„Durchfahrt verboten“ – weil hier morgens viele Schüler durchkommen? Gericht kippt Straßensperrung

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Einen Straßenabschnitt sperren, damit Kinder ungefährdet zur Schule kommen? Nein, das geht nicht auf Dauer, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Das Bezirksamt Pankow hatte die Borkumstraße teilweise für Autofahrer dichtgemacht und Schilder «Durchfahrt verboten» aufgestellt. Dabei wurde argumentiert, dass Schüler auf diese Weise sicher das Rosa-Luxemburg-Gymnasium zu Fuß erreichen könnten. Es sei mit 30.000 wöchentlichen Fußgängerquerungen an beiden Standorten der Schule zu rechnen (Beschluss der 11. Kammer vom 20. Oktober 2017 (VG 11 L 571.17).

Die Gericht entschied in dem Eilverfahren, öffentliche Straßen dürften durch Verkehrszeichen nur gesperrt werden, wenn es besondere Umstände gebe oder eine Gefahrenlage bestehe, die das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer erheblich übersteige. Eine solche Gefahrenlage liege jedoch nicht vor. Hohe Zahlen von Fußgängern seien ein typisches Problem der Verkehrsführung im urbanen Bereich. Die Straßenverkehrsordnung sehe dafür zum Beispiel markierte Fußgängerüberwege und Lichtsignalanlagen vor.

Das Bezirksamt könne sich nicht auf fehlende finanzielle Mittel berufen, hieß es. Die Richter vermuteten, dass die Sperrung in erster Linie erfolgte, um das Schulgelände zu erweitern. Für eine solche Maßnahme müsse die Behörde aber auf das Straßenrecht zurückgreifen und die Straße entwidmen, anstatt das Straßenverkehrsrecht vorzuschieben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. dpa

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