FRANKFURT/MAIN. Nach zahlreichen Grundschullehrern und einem Brandbrief von Grundschulleitern aus Frankfurt am Main schlagen jetzt Schulleiter und Schulaufsicht in ganz Hessen Alarm – und werfen damit auf die Situation vieler Schulen bundesweit. Ihre ausgeweiteten Aufgaben, gemeint sind vor allem die wachsenden Herausforderung durch die Inklusion und die Integration von Flüchtlingskindern, seien nicht mehr verantwortlich zu bewältigen, heißt es in einer am Mittwoch bekannt gewordenen «Frankfurter Erklärung». Der Bildungs- und Erziehungsauftrag hätten Verfassungsrang und dürften nicht unter dem Blickwinkel der Ressourceneinsparung gesehen werden.
Zu den Unterzeichnern des Briefes an den hessischen Kultusminister Alexander Lorz (CDU) gehören die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Interessensverband der Schulleiter (IHS), die Vereinigung der Schulaufsichtsbeamten sowie die Arbeitsgemeinschaft der Direktoren an beruflichen Schulen und deren Studienseminaren. Die Verbände fordern eine «umfassende und schonungslose Bestandsaufnahme» der Aufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht. So sollten «die unverzichtbaren Kernaufgaben» identifiziert und mit «einem verbindlichen zeitlichen Rahmen versehen» werden. Denn für Aufgaben wie Inklusion, Konfliktmanagement, Unterrichts-, Personal- und Qualitätsentwicklung gebe es keinerlei Ressourcen.
Wörtlich heißt es in der „Frankfurter Erklärung“:
- „Die veränderten und ausgeweiteten Aufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht sind unter den gegebenen Arbeits- und Ressourcenbedingungen nicht mehr verantwortlich zu leisten.
- Hierfür ist endlich eine umfassende und schonungslose Bestandsaufnahme der Handlungsfelder von Schulleitungen und Schulaufsicht vorzunehmen, um die unverzichtbaren Kernaufgaben von Schulleitungen und Schulaufsicht zu identifizieren, in ihrer Wertigkeit anzuerkennen und mit einem verbindlichen zeitlichen Rahmen zu versehen.
- Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände gehören zu den Kernaufgaben der Schulaufsicht auch die Felder Unterrichtsentwicklung, Integration und Inklusion, Personalentwicklung, Personalmanagement, Qualitätsentwicklung, Beschwerde- und Konfliktmanagement und Kooperation mit allen an Bildung Beteiligten. Alle diese und weitere Aufgaben erfordern Abstimmungen zwischen den Beteiligten, die nur in intensiven, zeitaufwändigen, persönlichen Gesprächen zu leisten sind, für die im momentanen System auch nicht andeutungsweise eine Ressource hinterlegt ist.
- Der Bildung- und Erziehungsauftrag hat Verfassungsrang. Demzufolge darf jede für notwendig erachtete Weiterentwicklung nicht unter dem Blickwinkel der Ressourceneinsparung gesehen werden.“ Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa