LUXEMBURG. Auch in Deutschland werden Milliarden von Überstunden geleistet und oft nicht registriert – sehr zum Ärger der Gewerkschaften. Gerade im Lehrerberuf gibt es bislang allenfalls Arbeitszeitstudien, aber keine individuelle Erfassung der Arbeitszeit. Das dürfte sich ändern.
Dieses Urteil könnte auch in Deutschland die Arbeitswelt umkrempeln: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. So hat es der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden.
Das bedeutet nicht unbedingt die Stechuhr für alle, denn möglich ist zum Beispiel auch eine flexible Erfassung per App. Aber das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend, die dienstliche Email im Pyjama beim Frühstückskaffee, die Korrekturen von Klassenarbeiten am Wochenende – all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden. Die deutschen Arbeitgeber sind empört, während die Gewerkschaften jubilieren. Aber was ändert sich nun eigentlich konkret? Die wichtigsten Antworten:
Was hat der EuGH genau entschieden?
Der Kern des Urteils lautet: Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Anlass war eine Klage in Spanien, doch gilt die Vorgabe auch in Deutschland. Wie die Systeme genau aussehen, können die EU-Staaten entscheiden. Es gibt also Spielräume bei der Umsetzung und auch die Option auf Ausnahmen für einzelne Tätigkeiten, die sich zum Beispiel nicht genau bemessen lassen.
Was soll das Urteil bringen?
Der EuGH pocht auf EU-Arbeitnehmerrechte zum Schutz der Gesundheit. Jeder Arbeitnehmer habe ein Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Nur wenn die gesamte Arbeitszeit systematisch erfasst werde, lasse sich auch Mehrarbeit beziffern. Und nur so könnten Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen.
Der Gerichtshof verweist auf Informationen der Kläger in Spanien, wonach dort 53,7 Prozent aller geleisteten Überstunden nicht erfasst werden. Für Deutschland gibt die Bundesregierung die Zahl der Überstunden 2017 mit 2,1 Milliarden an, die Hälfte davon unbezahlt – wobei eine exakte Zahl eben auch eine Aufzeichnung voraussetzt.
Was bedeutet das für deutsche Arbeitnehmer?
«Jegliche Arbeitszeit muss jetzt erfasst werden», sagte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, auf Anfrage. «Wir freuen uns sehr.» Aus Sicht der Gewerkschaften spricht das Urteil nicht gegen flexible Arbeitszeiten, auch nicht gegen Arbeit von zu Hause. Mit modernen Instrumenten wie Apps lasse sich die Zeit auch für flexible Arbeitnehmer erfassen.
Aber die gesetzlich gedeckelte tägliche Arbeitszeit und die gesetzlichen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden dürften leichter durchzusetzen sein. «Wenn man abends um neun noch einmal dienstlich telefoniert oder Emails beantwortet, ist das Arbeitszeit und als solche zu dokumentieren», erläuterte Buntenbach. Bei einer Ruhezeit von elf Stunden «darf man nicht vor acht Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen».
Wie ist denn die Rechtslage bisher?
«Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden», erläuterte der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in Nürnberg. «Dafür muss die reguläre Arbeitszeit bekannt sein.» Das bedeute, dass Arbeitgeber eigentlich schon jetzt die reguläre Arbeitszeit feststellen müsste und sich in der Praxis kaum etwas ändern dürfte. Nur – darum ging es ja im EuGH-Urteil – wird das offenbar nicht überall erfüllt.
Wie viele Arbeitnehmer sind in Deutschland betroffen?
Nach Gewerkschaftsangaben ist das mindestens jeder fünfte Arbeitnehmer. Während Kräfte mit festen Dienstplänen wie Verkäuferinnen einen guten Überblick über ihre Arbeitszeiten hätten, sei dies bei Mitarbeitern im Außendienst oder bei Heimarbeitsplätzen oft nicht der Fall – auch bei Lehrern nicht. Auch Klinikärzte fühlen sich angesprochen. «Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung», erklärte ihre Gewerkschaft Marburger Bund.
Rollt auf die Unternehmen und Behörden eine Bürokratiewelle zu?
Davon sind einige Experten überzeugt, etwa die Münchner Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt. Künftig müssten alle Arbeitgeber Zeiterfassungssysteme einrichten. Auch der Fachanwalt Sören Langner meinte: «Die Erfassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bedeutet für Arbeitgeber ein neues Bürokratiemonster und das vorläufige Ende der Vertrauensarbeitszeit.»
So sehen das auch Arbeitgeberverbände. «Nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Vorhaben zur Entsenderichtlinie zeigt die EU mit dieser Entscheidung abermals, wie Bürokratie auf- und nicht abgebaut wird und moderne Arbeitsformen und -abläufe erschwert und nicht erleichtert werden», schimpfte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte: «Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert.»
Wer muss das Urteil umsetzen und wann?
Angesprochen sind die Mitgliedsstaaten, also in Deutschland die Bundesregierung. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte sich noch nicht fest, ob das Arbeitszeitgesetz geändert werden muss. Aber er stellte klar: «Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern.» Es gehe um Löhne und Arbeitnehmerrechte und eben nicht um überflüssige Bürokratie. Eine Frist zur Umsetzung des Urteils hat der EuGH nicht vorgegeben. Hält sich Deutschland aber nicht daran, könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Kann der Schuss für Arbeitnehmer nach hinten losgehen?
Unter anderem der Verband Bitkom dringt darauf, bei der Gelegenheit das Arbeitsrecht der modernen Arbeitswelt anzupassen. Der Verband nennt das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal Emails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein. Ähnlich flexible Modelle betreffen auch Lehrkräfte. Wer so arbeite, verstoße gegen die Vorgabe einer Ruhezeit von elf Stunden. Werde die Arbeitszeit systematisch erfasst, werde dies viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber «ins Unrecht setzen». Deshalb solle die tägliche Arbeitszeit auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden, meint Bitkom.
Auch Gesamtmetall appelliert: «Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, auf nationaler Ebene klarstellend und korrigierend einzugreifen.» Es müsse dabei bleiben, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst aufschreiben. «Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch nicht daran hält, dann darf der Arbeitgeber auch nicht dafür haften.» Von Verena Schmitt-Roschmann, dpa
Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.
Im Lehrerberuf wird die vernünftige Erfassung von Arbeitszeiten schwierig bis unmöglich zu erfassen sein. Und selbst wenn es ginge, wollen die Länder das sicherlich tunlichst vermeiden, weil sie die Gymnasien nicht Donnerstags mittags und Freitags wegen Überarbeitung der Lehrkräfte schließen müssen wollen. Die Grundschulen und Gesamtschulen können mit etwas Glück noch den Donnerstag voll geöffnet sein, Freitags wird auch sehr ungewiss.
(Ich beziehe mich dabei auf die bekannte Arbeitszeitstudie aus Niedersachsen)
Da GS machen schon Mittwochmittag zu, zum einen haben Sie sich verrechnet, zum anderen fehlen so viele Lehrkräfte, dass der Unterricht nicht aufrecht erhalten werden kann und mit der verbleibende Arbeitszeit die Massen-Notbetreuung aufgefangen werden muss.
Ach, das Wochenende am Mittwoch lässt sich doch durch Erhöhung des Wochenstundendeputats leicht auf Freitag verschieben.
Ich glaube auch, dass es kaum möglich ist, die Arbeitszeit von Lehrern “glaubwürdig genau” (beide Wörter sind wichtig) zu erfassen, sodass die pauschalen Lösungen unserer Vorväter schon Sinn gemacht haben. Die erste Frage wäre ja, was alles genau zu den Arbeitszeiten eines Lehrers gerechnet werden darf? Das Pausengespräch mit einer Kollegin über einen Schüler? Hat doch einen dienstlichen Inhalt. Das Ansehen der Tagesschau, um politisch-aktuell auf dem Laufenden zu bleiben und Schülern Fragen dazu beantworten zu können? Solche Dinge sind von geviewten Lehrernja bereits ernsthaft dazu gerechnet worden, auch wenn es dem Ganzen ein “Geschmäckle” gibt.
Und dann ist das alles doch so individuell verschieden, dass man letztlich wieder bei pauschalen Lösungen landen wird. Der eine macht seine Vorbereitung laxer, der andere genauer; ein jüngerer Lehrer braucht noch mehr Zeit, ein alter Hase weniger; in dem einen Fach fällt tendenziell mehr Nachbereitung an (Deutsch), in dem anderen weniger (Sport) usw.-usf.
… und auf diese Weise wird die Überlastung klein geredet, obwohl sie längst gerichtsfest erfasst wurde.
Es stimmt einfach nicht, dass alles vorgeschoben wäre, ja, der Kleinkram braucht auch viel Zeit, aber es geht eben auch um sehr viele Aufgaben, die von zu wenigen Lehrkräften außerunterrichtlich übernommen werden müssen, Vertretung, Einarbeitung, Schulverwaltung, Digitalisierung…
Da hat der Sportkollege weniger Korrekturen, dafür aber mehr Wettbewerbe und Veranstaltungen und zudem noch den Datenschutz, die Referendarin, die Bücherei und den Arbeitsschutz zu betreuen, die andere Kollegin arbeitet die Abordnungen und Vertretungen ein, betreut die GHR300-Praktikantin, die Homepage, übernimmt den Fachvorsitz mehrerer Fächer, die Zusammenarbeit mit abgebenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen und organisiert den unterrichtsimmanenten DaZ-Unterricht, für den mal wieder die zusätzlichen Stunden gestrichen wurden.
“die Arbeitszeit von Lehrern „glaubwürdig genau“ (beide Wörter sind wichtig) zu erfassen”
Komisch in zehntausenden Unternehmen funtkioniert das aktuell sehr gut (Stichwort: Homeoffice). Wenn der Staat das nicht hinbekommt: Wieso sollte das ein Problem der Lehrkräfte sein? Wenn der Staat keine genauen Instrumente zur Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte bereitstellen will, muss er halt den Angaben der Lehrkräfte vertrauen. EU-Recht gilt auch für den deutschen Staat und nicht nur dann, wenn es gerade passt…
Natürlich wird man dann wieder bei paulschalen Lösungen landen, nur weigern sich die meisten Bundesländer, überhaupt unabhängige Untersuchungen dazu zu machen, weil sie das Ergebnis fürchten.
Wenn Sie nun dazu gezwungen würden, wäre das ein riesiger Fortschritt.
oder die Länder erheben die Arbeitszeit und machen pauschal den Median von kurz nach den Halbjahreszeugnissen zur Regelarbeitszeit.
… wer in den Prüfungsphasen länger braucht, hat halt Pech gehabt, weil es – siehe Median – auch anders geht.
Das ist doch Unfug! Ein Median als Wert wäre doch sofort einklagbar. Es würde eher auf ein System wie in Dänemark hinauslaufen:
Jeder Lehrer muss pro Jahr 1804 Punkte (=Zeitstunden absolvieren). Ein Kurs im Fach Deutsch im Abiturjahrgang bringt halt eine bestimmte Anzahl an Punkten (auch Abhängig von der Schülerzahl), Erdkunde in Klasse 5 eben entsprechend der Arbeitszeit viel weniger. Klassenleitung bringt Punkte, Klassenfahrten bringen Punkte, es gibt natürlich eine Punktepauschale für Schulveranstaltungen (Sportfest/Theater usw).
Da funktioniert das. Jeder Lehrer kommt pro Jahr in etwa auf die geforderte Punktzahl, Plus- und Minuspunkte werden ins kommende Schuljahr mitgenommen.
Eine Lösung mit App würde nur in einem Erfassungszeitraum von einem Jahr zum Ermitteln der Punktwerte nötig sein.
Lieber xxx,
Nein, die Zeiterfassung ist überhaupt kein Problem, da heute el. Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Die Glaubwürdigkeit ist auch kein Problem, lieber Mückefuß, denn diese wird automatisch durch das Dienstverhältnis zwischen Land und Beamten geregelt. Wie bei Richtern, die auch ihre Arbeitszeit selbstständig ohne Kontrolle aufzeichnen können, wird die Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen insofern auch automatisch vorausgesetzt! Es geht auch nicht um ein Schließen der Schulen am Do oder Fr, sondern augenblicklich nur um die Gewährung von Entlastungsstunden. Und ja, dann hätten wir wieder die pauschale, wenn auch vom EuGH bemängelte, Abrechnung. Interessant ist nun, wie sich die Behörden positionieren, wenn der bisherige Graubereich der AZ plötzlich auftaucht. Da wird es dann interessant. Denn das Urteil an sich fordert erstmal nur eine Selbstverständlichkeit, in der Konsequenz aber etwas m.E.n. Revolutionäres, nämlich die Einbeziehung dieses Graubereiches in die Gesamtarbeitszeitberechnung der AZ der Kollegen. In der Konsequenz werden wir “eine viel höhere Anwesenheitspflicht in der Schule mit Stempeluhren ” sehen (Ironie aus). Es kann ab er keineswegs so sein, dass 50-60% der AZ in den nicht gemessenen und nicht anrechenbaren Bereich verschoben werden auf Kosten der Gesundheit.
Ich verstehe nicht, warum man an einer Umsetzung hier nicht glaubt. Wie funktioniert das denn in Unternehmen? Sie melden sich am Eingang mit einer Karte an und melden sich zum Essen, Cafe trinken, Rauchen und zum Feierabend wieder ab. Was Sie dazwischen machen, bleibt ihnen überlassen. Es kontrolliert sie niemand, ob Sie sich z.B. mit Kollegen unterhalten und es dabei um Arbeit geht. Genauso haben viele Unternehmen kleine Kaffeenischen bei den Büros. Sie müssen sich also nicht mal ausstecken, um Kaffee zu trinken oder zu frühstücken. Die Pause von 45 Minuten wird automatisch angerechnet. Es obliegt ihnen, ob Sie diese nutzen oder Überstunden generieren. Gerade bei Unternehmen, die keine eigene Kantine haben wird das so umgesetzt. Zudem ist in Unternehmen auch immer mehr Home Office möglich. Sie melden sich also von zu Hause an und die Arbeitszeit wird somit erfasst.
All jenes ist doch bei Lehrern auch möglich. Sie melden sich morgens mit der Karte an und wenn Sie die Schule verlassen wieder ab. Zu Hause melden sie sich über PC oder Smartphone im System an, solange sie arbeiten. Die Pause von 45 Minuten wird automatisch angerechnet.
Wenn man es jetzt schafft, wie im Artikel beschrieben, Arbeitszeiten flexibler gestalten zu können, wäre vielen geholfen. Denn der klassische 8-Stunden-Tag existiert für immer weniger Menschen. Viele arbeiten projektbasiert und auch da gilt ähnliches wie bei Lehrern. Man hat nicht exakt X Aufgaben am Tag zu erfüllen, die genau 8 Stunden ergeben, sondern meist Projekte, die mal mehr und mal weniger Arbeit bedeuten und sich zudem über mehrere Wochen oder gar Monate erstrecken.
Und ich möchte dann noch Herr Mückenfuß zitieren:
“Und dann ist das alles doch so individuell verschieden, dass man letztlich wieder bei pauschalen Lösungen landen wird. Der eine macht seine Vorbereitung laxer, der andere genauer; ein jüngerer Lehrer braucht noch mehr Zeit, ein alter Hase weniger; in dem einen Fach fällt tendenziell mehr Nachbereitung an (Deutsch), in dem anderen weniger (Sport) usw.-usf.”
Zum einen haben Sie dies auch in normalen Unternehmen. Das lässt sich nie vermeiden, dass Mitarbeiter schneller oder langsamer arbeiten. Am Ende zählt, ob Sie das was das Unternehmen/die Schule von ihnen verlangt erfüllen. Wenn man dann feststellt, dass z.B. in bestimmten Fächerkombinationen deutlich mehr oder deutlich weniger gearbeitet werden muss, kann man die Arbeit eben entsprechend anders verteilen und das Stundendeputat an die Fächer stärker anpassen.
Ich bedanke mich für die Vorschläge, die ich in der Tat für umsetzbar halte. Allerdings müssten die Bundesländer dafür sicherlich mehr Lehrerstellen schaffen (besetzen und bezahlen), was denen nicht schmecken wird. Hauptsächlich aus diesem Grund habe ich Zweifel geäußert.
Wie wird es in Schulen dann aussehen? Kollege XY korrigiert bis 22 Uhr Klassenarbeiten und meldet sich dann per Mail für die 1. und 2. Std. ab, da er ja ein Recht auf 11 Stunden Pause hat. Es wird Kollegen geben, die ihre Arbeitszeitkarte dann dauerhaft zu Hause im Zähler stecken lassen und dann nur noch 20 UStd. statt 26 UStd. unterrichten müssen. Genauso wird es Kollegen geben, die eben nicht jede Mail oder Telefonat mit Eltern einzeln abrechnen. Gerecht?
Es gibt eine ganz einfache Lösung für Lehrkräfte: Arbeitsplatz in den Schulen einrichten, 40-Zeitstundenwoche wie bei jedem anderen Beamten auch einführen. Schule betreten, Uhr läuft, Schule verlassen, Uhr stoppt (Außerschulische Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten natürlich auch). Von den 40 Zeitstunden pro Woche müssen 26 UStd. gegeben werden. Mittagspause wird automatisch abgezogen. Fertig! Gerecht für alle. Wer in den Ferien mehr frei haben will als seine 6 Wochen Erholungsurlaub, muss halt Überstunden machen. Wo ist das Problem? Ach ja, wer zahlt die Einrichtung der Arbeitsplätze? Wie machen Unternehmen das eigentlich? Büroarbeitsplatz für jeden Angestellten, wie abwegig? (Achtung: Ironie) Dann zahlt man staatsseitig lieber für zig Arbeitszeitstudien und Klagen von Lehrkräften oder nimmt Ungerechtigkeiten in Kauf.
Ich bin in der Schulleitung tätig und könnte mit meiner Anwesenheitszeit locker die Restferien füllen.
Die Arbeitsplätze sind Sache des Schulträgers und mit den heutigen Schulgebäuden nicht machbar.
Wie machen die Unternehmen eigentlich bei Homeoffice? Das wird ja auch immer häufiger. Projektarbeit mit Abgabefrist ist allerdings im Schulbetrieb nicht möglich.
Das habe ich oben formuliert. Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, müssen Sie sich per Laptop, Computer oder Smartphone im System anmelden. In kleineren Betrieben mag es auch sein, dass das noch schriftlich notiert wird, würde aber unnötig Papierkram und Auswertungszeit kosten.
Die Arbeitszeiterfassung hat dabei nichts mit dem Projekt und/oder den Abgabefristen zu tun. Es stimmt aber schon, dass es generell flexiblere Arbeitszeiten werden müssen. Zum einen die angesprochenen 11 Stunden und zum Anderen, dass die Arbeitszeit viel eher auf mehrere Monate oder ein Jahr betrachten werden sollte. In vielen Berufen, wie beim Lehrer, gibt es eben Hoch- und Tiefphase.
@Vice-Principal: Genau meine Gedanken.
Und wenn ich am Sonntag im Liegestuhl im Garten liege und im Geiste schon mal die Stunden für Montag plane, wie wird das gerechnet? Ich könnte ja auch ein Buch lesen.
Oder wenn ich nachts aufwache und plötzlich nen Geistesblitz für eine Stunde habe und diesen bis zum Einschlafen noch mehrfach durchdenke und umgestalte? Da nützen mir auch die 11 Stunden Arbeitsunterbrechung nix. Die kann man doch gar nicht einhalten.
Und wenn ich unterwegs zum Einkaufen bin und noch nen Schlenker zum Papierladen mache, um Material für den Unterricht zu kaufen?
Ein einzelnes Elterntelefonat am Abend soll erfasst werden, und der Rest? LehrerInnen sind doch immer im Dienst.
“Da nützen mir auch die 11 Stunden Arbeitsunterbrechung nix. Die kann man doch gar nicht einhalten.”
Die müssen weg ganz klar. Was Sie jedoch schildern gehört jedoch nicht zur Arbeitszeit. Wenn Sie als Arbeitnehmer in ihrer Freizeit oder Nachts im Bett über ihr Projekt sich den Kopf zerbrechen ist das ihr Problem und nicht das des Unternehmens. Als Arbeitnehmer muss man auch lernen abzuschalten.
“Und wenn ich unterwegs zum Einkaufen bin und noch nen Schlenker zum Papierladen mache, um Material für den Unterricht zu kaufen?”
Das ist ein schwieriger Fall, da Sie ja dies mit dem Privaten kombinieren. Würden Sie gezielt nur beruflich einkaufen, könnte man das eben anrechnen. Das ist vergleichbar mit dem Firmenwagen. Entweder man weißt es zu 100% dem beruflichen zu oder man rechnet einen Pauschalbetrag an.
“Ein einzelnes Elterntelefonat am Abend soll erfasst werden, und der Rest? LehrerInnen sind doch immer im Dienst.”
Nein sind Sie nicht. Wenn doch, ist das ein Fehler auf Seiten des Lehrers.
Ich würde sogar kich weitergehen (und utopisch weiterspinnen): mit Unterrichtsmaterial selber suchen und besorgen ist dann auch Schluss. Zweimal im Jahr wird abgefragt, welche Materialien gewünscht sind und wofür, dann wird das Budget (das müsste mal von der “pauschalierten” Besoldung abgezogen werden) hergibt, dann wird ggf gekürzt und das günstigste besorgt. Dann ist aber Schluss mit Einhörnern für die eine und laminierten Pinguinen für die andere Klasse, dann wird Standardmaterial bestellt. Abholung in der Woche vor Schulstart in der Schule.
Nein. Ein Geistesblitz zählt nicht. Ich gehe sogar so weit und sage: Nachrichten kucken zählt auch nicht. Es wäre einen Versuch wert, die Arbeit zu bündeln und während der Arbeit keine privaten Sachen zu machen. Nur um des Überblicks wegen. Also wenn Arbeit, dann Schreibtisch und kein Liegestuhl. Wenn Freizeit, dann kein Papier kaufen. Ansonsten wird das echt schwierig mit dem Überblick!
Wenn LehrerInnen nach eigenem Verständnis immer im Dienst sind, dann erübrigt sich allerdings auch die Zeiterfassung. Das Gejammer aber auch. Dann möchte ich als Elternteil aber auch lehrerklaglos nachmittags um 16 Uhr mit der Lehrkraft telefonieren können. Oder in der unterrichtsfreien Zeit (die ja nicht arbeitsfrei, also in diesem Fall elternkontaktlos ist, sondern nur unterrichtsfrei).
Um hier noch einmal die rote Linie aufzuzeigen! Es geht um die Entgrenzung der Arbeit, die leider auch in unserem Beruf verstärkt um sich greift. Natürlich weigern sich die Dienstherren, hier eine transparente Dokumentation der AZ vorzunehmen, da auch ihnen klar sein dürfte, dass dann das Arbeitszeitmodell “Lehrer” so nicht mehr funktionieren wird. Es sind in Nds. mehrere Verfahren anhängig, die bei denen sich die Verwaltungsgerichte m.E.n zu leicht machen, indem sie keine oder nur genehme Urteile fällen, da ihnen klar ist, dass es sich um Grundsatzurteile handeln dürfte, die kein Richter gerne entscheidet. Viele Kolleginnen und Kollegen haben eine gewaltige Last mit dieser Entgrenzung, die natürlich durch die sog. “neuen Medien” befördert werden. Es ist hier an der Zeit, für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen einzutreten, da es um die Gesundheit aller Mitarbeiter geht, zu denen ja auch Lehrer gehören. Wenn man sich die Urteilshistorie des EUgH über die Jahrzehnte in diesem Bereich anschaut (Arbeitszeit der Ärzte Bereitschaftsdienst, Feuerwehrleute Rufbereitschaft etc.) wird deutlich, dass die Richter hier einer klaren, nachvollziehbaren Linie folgen, indem sie die Willkür der Arbeitgeber beschneiden -mit eher weniger als mehr Erfolg-. Das hat der EUgH auch erkannt. In diese Reihe von Urteilen passt dieses Urteil genau herein. Es gibt jetzt kaum noch eine Möglichkeit für die Arbeitgeber, sich aus dieser Konsequenz der Urteile zu “mogeln”. In Nds. wird der PHVN sicher diese Steilvorlage für die anstehenden Urteile/Verfahren nutzen. Es bleibt spannend.
In Hessen haben alle Mitglieder der schulischen Krisenteams Handynummern für die Schulaufsicht anzugeben. Die Bediensteten des Landkreises haben dafür spezielle Diensthandys, die nach Ende der Arbeitszeit ausgeschaltet werden – und dann auch nicht mehr erreichbar sind. Gleiches gilt übrigens auch für die Krisenteams der Staatlichen Schulämter.
Schulleitung und Beratungslehrer sollen grundsätzlich erreichbar sein: am Samstag, am Sonntag, Heiligabend, Ostern, nachts. 7 Tage lang, 365 Tage im Jahr.
Zugegeben: Bisher habe ich in 7 Jahren nur einen Anruf erhalten. Was aber wäre gewesen, wenn dem nicht so gewesen wäre? Ich nicht in 10 Minuten die benötigten Daten zur Verfügung hätte stellen können? In der Kritik der Schulaufsicht kommt die Worte “Freizeit”, “Urlaub”usw. für Untergebene grundsätzlich nicht vor. Das hat man dann zu machen, wenn es nicht stört. Und das wird sicherlich auch so bleiben.
Auch Arbeitnehmer müssen beim Arbeitgeber Kontaktdaten angeben.
Aber sie müssen darüber nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Schulleitung schon.
Nun, wenn das Ergebnis der Arbeitszeiterfassung ist, dass wir alle die erlaubte Höchstarbeitszeit am Donnerstag erreicht haben, dann werden die Arbeitgeber gezwungen sein endlich mal was an unseren Arbeitsbedingungen zu ändern. Ich sehe das entspannt bis hoffnungsvoll.
Der Staat hat kein Interesse daran, die Arbeitszeit von Lehrkräften zu erfassen, da bei Einhaltung der Regelarbeitszeit der Schulbetrieb zusammenbrechen würde. Oder er müsste massiv Überstunden bezahlen.
Beides ist nicht im Interesse des Staates. Da kultiviert man lieber das Märchen von den f… Säcken, die vormittags Recht haben, nachtmittags frei haben, und sowieso in den Dauerferien sind, wenn sie nicht gerade krank oder in Frühpension sind…
Dass der Staat kein Interesse hat, ist klar. Also wird man weiterhin klagen müssen (Untätigkeitsklage). Erfassen heißt ja nicht, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Wer Näheres wissen will, spricht mit Ärzt*innen an Krankenhäusern, bei denen ist die Arbeitszeiterfassung ja bereits umgesetzt.
Der obige Artikel erschien ursprünglich am 14. Mai 2019 !!!
Unfassbar, was sich seitdem nicht geändert hat. 🙁
Jep, genau so isses! Ignoranz seitens der Länder, weil anderenfalls die Personalmisere noch offensichtlicher wird.
Dienstreise:
1) Vorabend: Koffer packen
2) 8 Uhr: 4 Stunden Autofahrt.
3) 12 Uhr: Start mit gemeinsamen Mittagessen
4) 13 Uhr: “Meeting / Beginn der Arbeit
5) 17 Uhr: Check In
6) 19 Uhr: Abendveranstaltung / Social Event
7) ab 22 Uhr: “Freizeit”
Nächster Tag:
1) 6:30 Uhr: Laufrunde in einer fremden Stadt / Freizeit.
2) 8 Uhr: Frühstück im Hotel
3) 9 Uhr: Meeting Part 2
4) 12 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
5) 13 Uhr: Meeting Part 3
6) 16 Uhr: Rückfahrt im Berufsverkehr.
7) 20 Uhr: Ankunft zu Hause
Herausforderungen / Fragen, die man sich stellt:
1) Fahre ich mit dem Auto oder entspannt mit der Bahn (und kann dann noch schön arbeiten LoL)?
2) Was davon ist “Arbeit” und wie wird das zeitlich erfasst?
3) Ist das ein privilegierter Job (Einladungen, Kostenübernahme…) oder womit würde man seine Zeit sonst verbringen?
Macht man das 4 bis 6 Mal im Jahr, dann hat man dazu eine Meinung.
Ich überlege gerade, für wie viele Personen Sie während Ihrer Dienstreise Aufsichtspflicht und Verantwortung haben?
Und was ist mit der Zeit 22:00 Uhr des ersten Tages bis zum Frühstück des zweiten Tages?
Und die Dienstreise auch noch selber bezahlen.