So will NRW mehr Förderschulen als bisher erhalten – Schulministerin Gebauer legt Plan vor

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DÜSSELDORF. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung hat in NRW für viel Zündstoff gesorgt. Die neue Landesregierung will mehr Förderschulen erhalten und sagt jetzt wie.

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sollen die Kommunen beim Erhalt von Förderschulen unbürokratisch unterstützen. Das sieht ein Erlass der neuen Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vor. Ziel sei es, weitere Schließungen von Förderschulen zu vermeiden und dabei eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis sicherzustellen, sagte Gebauer in Düsseldorf.

Der Erlass erläutert die Rechtslage für den Erhalt von Förderschulen: Hat der Rat der Kommune die Auflösung einer Förderschule beschlossen, die Bezirksregierung aber noch keine Genehmigung erteilt, kann der Schulträger seinen Antrag einfach zurückziehen. Ist die Auflösung der Schule aber schon genehmigt, muss die Bezirksregierung über eine Rückabwicklung entscheiden.

Gebauer bittet die Bezirksregierungen, die Verfahren möglichst «kommunalfreundlich» zu vereinfachen, zu beschleunigen und auch zu genehmigen, soweit noch angemessen große Klassen gebildet werden können – gegebenenfalls jahrgangsübergreifend. Die Vorschriften zu den Klassengrößen seien weiterhin gültig.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte auf zunehmend gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen gesetzt. Wegen mangelhafter Voraussetzungen sind die Schulen damit aber aus Sicht von CDU und FDP überfordert worden. In den Kommunen sind in den vergangenen Jahren viele Klagen laut geworden.

Schulministerin Gebauer setzt ihr Wahlversprechen um. (Foto: FDP)

«Wir halten an der Inklusion fest», stellte Gebauer klar. Am Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht werde nicht gerüttelt. «In der Vergangenheit sind aber Fehler von der Vorgängerregierung begangen worden und die werden wir beseitigen.» Erster Schritt auf diesem Weg sei das Aussetzen der von Rot-Grün erlassenen Mindestgrößenverordnung für Förderschulen. Darüber beraten derzeit die kommunalen Spitzenverbände.

Wann das Schulministerium eine Verordnung mit neuen Richtwerten vorlegen könne, sei noch offen, sagte Gebauer. «Wir müssen uns gerade einen Überblick verschaffen, welchen Bestand an Förderschulen mit welchen Schwerpunkten wir überhaupt noch haben. Das wollte Rot-Grün gar nicht so genau wissen.» Grundsätzlich gibt es Förderschulen mit sechs Schwerpunkten: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung und schließlich für geistige Entwicklung.

Wenn das Netz zu stark ausgedünnt werde, hätten Eltern behinderter Kinder in der Praxis keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen Förder- und Regelschulen, kritisierte Gebauer. Dabei sei dies im Schulgesetz verbürgt.

Klar sei aber auch: Wenn Regelschulen eine hochwertige personelle, sachliche und räumliche Ausstattung für inklusiven Unterricht erhalten, werde das Angebot an Förderschulen verkleinert. «Es geht jetzt nicht darum, einen Förderschulstandort mit einer Handvoll Kinder aufrecht zu erhalten, sondern um ein breit gefächertes Förderschulangebot im Land», betonte Gebauer.

Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP sieht vor, beim inklusiven Unterricht stärker auf Schwerpunktschulen zu setzen. Zudem arbeite ihr Ministerium an einem Konzept, wie ganze Förderschul-Gruppen an Regelschulen arbeiten könnten, sagte Gebauer.

Laut amtlicher Schulstatistik ist die Zahl der Förderschulen in NRW seit 2010 um 201 auf 523 im vergangenen Jahr geschrumpft. Die Planungen der rot-grünen Regierung sahen nach Gebauers Angaben vor, bis 2024 weitere 41 Förderschulen auslaufen zu lassen. Diese Zahlen müssten aber geprüft werden. dpa

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xxx
6 Jahre zuvor

Das Land mach es sich sehr einfach aka kostengünstig :

„Hat der Rat der Kommune die Auflösung einer Förderschule beschlossen, die Bezirksregierung aber noch keine Genehmigung erteilt, kann der Schulträger seinen Antrag einfach zurückziehen. Ist die Auflösung der Schule aber schon genehmigt, muss die Bezirksregierung über eine Rückabwicklung entscheiden.
Gebauer bittet die Bezirksregierungen, die Verfahren möglichst «kommunalfreundlich» zu vereinfachen, zu beschleunigen und auch zu genehmigen, soweit noch angemessen große Klassen gebildet werden können – gegebenenfalls jahrgangsübergreifend. Die Vorschriften zu den Klassengrößen seien weiterhin gültig.“

Jahrgangsübergreifende Grupprn sind aus pädagogischer Sicht schon an regelschulen schwierig, an Förderschulen sicherlich noch problematischer. Außerdem und viel relevanter:

Warum soll eine hoch verschuldete Kommune einen kostensenkenden Antrag ohne gesetzlichen Zwang zurückziehen?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Bezirksregierungen sind weisungsgebundene Mittelbehörden des LAndes. Die entscheiden also nichts eigenständig. Selbst bei einer genehmigten Schulschließung bedarf es also eines Antrages des Schulträgers, die Schließung zurück zu nehmen. Warum sollten die Kommunen das tun? Es wird ja nur die Vorgabe, dass Schulen, die die Mindestanmeldezahlen über mehrere Jahre hintereinander nicht erreichen, geschlossen werden müssen, befristet ausgesetzt. Da diese Vorgabe eine Rechtsverordnung ist, bedarf es eine Änderung der Verordnung eines Parlamentsbeschlusses …

Um nicht ins Parlament zu müssen und die Verordnung zu ändern – dies müsste dann nämlich für alle Schulformen entsprechend geregelt werden – wird jetzt bezüglich der FöS mit einer Empfehlung an die Bezirksregierungen gehandelt. Es gibt also einen Erlass mit der „Weisung unbürokratisch zu handeln“. Bezirksregierungen sind reine Verwaltungsbehörden – was soll das?

Wann kommt die Forderung die Aussetzung der Mindestschülerzahlen auch auf andere Schulformen wie Grund- und Hauptschulen zu übertragen?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und noch etwas; wenn die Schließung einer FöS beschlossen wurde und durch die zuständige Bez.-Reg. genehmigt worden ist, dann hat die Bez.-Reg. als personalführende Stelle die lehrkräfte dieser zu schließenden FöS auf dem Verwaltungswege an andere Schulen versetzt. Wenn also eine Kommune jetzt um Rückabwicklung des Schließungsbeschlusses nachfragt, hat die „wiedereröffnete“ Schule keine Lehrkräfte mehr, außer die werden von ihren Versetzungsorten rückabgeordnet. Dieses reißt aber wiederum Lücken in die UV der Schulen, an die die betroffenen Lehrkräfte zunächst versetzt worden sind. Die erhalten dann vermutlich die Genehmigung zur Neuauschreibung der nicht bestzten Planstelle. Und das in Zeiten, in denen viele Ausschreibungsverfahren ohnehin „leerlaufen“ – super Lösung!!!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich finde es eine Frechheit, einen Parlamentsbeschluss aus so niederen Beweggründen zu umgehen. Die Ministerin weiß ganz genau, dass nur wenige Kommunen diese Empfehlung überhaupt in Anspruch nehmen können und werden. Sie hat Angst vor den kleinen Grundschulen und deren Erhaltungskosten. Eine SPD – Regierung hätte es aber voraussichtlich ähnlich gemacht, wenn sie die Förderschulschließung aussetzen wollen würde.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Demnächst gibt es dann Förderschulklassen mit 6 bis 7 Schülern mit Förderbedarf Lernen an FöS. Und auf der anderen Seite gibt es Regelschulklassen mit 27 Kindern und zusätzlich 3 „Lernern“ und ggf. weiteren Schülern mit Förderbedarf. Wenn es ganz blöd läuft zusätzlich noch mit einem Jugendlichen mit Förderbedarf ESE. Und dann sind noch 7 Kinder der verbleibenden Schüler geflüchtete Kinder mit geringen Deutsch-Kenntnissen, die integriert werden müssen.

Der Witz ist, dass Kinder mit Förderbedarf auf die Klassenbildung angerechnet werden, nicht aber auf die Zusammensetzung von Kursen. Es kann also sein, dass die „Lerner“ auf alle Klassen verteilt werden, aber dann in einem Grundkurs oder einem Wahlpflichtkurs alle zusammenkommen. Bestünde der Kurs nur aus „Lernern“ kein Problem. – Aber im regelfall stellen die „Lerner“ innerhalb des Kurses nur einen Drittel-Anteil. Der Kurs muss also wegen der regelschüler den üblichen Vorgaben für „Grunzkurse“ genügen.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Auch in Thüringen (von den Linken regiert) sollen nun Förderschulen erhalten bleiben.

„Laut dem neuen Schulgesetz wird es weiter Förderschulen geben. Der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Förderbedarf bekommt aber Vorrang.“

https://www.mdr.de/thueringen/lehrer-schulgesetz-bildung-100.html

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Außerhalb von Erfurt, Jena und Gera kann ich mir Förderschulen nur schwer vorstellen. Ob das in allen Orten für alle möglichen Förderschwerpunkte gilt, wage ich auch zu bezweifeln.