Explosives Gutachten: Lehrer haben Anspruch auf einen Dienst-Rechner (oder auf einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz in der Schule)

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DÜSSELDORF. Lehrer haben Anspruch auf Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl im Schulgebäude – oder darauf, vom Schulträger mit Computern für den Heimarbeitsplatz ausgestattet zu werden. Das Land als Dienstherr muss seinerseits aktiv auf den Schulträger einwirken, dieser Pflicht nachzukommen. Andernfalls ist die Lehrkraft befugt, sich ein digitales Endgerät anzuschaffen und das Land auf Erstattung zu verklagen. Das sind die explosiven Ergebnisse eines Gutachtens, das die Fraktion der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag initiiert hatte. „Jetzt gibt es kein Wegducken mehr“, so meint die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.

Die meisten Lehrer in Deutschland haben zu Hause einen Heimarbeitsplatz – und sie nutzen dort einen privaten Rechner. Foto: Shutterstock

„Zu den äußeren Schulangelegenheiten und damit zu den Aufgaben der Schulträger gehört herkömmlich die Vorhaltung und Bereitstellung solcher Geräte und Arbeitsmittel, die für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrkräfte erforderlich sind. Dazu zählt heute regelmäßig auch eine angemessene IT-Ausstattung der Schulen“, so heißt es in der juristischen Expertise, die Prof. Michael Wrase vom Wissenschaftszentrum erstellt hat. Grundlage ist das Schulgesetz (SchulG) von Nordrhein-Westfalen, die Ergebnisse dürften aber auf andere Bundesländer übertragbar sein.

Weiter heißt es: „§ 79 SchulG begründet die Verpflichtung der Schulträger, eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung der Schulen und des dort tätigen Lehrpersonals bereitzustellen. Die Pflicht zur informationstechnologischen Sachausstattung, die mit dem neuen Schulgesetz 2005 aufgenommen wurde, erfasst nicht nur die Schulverwaltung, sondern den gesamten Bereich der für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel sowie verwaltungsbezogenen Aufgabenerfüllung durch das pädagogische Personal.“ Die Arbeit mit Computern und digital zugänglichen Medien wie dem Internet sei im Unterricht und zu dessen Vorbereitung notwendig und gängige Praxis an den Schulen.

Ein Anspruch ergebe sich zusätzlich auch aus den vom Schulministerium erlassenen verbindlichen Kernlehrplänen, welche die Arbeit mit digitalen Medien voraussetzen: „Entsprechend benötigen Lehrkräfte, jedenfalls in den weiterführenden Schulen ab der Sekundarstufe I, Computer und Internetzugang, um sich auf den Unterricht vorbereiten und diesen entsprechend der Anforderungen, die in den Kernlehrplänen verankert sind, durchführen zu können“, so führt der Gutachter mit Blick auf die Lehrpläne aus.

„Faktisch nur zwei Möglichkeiten“

Zwar verbleibe dem Schulträger ein großer Spielraum, wie er seiner Verpflichtung nachkomme – er schulde lediglich eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie „orientierte“ Sachausstattung. „Allerdings gibt es faktisch nur zwei Möglichkeiten: Der Schulträger kann entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze für die Lehrkräfte in genügender Anzahl im Schulgebäude vorhalten. Stattdessen kann er die Lehrkräfte auch mit (Dienst-)Computern ausstatten, welche diese (auch) zu Hause nutzen können.“ Werde keine der genannten Optionen umgesetzt, so verstoße der Schulträger gegen seine Verpflichtung aus dem Schulgesetz.

Und Lehrkräfte müssen das dem Papier zufolge nicht hinnehmen: „Bleiben entsprechende Aufforderungen zur Bereitstellung der erforderlichen Lehrmittel an Schulträger und Dienstherrn im Ergebnis erfolglos, kann die Lehrkraft nach ständiger Rechtsprechung zur Selbstanschaffung auf Kosten des Landes im Wege der öffentlich- rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) befugt sein.“ Heißt: Wer ein Gerät kauft und die Kosten dafür einklagt, hat vor Gericht gute Chancen.

Doch mit der Bereitstellung von Arbeitsmitteln für Lehrkräfte ist es für die Schulträger nicht getan. Den Anforderungen des Datenschutzes müsse entsprochen werden. Und auch um die Wartung hat er sich zu kümmern. „Um die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der digitalen Geräte fortlaufend zu gewährleisten, bedarf es einer regelmäßigen Wartung. Hierzu wird von den Schulträgern in aller Regel ein Wartungsvertrag mit einem geeigneten Anbieter abgeschlossen werden, dessen rechtliche Natur und Inhalte sich nach den konkreten Vereinbarungen richten. Es ist zu empfehlen, dass die Schulträger bei Ausgestaltung entsprechender Verträge verstärkt durch das Schulministerium unterstützt werden“, so fordert der Gutachter.

Für GEW-Landeschefin Schäfer ist damit klar: „Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind jetzt hinlänglich geklärt. Landesregierung und Kommunen sind gemeinsam am Zug. Der rechtswidrige Zustand muss ein Ende haben und die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten muss jetzt unverzüglich angegangen werden.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Verbände fordern: Dienst-Computer für alle Lehrerinnen und Lehrer – endlich!

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25 Kommentare
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mississippi
5 Jahre zuvor

„Entsprechend benötigen Lehrkräfte, jedenfalls in den weiterführenden Schulen ab der Sekundarstufe I, Computer und Internetzugang, um sich auf den Unterricht vorbereiten und diesen entsprechend der Anforderungen, die in den Kernlehrplänen verankert sind, durchführen zu können“, so führt der Gutachter aus.

Grundschullehrerinnen sind mal wieder außen vor. Nein, wir sitzen nicht mehr auf den Bäumen und wir machen auch NICHTS MEHR OHNE PC!

Marie
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

NRW hat für die Grundschulen gerade erst den Medienkompetenzrahmen neu aufgelegt. Darin werden auch Kompetenzen z.b. Im Bereich „Bedienen und Anwenden“ gefordert, die sich untergliedern in Hardware kennen, digitale Werkzeuge kennen und zielgerichtet nutzen, Informationen und Daten speichern und wiederfinden usw. Da frage ich mich doch, wie ich einen solchen Unterricht vorbereiten soll wenn nicht mit einem digitalen Gerät. Also für mich steht das jedenfalls auch in den Lehrplänen der Grundschule, insofern bin ich ganz bei mississipi.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

die Begründung leitet sich aus dem Lehrplan her.

mississippi
5 Jahre zuvor

Unsere SuS arbeiten oft am PC, um Präsentationen vorzubereiten. Zum Glück ist meine Schule dahingehend gut ausgestattet. Und in unserem Bildungsplan steht es auch. Zumindest unter der Prämisse- „soweit vorhanden.“ Aber ist ja auch BaWü…

mississippi
5 Jahre zuvor

Dienstcomputer für Grundschullehrer müsste man schon aus Datenschutzgründen ausreichend zur Verfügung stellen, denn es dauert nun mal viel länger eine Verbalbeurteilung zu formulieren, als Noten einzutippen. Nachdem wir das aus Datenschutzgründen zu Hause nicht mehr dürften, müssen das alle in der Schule machen. Um einen Stau an den PC`s zu vermeiden, gingen ein paar Schulen dazu über, die Zeugnisse wieder mit der Hand zu schreiben.
Auch aus Protest. Aber wir kommen in der Nahrungskette mal wieder hinten….

ysnp
5 Jahre zuvor

Zitat aus dem Grundschullehrplan Bayern, grundlegende Kompetenzen 3/4:
„Schülerinnen und Schüler erwerben im Rahmen der schulischen Medienbildung Kenntnisse und Fertigkeiten, um sachgerecht, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in einer multimedial geprägten Gesellschaft zu handeln.
Sie analysieren und bewerten Vorzüge und Gefahren von Medien und nutzen diese bewusst und reflektiert für private und schulische Zwecke. Insbesondere wägen sie kriteriengeleitet ihren Umgang mit sozialen Netzwerken ab.“
Da wird schon ein Umgang mit Medien – auch mit dem Internet – gefordert.

Schülern lernen in der Grundschule einführend den Umgang mit Medien (zumindest sollen sie es.) Schon aus diesem Grund wäre bei uns dies völlig berechtigt.
Des weiteren bereiten Grundschullehrer ihren Unterricht genauso mit dem Computer vor wie Lehrer der Sekundarstufen und nutzen ihn für die Schülerverwaltung wie z.B. Notenverwaltung/ Zeugnisse schreiben. durch die vielfältige Differenzierung in der Grundschle ist es sogar zwingend erforderlich mit dem Computer Arbeitsmaterialien für verschiedene Schülerniveaus zu adaptieren. Gerade wir arbeiten mit vielfältigen letztendlich ausgedruckten Arbeitsmaterialien, seien es Spiele oder Arbeitsblätter. Auch wir nutzen im Unterricht Dokumentenkameras, Demonstrationsfilme aus dem Internet und digitale Tafeln, soweit finanziert. Das alles muss vorbereitet werden.

P. Meyer
5 Jahre zuvor

Bei den klammen Kassen der Schulträger möchte ich lieber auf die „Computer“ verzichten, so lange ich mir nicht meinen eigenen – wie sonst auch – zusammenstellen darf.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Entsprechend benötigen Lehrkräfte, jedenfalls in den weiterführenden Schulen ab der Sekundarstufe I, Computer und Internetzugang, um sich auf den Unterricht vorbereiten

Echt jetzt??? Klar, ich bereite meinen Unterricht als Grundschullehrer nicht auf dem Computer vor…. Ist das ein Witz!

Invictus
5 Jahre zuvor

Das wird sich aus dem Lehrplan, der begutachtet wurde, halt so ergeben haben und mit Sicherheit, so die digitale Notwendigkeit im juristischen Sinne in diesem aufgenommen wird, auch entsprechend angepasst. Warum müssen die Grundschullehrer immer sofort an die Decke gehen? Abgesehen davon, wird das Land ehr das Schulgesetz in ihrem Sinne verändern, als alle Lehrer mit Notebooks auszustatten; da wird erstmal gar nichts passieren.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Besser nicht zu früh freuen, ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz könnte auch zur Folge haben, dass der Arbeitgeber / Dienstherr vom Lehrer erwartet, seine „gesamte offizielle Arbeitszeit“ (z.B. 40 Stunden wöchentlich) in der Schule zu verbringen.

Warum soll der Arbeitgeber / Dienstherr denn dem Lehrer einen Arbeitsplatz voll ausstatten, wenn der nach seinen Unterrichtsstunden nach Hause geht und alles dort erledigt? Ich kenne Privatschulen, die genau so begründen, dass die Lehrer ihre volle Arbeitszeit in der Schule verbringen sollen.

Ich möchte das nicht !

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

… und bezahlt wird auch das alles aus den sprudelnden Steuereinnahmen?

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Bei uns gäbe es gar keinen Platz für einen fest ausgestatteten Arbeitsplatz. Es war auch nicht die Rede davon, sondern das Recht auf einen Laptop der einem vom Arbeitgeber gestellt wird (wie in jedem anderen Job auch) dies wird um so wichtiger wegen des Datenschutzes. Da sollten dienstliche und private Dinge getrennt laufen. Und ich werde sicher keine zwei PCs provat finanzieren.

Meister Lampe
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Besser nicht zu früh freuen, ein voll ausgestatteter Arbeitsplatz könnte auch zur Folge haben, dass der Arbeitgeber / Dienstherr vom Lehrer erwartet, seine “gesamte offizielle Arbeitszeit” (z.B. 40 Stunden wöchentlich) in der Schule zu verbringen.“

Ich bitte sogar darum, denn dann dauert es auch nicht mehr lange bis es Stechuhren (und zwar von der Arbeitnehmerseite gefordert) geben wird….

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Meister Lampe

Das wäre super! Ich zumindest würde dann meine Arbeitszeit deutlich reduzieren können! Bleibt dann halt mal was liegen….

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Gute Einstellung. Sie fassen genau das zusammen, was die Schulträger von Lehrern durch die Art der Bezahlung (nur für die erteilte Unterrichtsstunde) erwarten.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Als ob die Schulträger an Lehrkräfte eine Erwaltungshaltung hätten, die relevant wäre.
Die Schulträger an staatlichen Schulen haben schlicht und ergreifend nichts mit dem eingesetzten Landespersonal mit Ausnahme der Schulleitung (im engeren Sinne) zu tun.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stimmt. Ersetzen Sie daher bitte das Wort „Schulträger“ durch „Dienstherr“, „Dezernat“, „Bundesland“ o. ä. In der Sache ändert sich nicht viel.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ xxx,

ich glaube, die Einstellung vieler Kollegen kommt eben genau daher, dass sie glauben, sie bekämen ihr Gehalt für ihre Unterrichtsstunden und alles, was sie daneben leisten, bekommen sie nicht oder unzureichend bezahlt. Das ist nicht meine Einstellung, wie man weiß, auch wenn ich damit wohl recht alleine dastehe.

Ich meine, dass wir eben deshalb ein so gutes Gehalt bekommen, weil viele außerunterrichtliche Tätigkeiten bereits pauschal (!) berücksichtigt werden. -pauschal- hat immer Vor- und Nachteile, weil der eine mehr tut und doch nur dieses Gehalt bekommt und der andere weniger, aber auch dieses Gehalt bekommt. -pauschal- ist aber eine pragmatische Lösung, weil man eben nicht zu 100% ehrlich jede Tätigkeit eines Lehrers berechnen kann, um daraus die reine, wirkliche Arbeitszeit zu ermitteln. Insofern hat man, wie ich finde, eine gute Lösung dafür gefunden! Wehe uns, wenn wir wie an manchen Privatschulen unsere Arbeitszeit wirklich minutengenau in der Schule verbleiben müssen (weil dort jeder seinen eigenen Arbeitsplatz gestellt bekommt). Ich will das nicht!

Es ändert nichts daran, dass ich auch der Meinung bin, dass uns vieles aufgebürdet wird, was nicht unsere Aufgabe sein soll oder was einfach unnötig bürokratisch-aufwändig ist und „Zeit frisst“, die man sinnvoller (für die Arbeit) einsetzen könnte.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  Meister Lampe

Einen vollausgestatteten Arbeitsplatz in der Schule und die gesamte Arbeitszeit in der Schule verbringen, und sich darüber nicht freuen?
Das wäre meiner Meinung nach, das Beste was uns passieren könnte. Ich arbeite deutlich mehr als ein anderer Beamter im öffentlichen Dienst mit seinen 41 Wochenstunden, muss mir meine Büroausstattung selber kaufen, kann nicht mal mein Arbeitszimmer komplett von der Steuer absetzen.
Ich möchte das hingegen sehr gerne! Für viele von uns, wäre dies eine richtige Bereicherung.

dickebank
5 Jahre zuvor

Die Ausstattung mit dienstlichen Endgeräten heißt doch nicht, dass die Präsenzpflicht eingeführt wird.

In NRW sollen übrigens gerade die Voraussetzungen für die Polzei geschaffen werden, dass die Polizisten vom „Heimarbeitsplatz“ auf die Daten der Dienststelle zugreifen können. Ist doch merkwürdig, dass das bei der Polzei geht, bei Lehrkräften – egal welcher Schulform – aber nicht! Bei der Polizei bedeutet das aber auch, dass die die Wahl haben im Büro in der Dienststelle oder von Zuhause die Dinge zu bearbeiten.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

NRW will auch eine gemeinsame Plattform für Lehrer einrichten, auf die diese sicher zugreifen können von zu Hause …. ich erspare mir jetzt mal darüber zu schreiben, wie viel Erfolg NRW bisher damit hatte!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Der Unterschied ist aber, dass die Polizei im gegensatz zu den Schulen die Informationsplattform zum Austausch der daten zwischen den einzelnen Dienststellen bereits hat, und lediglich über VPN-Tunnel der Zugriff vom heimischen Endgerät auf die Plattform eingerichtet werden muss. Das ist übrigens Standard – selbst in KMU.

omg
3 Jahre zuvor

Auch wenn der Artikel schon etwas älter ist, aktueller kann er nicht sein.
In der derzeitigen Diskussion, dienstliche Veranstaltungen über Videokonferenzsysteme abzuhalten, bin ich an der Austattung gescheitert. Nur ein Teil der Lehrkräfte verfügt über die Ausstattung, an solchen teilzunehmen.
Zudem gibt es nicht zu lösendes Problem:
auf der Seite
https://datenschutz-schule.info/themen/videokonferenz-in-schule-nutzen/
werden folgende Tipps gegeben:

Die beste Lösungen
Für Schulen gibt es im Grunde genommen nur drei wirklich aus Sicht des Datenschutz gute Lösungen. Auch wenn große nicht-EU Anbieter wie etwa Zoom oder Cisco Webex rein formell die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der DS-GVO für eine Nutzung in EU Ländern erfüllen, stellen diese Anbieter nicht unbedingt die besten Lösungen für Schulen dar. Besser ist es, entweder

– auf Anbieter aus der EU oder Deutschland zu setzen, die einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung anbieten,
– in Schulserver5, in LMS 6 oder in Schul-Apps 7 integrierte Lösungen zu nutzen oder
– den Schulträger dazu zu bewegen, selbst oder über einen beauftragten IT Dienstleister eine Lösung wie BigBlueButton oder Jitsi bereitzustellen.

Nur:
Einen Vertrag kann ich nicht schließen, da ich dafür keine Haushaltsmittel habe.
Einen Schulserver dürfen wir nicht betreiben, die Hardware gehört dem Schulträger.
Der Schulträger selbst sieht keine Veranlassung für Landesbedienstete Videokonferenzen zu ermöglichen, sondern sieht das Land in der Pflicht. Dieses verweißt nur darauf, dass die Schulen sich selbst um eine Finanzierung kümmern sollen.

Wie sieht es bei euch aus?