Essen für alle? Streit um Vollverpflegung an Kitas im Nordosten

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SCHWERIN. Gesundes Essen gehört unstrittig zu einem langen Tag in Krippe oder Kindergarten dazu. Das Land Mecklenburg-Vorpommern regelt die Pflicht zur Teilnahme an einer gemeinsamen Vollverpflegung ab 2015 per Gesetz. Einige Eltern aber fühlen sich damit übergangen und ihrer eigenen Verantwortung beraubt.

Um die Pflicht zur Teilnahme an der gemeinschaftlichen Vollverpflegung in Kindertagesstätten Mecklenburg-Vorpommerns ab Januar 2015 gibt es Streit zwischen Eltern, Kitaträgern und Jugendämtern. Sozialministerin Birgit Hesse (SPD) verteidigte am Montag die entsprechende Gesetzesänderung. «Für die Entwicklung der Kinder hat eine gesunde Ernährung höchsten Stellenwert», sagte sie. Die Ernährung sei untrennbarer Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Einrichtungen. Besonders Kinder aus armen Familien würden von der Vollverpflegung nach Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung profitieren, meinte Hesse.

Obst und Gemüse sollten fester Bestandteil des Kita-Essens sein. Foto: digital cat /flickr (CC BY 2.0)
Obst und Gemüse sollten fester Bestandteil des Kita-Essens sein. Foto: digital cat /flickr (CC BY 2.0)

Bereits seit 2010 seien die Kitas gesetzlich verpflichtet, eine gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit anzubieten. In acht von zehn Einrichtungen gebe es dieses Angebot einer Vollverpflegung mit Frühstück, Mittag und Vesper, erklärte die Ministerin. Ab Januar nun solle die Gemeinschaftsverpflegung verpflichtender Bestandteil des Betreuungsvertrages mit den Eltern werden. Die Abrechnung der Kosten durch die Träger könne pauschal oder nach der tatsächlichen Teilnahme der Kinder am Essen erfolgen.

Eine detaillierte Essens-Abrechnung sei für die Träger viel zu aufwendig und daher gar nicht praktikabel, erklärte Peggy Lehm, Referentin beim Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Auch Elternvertreter befürchten mehr Bürokratie und Kostensteigerungen in den Einrichtungen. Für ein genaues Abrechnen streng nach Teilnahme an den Mahlzeiten plädierte Monty Schädel, Vorsitzender des Kita-Elternrates im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Andere sehen sich ihrer Verantwortung für die Ernährung und damit das Wohl ihrer Kinder beraubt. «Wir wissen nicht, was genau in dem Verpflegungsangebot des Caterers enthalten ist», kritisierte Elternsprecher Patric Ritz aus Wismar. Er befürchte, dass die Qualität des Essens auf der Strecke bleibt, sagte er. Die Eltern in der Hansestadt seien in die Auswahl des Cateringunternehmens gar nicht einbezogen worden, kritisierte Ritz.

Probleme für die Qualität der Kita-Mahlzeiten sieht auch Elternvertreter Sebastian Laube aus Kobrow bei Sternberg (Ludwigslust-Parchim). Die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung seien nur als «Empfehlung» ins neue Gesetz für das Kita-Gemeinschaftsessen aufgenommen worden, kritisierte er.

Die volle Wahlfreiheit der Eltern in der Betreuung und Verpflegung ihrer Kinder forderte unterdessen der Europa-Abgeordnete Arne Gericke (Familien-Partei). «Der Zwang zur totalen Gemeinschaftsernährung darf nicht zur Anwendung kommen», meinte der Politiker. dpa

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xxx
9 Jahre zuvor

bei der Sache gibt es mindestens drei probleme:

1) der kostenträger ist mehr oder weniger dazu verpflichtet, den caterer mit dem günstigsten angebot zu nehmen.

2) besonders ärmere Familien können sich die vollzeit-ernährung in der kita nicht leisten. wie dann die Kinder davon profitieren sollen, ist mir schleierhaft.

3) ein günstiger caterer spart an der Qualität des essens, sprich weniger frisch, mehr industriepulver usw..

eigentlich müsste jede kita selber kochen. dafür gibt es aber weder (sinnvollerweise kommunales !!) personal noch räumliche gegebenheiten.