DARMSTADT. Eine Sonderschulerzieherin ist vor dem hessischen Landessozialgericht damit gescheitert, dass ihre Atemwegsinfektion als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Frau sei in ihrer Tätigkeit keiner besonders erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt, teilte das Gericht am Dienstag in Darmstadt mit.
Die Bakterien Chlamydia pneumoniae seien eine sehr häufige, weltweit verbreitete Ursache für Atemwegs-Infektionen. Auch die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt.
Die 49-Jährige aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte ihre Beschwerden darauf zurückgeführt, dass sie sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit angesteckt habe. Die Frau litt an Fieberschüben, Abgeschlagenheit und gehäuften Infekten der Atemwege. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (AZ L 3 U 54/11) dpa