Affäre mit Schülerin – Familie reicht Beschwerde ein

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KOBLENZ. Der Fall des Lehrers aus dem Kreis Neuwied, der mehrfach Sex mit einer Schülerin hatte, könnte in eine neue juristische Runde gehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen den heute 37-Jährigen eingestellt hatte, reichte nun die Familie der jungen Frau Beschwerde bei der Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft ein, wie Generalstaatsanwalt Erich Jung am Mittwoch sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der «Rhein-Zeitung». Das Ganze werde nun inhaltlich geprüft.

Der Fall des zurzeit suspendierten Hauptschullehrers hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war seit 2003 an einer Schule im Kreis Neuwied tätig gewesen. Anfang 2007 ging er ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin ein. Vor dem Landgericht Koblenz war er Mitte 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Im Dezember war das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz aufgehoben und der Mann freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge die Ermittlungen gegen den Lehrer zunächst wieder aufgenommen, dann aber eingestellt.

Unabhängig davon läuft beim Verwaltungsgericht Trier noch eine Klage der Schulaufsicht auf Entlassung des verbeamteten Lehrers aus dem Dienst. Diese war Anfang April eingereicht worden und ist Teil des Disziplinarverfahrens. dpa

(25.4.2012)

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