Finanzspritze aus dem Digitalpakt: Fünf Jahre lang 50 Millionen allein nach Rheinland-Pfalz

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MAINZ. Der Bund springt den Ländern bei, um mehr Tempo in die Digitalisierung der Schulen zu bringen. Ab 2019 soll es losgehen. Erst muss dafür aber noch das Grundgesetz geändert werden.

Nach der Verständigung auf einen Zeitplan für den Digitalpakt von Bund und Ländern kann Rheinland-Pfalz ab 2019 fünf Jahre lang mit jeweils 50 Millionen Euro für Modernisierungsprojekte an den Schulen rechnen. «Das war ein steiniger Weg», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). «Ich bin froh, dass der Bund sich nun endlich bewegt und es dann hoffentlich bald losgehen kann.» Jetzt sei zu hoffen, dass lange nach der ersten Ankündigung des Fünf-Milliarden-Pakets im Jahr 2016 «den Worten aus Berlin auch Taten folgen».

Rheinland-Pfalz will die Die Digitalpakt Millionen in die digitale Infrastruktur investieren. Foto: Johnssson / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Rheinland-Pfalz will die Die Digitalpakt Millionen in die digitale Infrastruktur investieren. Foto: Johnssson / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Das Land will die zusätzlichen Mittel in die digitale Infrastruktur investieren, etwa in den geplanten «Schulcampus RLP» als zentrale Anlaufstelle im Internet für Schüler und Lehrkräfte. Dort können dann etwa auch digitale Schulbücher abgerufen werden. Außerdem sollen neuen Angebote der digitalen Lehreraus- und -weiterbildung entwickelt werden.

«Der jetzt entworfene Fahrplan sieht gut aus, es darf aber nicht zu weiteren Verspätungen kommen», sagte Hubig. Der Bund habe bei zentralen Herausforderungen wie Digitalisierung, frühkindlicher Bildung oder Inklusion eine Mitverantwortung und müsse dieser Verantwortung auch finanziell stärker nachkommen. «Das bedeutet nicht, dass die Bildungshoheit der Länder in irgendeiner Form aufgeweicht wird.»

Damit die Mittel an die Länder überwiesen werden können, muss erst noch das Grundgesetz geändert werden. Schule ist grundsätzlich Sache der Länder, das Kooperationsverbot sieht bislang allein für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden Ausnahmen vor. Dieser Grundgesetzartikel 104c soll nun erweitert werden. «Die Signale, die man von der Bundesebene erhält, stimmen grundsätzlich zunächst einmal zuversichtlich, dass die Änderung von Artikel 104c Grundgesetz mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag gelingen kann», sagte Hubig. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD sind dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen, etwa von FDP und Grünen. «Ich kann hier nur nochmal appellieren: Die Bundesrepublik darf sich bei der Digitalisierung der Schulen nicht abhängen lassen – und dazu leistet der Digitalpakt einen Beitrag», sagte Hubig.

Wie die zusätzlichen Mittel im Haushalt abgebildet werden sollen, ist noch offen. Denkbar wäre die Integration in bereits bestehende Haushaltstitel oder auch eine eigene Haushaltsstelle für die Einnahmen und Ausgaben im Digitalpakt. Dies werde geprüft, sagte die Ministerin. «Wenn das Geld da ist, sind wir bereit.»

Im Digitalpakt sollen in dieser Legislaturperiode des Bundes insgesamt 3,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, um die kommunale Bildungsinfrastruktur zu fördern. Insgesamt – also über die jetzige Legislaturperiode hinaus – will der Bund fünf Milliarden Euro dafür bereitstellen. (dpa)

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