Rituelle Fußwaschungen verboten, Vollverschleierung (meistens) erlaubt – Uni Hamburg erlässt „Glaubens-Kodex“

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HAMBURG. In einem «Raum der Stille» können Studenten an der Uni Hamburg ihren Glauben ausüben. Dies aber reichte nicht allen. Forderungen, Seminare nach Gebetszeiten auszurichten, standen etwa im Raum. Grund genug für die Uni-Spitze, grundlegende Fragen der Religionsausübung zu klären.

Ein rituelle Fußwaschung - wie die Fußwaschung Christi nach dem letzten Abendmahl - wäre in der Hamburger Uni verboten. (Gemälde aus dem 18. Jahrhundert). Foto: Wikimedia Commons
Ein rituelle Fußwaschung – wie die Fußwaschung Christi nach dem letzten Abendmahl – wäre in der Hamburger Uni verboten. (Gemälde aus dem 18. Jahrhundert). Foto: Wikimedia Commons

Dürfen Studentinnen in den Prüfungen verschleiert sein? Sollen sich Vorlesungen nach den Gebetszeiten von Muslimen richten? Darf in einem Seminarraum laut gebetet werden? Mit diesen und ähnlichen Fragen sah sich die Leitung der Universität Hamburg zuletzt wiederholt konfrontiert – und handelte.

Die Uni regelt nach eigenen Angaben als bundesweit erste Hochschule seit Mittwoch in einem Verhaltenskodex, wie Studenten im Wissenschaftsbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können. Ein Thema, in dem Konfliktpotenzial stecken könne, aber keineswegs müsse, sagte die Philosophie-Professorin Birgit Recki in der Hansestadt.

Eine Kommission aus zehn Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen unter Vorsitz von Recki hatte den sieben Punkte umfassenden «Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg» erarbeitet. Zentrale Frage, die laut Uni-Präsident Dieter Lenzen im Raum stand: «Wie gehen wir im Alltag mit dem Thema um?»

Handlungsbedarf sahen Lenzen und seine Mitstreiter, weil es zuletzt immer mal wieder Konflikte gegeben habe. So berichtete Recki etwa von organisierten Freitagsgebeten eines salafistischen Predigers in einem Uni-Institut – «ein Akt konfrontativer Religionsausübung». Oder von «aggressiver Schulmeisterei» junger Männer, die muslimische Studentinnen dazu bringen wollten, Kopftuch zu tragen.

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Und Lenzen führte als Beispiel an, dass ein junger Mann immer wieder mit lauten «Jesus»-Rufen aufgefallen sei. «Es geht nicht nur um Menschen muslimischen Glauben», betonte die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni, Franziska Hildebrandt. Der Kodex solle «das respektvolle und friedliche Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln», sagte Lenzen. Seine Uni habe sich als bundesweit erste einen «so fundierten Katalog» zu Fragen der Religionsausübung gegeben.

Was aber bedeutet der Kodex konkret für das Leben an der Uni? Dies wird in einer zehn Punkte umfassenden «Ausführungsbestimmung des Präsidiums» geklärt. Dort heißt es etwa, dass religiöse Feste nur in dem eigens vor rund zehn Jahren eingerichteten «Raum der Stille» begangen werden dürfen. Und in dem mit Teppichen ausgelegten, etwa 35 Quadratmeter großen Zimmer mit gelben, roten und orangenen Rechtecken an den Fenstern werde keine Form der Diskriminierung geduldet – auch nicht die «Diskriminierung des weiblichen oder männlichen Geschlechts durch eine geschlechtsspezifische Teilung des Raumes.»

Weiter wird klargestellt, dass Studenten religiöse Symbole wie das Kreuz oder den Davidstern verwenden und Kopfbedeckungen tragen können. Rituelle Handlungen sind indes nur so lange zulässig, wie sie nicht von anderen als aufgedrängt empfunden werden. «Dieses ist beispielsweise bei rituellen Fußwaschungen in sanitären Anlagen der Fall. Diese sind untersagt. Das gilt auch, wenn beispielsweise Gebete in Räumen der Universität oder auf dem Campus laut gesprochen werden», heißt es in der Ausführungsbestimmung.

Zur Frage der Vollverschleierung muslimischer Frauen sagte Lenzen: «Wir lassen das ausdrücklich zu» – allerdings mit Einschränkungen. Demnach ist etwa bei Prüfungen zur Feststellung der Identität keine Vollverschleierung gestattet. Der Forderung einiger Studenten, die Vorlesungen nach den Gebetszeiten der Muslime auszurichten, erteilte die Kommission hingegen eine klare Absage.

Lenzen erläuterte, es sei darum gegangen, die Konflikte des Alltags auf die Basis einer wissenschaftlich begründeten Expertise zu stellen. Die abgeleiteten Regelungen für den Kodex seien also nicht aus dem Bauch oder kruden Auslegungen des Hausrechts heraus erfunden worden, sondern sie seien fundiert. «Das war uns sehr wichtig, denn dann ist es auch leichter, in der Universität Verständnis dafür zu erwecken, dass bestimmte Formen gehen und andere nicht.»

Zumindest im AStA, der sonst nicht immer einer Meinung mit dem Uni-Präsidenten ist, findet der Vorstoß Zustimmung. Der Kodex gehe tendenziell in die richtige Richtung, sagte Hildebrandt auf Anfrage. «Es ist ein Verhaltenskodex für alle Uni-Mitglieder, auf dessen Basis man sich hier begegnen will.» Von Benjamin Haller, dpa

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