Grundschule verbietet Gesichtsschleier – Lehrerverbände: Burka mit offener Kommunikation unvereinbar

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DÜSSELDORF. Eine Düsseldorfer Grundschule hat die Verhüllung des Gesichts auf dem Schulgelände untersagt. Das Verbot schließt das Tragen von Niqab oder Burka ein und tritt mit der neuen Schulordnung in Kraft, wie die «Rheinische Post» berichtet. Es gelte auch für die Eltern. Im vergangenen Jahr hatte eine Essener Grundschule für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, weil die dortige Schulleiterin einer vollverschleierten Mutter das Betreten des Schulgeländes untersagt hatte – und dafür massive Kritik einstecken musste.

Schulfrieden gestört? Einen solchen Niqab trug die Mutter aus Essen - jetzt gilt auch an einer Düsseldorfer Grundschule ein Verbot. Foto: Claude Robillard / flickr (CC BY-NC 2.0)
Schulfrieden gestört? Einen solchen Niqab trug die Mutter aus Essen – jetzt gilt auch an einer Düsseldorfer Grundschule ein Verbot. Foto: Claude Robillard / flickr (CC BY-NC 2.0)

Es gehe um eine «offene Kommunikation», damit man wisse, mit wem man es zu tun habe, erklärte die Düsseldorfer Schulleiterin nun der „Rheinischen Post“. Einen konkreten Anlass zu diesem Schritt habe es nicht gegeben. Auch die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und am Schwimmunterricht sei künftig verpflichtend, so hieß es. Das Blatt zitiert einen Kommunalpolitiker, der offenbar in die Entscheidung eingebunden war, folgendermaßen: „Einige Kinder hatten Angst vor den Frauen, die zu unterschiedlichen Anlässen – meist in dunkelbraune Ganzkörperschleier gehüllt – auf das Schulgelände kamen.“

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, äußerte in der «Stuttgarter Zeitung» sein Verständnis für das Schleierverbot. Zur Kommunikationskultur in einer offenen Gesellschaft gehöre es, dass man sein Gesicht zeige, sagte er. Auch die Lehrergewerkschaft VBE in Nordrhein-Westfalen begrüßte die Entscheidung der Grundschule. «Die Schule sollte ein möglichst neutraler Ort sein, der Bildung und Erziehung für alle bereithält», sagte VBE-Landesvorsitzende Udo Beckmann. Das Verhüllen des Gesichts sei mit «offener Kommunikation» unvereinbar.

Eine Sprecherin des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage: «Schulen sind Orte des Miteinanders und brauchen die offene Kommunikation. Das Schulministerium hat ein hohes Interesse daran, dass Schulen einvernehmlich gemeinsame Regelungen vor Ort finden, die von der Schulgemeinschaft getragen werden.»

Die Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass Schulen sich in eigener Verantwortung eine Schulordnung geben. Die Entscheidung darüber treffe die Schulkonferenz, in der auch die Eltern Sitz und Stimme haben. Um einen ungestörten Betrieb zu gewährleisten, könne die Schulordnung auch festlegen, dass Eltern das Schulgelände nicht betreten dürfen. «Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Wahrnehmung des Hausrechts einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt.»

Die Essener Schulleiterin erntete mit ihrer Aktion seinerzeit Zuspruch – aber auch Kritik. So meinte der Soziologe Aladin El-Mafaalani von der Fachhochschule Münster laut WDR.de: Die Frau werde ausgegrenzt – Integration könne so nicht funktionieren. Dass insbesondere Flüchtlingskinder auf verschleierte Personen wegen ihrer traumatischen Erfahrungen verstört reagieren, sah El-Mafaalani als schwaches Argument: „Flüchtlingskinder haben sicherlich häufiger schlimme Erfahrungen mit uniformierten und bewaffneten Personen gemacht als mit verschleierten Frauen. Niemand käme auf die Idee, dass Polizisten deshalb ohne Pistolen auf Streife gehen sollen.“ News4teachers / mit Material der dpa

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xxx
8 Jahre zuvor

die Frau mit der Burka wird nicht ausgegrenzt, weil sie das Schulgelände nicht betreten darf, sondern weil sie die Burka trägt und sich damit außerhalb ihres Kulturkreises selbst ausgrenzt.

darüber hinaus würde ich Gesichtsschleier, Burkas usw. schon aus Sicherheitsgründen verbieten, weil ich als Schule ein Kind nur an bekannte Personen abgrben würde. Bei Demonstrationen gibt es auch aus guten Gründen ein Vermummungsverbot.

Pälzer
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

stellen wir uns nur vor, Ayse oder Mustafa werden von der verschleierten Person (gleiche Burka wie immer) abgeholt und sind danach verschwunden …

snta
8 Jahre zuvor

Menschen die sich nicht anpassen wollen sollten nach Hause geschickt werden. In Instanbul usw. sind burkas verboten. Kinder möchten auch wissen miit wem sie es zu tun haben . Hätte ich noch ein Kiind im schulpflichtigen Alter würde ich es in eine andere Schule geben.

Pälzer
8 Jahre zuvor
Antwortet  snta

vor oder nach dem Burkaverbot?

sofawolf
8 Jahre zuvor

Grundsätzlich habe ich nichts gegen Verschleierung aus religiösen Gründen. Das toleriere ich. Christliche Frauen trugen früher auch Kopfbedeckungen (Kopftücher), in manchen kleinen christlichen Gruppen ist das immer noch üblich (Baptisten ?).

Aber in der Schule geht das nicht ! Ich muss doch als Lehrer wissen, wer da vor mir sitzt, wen ich was frage, wer eine Leistung abliefert !!!

Bozena Kaczinski
7 Jahre zuvor

[Auf diese m. E. überzeugende Petition des ZdE gegen Burka und Niqab in Baden-Württemberg mache ich gerne aufmerksam.]

An den
Landtag von Baden-Württemberg
Petitionsausschuss

Petition des Zentralrats der Ex-Muslime für ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum

[…] Der Zentralrat der Ex-Muslime fordert den baden-württembergischen Landtag auf, ein Verbot von Niqab und Burka im öffentlichen Raum zu beschließen.

(Von Mina Ahadi)

https://schariagegner.wordpress.com/2016/10/22/petition-gegen-burka-und-niqab-im-oeffentlichen-raum/