Kind mit Down-Syndrom auf der Realschule: Mutter kämpft um Inklusion – auch vor Gericht

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STUTTGART. Wie viel Sinn macht es, ein geistig behindertes Kind auf eine Realschule zu schicken? Für die Mutter, eine Rechtsanwältin, stellt sich diese Frage offenbar nicht: Sie klagte auf Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter – und bekam in zwei Instanzen recht. Der Streit vor Gericht geht weiter. Die Lehrer der Realschule sorgen derweil mit immens viel Engagement dafür, dass die Fünftklässlerin Tamina angemessen gefördert wird. Doch: Können sie das auf Dauer leisten?

In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“
In Grundschulen wird bereits am häufigsten gemeinsam unterrichtet. Foto: BAG „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“

Tamina streckt den rechten Arm in die Höhe und spreizt zwei Finger ab. Die Kinder der Klasse 5a der Rottenburger Realschule im Kreuzerfeld sollen Mathelehrerin Katharina Steffen zeigen, wie viele Symmetrie-Achsen ein Quadrat hat. Die geistig behinderte Tamina Teufel liegt richtig – anders als einige ihrer nicht-behinderten Klassenkameraden. In Geometrie kann das Mädchen mit Down-Syndrom mit ihren Klassenkameraden mithalten. Es faltet buntes Papier an den Achsen und schreibt mit Hilfe von Schulassistentin Jessica Spangenberg das Wort «Symmetrie-Achsen» in sein Heft. Während der Übung suchen auch einige der 24 Klassenkameraden den Kontakt zu dem Kind, sie sprechen mit ihr, stellen Fragen. Aus Sicht von Spangenberg ist Tamina gut in die Klasse integriert: «Sie wird nicht mehr oder weniger diskriminiert als ihre Klassenkameraden.»

Die Realschule hat sechs Jahre nach Aufnahme körperbehinderter Kinder mit der Inklusion von Tamina Neuland betreten. Ähnlich wie der geistig behinderte Henri aus Walldorf hat auch Tamina überregionale Aufmerksamkeit erregt: Taminas Mutter, Tatjana Teufel, und der Landkreis Tübingen liegen wegen der Kosten für die Schulassistenz im Clinch. Die kämpferische Rechtsanwältin hat auf Übernahme der Kosten der Schulbegleitung durch den Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe geklagt und in den ersten zwei Instanzen gesiegt. Der Rechtsstreit hat wie der Fall Henri Präzedenzcharakter, denn zum kommenden Schuljahr entfällt die Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg.

Eltern erhalten damit das Recht, für ihre behinderten Kinder zwischen der Sonderschule und einer allgemeinen Schule zu wählen. Von den rund 52.000 behinderten Schülern in Baden-Württemberg sind mehr als 9.000 (Schuljahr 2013/14) geistig behindert. Nach den Förderschülern mit massiven Lernproblemen ist das die größte Gruppe der Schüler mit Handicap. In einem Schulversuch schickten gut ein Viertel der Eltern ihre behinderten Kinder auf eine allgemeine Schule. Tatjana Teufel hatte in Rottenburg – obwohl die Stadt nicht zu einer der fünf Modellregionen gehört – die Wahl zwischen Gymnasium und Realschule für ihre Tochter.

Der Familie von Henri ging es um den Besuch der Wunschschule, in diesem Fall des Gymnasiums, in das Klassenkameraden des Jungen mit Down-Syndrom wechselten. Dies verweigerte das Kollegium, obwohl nach den Vorstellungen von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) eigentlich jede Schule und jede Schulart inklusiv sein soll. Aber auch im Gesetz wird stehen, dass Eltern keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule haben.

Tatjana Teufel will durchsetzen, dass ihr Mädchen die Unterstützung erhält, die ihm und voraussichtlich vielen anderen Kindern mit geistiger Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule erst ermöglicht. Mit ihrer Klage auf Erstattung der Kosten für die Schulassistenz will Tatjana Teufel ein Signal setzen für inklusive Beschulung: «Tamina braucht nicht den Schutzraum mit Kleinklassen der Sonderschule, sie braucht viele Kinder um sich, muss mittendrin sein.» Sie fügt hinzu: «Inklusion ist nichts Künstliches, sondern Normalität.»

Der Landkreis, dessen Landrat Joachim Walter (CDU) auch Präsident des Landkreistages ist, will wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles vor das Bundessozialgericht ziehen. Walter sieht das Land in der Pflicht, die Kosten für die Schulassistenz zu übernehmen. Sie gehöre zum pädagogischen Kernbereich der Schulen und liege damit in der Verantwortung des Landes. Dieses wiederum will zwar für die Lehrkräfte aufkommen, argumentiert aber, dass die Schulassistenz nichts mit Pädagogik zu tun habe und deshalb in die finanzielle Verantwortung der Kommunen falle.

Das Landessozialgericht gab Taminas Mutter Mitte Februar Recht: Die Schulbegleiterinnen hätten dem Mädchen «gerade keine Lehrinhalte vermittelt». Es seien «lediglich unterrichtsbegleitende unterstützende Leistungen» erbracht worden. Damit handele es sich um Eingliederungshilfe, für die der Kreis aufkommen müsse. Dieser übernimmt aus Rücksicht auf die betroffenen Familien die anfallenden Kosten, ohne aber eine Rechtspflicht anzuerkennen. Im vergangenen Jahr waren das insgesamt 100 000 Euro für sieben geistig behinderte Schüler. Für das älteste der Kinder, Tamina, fielen 19 000 Euro an. Hinzu kamen 215 000 Euro für die Unterstützung mehrfach- und körperbehinderter Kinder.

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Das Selbstverständnis von Heilerziehungspflegerin Spangenberg gibt dem Land Recht: «Ich bin dafür da, dass Tamina die Aufgaben bewältigen kann, aber nicht für die Lerninhalte.» Sie sei keine Lehrerin. «Das will ich auch nicht.» 27 Stunden in der Woche geht sie Tamina zur Hand, richtet ihr Material, unterstützt sie beim Buchstabieren, hilft ihr, sich im Schulhaus zurecht zu finden, und betreut sie bei Ausflügen oder im Sportunterricht. Für die junge Frau ist das eine schwierige Balance zwischen Nähe und Distanz. «Ich darf Tamina nicht zu sehr auf die Pelle rücken, ich bin ja kein Bodyguard.» Allerdings liegt bei ihr die Aufsichtspflicht für die Fünftklässlerin.

Sie ist nicht die einzige Unterstützung für das Mädchen mit den langen dunkelblonden Haaren. Acht Unterrichtstunden pro Woche kommt Sonderpädagogin Sabine Seitz in die 5a, die sich – anders als Spangenberg – ausschließlich um die Vermittlung des Stoffes kümmert. Taminas Mutter erläutert: «Der Streit mit der Kommune geht darum, dass der Landkreis der Sonderpädagogin eine umfassende Verantwortung und damit dem Land auch die gesamte finanzielle Zuständigkeit zuschreibt.»

Seitz setzt einen ganz anderen Schwerpunkt als Spangenberg. Sie sei dafür da, das Lernprogramm der Klasse an die Fähigkeiten und Bedürfnisse von Tamina anzupassen. So sollten beim Thema Märchen alle Schüler eine eigene Fantasiegeschichte aufschreiben. Tamina dachte sich ebenfalls ein Märchen aus, nur brachte es Seitz dann für sie zu Papier. Bei Diktaten erhält sie kleinere Texte mit Hilfen. Auch andere Schüler profitieren von den unterschiedlichen Aufgabenniveaus. Sonderpädagogin Seitz erläutert: «Ich versuche Möglichkeiten einzusetzen, die auch für schwache Schüler sinnvoll sind.» Auch Schulleiter Rolf Pfeffer sieht großen Nutzen des selbstverständlichen Umgangs mit Tamina für ihre Mitschüler. «Sie lernen Respekt und Wertschätzung gegenüber Behinderten.»

Während das Kollegium des Walldorfer Gymnasiums den inklusiven Unterricht für Henri ablehnte, haben die Rottenburger Lehrer sich getraut. Allerdings nicht ohne Bedenken, räumt Schulleiter Rolf Pfeffer ein. «Anfangs war das Kollegium sehr skeptisch. Die Kollegen fragten: Können wir das leisten? Was wird erwartet? Können wir den Ansprüchen des Kindes gerecht werden?» Außerdem wurde der Mangel an Erfahrung und Qualifikation für die Aufgabe moniert.

Klassenlehrerin Ute Schuler aber ging die Sache pragmatisch an und sagte: «Wir können das probieren.» Mittlerweile sind auch ihre Kollegen davon überzeugt, dass Schulers unvoreingenommenes Engagement erfolgreich ist. Die Pädagogin freut sich über die Fortschritte ihrer Schülerin: «Es beglückt mich, dass Tamina sich kürzlich getraut hat, an der Tafel unter ein zusammengesetztes Schlangenwort die richtigen Silben zu malen. Das ist wirklich großartig.»

Damit, dass die Inklusion für sie mehr Aufwand bedeutet, will Schuler kaum herausrücken. Das habe sie schließlich zuvor gewusst. Aber das Ministerium dürfe davon nicht ausgehen, das Lehrer ihre Freizeit für die Inklusion opfern: «Auf Basis ehrenamtlicher Arbeit kann das Inklusionsgesetz nicht umgesetzt werden.» Auch Pfeffer zeigt sich noch ein wenig hilflos. Er hofft auf eine Durchführungsverordnung, um die Inklusion in der Schulpraxis stemmen zu können.

Das Megaprojekt Inklusion an Schulen beginnt gerade erst. Ob es gelingt, hängt auch von ambitionierten Pädagogen wie Ute Schuler ab. Schon stellt sich die Frage, wie es für die behinderten jungen Menschen nach der Schule weitergeht. Will man von Tamina wissen, wie sie sich ihre Zukunft vorstellt, erhält man eine klare Antwort: «Ich will Lehrerin werden.» Mutter Teufel ist da weit zurückhaltender: «Wir machen einen Schritt nach dem anderen, wer weiß was im Endeffekt möglich ist.» Julia Giertz, dpa

Zum Bericht: Mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der „Fall Henri“ spaltet Deutschland

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drd
9 Jahre zuvor

Irgendwie scheint das niveau dieser klasse noch in der grundschule hängen geblieben zu sein, wenn man die beispiele so liest.

Küstenfuchs
9 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Auf Qualität und Niveau eines Unterrichts nur auf Grund eines solchen Artikels zu schließen ist – wenn man es sehr freundlich und wohlwollend formuliert – mutig.

Anna
9 Jahre zuvor

War ja klar, dass wieder gemeckert wird, wenns um Inklusion geht. Wieso sich nicht einfach mal freuen, dass inklusiver Unterricht funktioniert, wenn man sich traut?

Küstenfuchs
9 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich denke, man muss auch in diesem Fall unbedingt meckern. Die Lehrerin wird nämlich nicht ausreichend entlastet für ihre Aufgabe und es kann und darf nicht sein, dass Inklusion an einigen Schulen gelingt, weil Lehrer weit über ihr „Soll“ arbeiten und an anderen Stellen nicht, weil Lehrer so viel arbeiten, wie sie müssen. Das ist schlicht ungerecht den Kindern und auch den Lehrern gegenüber.

Die Unterrichtsverpflichtung ist im gesamten Bundesgebiet momentan (zu) hoch. Wenn sich eine Lehrkraft daneben noch in der Schule einbringt (Teile von Schulleitungsaufgaben, unbezahlte AG’s, Personalrat, Berufsverbände), dann sprengt ein so stark behindertes Kind einfach jeden Rahmen, weil man zuvor schon am Rand der Leistungsfähigkeit gearbeitet hat.

Es ist schön, dass es in diesem Einzelfall funktioniert, wenn eine (vermutlich junge) Lehrerin noch zeitliche Kapazitäten frei hat und die Aufgabe stemmen kann, es ist aber ungerecht den anderen behinderten Kindern, die eine solche Chance nicht bekommen und es ist eine Frechheit vom Arbeitgeber, der die Lehrerin schlicht ausnutzt.

Palim
9 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es ist schön, wenn es bei einzelnen Kindern klappt. Ja. Und natürlich hat das hohe Engagement der Klassenlehrerin den Bärenanteil, sie wird es sein, die den Weg bereitet, die soziale Konflikte auffängt oder aufgreift und soziales Lernen ermöglicht.
Wenn ein Kind dann 27 Std. Begleitung durch eine Heilerziehungspflegerin (mit hoffentlich angemessenem Gehalt) und 8 Std. SoPäd-Unterricht erhält, sind die Bedingungen so, wie viele sich Inklusion vorstellen – oder vorgetellt hätten.
Allerdings sollte auch darauf verwiesen werden, dass diese Bedingungen eben nur im Einzelfall gewährt werden. An anderen Schulen sieht es ganz anders aus: Keine Schulbegleiter oder welche, die einen kurzen Kurs an einer VHS absolviert haben, aber keine pädagogische Ausbildung haben, schlechte Bezahlung, wenige Std. in der Woche (Standard sind 10 Std.) und die SoPäd-Std. belaufen sich auf 2 pro Woche für die komplette Klasse, egal wie viele Kinder mit Unterstützungsbedarf dort sitzen. Denn andernorts geht es ja nicht um ausgesuchte Kinder, sondern um alle, überwiegend Kinder mit Schwerpunkt L und ESE, aber auch KM, GB und Hören und Sehen. Das kann in jeder Klasse anders sein, als Lehrkraft im inklusiven Unterricht nimmt man die SuS mit ihren Fähigkeiten, die sie mitbringen an und bemüht sich sie zu fördern, auch wenn die zugewiesenen Hilfen nicht ausreichen.
Insofern stimmt küstenfuchs Aussage, dass die Inklusion auf dem Ausnutzen der Lehrkräfte beruht, die für diese zusätzliche Aufgaben nicht eine zusätzliche Stunde erhalten.

Gerne übernehme ich die an diesem Einzelfall aus BW aufgezeigten Bedingungen als „grundsätzlich notwendige Ausstattung“ in allen Klassen, die inklusiv arbeiten (müssen).

Katze
9 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

27 Stunden Begleitung durch eine Fachkraft, 8 Stunden SoPäd und 1-2 Stunden Entlastung des Klassenlehrers für Gespräche, Koordination usw., das wäre der Idealfall. Ich denke, dass es unter diesen Bedingungen sogar positiv für die Klasse wäre.

Warner
9 Jahre zuvor
Antwortet  Katze

Rechtfertigt dieser (finanzielle) Aufwand noch die Inklusion? Mir scheinen hier alle Maßstäbe verloren zu gehen. Die Gelder fallen ja nicht vom Himmel, sondern müssen von vielen Menschen per Steueraufkommen erst einmal erarbeitet werden.
Außerdem gibt es andere soziale Bedürfnisse, die ebenfalls „befriedigt“ werden müssen.
Die Sozialausgaben sind auch ohe Inklusion bereits der weitaus größte Posten in den Staatausgaben. Und es werden immer mehr, weil auch andere Menschenrechte und Humanitätsanforderungen wie Pilze aus dem Poden schießen.

Ute Schuler
9 Jahre zuvor

Die Klasse wird auf unterschiedlichen Differenzierungsstufen unterrichtet. Wir sind zwar eine Realschule, aber hier sollen auch die Schüler, die Schwierigkeiten haben, dazu lernen. Die FRESCH- Methodik, die sich hinter dem Beispiel verbirgt, hilft übrigens besonders Schülern mit LRS Problematik und ist nicht auf GS beschränkt:-).