WIESBADEN. Eine 70 Jahre alte Aktivistin aus der Friedensbewegung muss im Rechtsstreit um ihre jahrelange Beobachtung durch den hessischen Verfassungsschutz weiter auf eine Entscheidung warten. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht verwies den Fall zurück nach Kassel, wo am dort ansässigen Verwaltungsgericht bereits eine Klage der ehemaligen Lehrerin anhängig ist, die als DKP-Mitglied zeitweilig vom Radikalenerlass betroffen war.
Historisches Unrecht? Niedersachsen will Radikalenerlass aufarbeiten
Die Tochter des Widerstandskämpfers und Verfolgten des NS-Regimes, Peter Gingold, will erreichen, dass die jahrelange Datensammlung und Speicherung des Verfassungsschutzes über ihre Aktivitäten von Anfang an rechtswidrig war und die Beobachtung eingestellt wird. Das Verfahren in Wiesbaden war von einer juristischen Auseinandersetzung in Kassel abgetrennt worden. In dem Prozess geht es um die Einsicht und Löschung aller ihrer Daten beim hessischen Verfassungsschutz.
Der Vorsitzende Richter begründete seine Entscheidung zur Zuständigkeit des Kasseler Verwaltungsgerichts mit rein formalen Gründen. Inhaltlich ließ er sich nicht ein. Silvia Gingold, die von rund 100 Sympathisanten aus dem linken Spektrum im und vor dem Gerichtssaal unterstützt wurde, äußerte sich enttäuscht nach dem Verfahren: „Für mich ist das ein rausreden und weiterschieben.” Die GEW hält den Fall der pensionierten Lehrerin für einen Skandal.