Regelschulen können künftig Förderschullehrer fest anstellen

1

OSNABRÜCK. Förderschullehrer können vom kommenden Schuljahr an auch an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen eingestellt werden.

Das berichtet die «Neue Osnabrücker Zeitung» (Samstag) unter Berufung auf das Kultusministerium des Landes. «Mit diesem Schritt möchten wir die multiprofessionelle Zusammenarbeit in unseren Schulen fördern», wird Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) von der Zeitung zitiert.

Anzeige
Bislang sind Förderschullehrer an niedersächsischen Regelschulen zumeits abgeordnet. Foto: Bildarchiv Universität Bielefeld © Christian Schwier / flickr (CC BY 2.0)
Bislang sind Förderschullehrer an niedersächsischen Regelschulen zumeits abgeordnet. Foto: Bildarchiv Universität Bielefeld © Christian Schwier / flickr (CC BY 2.0)

Bisher sei die Stammschule von Förderschullehrern stets eine Förderschule. Wenn diese Lehrkräfte im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Kindern an Regelschulen eingesetzt werden, würden sie meist stundenweise abgeordnet. «Wenn Regelschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte ihre jeweiligen Kompetenzen langfristig in einem Kollegium einbringen können, profitieren alle davon. Die neue Regelung ist daher deutlich mehr als eine reine Formalie: Sie ist Ausdruck gelebter Inklusion an unseren Schulen», sagte Tonne. Der Landesverband Sonderpädagogik begrüßte die Entscheidung als «sehr sinnvolle Maßnahme». Das werde von vielen Kollegen und Schulen schon seit langem gefordert, sagte Verbandsvorstand Reinhard Fricke. Derzeit arbeiten dem Bericht zufolge etwa 6200 Förderschullehrkräfte an Niedersachsens Schulen. (dpa)

Inklusion: Rechnungshof rügt das (teure) Festhalten an Förderschulen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Palim
5 Jahre zuvor

Erst einmal kann das ein richtiger Schritt sein, dass Förderschullehrkräfte fest zum Kollegium gehören und nicht ständig wechseln.

Aber Fragen bleiben:
Ist dann die Grundschule die Stammschule, die die FöS-Lehrkraft an alle anderen Schulen abordnet und 2-4 Stunden selbst behält?
Oder ist die Förderschullehrkraft dann reguläre Lehrkraft und erhält damit auch eine Klassenleitung, arbeitet also nur einige Stunden als Förderschulkollegin und die anderen als Lehrkraft der anderen Schule. Hat das Auswirkungen auf Deputat und Gehalt der Förderschulkollegin?
Gilt das für Neueinstellungen oder können auch Versetzungen vorgenommen werden?

und
Wie werden ausfallende Förderschullehrkraft-Stunden ersetzt?
Ist dann die Grundschule mit dem Mangel auf sich gestellt?
Zurzeit fallen die Stunden schlichtweg AUS. Ohne Ersatz.
In Zukunft könnten dann pädagogische Mitarbeiterinnen (ohne Lehramtsausbildung) die Stunden der Förderschullehrkraft übernehmen. Dann gilt die Stunde womöglich als erteilt – in der Statistik.
Muss dann das Kollegium der Grundschule den pädagogischen Mitarbeiterinnen die Förderung bereitlegen, die sonst die Förderschullehrkraft erarbeitet?