MAINZ. Die Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz (LSV) fordert eine Änderung der Landesverfassung, die Schulen als «christliche Gemeinschaftsschulen» bestimmt. «In einer pluralistischen Gesellschaft mit säkularem Staat kann es nicht sein, dass öffentliche, staatliche Schulen per se christlich sind», erklärte am Donnerstag Lucas Fomsgaard vom Vorstand der LSV.
In Artikel 29 der Landesverfassung heißt es: «Die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen sind christliche Gemeinschaftsschulen» – auch wenn es in Rheinland-Pfalz längst keine Haupt- und Sonderschulen mehr gibt. Der LSV fordert die Landesregierung auf, alle öffentlichen Schulen als bekenntnisfrei festzulegen. Dies sei «aus juristischen, säkularen, freiheitlichen und antidiskriminierenden Gründen absolut notwendig».
Im vergangenen Monat forderte der LSV auch die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts. Der Religionsunterricht in seiner bisherigen Form widerspreche der Trennung von Kirche und Staat. Stattdessen solle es ein Fach geben, das über verschiedene Religionen, Weltanschauungen und Kritik an Religion informiere und den Jugendlichen «fundierte, aber auch reflektierte Möglichkeiten der eigenen Glaubensfindung» biete. dpa
Eine noch weniger überlegte Denkweise oder eine noch dümmere Entscheidung bezogen auf die konfessionsgebundenen Schulen, die noch dazu der Neuen Rechten in die Hände spielt, kann es eigentlich nicht mehr geben. AberHeranwachsende können sich auch eben mal irren.
Denn die Neuen Rechten werden sich über eine derartige Unterstützung gegen den bildungspolitischen Einfluss der Kirchen sehr freuen.
Man hetzt ja auch sonst hier gegen den katholischen Kardinal Marx sowie gegen den Bayrischen Landesbischhof und Sozialethiker Bedforth-Strohm.
https://www.heise.de>Telepolis>Politik
Es lohnt sich sehr, auch die anderen Forderungen der LandesSchüler*innenvertretung in RP auf deren homepage anzuschauen. Sie fordern z.B. das allgemeine Wahlrecht ab Geburt, einen sehr stark veränderten Sexualkundeunterricht und die Ersetzung der Gesamtkonferenzen in Schulen durch „Schulparlamente“, in denen Eltern und Schüler automatisch 2/3 der Stimmen haben und die Schulleitung nicht stimmberechtigt ist.
siehe https://www.lsvrlp.de/de/article/2396.beschlusslage-der-lsv.html