Schulen sollen selbst entscheiden dürfen, wie viele behinderte und eingewanderte Kinder sie aufnehmen – fordern die Freien Wähler

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DRESDEN. Erst unlängst haben die Freien Wähler in Sachsen mit ihrem Vorstoß, mit höheren Schulstrafen für mehr Disziplin im Unterricht sorgen zu wollen, für Debatten gesorgt. Jetzt kommen sie wieder mit einer Idee, die hitzig diskutiert werden dürfte: Schulkonferenzen sollen Belastungsgrenzen in Sachen Integration und Inklusion festlegen dürfen. Rechtlich könnte das schwierig werden.

Bald an jeder Schule zu finden: ene Anzeige mit freien Kapaziätten für besondere Schülergruppen? Foto: Petra Bork / pixelio.de

Die Freien Wähler schlagen eine Quotenregelung für Schüler mit ausländischen Wurzeln und für Inklusionsfälle an den sächsischen Schulen vor. Darüber soll fortan die Schulkonferenz entscheiden. «Die Schulkonferenz als wichtigstes Entscheidungsgremium aus Lehrern, Eltern und Schülern kann am besten beurteilen, wie hoch die Aufnahmekapazität, die Bedingungen für Integration und Inklusion sind», sagte FW-Landeschef Steffen Große im Gespräch in Dresden. Bisher hätten Schulen de facto keinen Entscheidungsspielraum. Große schwebt eine Quote vor, die sich je nach Situation jährlich auch verändern kann.

Auch die bisherige Konfliktquote an der jeweiligen Schule könne Anlass sein, die «Integrationskraft der Schule» in einem Jahr höher und im nächsten Jahr niedriger zu bewerten, hieß es. Es gehe um «mehr Eigenverantwortung und Spielräume vor Ort». Nach dem Willen der Freien Wähler könnte die Schulkonferenz auf zusätzliche Lehrer oder bauliche Verbesserungen drängen, bevor weitere Schüler mit Behinderungen oder aus zugewanderten Familien aufgenommen werden.

Das Kultusministerium meldete fachliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag an. Generell müsse die Entscheidung zur Aufnahme an einer öffentlichen Schule den Grundsatz der Gleichbehandlung und insbesondere das Verbot der Diskriminierung auf Grund der Herkunft beachten. «Es wäre bedenklich, eine Schulkonferenz darüber entscheiden zu lassen», teilte das Ministerium mit. Es gebe beispielsweise keine wissenschaftlich belegte Quote, ab der eine Integration von Kindern mit Migrationshintergrund problematisch wäre. Auch den Datenschutz führte des Ministerium als Hinderungsgrund an.

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«Dessen ungeachtet gilt für die Integration: Schule kann kommunale Probleme bei der Unterbringung von Menschen mit Migrationshintergrund nicht heilen», hieß es weiter. Schon jetzt gelte bei Inklusion, dass Schüler mit besonderem Förderbedarf nur aufgenommen werden können, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Entscheidungsrecht liege beim Schulleiter.

Lehrerverband zeigt sich offen

Der Sächsische Lehrerverband erinnerte daran, dass er sich schon 2015 gegen die Konzentration von Migrantenkindern auf bestimmte Klassen und Schulen ausgesprochen hatte. Lehrermangel habe dazu geführt, Vorbereitungsklassen an bestimmten Standorten einzuführen. «Die Folge sind Schulen mit einem Ausländeranteil von deutlich über 50 Prozent, der sich auch deshalb erhöht hat, weil deutsche Eltern ihre Kinder an anderen Schulen anmelden», erklärte Verbandschef Jens Weichelt. Es werde schwierig, derartige Entwicklungen rückgängig zu machen: «Der Vorschlag der Freien Wähler wird für einige Schulen zu spät kommen.»

«Eine Schulkonferenz hat alle Schüler einer Schule im Blick. Ein hoher Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann den Lernerfolg der Mitschüler gefährden», betonte Weichelt. Ein Interessenausgleich zwischen dem Wunsch der Eltern von Schülern mit besonderem Förderbedarf und den Erwartungen der anderen sei notwendig, «damit Inklusion am Ende nicht alle zu Verlierern macht». dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Härtere Schulstrafen sollen für mehr Respekt und Disziplin im Unterricht sorgen – Freie Wähler treten breite Debatte los

 

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16 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

„Es gebe beispielsweise keine wissenschaftlich belegte Quote, ab der eine Integration von Kindern mit Migrationshintergrund problematisch wäre. Auch den Datenschutz führte des Ministerium als Hinderungsgrund an.“

Man kann sich ja mal die Schülerschaft in einer Brennpunktschule mit viel Konliktpotenzial mit einer Schule auf dem platten Land vergleichen. Ich gehe nahezu jede Wette ein, dass erstere signifikant mehr Schüler mit Migrationshintergrund besuchen als letztere. Wie immer meint man damit nicht Japaner, Franzosen oder Australier. Eine Quote kann man als erfüllt ansehen, wenn so viele Schüler einer gemeinsamen Herkunft eine Schule oder Klasse besuchen, wenn eine andere Sprache als Deutsch auf dem Schulhof nicht mehr die Ausnahme ist.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Man kann auch einfach die Nationalitäten außer Acht lassen und sozio-ökonomische Kriterien festlegen.
Da finden sich auch dort, wo sie das „platte Land“ vermuten, durchaus Brennpunktschulen, deren Schüler kaum der deutschen Sprache mächtig sind, obwohl sie keinen Migrationshintergrund haben.

Vergleichen können sie dann Schulen mit diesen Schülern mit anderen Schulen, deren Kinder aus anderen Elternhäusern stammen.

realo
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ja, das kann man. Doch es steht auf einem anderen Blatt.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Warum soll das auf einem anderen Blatt stehen?

Dann gibt es einen Sozial-Index, nach dem die SuS verteilt werden.
Ist die eine Schule besonders belastet, nimmt sie keine weiteren dieser Schüler auf. Stattdessen müssten dann Schulen dazu verpflichtet werden, deren Sozial-Index anders ausfällt und die deshalb eine höhere „Integrationskraft“ bieten.

Acil Cicek
5 Jahre zuvor

Ich finde absort und diskirminierung , wenn die Schulen Kinder auf grund seiner sozialherkunft und kinder mit besonderheit, sowie mit beinträchtigt sind, das Sie aussortiert werden und darduch sie im Bildungsbenachteilgt werden . Es ist ein Verstoß gegen Un-kinderrechtskonvation , das Deutschland hat 2009 auch es unterziehnet.

Carsten60
5 Jahre zuvor

„Sozial-Index, nach dem die SuS verteilt werden.“
Auch auf die Privatschulen? Ist nicht zu befürchten, dass jede solche Verteil-Aktion einen Boom bei den Privatschulen auslösen wird? Die Patienten wollen ja auch nicht von Amts wegen nach einem Sozial-Index auf die Ärzte verteilt werden.

Krokodilstreichler
5 Jahre zuvor

Es wäre in der Tat im Interesse der Schüler, wenn sich Schüler, die mehr Zuwendung von Lehrern benötigen, nicht auf einzelne normale Schulen konzentrieren, sondern diese Schüler gleichmäßig auf alle öffentlichen Schulen verteilt werden. Auf diese Weise können die Schüler besser gefördert werden. Das gilt natürlich nicht für geistig behinderte Schüler, wenn das Förderschulsystem weiter aufrechterhalten werden sollte.

omg
5 Jahre zuvor

Stöhn und seufz….
So toll die Idee ist, rechtlich ist die Prüfung eindeutig von den Stellen vorzunehmen, die die Personalressource verwalten. Es ist also nicht Sache der Schulen, den höchstrichterlich wurde der Ermessensablauf und die Ermessensabwägung sehr deutlich definiert.
Dass das nicht so passiert, also ein Urteil eines Bundesgerichtes keinen interessiert, ist halt so.
Andererseits geht der Kanton Aargau da auch einen gangbaren Weg: Schulen, die nicht geprüft haben, ob die Beschulung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in einer Lerngruppe möglich ist, erhalten von der Schulinspektion die rote Karte. Dabei kommt aber hinzu, dass die Personalressource genau definiert ist und dieser vor Beginn der Beschulung gesichert sein muss.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Ich kann mir nicht Realisierung nicht vorstellen. Sicherlich wären Maximalquoten denkbar und in gewissen Fällen sinnvoll, aber wo sollen dann die Kinder hin, die an eine Schule in ihrer Nähe nicht dürfen, weil die schon voll ist? Wenn die dann „ewig weit“ fahren müssen, um an einer Schule zu lernen, deren Quote noch nicht voll ist, wird das sicher Unmut erregen, der ja auch nachvollziehbar ist.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Dann hätte man von Anfang an dafür sorgen müssen, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht in bestimmten Wohngegenden konzentrieren. Das hat dann auch etwas mit Wohnungspolitik zu tun u.a.m.

Wie bei der Buschzulage, hat der Staat / die Politik erst die ländlichen Gegenden verwahrlosen lassen und versucht nun mit Buschzulage Berufe dorthin zu locken, wo keiner leben möchte, weil es unattraktiv geworden ist / gemacht wurde.

Was für eine dumme Politik!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ach @Mücke – die Wahl des Wohnortes ist eine grundgetzlich gararantierte, frei Entscheidung eines jeden. Dass es Wohngbiete mit unterschiedlicher Wohnqualität und somit auch unterschiedlichem Mietpreisniveau gibt, ist Folge der ebenfalls garantierten marktwirschaftlichen Voraussetzungen. So wie es Viertel mit uterschiedlichem Altersdurchschnitt gibt, gibt es eben auch Viertel mit unterschiedlichem Einkommensniveau bzw. solche mit hohem Anteil von Empfängern staatlicher Transferleistungen. So weit so gut.

Was aber vor dem Hintergrund der allgemeinen Schulpflicht und dem Gebot gleiche Lebensbedingungen im Staat zu schaffen, nicht sein darf, ist die Einteilung von Schulstandorten in Standortfaktoren, die durch das wirtschaftliche und soziale Umfeld von Schulstandorten bestimmt werden, ohne dass es entsprechende Kompensate durch unterschiedliche, zusätzliche Ressourcen gibt.

Was Ihre ländlichen Gebiete angeht, die Unterhaltung von Schulstandorten in diesen ländlichen Gebieten ist in erster Linie die Aufgabe de Sachaufwandsträger. – Und das sind die Komuunen, also Gemeinden/Städte und Kreise.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ach @ dickerchen, wofür der Staat, das Land, die Kommune seine/ihre Gelder ausgibt, ist Folge politischer Entscheidungen auf Grundlage vorhandener Gelder (Steuereinnahmen). Die können auch lenkend eingreifen (Gesetze und sonstige Bestimmungen).

Man kann – um nur ein Beispiel zu nennen – den Trägern des öffentlichen Nahverkehrs (Busse und Bahnen) entsprechende Auflagen machen, sodass eben keine Bahnhöfe/Haltestellen geschlossen werden müssen/dürfen.

Aber das kostet, dickerchen, ich weiß und das Geld dafür haben Sie lieber in ihrer eigenen Tasche (Gehaltserhöhungen). Das unterscheidet uns.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Nur Kommunen können keine Steuern erheben …

Achtung: Nicht alles, was Steuer heißt – z.B. Hundesteuer -, ist de jure eine Steuer.

@Mücke – ein paar Kenntnisse in Staatsorga täten Ihnen vielleicht doch gut.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ dickerchen, das spielt für meine Grundaussagen zunächst einmal keine Rolle. Wir können meinetwegen auch von Abgaben oder Einnahmen sprechen. Für das von mir Kritisierte ist das unwesentlich.

Ebenso kann der Staat die Einnahmesituation der Kommunen auch dahingehend ändern, dass sie mehr Geld bekommen/zur Verfügung haben bzw. weniger Ausgaben, weil sie entfallen oder andere sie tragen (müssen).

Von daher ist Ihre „Präzision“, wie genau das heißt und wer genau was bekommt, hier wirklich ein bisschen „korinthisch“. Es ändert alles nichts daran, dass der Staat erst die ländlichen Gegenden verwahrlosen lässt und dann Buschzulagen jenen zahlt, die dorthin ziehen und arbeiten, wo keiner mehr leben will aufgrund der kritisierten Politik. Wozu bringen Sie das an dieser Stelle immer wieder vor?!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die Gettoisierung bestimmter Wohngegenden in den Städten, wo sich nunmehr Armut, Elend und Bildungsferne konzentrieren, hat bei uns im Osten erst nach der Wende begonnen.

Ebenso verhält es sich mit der „Infrastruktur“ in den ländlichen Gegenden im Osten. Die hatten bis zur Wende alles, was ihnen jetzt fehlt: Kindergärten, Schulen, Nahverkehr, Arztpraxen, Jugendklubs, Lokale/Kneipen, Polizeistationen, Ämternähe, Bahnhöfe, Bushaltestellen …

Sie mögen sagen, ja, da sei nunmal der „Preis der (Markt-)Freiheit“, aber ich meine, auch heutzutage kann die Politik lenkend eingreifen oder es lassen. Mit den Buschzulagen versucht die Politik ja auch einzugreifen und zu lenken.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ghettoisierung gibt es auch in die andere Richtung. Sündhaft teure Siedlungen mit Portier, ausgelegt für Doppelverdiener ohne Kinder.