Bildungsministerium will Schulbildung in Erstaufnahme verbessern

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SCHWERIN. Flüchtlingskinder unterliegen nicht der Schulpflicht, solange sie in einem der beiden Erstaufnahmeheime des Landes Mecklenburg-Vorpommern leben. Sie besuchen dort keine reguläre Schule. Jetzt soll ihr Unterricht besser werden.

Flüchtlingskinder sollten Unterricht bekommen.   Foto: Bildarchiv Uni Bielefeld Fotolia_0004© lu-photo / flickr / CC BY 2.0

Flüchtlingskinder in den beiden Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes sollen künftig besseren Schulunterricht erhalten. Das Bildungsministerium stelle 150.000 Euro bereit, um Lehrkräfte zu bezahlen, sagte ein Ministeriumssprecher. Ziel sei, zum neuen Schuljahr den Unterricht für Kinder und Jugendliche im Schulalter in den Einrichtungen in Horst bei Boizenburg und Schwerin-Stern Buchholz zu verbessern.

Der Ministeriumssprecher unterstrich jedoch auch, dass laut Schulgesetz des Landes nur die Kinder und Jugendlichen der Schulpflicht unterliegen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Auf Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen treffe dies nicht zu – sondern erst dann, wenn ein Asylbewerber einer Kommune zugewiesen wurde.

Der Landesflüchtlingsrat und die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern hatten kritisiert, dass Flüchtlingskinder in den Erstaufnahme-Einrichtungen keinen regulären Unterricht bekämen. Sie würden nicht nach Lehrplan und nicht von ausgebildeten Lehrern unterrichtet, kritisierte die Vorsitzende des Landesflüchtlingsrats, Ulrike Seemann-Katz. Ehrenamtliche übernähmen dort eine Art Schulersatz.

Selbst Flüchtlingskinder, die in Städte und Gemeinden weiterverteilt wurden, warteten oft monatelang auf einen Platz in der Schule. «Gerade hatten wir wieder einen solchen Fall zweier Geschwister, die erst nach Intervention endlich zum neuen Schuljahr – nach über einem halben Jahr Wartezeit – eine Schule besuchen dürfen», erklärte Seemann-Katz anlässlich des Internationalen Tags des Flüchtlings, der am 20. Juni begangen wird. dpa

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