Klagen oder Verhandeln? – Streit um Inklusionskosten spaltet die Kommunen

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DÜSSELDORF. Das monatelange Tauziehen um die Übernahme der Kosten für die Inklusion an den Schulen in NRW entzweit nun auch die kommunalen Spitzenverbände. Bereiten der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag jetzt Verfassungsklagen vor, sieht der Städtetag noch Verhandlungspotenzial.

Enttäuschung in der Regierung, Frustration bei den Behindertenverbänden, Ärger bei den Kommunen: Die Verhandlungen über die Kosten des Unterrichts behinderter Kinder in Regelschulen sind in Nordrhein-Westfalen vorerst gescheitert. Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag entschlossen sich am Donnerstag zu einer Klärung des Finanzstreits vor dem Landesverfassungsgericht in Münster. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) stellte im Düsseldorfer Landtag klar: «Bei allem Verständnis für die Situation der kommunalen Haushalte: Einen Blankoscheck können wir nicht ausstellen. Das wäre aus Sicht der Landesregierung unverantwortlich.»

Sackgassenschild

Die Verhandlungen zwischen Land und Kommunen in NRW, wer die Mehrkosten für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder an Regelschulen tragen muss, sind in der Sackgasse, zum Leidwesen der betroffenen Eltern und Kinder. Foto: Bernd Sterzl / pixelio.de

Erstmals trennten sich am Donnerstag die Wege der drei kommunalen Spitzenverbände. Während zwei nun Klagen ihrer Mitgliedskommunen koordinieren wollen, hofft der Städtetag als Vertreter der Großstädte doch noch auf einen Kompromiss. Nach einem weiteren Spitzengespräch mit Vertretern der Regierungsfraktionen sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Stephan Articus, es habe beratungswürdige Konkretisierungen gegeben. Einzelheiten wurden nicht genannt. Über die Inhalte will der Städtetag sich nun noch einmal mit den beiden anderen Verbänden austauschen.

Löhrmann betonte im Landtag, die Kommunen hätten nach Inkrafttreten des Schulrechtsänderungsgesetzes zum 1. August noch eine Jahresfrist für eine Verfassungsklage. Sie erneuerte das Angebot, der rot-grünen Landesregierung, sich ab dem kommenden Schuljahr für fünf Jahre mit 175 Millionen Euro an den Kosten der Inklusion zu beteiligen. Damit zeige das Land Bereitschaft, freiwillig erhebliche Leistungen zu übernehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Grünen.

Strittig bleibt, wer Integrationshelfer bezahlen soll, die Kinder im schulischen Alltag praktisch unterstützen. Dieser individuelle Anspruch behinderter Kinder ergebe sich aus dem Sozialgesetzbuch des Bundes und sei den Kommunen als Träger der Sozial- und Jugendhilfe übertragen worden, sagte Löhrmann. Dies sei höchstrichterlich geklärt. Das Land stehe nicht für ein Bundesgesetz gerade. «Über diese rote Linie können wir nicht gehen.»

Landkreistag und Städte- und Gemeindebund argumentieren dagegen, mit dem Schulrechtsänderungsgesetz des Landes und dem Ziel, bis 2017 jedem zweiten behinderten Kind in NRW einen Platz in einer Regelschule bieten zu können, wachse der Bedarf an Integrationshelfern immens. Dieses Finanzierungsrisiko könne nicht vollständig auf die Kommunen verlagert werden. Im Moment besucht in NRW etwa jedes vierte Kind mit Förderbedarf eine Regelschule.

Die Verbände wollen eine Revisionsklausel, um in regelmäßigen Abständen zu prüfen, wie sich die Kosten entwickeln und dann nachsteuern zu können. Auch in vielen anderen Bundesländern ist diese Frage ungeklärt. «Kein anderes Bundesland hat die Konnexität anerkannt», betonte Löhrmann. Nach dem Konnexitätsprinzip müssen Gesetze, die zulasten der nachfolgenden staatlichen Ebene beschlossen werden, auch einen finanziellen Ausgleich regeln.

Sozial- und Elternverbände äußerten sich enttäuscht über die politische Sackgasse. Der Elternverband behinderter Kinder «Mittendrin» warf den Spitzenverbänden vor, eine Einigung mit Maximalforderungen zu blockieren. Der Sozialverband Deutschland und der Lehrerverband Bildung und Erziehung appellierten an alle Beteiligten, konstruktiv nach Lösungen zu suchen.

FDP-Landtagsfraktionschef Christian Lindner warf der rot-grünen Landesregierung in einer Aktuellen Stunde des Landtags «Hilf- und Orientierungslosigkeit» vor. Die Kommunen wehrten sich zu Recht «gegen Inklusion nach Kassenlage». CDU-Fraktionschef Armin Laschet meinte, Rot-Grün wolle ihr Inklusionssystem «mit der Brechstange durchsetzen und die Kommunen mit den Kosten alleinlassen». Auch die Piraten forderten, die Mehrkosten der Kommunen anzuerkennen. Alle drei Oppositionsfraktionen betonten, es dürfe nicht nur über Geld geredet werden. Auch Qualitätsstandards für inklusive Bildung fehlten. (Bettina Grönewald, dpa)

Zum Bericht: Rot-Grün will im Kostenstreit um Inklusion nicht weiter nachgeben

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