Schüler sollen besser vor Übergriffen durch Lehrer geschützt werden

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WIESBADEN. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat eine Initiative angekündigt, um Schüler besser vor Übergriffen durch Lehrer zu schützen. Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister aus Bund und Ländern am Mittwoch und Donnerstag in Wiesbaden will sie einen Vorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs vorlegen.

Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hatte einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte.  Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hatte einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Hintergrund ist ein Fall aus Rheinland-Pfalz: Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hatte einen 32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin gewesen, sondern nur als Vertretungslehrer eingesprungen. Der Angeklagte habe auch keinen Einfluss auf die Notengebung gehabt, weshalb kein „Obhutsverhältnis“ bestanden habe, hieß es. Der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer “zur Erziehung … anvertraut ist”. Daran können Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schüler nur aushilfsweise betreut.

Aus Merks Sicht ist dies eine „unerträgliche“ Lücke im Paragraf 174, die geschlossen werden müsse. Merk: „Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht.“

Merk hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Lücke schließen soll. “Denn das besonders Verwerfliche am Missbrauch von Schutzbefohlenen ist doch nicht allein, dass ein Betreuungsverhältnis besteht, sondern auch, dass jemand eine Machtstellung missbraucht”. Merk hat deshalb einen konkreten Vorschlag zur Ergänzung des Paragrafen 174 vorgelegt, der neben dem Missbrauch erzieherischen Einflusses auf ein besonderes „Über-Unterordnungsverhältnis“ abstellt.

Nicht auf den Bundesgerichtshof warten

Empfehlungen, zunächst einmal abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsprechung des OLG Koblenz bestätigt, will Merk nicht folgen: „Klar ist doch: Wir haben Rechtsunsicherheit. Nichts spricht dagegen, aber alles dafür, sie zu beseitigen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert und nicht der BGH. Wir dürfen doch nicht erst abwarten, bis der nächste Fall in die oberste Instanz gelangt.“

„Für Baden-Württemberg kann ich derzeit keinen akuten Handlungsbedarf feststellen“, sagte hingegen der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Sollte sich jedoch herausstellen, dass es eine Lücke gibt und die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um strafwürdige Handlungen angemessen zu bestrafen, müssen wir tätig werden«, kündigte der Minister an. Nach dem Beschluss des Gerichts in Koblenz gab es im Südwesten laut Justizministerium eine Abfrage bei den Staatsanwaltschaften. „Demnach sind Vergleichsfälle an Schulen, die rechtliche Zweifel aufwerfen würden, nicht bekannt. Die große Mehrheit der Staatsanwaltschaften sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Zudem erhoffe er sich Klarheit von einer entsprechenden Entscheidung am Bundesgerichtshof.

Die Kultusministerkonferenz hat bereits beschlossen, sexuelle Kontakte von Lehrern zu Schülern künftig auch dann disziplinarisch zu ahnden, wenn sie nicht strafbar sind. NINA BRAUN, mit Material von dpa.

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