!
Schön wär´s.
Ich habe folgendes gefunden, danach ist die Schule
eine Arbeitsstätte:
https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-organisation/rechtsgrundlagen/bundesrecht/arbeitsschutzgesetz/
Danke für den Link. Ich zitiere daraus einmal die entscheidende Stelle:
“Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind u. a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, Beamtinnen und Beamte und die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.
Schulen sind Betriebe im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Schulleiterinnen und Schulleiter sind mit der Leitung dieser Betriebe beauftragt und damit nach § 13 Abs. 1 Ziffer 4 ArbSchG im Rahmen ihrer Befugnisse verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben, die sich für Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben”
Wer jetzt immer noch meint, das in Schulen der Arbeitsschutz nicht gilt, den sehe ich ab jetzt als Agenten der Glorreichen an…
So ist es… Schulen sind Ausbildungsstätten … und LuL sind keine Arbeiter, sondern versehen einen Dienst.
Kann man sich nicht ausdenken – entspricht aber der Realität … während unser Hausmeister als Arbeitnehmer an diesen speziellen Tagen seine Butze abschließt und nach Hause geht.
In der Coronazeit haben wir bereits so viel “Schönes” über unseren Beruf gelernt … komisch, dass ihn immer weniger machen wollen!
Dem Land kommt zu gute, dass es für die bauliche Gestaltung der “Betriebsstätten” ja überhaupt keine Zuständigkeit besitzt.
Dienststelle – hier in NRW – der Lehrkräfte ist die zuständige Schulabteilung der Bezirksregierung. Die Schule ist lediglich der Dienstort, der regelmäßig aufgesucht werden muss.
Haben wir nicht durch Corona gelernt, dass das eben nicht so zu übertragen ist? Bzw. hat man sich da nicht allerlei ‘Begründungen’ erdacht? Wie sonst wären damals die Eiskeller- Lüftungsszenarien und andere Dinge möglich gewesen?
WIr waren halt kollektiv so blöd, uns das alles gefallen zu lassen. Ich persönlich werde keine Rechtsverstöße mehr tolerieren, egal wie die neue Pandemie heißen sollte, die irgendwann kommt.
Und ich stehe eine erneute Pandemie in der Schule psychisch mit Sicherheit nicht mehr durch 😉
Ab ins Homeoffice!!!
Sonst Klimaanlagen und die gibt es noch nicht überall
Hopp Hopp. Alle bewerben bei Unternehmen/Organisationen, die HO bieten. Ich bin gespannt auf die Erfolgsquote.
Genau. Und dort die Klimaanlage vom Dienstherrn zahlen lassen. Wie alle anderen im HO auch.
Danke, setzen.
Eine klare, an den Grundsätzen des Arbeitsschutzes orientierte Regelung auch für die Sek II ist überfällig. Angesichts der in Zukunft zu erwartenden Zunahme extremer Hitzewellen sollte man sich so langsam auch mal überlegen, ob man entweder die Sommerferien an die in Südeuropa übliche Dauer anpassen oder endlich damit anfangen möchte, für geeignete Klimatechnik in Schulen zu sorgen, die vorzugsweise mit Strom aus eigenen PV-Anlagen zu betreiben wäre. Ein einfaches “weiter so” wird jedenfalls nicht funktionieren und nur zu weiterem Leistungsabfall und mehr Entfall von Stunden führen.
Ja das lustige ist ja, dass gleichzeitig darüber diskutiert wird, dass Schüler einen anderen Biorythmus haben und später beginnen müssten. Die Diskussion ist aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen eigentlich überflüssig.
Ein großer Fehler diesbezüglich sind auch die verschobenen Sommerferien. Verkehrs- und Reisechaos hin oder her, sowas geht eigentlich nicht, mit den Rahmenbedingungen. Und für ordentliche Rahmenbedingungen, möchte man nicht sorgen. Da sitzen Komunalbeamte alleine oder zu zweit in ihrem Büro, lüften morgens und nachts und sind der Meinung, das tunktioniert auch mit bis zu 35 Körpern in einem Raum.
Dieses als Meldung ans Ministerium!!
Antwort von dort:
“Weiter so – läuft doch!”
Arbeitsschutz für alle bitte. Auch für Kinder und Lehrer, die ja irgendwie einer anderen Spezies anzugehören scheinen. Nur zur Kenntnisnahme ( Zitat):
Die Temperaturgrenzwerte der ASR
Die ASR nennt diverse Temperaturgrenzwerte, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu beachten hat:
Bei Erreichen einer Raumtemperatur von 26° am Arbeitsplatz soll der Arbeitgeber tätig werden,
bei Raumtemperaturen über 30° muss er tätig werden. Die ASR nennt beispielhaft Maßnahmen wie Rollos herunterlassen, Lüftung der Räume über Nacht, Getränke anbieten, eventuell früherer Arbeitsbeginn, Ventilatoren. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer Klimaanlage existiert nicht.
Bei Temperaturen über 35° ist der Arbeitsplatz laut ASR A3-5 4.4 nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Technische und organisatorische Maßnahmen wie Luftduschen, Entwärmungsphasen oder die Zurverfügungstellung von Hitzeschutzkleidung sind dann obligatorisch, wobei der Arbeitgeber zwischen den möglichen Schutzmaßnahmen die ihm als geeignet Erscheinenden wählen darf.”
Von hitzefrei wird nichts explizit gesagt, das Gewerbeaufsichtsamt könnte jedoch den Betrieb stillegen.
Wie bereits weiter oben geklärt, sind Schulen keine Arbeitsstätten/Betriebe.
Recht haben sie. Es muss eine maximale Temperatur her und zwar schleunigst. Schulleiter agieren oft politisch und sind selbst großem Druck ausgesetzt, es muss sicher gestellt sein, dass ein Schulleiter auch schon um 8 Uhr hitzefrei gibt, wenn um 8 Uhr bereits 30grad in den Räumen herrscht, was aufgrund miserabelster Gebäudeausstattung keine Seltenheit ist.
Wichtig, dass die Temperatur in den Klassenräumen gemessen wird und nicht im schattigen Schulleiterbüro im Erdgeschoss, das als einziges Rollos hat.
Also bei uns (Mittelschule Bayern mit Ganztagesbetrieb) gibt es kein hitzefrei mehr. So einfach ist das. Die Ventilatoren werden von den Lehrkräften angeschafft und angeschleppt und das wird im besten Bundesland auch so bleiben. Denn die Lehrer jammern ja eh nur. Chef sitzt im einzigen klimatisierten Büro und hält die Bedingungen für perfekt. Die Personalräte sitzen fast alle selbst in der Schulleitung, der Personalratsvorsitzende ist Seminarleiter für Mittelschullehrer…so wird das geregelt. Bei uns wird sich nix aber auch gar nix ändern…Noch schöne Ferien
Immerhin dürfen Sie noch Ventilatoren mitbringen. Vielerorts ist das Betreiben selbst mitgebrachter und damit nicht abgenommener elektrischer Geräte ausdrücklich untersagt.
Touche’!!
Genau so ist es!!
Es sei denn, diese werden per Akku betrieben … Makita wird es freuen! 😉
Warum bitte wählt Ihr Kollegium denn soche Personen als Personalvertretende? Eigene Schuld, muss man da sagen. Überhaupt- ein Seminarleitender kann bei uns- Rlp- kein Personalratsmitglied der Schule sein, da er oder sie dienstrechtlich dem Studienseminat zugeordnet ist. Das ist in BY wohl kaum anders!?
Ja eigentlich ist das nicht anders….
Scheint beliebt zu sein, der Kollege, denn wo kein Kläger…..
In Bundesländern mit verlässlicher Grundschule ist zumindest für die Grundschulen Hitzefrei kein Thema mehr.
Immer diese SchülerInnen. Wann verstehen die endlich das es niemanden interessiert was mit ihnen ist.
Das zeigen wir Ihnen num dich seit Jahren und sie wollen es einfach nicht verstehen.
Also nochmal.
Nein es gibt keine Luftfilter, nein es gibt keine Klimaanlage, nein es gibt keine Fenster die sich öffnen lassen, nein es gibt keine Dächer die dicht sind, nein es gibt keine ordentlichen Sanitären Anlagen, nein es gibt keine Böden ohne Löcher.
Kurz gesagt: nein es gibt keine menschenwürdige Lernumgebung.
Das ist so nicht ganz richtig. Nicht WIR zeigen, das den Schülern seit Jahren, sondern die Politiker. Wir sind lediglich der Prellbock, der den Unmut abbekommt und Eltern und Schüler immer nur vertrösten kann.