WIESBADEN. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage will Hessens Landesregierung einen Teil der geplanten Besoldungserhöhungen für seine Beamten 2025 um vier Monate nach hinten verschieben. Die Einsparungen summierten sich auf stolze 45 Millionen Euro – pro Monat. Die GEW ist empört. In Hessen gibt es rund 52.000 verbeamtete Lehrkräfte.

Das geplante Besoldungsplus zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozent bleibe bestehen. Die zweite Erhöhung um 5,5 Prozent solle aber nicht ab dem 1. August 2025, sondern erst ab dem 1. Dezember 2025 ausgezahlt werden, kündigte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bei der Vorstellung erster Eckpunkte des Haushaltsentwurfs für 2025 an.
Es soll zudem auf eine Nachbesetzung jeder dritten frei werdenden Stelle verzichtet werden, außer an den Schulen. „Wir befinden uns in einer ernsthaften Wirtschaftskrise in Deutschland, wir befinden uns in einer Konjunkturflaute, die sich enorm auf die öffentlichen Haushalte durchschlägt“, sagte Rhein. Beim Landeshaushalt 2025 sollen nach seinen Worten keine Abstriche gemacht werden bei der Inneren Sicherheit sowie bei der Bildung. Auch das Hessengeld soll wie geplant ausgezahlt werden. Mit dem Hessengeld unterstützt das Land Menschen beim Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie.
Der Haushaltsentwurf biete die Grundlage, den sozialen Zusammenhalt in Hessen zu sichern und die Wirtschaft zu fördern, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). In solchen bewegten Zeiten würden auch Entscheidungen getroffen, die nicht ganz einfach seien, ergänzte er mit Blick auf die verschobene Besoldungserhöhung. Nach langen Abwägungen sei dies eine vertretbare Maßnahme. Unterm Strich bekämen die Beamtinnen und Beamten am Ende des Jahres 2025 zehn Prozent mehr Geld, sagte Mansoori.
„Die Kolleg:innen sollen nun ein Sonderopfer für die falsche Finanzpolitik der Landesregierung erbringen“
Die GEW reagierte empört. „Mal wieder werden Beamt:innen nach Kassenlage besoldet und das trotz der tariflich bindenden Einigung vom 15. März 2024. Diese beinhaltete auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Beamt:innen. Die Kolleg:innen sollen nun ein Sonderopfer für die falsche Finanzpolitik der Landesregierung erbringen“, kritisierte Landesvorsitzender Thilo Harmann. Hintergrund: Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Tarifverhandlungen für die Angestellten im hessischen Landesdienst werden daher seit dem Austritt 2004 eigenständig geführt.
Die nun aufgeschobene Besoldungserhöhung führe zu Einsparungen in Höhe von circa 180 Millionen Euro, so Hartmann. „Statt das sozial ungerechte Hessengeld einzuführen, sollten die hessischen Landesbeschäftigten ordentlich bezahlt werden.“ Ohnehin sei es ein Skandal, dass die hessische Besoldung nicht verfassungskonform ausgestaltet sei.
Gewerkschaften reagierten empört. „Ein Sonderopfer der hessischen Beamtinnen und Beamten im Namen der Schuldenbremse darf es nicht geben“, erklärte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph. „Es ist ein Unding, den Beschäftigten jetzt wegen der schwachen Konjunktur und ideologischer finanzpolitischer Fehlentscheidungen in die Tasche zu greifen. Wertschätzung sieht anders aus.“
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jens Mohrherr, kritisierte, den Beamtinnen und Beamten werde „gegen das Schienbein“ getreten. „Wir wollen nicht die Helden des Alltags sein, sondern nur für unsere arbeitstäglich erbrachten Leistungen amtsangemessen und verfassungskonform alimentiert werden.“ Respekt vor der polizeilichen Arbeit bedeute auch, Zusagen nicht einseitig aufzukündigen.
Ministerpräsident Rhein verwies auf die gezahlte Inflationsausgleichsprämie für die Beamtenschaft in Höhe von 3.000 Euro. „Und nirgendwo sonst gibt es eine solche Arbeitsplatzsicherheit wie bei Beamten und Beamtinnen.“ Andere Menschen hätten angesichts der Wirtschaftslage Angst um ihren Job. Rhein bekannte sich erneut zur Schuldenbremse. Das Wachstum müsse wieder anspringen, sagte der Regierungschef. Darauf hoffe er bei einer neuen Bundesregierung mit einer neuen Wirtschaftspolitik.
GEW-Landeschef Hartmann: „Die Arbeitszeit ist in Hessen besonders hoch, die Besoldung gehört zu den niedrigsten im Bundesgebiet. Mit der jetzt angekündigten Maßnahme und dem damit einhergehenden Vertrauensverlust ist zu befürchten, dass der Lehr- und Fachkräftemangel weiter ansteigen wird.“ News4teachers / mit Material der dpa
Die Besoldung in Hessen entspricht ohnehin nicht den gesetzlichen Vorgaben und muss laut Rechtsprechung angehoben werden. Und jetzt auch noch solche Verzögerungen … Das ist sicherlich kein Weg, um loyale und engagierte Beamte zu motivieren.
Die Politik verliert so wirklich die letzte Glaubwürdigkeit.
Und verstößt eindeutig gegen die Vorgaben der gerichte seit 2016 – das wird lustig, denn kaum eine Gewerkschaft oder ein Verband wird es sich jetzt leisten können, sich nicht für die Mitglieder druch eine Klage zu positionieren.
Ja und? – Der Verstoß ist doch nicht strafbewehrt, warum soll sich die Politik also anden Gerichtsbescheid erinnern können?
Das Bundesland Hessen ist eben auf Rhein reingefallen – und somit liegt der R(h)einfall in Wiesbaden:)
Beschissene Situation, zumal dies den Lehrberuf wohl nicht viel attraktiver machen wird…
Darum hat die Schwäbische Hausfrau auch nie ein Ministerium innegehabt -__-
Und ich dachte Christian(e) Lindner ist gerade auf die Straße gesetzt worden und offeriert dort jetzt ihre Dienstleistungen im Straßenwahlkampf.
Aufgepasst! Solch dornige Chancen treiben die FDP zur Hochform an 😉
Und dem Personal die vereinbarte Besoldung nicht zu zahlen ist also kein Sparen an der Bildung????
Das Geld ist doch nicht weg.
Die Verschiebung wäre lediglich so etwas wie ein zinsloser “Überbrückungskredit” …
Geld ist nie weg – das hat immer nur jemand anders.
Nein, es ist kein Kredit. Das Geld für die vier Monate wird ja schließlich nicht später nachgezahlt.
Es handelt sich wieder mal um ein Sonderopfer für Beamte. Ich hoffe, dass die Landesregierung mit dieser Maßnahme vor Gericht scheitern wird.
Hinzu kommt noch der Beförderungsstopp!
Die Verschiebung wäre lediglich so etwas wie ein zinsloser “Überbrückungskredit” … – Hoffentlich war das Ironie; ich traue Ihnen jedenfalls die Erkenntnis ohne weiteres zu, dass eine später einsetzende Besoldungserhöhung nicht irgendwann für die fehlenden Monate nachgezahlt wird.
“Nach langen Abwägungen sei dies eine vertretbare Maßnahme.” – Aha. Ist das so?
Durchaus.
Warum?
Nun ja, Bildung wird eh überschätzt.
Für warme Worte reichts vielleicht, für Lohn halt nicht.
Ist den sehr gut alimentierten Politkern eigentlich klar, dass das Schulsystem verdammt kurz vor dem Kollaps steht?
Wenn nicht, warum nicht?
Was solls, Lehrer- und Fachkräftemangel sind ja nur Zeitungsenten, oder????
Das wird so bleiben. Der Staat kommt mit seinem Geld nicht aus und kann folglich nur irgendwelche Taschenspielertricks nutzen.
Z.B. Bezüge erhöhen und gleichzeitig per Inflation entwerten, wie das die letzten Jahre passiert ist. Und dabei dank der kalten Progression die Steuersätze erhöhen.
Und da die Wunschausgebenliste ellenlang ist, wird es so bleiben, dass kein Geld da ist.
Schuldenbremse.
Gerade noch heilig, sakrosankt, unantastbar und alternativlos…
… nun, da Fritz bald selbst am Drücker ist, wird schon mal vorsorglich relativiert.
Und die Leute plappern trotzdem weiter seine Worthülsen nach.
Es ist kein Geld da, der Staat muss mit dem Geld auskommen, das er hat …
Blanker Unsinn.
Newsflash:
“Lehrkräfte verschieben Start des zweiten Schulhalbjahres – wegen “Überarbeitung”
Mit Blick auf die angespannte Arbeitsbelastung wollen Hessens Lehrkräfte einen Teil des zweiten Schulhalbjahres für ihre Schüler in 2025 um vier Monate nach hinten verschieben. Die Einsparungen summierten sich auf über 5 Millionen Unterrichtsstunden – pro Monat. Die hessische Landesregierung ist empört. In Hessen gibt es rund 52.000 verbeamtete Lehrkräfte.”
“Told you so”. Andere Bundesländer werden nachziehen. Mein berechneter realer Einkommensverlust NACH allen Erhöhungen der aktuellen Besoldungsrunde wird sich dadurch wohl auf bis zu 10% erhöhen. Die Inflation setzt ja nicht großzügigerweise für 4 Monate aus. Und in den USA prognostizieren fast alle Finanzexperten ein erneuetes Anziehen der Inflation unter Trump. Am Ende (nach noch der kommenden Besoldungsrunde, TV-L soll ja Ende 2025 wieder verhandeln) werden es dann ingesamt real ca. minus 20 % sein.
Gen Z: …
Das klingt heftig und sie haben Ahnung. 20 Prozent Verluste für Lehrkräfte wären eine Sauerei
Ach so ein zwei Wochen langer Protest/ nach hinten Verlegung des zweiten Halbjahres würde aber zu lustigen Auswirkungen führen. Schade Schade das sowas nicht möglich ist.
Die hessischen Lehrkräfte werden begeistert sein. Vielleicht ziehen andere Bundesländer ja noch nach. Und vielleicht hilft es, wenn ich mich abends auf den Balkon stelle und klatsche. Für Pflegekräfte war dies schließlich auch genug.
Mal ein kleines Gedankenspiel:
die PKV wird bei mir 40€ im Monat teurer, die KiTa steigt vom über 10€ im Monat (bei 2 Kindern), die Betreuung meiner Großen in der GS ist auch um gut 10€ im Monat gestiegen. Die Schulverpflegung von 3,60€ auf 4,40€ täglich, im KiTa ist der Monatsbeitrag dafür um 8€ angehoben worden. Was würde passieren, wenn ich da auch sage: kann ich mir nicht leisten, die Wirtschaft ist im Abschwung.
Sorry, wie bei VW und der TV Kündigung: wieso machen wir Verträge, wenn man am Schluß drauf sch…. ? Das entwickelt sich in die falsche Richtung.
Hätten Sie mal in Kondome investiert …
Das ist böse 😉
Ich weiß.
Dafür bekommen die Beamten den Kinderzuschlag. Da bleibt noch üppig was übrig.
Nun, dieses Geld kann nun nicht mehr in klimaschädlichen Konsum oder fossile Wirtschaftszweige fliessen…
Vertrag? – Welcher Vertrag? Den hast du doch nur, wenn du tarifbeschäftigt bist. Als Beamter bist du ernannt worden und hast einen Anspruch auf lebenslange Allimentierung, wenn du die Probezeit überstanden hast. Als Beamter erhälst du für deine Kinder den Kinderzuschlag, sie sind somit nicht in der Grundbesoldung enthalten.
Die Entscheidung für oder gegen Nachwuchs ist eine private Entscheidung, die nicht an das Arbeitsverhältnis bzw. dem Verhältnis zum Arbeitgeber/Dienstherr unterworfen ist. Das Risiko einer möglichen Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen finanziellen Beschränkungen fällt dafür weg. Das sieht bei den VW-Beschäftigten dann schon einmal grundlegend anders aus, auch wenn die für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen erhalten werden, die sie aber versteuern müssen. Und rententechnisch hilft denen der Verlust des Arbeitsverhältnisses auch nicht weiter, da ist der Pensionsanspruch – auch wenn die aktuelle Besoldung nicht angehoben wird, doch zumindest eine sichere Bank, wenn dem Vorschlag der “Wirtschaftsweisen” nicht gefolgt wird.
Besonders traurig ist, dass dies wohl zudem ein taktischer Move des Herrn Ministerpräsidenten ist:
“Seht her, ich treffe harte, aber notwendige Entscheidungen!”
Die ordentlich bezahlte Politikberater rieten ihm wohl dazu, dieses Exempel an den Lehrkräften zu statuieren:
“Machen Sie das mit den Lehrkräften, da murren einige, aber die meisten machen mit ihrem unpolitischen Idealismus einfach weiter.”
Die die Volksseele jubelt- auf diese privilegierten Beamten zu schlagen bringt immer wieder Zustimmung.
En contraire.
Beamte sind ein zu tiefst geschütztes und protegiertes Völkchen. Bei Einschneidungen sind sie entweder raus oder viele Jahre später am Zug.
Man bedenke, wie lange Beamte noch im Voraus besoldet wurden während andernorts Beschäftigte in Vorleistung gehen mussten.
So richtig an die Privilegien (derer Liste lange ist) wird es den Beamten niemals gehen.
Mit dem gleichen Enthusiasmus könnte man ja auch mal die jährlichen Diätenerhöhungen um Jahre verschieben. Sicherluch würde dies auch eine Menge sparen…
Gleichzeitig sollten wir alle die Politiker an ihren Idealismus erinnern.
Wie jeder weiß, Diäten sind ohnehin nicht dauerhaft wirksam:)
Hoffentlich kriegen es die Leute hin, Widerspruch gegen ihre Besoldungsbescheide einzulegen – nur so geht es die Nachzahlungen zu bekommen, die das Bundesverfassungsgericht verordnen wird.
Was soll ein Besoldungsbescheid mit Widerspruchsfrist denn genau sein?
Vorschriftsmäßig soll der Bescheid sein. Ein Bescheid ist ein behördliches Schreiben, das sich an einen Dritten wendet. Der Bescheid beruht auf einem Verwaltungsakt, der den Regelungen der verwaltungsverfahrensordnung zu entsprechen hat. Somit ist jedem Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte) anzufügen. Teil der Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Widerspruchsfrist.
So viel zum Verwaltungshandeln. Aber Sie stellen die falsche Frage. Was Sie wissen wollen, ist, docj, was mit dem fristgerechten Widerspruch bezweckt werden soll.
Der Besoldungsbescheid regelt die individuellen Bezüge des Bezügeempfängers basierend auf dem gültigen Landesbesoldungsgesetz. Wird dem Bescheid nicht fristgerecht widersprochen, wird dieser nach der Widerspruchsfrist rechtsgültig. Grundsätzlich muss man wissen, dass es vier Möglichkeiten bei Verwaltungsakten gibt. Eine Möglichkeit ist der rechtsgültige, fehlerhafte Verwaltungsakt. D.h. er entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben wird aber rechtsgültig, da kein Widerspruch eingelegt worden ist. Kommt es also in gleicher Sache zu einer Klage, die denjenigen, der Widerspruch eingelegt hat, begünstigt, kann derjenige, der keinen Widerspruch eingelegt hat nicht von den Folgen des Urteiles profitieren. Da es in Deutschland keine Sammelklagen wie z.B. in den USA gibt, müsste jeder gegen den eigenen nicht rechtskonformen Bescheid klagen und die amtsangemessene Allimentierung einfordern.
Ist ein Bescheid strittig, kann der Empfänger Einspruch erheben. Die Widerspruchsbehörde prüft daraufhin den Widerspruch. Sie kann den Widerspruch verwerfen oder ihm stattgeben.. Wird der Widerspruch verworfen, hat der betroffene die Möglichkeit gegen den Bescheid zu klagen. In der Hauptverhandlung vor dem VG wird dann der Sachverhalt geklärt. Ggf. kann gegen das Urteil des erstinstanzlichen VG Berufung eingelegt oder Revision beantragt werden. Der Fall muss dann vom OVG überprüft oder neu verhandelt werden.
Das müssen Sie schon selbst wissen. Schließlich haben Sie den Begriff “Besoldungsbescheid mit Widerspruchsfrist” hier eingebracht.
Sie haben auch schon mal beser getrollt.
Walter der alte Pauker wieder. Er sollte auch wissen, dem Widerspruch geht eine Rechtsbehelfsbelehrung voraus.
Bei der Besoldungsmitteilung – korrekt benannt – gibt es diesen?
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr!
Welche “mtl. Abrechnung” als Besoldungsmitteilung hat denn diesen Rechtsbehelf mitabgedruckt?
Die Mitteilung ist ja auch kein Bescheid.
Wollen Sie weiter trollen?
Ihr Kommentar hat nicht den geringsten Bezug zu dem, was ich geschrieben habe.
Mal schauen, wann Frau Schopper zur Erkenntnis gelangt, den Beschluss zu übernehmen.
Wird ja allelei gemeinam in der KMK ausgesessen und ausgeschwitzt.
Motivation geht anders.
Und völlig dämlich sind wir Lehrer auch nicht, wir erliegen nicht er Geldillusion. Eine abnehmene Inflationsrate macht das Schnitzel samt Pommes und Salat nicht günstiger.