FURTH. Ein Sommerabenteuer, das als Benefizaktion gedacht war, hat nun ein gerichtliches Nachspiel: Ein Lehrer aus Niederbayern muss sich in Österreich verantworten – weil eine Alpenüberquerung mit Schülern im Juli 2024 dramatisch im Schnee endete. Pikant: Zum ersten Prozesstermin erschien er gar nicht.

Elf Schüler des Maristen-Gymnasiums Furth im Landkreis Landshut waren im Sommer 2024 mit zwei Lehrern und weiteren fünf Begleitpersonen zu einer spektakulären Radtour aufgebrochen. Ziel: 600 Kilometer und 11.000 Höhenmeter bis ins italienische Jesolo – organisiert im Rahmen der Sternstunden-Benefizaktion des Bayerischen Rundfunks. Auch Comedian Harry G. hatte das Vorhaben öffentlich unterstützt.
Doch statt am Strand landete die Gruppe im Tiroler Hochgebirge: Auf der dritten Etappe von Zell am Ziller über das Heilig-Geist-Jöchl nach Südtirol versperrte meterhoher Schnee den Weg. Ab etwa 2.000 Metern mussten die Jugendlichen ihre Räder tragen, erschöpften schnell, und die Dunkelheit brach herein. Schließlich setzte ein Lehrer den Notruf ab. „Die 18 Personen wurden in der Folge von der Besatzung des Polizeihubschraubers unverletzt geborgen und bei der Sulzenalm abgesetzt, wo sie von der Bergrettung Mayrhofen übernommen und sicher ins Tal begleitet wurden“, erklärte damals die Tiroler Polizei (News4teachers berichtete).
Die Gruppe war zwar gut vorbereitet, doch die Schneemassen hatten viele überrascht. Selbst die Bergretter sprachen von einem „außergewöhnlichen Jahr“ mit ungewöhnlich vielen Schneefeldern. Von „Leichtsinn“ wollte man nicht sprechen – wohl aber von einem möglichen Planungsfehler.
Der Vorwurf gegen den Lehrer
Für einen der beiden beteiligten Lehrer hat die missglückte Benefizfahrt jetzt Folgen: Laut Passauer Neue Presse wirft die Staatsanwaltschaft in Tirol ihm vor, keine ausreichenden Informationen über Wetter- und Wegverhältnisse eingeholt zu haben. Er hätte sich daher in dieser Woche am Bezirksgericht Zell am Ziller verantworten müssen.
Doch der Pädagoge erschien nicht. „Da der Lehrer nicht erschienen war, stellten die österreichischen Behörden ein Amtshilfeersuchen bei den niederbayerischen Kollegen“, bestätigte eine Gerichtssprecherin. So solle die Zustellung der Ladung sichergestellt werden – ein üblicher Vorgang bei Fällen mit Auslandsbezug. Als neuer Termin ist der 10. Februar 2026 angesetzt. Der genaue Straftatbestand ist bislang nicht bekannt.
Klar ist aber: Sollte der Lehrer für die Kosten geradestehen müssen, wird das teuer. Laut Österreichischem Alpenverein kostet schon ein typischer Hubschraubereinsatz von rund 40 Minuten Flugzeit im Rahmen einer Bergrettung knapp 5.000 Euro – und typisch sind Einsätze für deutlich weniger Personen. News4teachers
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Was lernen wir daraus?
“Abenteuerfahrten” sollte man als Lehrkraft partout vermeiden, also keine Gebirgsdurchquerungen, egal ob zu fuß oder per Fahrrad, auch keine “sportlich-aktiven” Klassenfahrten zum “Team-Building”, am besten gar nicht in dir Natur: Da kann IMMER etwas schiefgehen, denn die Natur ist und bleibt unberechenbar.
Wenn überhaupt, dann nur “Safe Space”-Klassenfahrten: In die nächste Stadt, mit der Deutschen Bahn (auch bei Busreisen passiert relativ viel und ein übereifriger Staatsanwalt könnte dann behaupten, dass durch die Auswahl des billigsten Anbieters die Gefahr von übermüdeten Busfahrern und defekten Busses bewusst in Kauf genommen wird…), jedenfalls irgendwo hin, wo Polizei und Rettungsdienst in maximal 10 Minuten vor Ort sind.
Noch besser: Gar nicht fahren, da ein eklatanter Verstoß gegen die maximal zulässige Arbeitszeit, da die Erstattungsbeträge bei der gallopierenden Inflation im Beherbergungsgewerbe ein Witz sind, da man bei jeder Klassenfahrt “mit einem Bein im Knast”, zumindest in der persönlichen Haftung steht (Presseberechtige der Vergangenheit zeigen, dass auch die Schulbehörden erst einmal einen Sündenbock suchen, und das sind garantiert nicht sie selbst), da man als Lehrkraft bei einer Klassenfahrt sowieso immer nur alles falsch machen kann (zu teuer, zu langweilig, zu viel Unterrichtsausfall, …)
Das ist der Weg.
Alternative:
Spezialisierte Jugendeinrichtung sehr standortnah, vor allem: Kein Wasser, keine Berge/Schluchten, am besten milde Rasenflächen, nächste Tanke/Supermarkt für SuS “unerreichbar” weit weg. (Also alles, wo man mehr als 2 oder 3 Km gehen müsste)
Erstaunlich viele kirchliche und kirchennahe Einrichtungen erfüllen btw diese Kriterien – Gottlob!
Es gibt mittlerweile Busunternehmen, die keine Schulen mehr anfahren, da einige Eltern morgens die Polizei zur Kontrolle bestellt haben. Das kostet eben alles Geld.
Fazit: machste keinen Ausflug, musste auch nix Kopf hin halten.
Noch ein Grund mehr, keine Klassenfahrten mehr zu planen oder durchzuführen. Bei Bedarf kann das jeweilige Schulamt gern ein Reiseunternehmen mit Organisation und Durchführung beauftragen.
Das war wohl keine Klassenfahrt der üblichen Art, schon allein die Tatsache, dass für 11 Schüler 2 Lehrer plus 5 weitere Begleitpersonen dabei waren, belegt dies. Das ist alles andere als “normal”. Wenn man einem Lehrer keine Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann ist er auch nicht zu belangen. Aber was hier passiert ist, ist einfach nur dumm. Und für die Kosten sollten dann alle 7 Begleitpersonen gerade stehen, und teilweise auch die Schüler.
Solch eine Aktion kann doch eigentlich nur mit einem gewissen Vorlauf geplant werden. Wie hätte der Kollege denn jetzt wochen- oder monatelang im Voraus wissen können, dass bei der Durchführung der Radtour ein Streckenabschnitt unpassierbar sein würde? Er hätte höchstens, nach einer Recherche der Wetterverhältnisse, die Tour (vorerst) abbrechen können, dann hätte sich aber der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr einhalten lassen.
Dumme Situation für alle Beteiligten, würde ich sagen, und ein Grund mehr, sich von allem fernzuhalten, was einen als Lehrkraft dienstlich jenseits des Schulgeländes führt.
So ist es.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Das Gericht klärt die Sachlage. Welche Konsequenzen (und ob) es gibt ist doch total offen. Der Lehrer kann sich erklären und unsere Judikative bewertet das anhand unserer Rechtssprechung.
Ich finde das mehr als fair.
Dass der Herr nicht mal erschienen ist, ist allerdings ein dicker Hund.
Dass jedes Handeln Konsequenzen haben kann ist keine Neuigkeit. Und dass man im beruflichen Kontext nicht völlige Narrenfreiheit hat ist auch gut.
Jeder Ausgang dieses Vorgangs schärft das Verständnis dafür, was zu beachten ist.
Find ich gut.
Sie haben vollkommen recht.
Und außerdem steht auch noch nicht einmal fest, ob bei einer Verurteuing des Lehrers nicht der deutsche Staat die Kosten trägt. Denn als Beamter trägt man die Kosten für sein dienstliches Handeln nur, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
Die Rechtsdezernenten werden alle in ihrer Macht stehende tun … um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen. Erfahrungswerte.
Gibt’s ja auch noch den integrierten Rechtsbeistand der GEW, der jeden Cent wert ist nach meinen Erfahrungen.
Klar, alles total offen.
Und hey, aus jeder verurteilten Lehrkraft lernen wir ja was…double facepalm, wenn ein /facepalm nicht genügt…