MAGDEBURG. Im Zusammenhang mit Zusatzstunden muss das Land Sachsen-Anhalt Lehrern rückwirkend Geld zahlen. Genaue Summen stehen noch nicht fest. Der Anspruch hängt mit einem Urteil zusammen.

Das Land Sachsen-Anhalt muss Lehrern Geld nachzahlen. Dabei geht es um Zusatzstunden, die Pädagogen wegen Krankheit nicht halten konnten und die sie deswegen nach den Regierungsplänen eigentlich nicht bezahlt bekommen sollten.
Insgesamt fällt für das Schuljahr 2023/24 eine Nachzahlung zwischen 620.000 und 809.000 Euro an, für das Schuljahr 2024/25 liegt der Betrag zwischen 692.000 Euro und 923.000 Euro, wie das Bildungsministerium auf Anfrage bestätigte. Der durchschnittliche Stundensatz beträgt 55 Euro.
Ob auch Lehrer die sogenannte Vorgriffsstunde bezahlt bekommen, die länger als 12 Wochen krank waren, ist noch strittig. Deshalb steht für die einzelnen Schuljahre noch kein exakter Betrag fest.
Die Landesregierung hatte die Vorgriffsstunde 2023 eingeführt. Grundschullehrer mussten in der Folge 28 statt 27 Stunden pro Woche unterrichten, Gymnasial- und Sekundarschullehrer 26 statt 25. Dabei wurden nur tatsächlich gehaltene Stunden vergütet.
Anfang September hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, die verpflichtende Vorgriffsstundenregelung sei vom Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam. Das Gericht entschied dabei auch, dass wegen Krankheit nicht geleistete Vorgriffsstunden zu vergüten seien. News4teachers / mit Material der dpa









Ich bin gespannt wie es in Brandenburg sein wird. Ab Februar 26 müssen auch hier die LK eine Stunde mehr arbeiten.
Was soll daran spannend sein? Der Landtag dort hat das so beschlossen.
In BB ist das jedoch keine Vorgriffsstunde, sondern eine dreiste Erhöhung des Deputats. Es ist nicht vorgesehen, dass diese Stunde in Zukunft weniger abzuleisten ist.
Statt dessen, sollen Lehrkräfte (übrigens auch nicht an allen Schulformen) “an anderer Stelle entlastet werden”. Worin diese “Entlastungen” bestehen, ist noch niemandem deutlich geworden. Die Erhöhung wird auch nicht vergütet. Wenigstens diesen Ausgleich hätten sie uns gewähren können.
Ob die Vorgriffsstunde überhaupt, neben den ganzen Querelen der Bezahlung, der Gegenklage usw., überhaupt Sinn macht, wenn die “heilige Kuh” aka Erziehungsberehtigte noch immer nicht in die Verantwortung genommen wird, steht wohl auf einem anderen Blatt.
Wenn die pädagogische Anleitung zur Differenzierung als auch zum selbstständigen Lernen nicht gegen das anachronistische Bollwerk der Eltern ankommt, helfen Mehrstunden nur bedingt, ähm, gar nicht.