Abgewiesener Bewerber klagte – Schulleiterwahl muss wiederholt werden

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GIESSEN. Das Auswahlverfahren für eine Schulleiterstelle im hessischen Gießen muss nach einem Gerichtsurteil neu gestartet werden. Das Verwaltungsgericht Gießen folgte in einem jetzt veröffentlichen Beschluss dem Antrag eines abgewiesenen Bewerbers für den Posten an der Theodor-Litt-Schule. Die Kammer monierte, der Verlauf des Auswahlverfahrens sei fehlerhaft. Die Frage, ob der beste Bewerber ausgesucht worden sei, ließ das Gericht offen (Az: 5 L 459/13.GI, Beschluss vom 03.07.2013).

Die Kammer bemängelte vor allem, dass bei dem Verfahren Vertreter der Schulaufsicht beratend mitgewirkt hatten. Dies sei aber nicht vorgesehen. Es sei damit nicht auszuschließen, dass der Posten ohne die Teilnahme der Behörde an den abgewiesenen Bewerber gegangen wäre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. dpa

 

 

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