Beckmann fordert von Parteien in NRW: „A13 für alle Lehrkräfte!“ – weil ungleiche Bezahlung gegen die Landesverfassung verstößt

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DÜSSELDORF. Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE und gleichzeitig Chef des nordrhein-westfälischen Landesverbands, hat – mit Blick auf die Landtagswahl im kommenden Mai – einen Brief an die Landesvorsitzenden von SPD (Ministerpräsidentin Hannelore Kraft), CDU (ihr Herausforderer Armin Laschet), Bündnis 90/die Grünen (Mona Neubau) und FDP (der Bundesvorsitzende der Liberalen, Christian Lindner) geschrieben. Er fordert darin: A13 für alle Lehrkräfte!

Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel
Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel

In dem Schreiben heißt es, „trotz veränderter Lehrerausbildung, gleichlangem universitären Studium, gleichlangem Referendariat, trotz der Tatsache, dass alle Lehrkräfte unabhängig von Schulstufe und Schulform heute Schlüsselqualifikationen vermitteln, Kinder mit und ohne Handicap unterrichten, Kinder mit Migrationshintergrund integrieren und mit Heterogenität umgehen“, unterliege die Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen immer noch einem „sozialen Ranking“ aus dem 19. Jahrhundert. Soll heißen: kleine Kinder, kleines Geld.

Beckmann: „Das entspricht schon lange nicht mehr der Realität in den Schulen. Die oben beschriebenen Anforderungen belegen, dass die beruflichen Anforderungen und Leistungen von Lehrkräften nicht mehr in erster Linie am Niveau der vermittelten Inhalte gemessen werden können.“

Der  VBE fordere schon seit langem: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Das umschreibe in Nordrhein-Westfalen zudem einen Grundsatz von Verfassungsrang. Schon im Jahr 2011 habe der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Gusy in einem Gutachten für den VBE festgestellt, dass sich der Artikel 24 Abs. 2 S. 2 in der Verfassung von Nordrhein-Westfalen nicht allein auf die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen beziehe, sondern grundsätzlich auf Personen, die einer gleichen Tätigkeit nachgehen. Beckmann: „Dies trifft auf alle Lehrkräfte in NRW zu. Somit verstößt das Land NRW durch die ungleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern fortgesetzt gegen die eigene Verfassung.“

Der VBE-Chef schreibt weiter: „Vor dem Hintergrund, dass im öffentlichen Dienst grundsätzlich die Einstufung in die Besoldungsgruppe A13 erfolgt, wenn ein universitärer oder vergleichbarer Abschluss vorliegt, erwarten wir eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Eine entsprechende Eingruppierung nach EG 13 würde sich nach bestehendem Tarifvertrag, der zwischen Tdl und dbb geschlossen wurde, automatisch ergeben.“

Beckmann betont: „Wir erwarten von Ihrer Partei ein klares Bekenntnis zu ‚A13 für alle Lehrkräfte‘“. Er blicke dem Antwortschreiben mit Interesse entgegen. Finale Spitze: Das werde natürlich allen Betroffenen zu Kenntnis gegeben. Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Bericht: Streik in Berlin ist abgesagt: GEW einigt sich mit Senat über gemeinsame Erklärung zu Lehrerbezügen – A13 bald auch für Grundschullehrer?

Zum Bericht: VBE-Chef: Schluss mit Lehrergehältern „nach Schuhgröße“ der Kinder – GEW: „A13 für alle!“

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dickebank
7 Jahre zuvor

Interessant, dass der VBE sich der Forderung der GEW anschließt. Mal sehen, wie lange die TdL sich noch der L-EGO verschließt bzw. deren Einführung verhindert.
Abwarten bis die ersten Uniabsolventen mit Masterabschluss für Lehramt SekI nach neuer Studienordnung fertig werden und gegen die Eingruppierung klagen. Und dann bleibe ja noch die Frage, was wird mit den „Altfällen“?

sofawolf
7 Jahre zuvor

Naja, dann stimmt aber die Argumentation nicht. Es geht wohl offensichtlich nicht um „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, sondern „Gleicher Lohn bei gleicher Ausbildung“. Das habe ich inzwischen verstanden.

Auch dieser Satz ist lediglich Behauptung: „Die oben beschriebenen Anforderungen belegen, dass die beruflichen Anforderungen und Leistungen von Lehrkräften nicht mehr in erster Linie am Niveau der vermittelten Inhalte gemessen werden können.“

Auch wenn die Anforderungen gestiegen sind (für alle Lehrämter übrigens), so ist doch das Niveau der vermittelten Inhalte pro Lehramt weiterhin sehr unterschiedlich. Daran hat sich ja nichts geändert.

Die Diskussion haben Sie erneut begonnen, dicke bank. 🙂

ysnp
7 Jahre zuvor

Ich stimme der Argumentation von Udo Beckmann voll zu. Seine Aussagen sind klar und erläutern die seit Jahren dringend notwendige, veränderte Sichtweise auf die Lehrämter. Dem ist nichts hinzufügen.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Naja, das ist doch klar, ysnp. Sie würden ja auch davon profitieren.

Man sägt nicht den Ast ab, auf dem man sitzt. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Man stellt sich nicht selbst ein Bein. 😉

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Die Gewerkschaften sind auch nicht uninteressiert, weil sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen richtet.

ysnp
7 Jahre zuvor

zu sofawolf 19:52 und xxx 20:09
Entweder man unterstellt/ sieht „niedrige“ Motive oder man betrachtet es von der Sache her. Bei solchen Themen sind es @ sofawolf immer dieselben Argumente, Unterstellungen; ich habe dieses Mal nur etwas dazu geschrieben, weil es immer mehrere Seiten gibt, deshalb will ich nicht immer nur die eine Sichtweise hier stehen lassen, zumal dieses Forum bundesweit gelesen wird. Nochmals: Mir geht es nicht um eine Gehaltserhöhung an sich, sondern um die gleiche Bezahlung bzw. die gleiche Besoldungsgruppe der Lehrer aller Schularten.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ xxx, die Gewerkschaften müssen irgendetwas für die Mitglieder „Attraktives“ fordern, sonst machen sie sich selbst überflüssig.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nee, mein Lieber. – Im Bildungsbereich gibt es nur eine Gewerkschaft. Und das ist die GEW als Spartengewerkschaft innerhalb des DGB.
Alles andere sind berufsständische Organisationen (Lehrerverbände), die tlw. im DBB organisiert sind.
Die Eingruppierung – vor allem – tarifbeschäftigter lehrkräfte findet nach Gutdünken der Länder statt. Es gibt keine Bestimmungen, die dem Besoldungsgesetz des Bundes entsprechen.

Die Anstellungsverträge der tarifbeschäftigten Lehrkräfte sind – gemessen an den Standards der Wirtschaft – ein Witz, und zwar ein schlechter. Die gesamten Vertragsbestandteile bestehen de facto nur aus Verweisen auf die beamtenrechtlichen Regelungen für Lehrkräfte. Bei der Überleitung der bestehenden Verträge aus dem BAT in den TV-L haben sich die Arbeitgeber sich nicht einmal die Mühe gemacht, Änderungsverträge vorzulegen.

Und Ihrer vielfach geäußerten Meinung, Lehrkräfte müssten nicht nach Ausbildung sondern nach Tätigkeitmerkmalen entlohnt werden, kann ich nur zum wiederholten Male entgegenhalten, dass das nicht den Grundsätzen des Besoldungsrechtes entspricht. Dieses stellt nämlich bei der Eingruppierung in die Laufbahngruppen nur auf die Ausbildungsvoraussetzungen ab.

Voraussetzung zur Übernahme in den gehobenen Dienst sind das bestandene Fachhochschuldiplom oder der Bachelor-Abschluss und die erfolgreich abgeschlossene Anwärterzeit.
Voraussetzung zur Übernahme in den höheren Dienst sind das bestandene Hochschuldiplom, das erste Staatsexamen, ein Magister-Abschluss oder der Master-Abschluss und das erfolgreich abgeschlossene Referendariat
Die Besoldungsgruppe A13 stellt das Verzahnungsamt zwischen gehobenem und höherem Dienst dar.
Eine andere Möglichkeit, auf eine A13-dotierte Planstelle zu gelangen ist der Aufstieg. Da es in NRW keine Regelbeförderung gibt, ist der Aufstieg nur durch übernahme einer Funktions- oder Leitungsstelle zu erreichen. Nur davon gibt es zu wenige im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I. Das sieht im höheren Dienst – also der SekII – vollkommen anders aus.
In jeder anderen behörde kann ein Beamter des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst aufsteigen – Eignung und Befähigung vorausgesetzt. Im Schuldienst geht dieses nicht. Keine Lehrkraft, die im gehobenen Dienst an GS, HS, RS oder anderen Schulformen der SekI sowie in den entsprechenden Jahrgängen an einer GeS arbeitet, kann den Aufstieg in den höheren Dienst erreichen und somit eine Lehrbefähigung für die SeKI+II erlangen. Und dieser Sonderstatus soll Ihrer Meinung noch bis in alle Ewigkeit zementiert werden…

Bei Lehrkräften werden diese heheren Grundsätze aus Opportunitätsgründen außer Acht gelassen
Es geht auch anders, wie man am Beispiel der LaPo NRW sehen kann. Es hat den Landtagsbeschluss gegeben, dass in NRW nur noch Polizeibeamte für den gehobenen Dienst ausgebildet werden, hat der Dienstherr dafür gesorgt, dass die langjährigen POM, PHM und EPHM die Möglichkeit erhielten sich nachträglich zu qualifizieren, um so die Voraussetzungen für das Verzahnungsamt (A9) zwischen mittlerem und gehobenem Dienst erreichen zu können.

Frau Lehrerin
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich lese hier immer gerne und interessiert mit, allerdings musste ich gerade etwas schlucken: „Nee, mein Lieber. – Im Bildungsbereich gibt es nur eine Gewerkschaft. Und das ist die GEW als Spartengewerkschaft innerhalb des DGB.“

Das bedeutet, der Verein, in dem ich Mitglied bin, ist gar keine Gewerkschaft? Ich dachte, der VBE sei eine Fachgewerkschaft – ähnlich der GEW (die ja auch die Dachgewerkschaft DGB hat). Dann hätte ich letztes ja gar nicht streiken dürfen!? Hinterher wird mir wegen so etwas noch gekündigt?? Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen? dickebank, Sie machen mir gerade Angst!

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Frau Lehrerin

Mein Eindruck ist, dass die selbst so genannte „Bildungsgewerkschaft“ GEW heutzutage in erster Linie ein politischer Lobbyistenverein zur Durchsetzung der Schulreform in Richtung einer „obligatorischen Gemeinschaftsschule“ für alle ist
(oder auch einer 6-jährigen Grundschule). Nach der ersten PISA-Studie verkündete man, die könne man jetzt zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Ziele nutzen. Inzwischen findet man PISA aber gar nicht mehr gut. Das zeigt: Um die Interessen der Lehrer geht es nur noch am Rande. Noch heute preisen einzelne GEW-Webseiten das schwedische Schulsytem, obwohl Schweden längst nicht mehr als Vorbild taugt. In Schweden werden Lehrer übrigens ziemlich mager bezahlt.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp, so geht es mir ja auch. „Ihre Seite“ kommt auch mit den immer gleichen Argumenten. Die will ich hier auch nicht alleine stehen lassen, weil es auch mehrere Seiten /Meinungen gibt. 🙂

„Niedrige Motive“ unterstelle ich Ihnen nicht, aber Eigeninteresse. Da Sie für das gleiche Gehalt sind, von dem Sie selbst profitieren, applaudieren Sie natürlich denen, die ebenfalls dafür sind und passende Argumente präsentieren.

Glaubwürdiger wäre, wer davon tatsächlich nichts hat und doch das Gleiche sagt – in diesem Falle wie Sie.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf 1:01
Ich denke, zuerst einmal muss die Basis her, gleiche Gehaltsklasse für alle Lehrer. Da es unkorrekt wäre, A 12 für alle zu fordern, kann ich das nicht, weil dies dem Vergleich zu anderen studierten Berufen nicht standhält.
Woher wollen Sie denn so genau wissen, in welcher Gehaltsklasse ich persönlich bin? Ich unterrichte in Bayern und da sind in der Grund und Mittelschule, wenn man verbeamtet wurde, die Gehhaltsklassen A12, A12+Z und A13 für Lehrer ohne Funktionsstellen möglich. Mit Funktionsstellen sind in der Grundschule auch die Gehaltsklassen A13+Z und A14 möglich. Das tut hier nichts zur Sache, denn ich schreibe nicht aus finanziellem Interesse.
Also hier nochmals mein Anliegen: Gleiche Gehaltsklasse, zumindest Einstiegsgehaltsklasse für Lehrer aller Schularten, eine kombinierte Steigerung über Alter und Leistung in der Bezahlung, verpflichtendes Stundendebutat abhängig von dem zusätzlichen Aufwand, den man außerhalb der Unterrichtsstunden in Bezug auf Schule betreiben muss. Da gab es ja schon entsprechende Untersuchungen. Bei Schulen mit Fachlehrersystem müsste zusätzlich einen Unterschied bei der Stundenverpflichtung (ein Deutschlehrer mit vielen Oberstufenklassen hat einen sehr hohen Korrekturaufwand) in den Fächern gemacht werden, was ja teilweise schon gemacht wird.
Dann wäre die Bezahlung einigermaßen gerecht allen Lehrkräften gegenüber.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Weil Lehrer für den erteilten Unterricht bezahlt werden, ist der Korrekturaufwand unerheblich. Wer sich für zwei Sprachen entschieden hat, ist halt selbst schuld. Die Physiker und Chemiker verbringen oft genug die Nachmittage in der Sammlung, um Experimente aufzubauen und zu testen, dafür ist ihr Einkommen nur höchstens halb so hoch wie die fachlich ähnlich ausgebildeten Physiker und Chemiker in der freien Wirtschaft.*) Für die Sportler ist eine Stunde Sport viel anstrengender als alles andere, dafür gibt es keine Korrekturen.

Wie wollen Sie das finanziell einigermaßen fair miteinander verrechnen? Finanziell geht nicht, über Entlastungsstunden vielleicht, aber dann aufgrund der dünnen Personaldecke nur nach dem Prinzip „700 Klassenarbeiten pro Schuljahr = 1 Entlastungsstunde im folgenden Schuljahr, vorausgesetzt es gibt genug Personal“, also so gut wie garnicht.

*) Ich beziehe mich auf die universitäre Ausbildung des Lehramts Gy/GS/BK StEx, wo Didaktik positiv formuliert nur eine Nebenrolle spielte und Pädagogik gemeinsam mit den Hauptfachpädagogen, also ohne direkten Lehramtsbezug gelehrt wurde.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Man kann doch sehr wohl den Arbeitsaufwand quantifizieren. Sätze wie „Wer sich für zwei Sprachen entschieden hat, ist halt selbst schuld.“ sind einfach dummes Zeug, man muss es nur politisch wollen.

Maßstab muss die Arbeitszeit für Landesbeamte sein, das sind je nach Bundesland 1760 oder 1800 Stunden im Jahr (40/41 Std./Woche). Man kann doch für jede zu korrigierende Deutschklausur 12. Jahrgang ebenso eine Zeit ansetzen (z.B. 45 Minuten) wie für einen Englischarbeit 5. Klasse (z.B. 12 Minuten, bitte nicht auf die Zeiten festnageln, die sind aus dem hohlen Bauch heraus). Ebenso kann man Pauschalen für Unterrichtsvorbereitung ansetzen und dabei experimentelle Fächer berücksichtigen. Dazu liste man alle außerunterrichtlichen Tätigkeiten auf (Konferenzen, Eltern/Schülerberatung, Informations/Dokumentationspflichten usw. usw.).
Dann kann man für jede Lerngruppe einen Wert an Arbeitszeit ermitteln und damit auch die Anzahl an Gruppen für jeden Kollegen.
In Dänemark funktioniert das doch auch.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das Land wird sich hüten, weil es dann erheblich viel mehr Lehrer einstellen müsste.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Früher oder später wird man die Länder juristisch zwingen.

dickebank
7 Jahre zuvor

Korrekturentlastungen festzulegen ist Sache einer Gesamtlehrkräftekonferenz (ist das nicht schön gegendert?). Die Ermäßigungsstunden müssen aus dem allgemeinen Topf, der den Schulen in NRW zur Verfügung steht, genommen werden.

Also ales machbar, Herr Nachbar:)

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Genau das meinte ich mit meinem Kommentar, wobei der „allgemeine Topf“ mit einem Fingerhut treffender beschrieben ist.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Dann sollte man den „allgemeinen Topf“ im Umfang vervielfachen! Fingerhut trifft es da gut. Meine Schule (Gymnasium, 700 Schüler) hat 17 Stunden für alles (außer Ermäßigung für Chef, Stellvertreter und Oberstufenleiter). Da bleiben 0,0 Stunden für Erlastung bei starker Korrekturbelastung.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Genau das wird wird erst passieren, nachdem die Länder juristisch dazu gezwungen hat, die Lehrerarbeitszeit festzustellen _und_ dadurch ein Ergebnis zu Stande kam, das eine erhebliche Überlastung ergibt. Durch eine geschickte Festlegung der Normbedingungen wird die Überlastung aber nicht so erheblich sein. Bei den Korrekturzeiten von Klausuren kann man z.B. die Konzeption der Aufgaben von den Germanisten, bei der Korrektur (inkl. Erwartungshorizont) die Mathematiker zu Rate ziehen.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ dicke bank,

ich kann Ihr Argument „Gleicher Lohn bei gleicher Ausbildung“ als Argument für A 13 für alle Lehrämter akzeptieren – wenn es denn so ist, dass die tatsächliche „Leistung“ keine Rolle bei der Eingruppierung spielt.

ich kann aber das Argument „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ als Argument für A 13 für alle Lehrämter nicht akzeptieren, weil ich das unrealistisch, falsch und unverschämt finde. @ Küstenfuchs hat da gerade wieder ein gutes, wenn auch vereinfachtes Beispiel geliefert, wenn er in anderem Zusammenhang schrieb: „Man kann doch für jede zu korrigierende Deutschklausur 12. Jahrgang ebenso eine Zeit ansetzen (z.B. 45 Minuten) wie für einen Englischarbeit 5. Klasse (z.B. 12 Minuten, bitte nicht auf die Zeiten festnageln, die sind aus dem hohlen Bauch heraus).“

Und ich habe ebenfalls keine Lust, alles zu wiederholen, was wir dazu schon geschrieben haben.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Unverschämt? Was ist an der Forderung unverschämt? Im ÖD wird kein einziger Beschäftigter nach Leistung bezahlt. Er wird entsprechend des Dienstpostens bzw. seiner Verwendung besoldet. Die Verwendung ergibt sich aus den beamtenrechtlichen Erfordernissen (Eignung und Befähigung), mehr nicht.
Lehrkräfte sind Fachbeamte wie Hochbauer oder Wasserbauer. Da es bei den Lehramtsstudiengängen zwar einen Bachelor-Abschluss gibt, der aber keine Lehrbefähigung nach sich zieht, anders als ein Bachelor of Engeneering, müssen alle Lehramtsabsolventen einen Master-Abschluss nachweisen. Die Eingruppierung in die A13-Eingangsbesoldung hängt auch nicht von der regelstudienzeit ab, sondern einzig und allein vom Master-Abschluss an einer Hochschule (womit PHs und Unis gemeint sind) und der Laufbahnprüfung (2. StEx).
Btw Lehramtsanwärter und Referendare werden exakt die gleichen Inhalte in den ZfsL vermittelt.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp,

ich weiß nicht, was Sie verdienen. Ich ging davon aus, dass Sie von A 13 profitieren würden, wobei Sie mir persönlich für meine Argumentation egal sind (Bitte nicht falsch verstehen!).

Wenn Sie selbst bereits A 13 bekommen, klingt Ihre Meinung zu dieser Sache natürlich ganz anders in meinen Ohren. Teilen muss ich Sie deshalb aber noch lange nicht, nicht wahr?! Aber das „Geschmäckle“ wäre weg und wir könnten uns auf die Sachargumente konzentrieren.

Bekommen Sie als Grundschullehrer also bereits A 13 oder nicht?

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Ich kann aber das Argument „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ als Argument für A 13 für alle Lehrämter nicht akzeptieren, weil ich das unrealistisch, falsch und unverschämt finde.“
Auf der persönlichen Ebene werde ich nicht diskutieren. Sie werden selbst auf der Sachebene nicht anders argumentieren, so lange Sie A 13 für alle Lehrämter „unverschämt“ finden. Nebenzu gesagt ist das übrigens keine Sachebene. Deshalb wird nichts anderes für Sie und den anderen, die nicht mit Ihrer Meinung einverstanden sind, übrig bleiben, immer wieder dieselbe Meinung zu wiederholen, weil immer wieder neue Leute die Artikel lesen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nachtrag: Ich könnte umgekehrt genauso auf der persönlichen Ebene argumentieren, doch so etwas führt zu gar nichts und bringt eine sachliche Diskussion nicht weiter. Totschlagargumente findet jeder; leider wird uns das schon seit Jahren in der Politik vorgemacht.
Mir geht es bei diesem Thema ganz bewusst um die gleichwertige Anerkennung des Lehrerberufs, weil ich davon überzeugt bin, dass unsere Arbeit zwar unterschiedliche Schwerpunkte hat, aber als gleichwertig – auch von der Professionalität her – anzusehen ist.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Aber, aber vermutlich wird @sofawolf hier nur falsch verstanden und die Unverschämtheit liegt in der Eingangsbesoldung der StR.
Wenn nämlich nicht mehr für alle drin ist, dann reicht es für weniger für alle allemal:)

sofawolf
7 Jahre zuvor

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist doch eh eine Schimäre.

Warum gibt es dann unterschiedlich viel Geld, je nach Dienstjahren?!? Ist es nicht mehr die gleiche Arbeit, je länger man sie macht?? Warum gibt es dann unterschiedlich viel Geld, je nach Bundesland? Ist es nicht mehr die gleiche Arbeit, je nachdem wo man es macht?

mississippi
7 Jahre zuvor

Warum gibt es gleiches Geld für unterschiedliches Engagement? Mal ehrlich, an jeder Schule gibt es Kollegen, die auf Sparflamme brennen und solche, die ihre ganze Energie in die Arbeit stecken.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

in jedem betrieb auch. trotzdem verdienen anzugtragende flipchartbeschmutzer hunderttausende im jahr.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ mississippi,

sag ich doch: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist eine Schimäre. Meinte man das ernst, dürfte es die genannten Unterschiede auch nicht geben.

Aber woran misst sich überhaupt der Wert einer Arbeit? Warum gehören Lehrer in Deutschland zu den Besserverdienenden, aber in anderen Ländern verdienen sie erheblich weniger?

Können Sie das beantworten?

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf:….weil ein Taxifahrer, eine Krankenschwester usw. in Bulgarien auch weniger verdient als die gleiche Berufsgruppe in Deutschland …

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf
sofawolf
7 Jahre zuvor

@ mississippi, können Sie nicht?

Mir ist noch was eingefallen, warum „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eine Schimäre ist. Man schaue an die Privatschulen. An den meisten verdienen die Kollegen mehrere hundert Euro weniger. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?!? Eine Schimäre!

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Als „Hirngespinst“ – das meinten Sie doch mit „Schimäre“ – würde ich es nicht bezeichnen. Es ist ganz einfach arbeitgeberabhängig, das gibt es auch in anderen Berufen.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Zufälligerweise brachte das Erste heute einen Bericht dazu.

Wer verdient was und warum eigentlich?

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/geldcheck/index.html

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es gibt gewisse Tendenzen:
– Je wichtiger eine Berufsgruppe für das Funktionieren einer Gesellschaft ist, desto schlechter verdient sie: Polizei, Feuerwehr, Krankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher; unter den Akademikern sind es die Lehrer
– Je unwichtiger eine Berufsgruppe für das Funktionieren einer Gesellschaft ist, desto besser verdient sie: Investmentbanker, Unternehmensberater, etliche Anwälte, Schönheitschirurgen, Hollywood-Schauspieler, Fußballer der höchsten Ligen
Kann natürlich auch Zufall sein.