WIESBADEN. Kommen Grundschulkinder aus unbekannten Gründen nicht zur Schule, sollen die Eltern unmittelbar nach Beginn des Unterrichts darüber informiert werden. Das sieht die geänderte „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ in Hessen vor.
„Mit der Verordnung wollen wir sicherstellen, dass Kinder nicht stundenlang verschwunden sind, ohne von den Eltern oder der Schule vermisst zu werden“, sagte die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP). Weil Kinder in Deutschland in den vergangenen Jahren auf dem Weg zur Schule immer wieder einem Verbrechen zum Opfer fielen, sei dies „eine wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Kinder“, erklärte die Ministerin.
Im Falle eines Verbrechens müsse verhindert werden, dass die Polizei wichtige Zeit bei der möglichen Rettung des Kindes verliert, weil die Eltern fälschlicherweise annehmen, dass ihr Kind in der Schule ist.
Henzler sagte, dass die meisten Schulen auch in der Vergangenheit umgehend aktiv geworden sind, wenn Kinder aus unbekannten Gründen nicht zum Unterricht erschienen. Vor der Neuregelung der Verordnung hätten die Lehrerinnen und Lehrer aber auch vermuten können, dass die Kinder erkrankt sind und die Eltern eine Entschuldigung nachreichen. Diese mögliche Informationslücke zwischen Elternhaus und Grundschule werde nun geschlossen. (kö)