Berliner Senat hebt Beamtenbesoldung schrittweise an – GEW: „Wir freuen uns“

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BERLIN. Die GEW hat die geplante Anhebung der Beamtenbesoldung in Berlin auf den Durchschnitt aller Bundesländer bis zum Jahr 2021 begrüßt. Die Konkretisierung der Besoldungsschritte hat der Senat nun beschlossen.

Beamte in Berlin verdienen künftig mehr. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Beamte in Berlin verdienen künftig mehr. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

„Wir freuen uns, dass der Senat den Ankündigungen aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag nun Taten folgen lässt“, erklärte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der Berliner GEW. Grund zu Jubeln gebe es damit allerdings noch nicht. „Der Weg vom Tabellenkeller ins Mittelfeld ist weit. Berlin steht in direkter Konkurrenz zu den Bundesbeamtinnen und -beamten und die sind in der Spitzengruppe. Das dringend benötigte und hart umkämpfte Fachpersonal ist so nur schwer zu gewinnen“, sagte Mertens.

„Die Besoldungsangleichung ist ein Erfolg, den wir DGB-Gewerkschaften hart erkämpft haben, nicht zuletzt auch vor Gericht. Das zeigt: Gewerkschaft zahlt sich aus, auch für Beamtinnen und Beamte“, fügte der GEW-Tarifvorstand hinzu.

Im Oktober 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach zahlreichen Klagen von Gewerkschaftsseite festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Beamten in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 bis ins Jahr 2015 verfassungswidrig war. Dies gilt wegen des Abstandsgebotes gegebenenfalls auch für die Besoldungsgruppen A13 bis A16. Die GEW hatte daraufhin die Beamten aufgefordert, Widerspruch gegen aktuelle Besoldungsbescheide einzulegen.

Der rot-rot-grüne Senat hatte in seiner Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Besoldung bis zum Ende der Legislaturperiode auf den Durchschnitt der anderen Bundesländer anzuheben. Die jährlichen Anpassungen im Land Berlin werden sich laut GEW an den durchschnittlichen Besoldungserhöhungen der übrigen Bundesländer orientieren und sollen diese jeweils um 1,1 Prozentpunkte übertreffen. Damit reduziert sich der gegenwärtige Abstand von rund 4,3 Prozent zum Durchschnitt der Bundesländer ab Juni 2018 auf rund 3,2 Prozent, ab April 2019 auf rund 2,1 Prozent und ab Februar 2020 auf rund 1 Prozent. Ein letzter Anpassungsschritt zum 1. Januar 2021 bringt schließlich das vollständige Gleichziehen mit dem Durchschnitt aller Bundesländer. News4teachers

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