Strenges Gericht urteilt: Berliner Schüler dürfen Praktikum nur in Berlin machen

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BERLIN. Berliner Schüler müssen das in der neunten Klasse vorgesehene Praktikum grundsätzlich in einem Betrieb in Berlin machen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht lehnte den Antrag eines 15-Jährigen von einer Gesamtschule in Friedrichshain ab, ein zweiwöchiges Praktikum in einem Betrieb in Niedersachsen machen zu dürfen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen könne die Schule von dieser Regelung abweichen und Praktika auch in Brandenburg erlauben, hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Wichtig sei außerdem der persönliche Kontakt zwischen Schülern und Lehrern während des Praktikums, das an allen Schulen in Berlin Pflicht ist. Der 15-Jährige schlug erfolglos vor, über Skype mit der Schule in Kontakt zu bleiben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. dpa

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