Bildungspaket: Vor allem Mittagessen ist gefragt

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BERLIN. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat angekündigt, dass das Bildungspaket zugunsten armer Kinder künftig leichter zu beantragen sein wird. Der Zuspruch wächst ohnehin seit dem Sommer: Mittlerweile wurde von fast der Hälfte der berechtigten Familien Zuschüsse in Anspruch genommen. 

Freut sich über die wachsende Beliebtheit des Bildungspakets: Arbeitsministerin von der Leyen. Foto: Laurence Chaperon / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
Freut sich über die wachsende Beliebtheit des Bildungspakets: Arbeitsministerin von der Leyen. Foto: Laurence Chaperon / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
„Ich freue mich sehr, dass das Bildungspaket inzwischen bei so vielen Kindern ankommt. Das zeigt, dass sich das gemeinsame beharrliche Dranbleiben von Bund, Ländern und Kommunen lohnt“, sagte von der Leyen. „Die Kinder haben einen Anspruch auf ihr Bildungspaket. Deswegen werden wir das Verfahren weiter vereinfachen. Ein einfaches Kreuz beim Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter soll künftig als Globalantrag für alle Leistungen des Bildungspaketes ausreichen. Danach braucht es etwa die Meldung eines Sportvereins an das Jobcenter, dass das Kind dort angemeldet ist. Dann kann das Geld ohne weitere Umstände an den Verein fließen. Dasselbe gilt für andere Leistungen des Bildungspaketes“, erklärte die Ministerin. Die Kinder sollten auch nicht darunter leiden, wenn ein Schulausflug mal kurzfristig angesetzt werde oder die Behörde vor Ort mit der Bewilligung der Anträge nicht hinterher komme. „Deswegen werden Auslagen nach Möglichkeit im Nachhinein erstattet, wenn die Antragsteller nichts für die Verzögerung der Antragsbearbeitung konnten“, so von der Leyen. Wo durch das Bildungspaket zusätzlicher Aufwand entstehe, könnten die Behörden mehr Personal einstellen. Der Bund stelle dafür 163 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

2,5 Millionen Kinder haben einen Anspruch

Nach einer Erhebung der kommunalen Spitzenverbände profitieren 43,5 Prozent der Kinder in den Landkreisen, die in Grundsicherung leben, von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Im Juni waren es noch 29 Prozent. In den Städten liegt die Inanspruchnahmequote bei 43 Prozent (Juni 25 Prozent). Bei den Beziehern von Kinderzuschlag und Wohngeld liegt die Abrufquote in den Landkreisen inzwischen bei 49 Prozent (Juni 34 Prozent). Bei den Städten beziehen 51 Prozent dieser Gruppe Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. (Juni 31 Prozent).  Am häufigsten wurden bisher die Zahlungen für ein warmes Mittagessen sowie für Schulausflüge in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung der Zahlen sei zu berücksichtigen, dass es unmöglich sei, eine Inanspruchnahmequote von 100 Prozent zu erreichen, denn Kinder in den ersten Lebensmonaten benötigten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, hieß es.

Auf das Bildungspaket haben rund 2,5 Millionen Kinder Anspruch. Es umfasst Schulmaterial, Lernförderung, eintägige Klassenausflüge, Schülerbeförderung, Vereinsbeiträge für Sport oder Kultur sowie ein warmes Mittagessen in Kitas und Schulen, die dies anbieten. Der Bund investiert dafür pro Jahr 1,3 Milliarden Euro.

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