Kosten und Finanzierung einer Klassenfahrt

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Weil das gemeinsame Erleben bei einer Klassenfahrt im Vordergrund steht, werden gern attraktive Ziele wie Südfrankreich angesteuert. Pixabay.com © Prosag-Media, CCO Public Domain

Klassenfahrten sind zweifellos das absolute Highlight für Schüler und Lehrer im schulischen Alltag. Denn diese werden von Schulen und Bildungseinrichtungen durchgeführt, um den Schülern ein gemeinsames soziales Erleben zu ermöglichen. Das heißt: Der Spaßfaktor steht hier absolut im Vordergrund. Deshalb werden von vielen Schulen auch attraktive Reiseziele wie beispielsweise Südfrankreich oder die italienische Adria angesteuert. Findet die Klassenfahrt im Winter statt, darf es durchaus auch einmal ein Skiurlaub in den österreichischen Alpen sein, wo die Schüler Skifahren lernen.

Aber natürlich sollen Schüler auf einer Klassenfahrt auch etwas lernen, weshalb gern berühmte Museen der Region oder Sehenswürdigkeiten besucht werden. Im Vorfeld stellt sich natürlich nicht nur die Frage, wohin die Reise gehen soll, sondern auch, was sie kosten darf. Doch es gibt sehr wohl einige Möglichkeiten, die es auch Kindern aus sozial schwachen Familien ermöglichen, an einer Klassenfahrt teilzunehmen und nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden.

Was darf eine Klassenfahrt kosten?

Eine pauschale Aussage, was eine Klassenfahrt kosten darf, lässt sich nicht treffen, weil dies von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt wird. Der übliche Kostenrahmen für eine Klassenfahrt mit einer Dauer von fünf Tagen liegt in etwa zwischen 150 und 300 Euro je Kind. Jedoch haben die Eltern ein Mitspracherecht, wie teuer die Klassenfahrt wird. Sie haben bei Elternversammlungen die Möglichkeit, über das Reiseziel abzustimmen, sodass sie einen gewissen Einfluss auf die Kosten nehmen können.

Bevor eine Klassenfahrt startet, müssen die Eltern eine Einverständniserklärung abgeben, dass ihr Kind an der Reise teilnehmen darf, womit sie zugleich auch versprechen, dass sie die Kosten dafür übernehmen. Zahlen müssen sie dann aber auch, wenn das Kind nicht teilnehmen kann, weil es plötzlich krank geworden oder aus irgendwelchen Gründen von der Teilnahme an der Fahrt ausgeschlossen worden ist. Es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Reisekosten beinhalten unter anderem:

  • An- und Abreise
  • Unterkunft
  • Eintrittspreise für Museen oder Freizeiteinrichtungen

Wie wird die Klassenfahrt finanziert?

Die Organisatoren der Fahrt legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Kosten für eine Fahrt in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Beispielsweise, indem sie eine günstige Unterkunft in einer Jugendherberge buchen. Das heißt jedoch nicht, dass die Schüler in den modern eingerichteten Häusern auf ein kleines Stück Luxus in ihrer Unterkunft verzichten müssen. So bieten beispielsweise viele klassische Herbergen nahezu den selben Komfort wie ein Hotel.

Weil es für einige Eltern unter Umständen dennoch schwierig ist, den kompletten Betrag für die Reise auf einmal zu bezahlen, sammelt so mancher Lehrer den Betrag im Vorfeld in monatlichen Raten ein. Die Reisekosten werden also gewissermaßen angespart. Darüber hinaus haben die Klassen auch die Möglichkeit, einen Teil der Reisekosten bei Schulveranstaltungen zu verdienen. Etwa, indem sie an einem Stand Kuchen verkaufen.

In den Reisekosten sind üblicherweise auch die Eintrittspreise für Besuchereinrichtungen enthalten. Pixabay.com © ArtisticOperations, CCO Public Domain

Finanzierungsmöglichkeiten für sozial schwache Familien

Ein besonderes Problem stellt die Finanzierung der Klassenfahrt für Familien dar, die nur ein geringes Einkommen haben oder Hartz IV beziehen. Bei letzteren übernimmt die ARGE die Kosten, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt und Klassenfahrten zum Grundbedarf der Schüler zählen. Allerdings gibt es für die Höhe der Kostenübernahme bundesweit keine einheitlichen Regelungen. So zahlt die Arge in Hessen zum Beispiel bis zu 300 Euro für eine Klassenfahrt mit einem Ziel innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland werden mit bis zu 450 Euro bezuschusst. In anderen Bundesländern wiederum gibt es keine maximale Obergrenze.

Sozial schwache Familien haben darüber hinaus noch eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung der Klassenreise: Denn in zahlreichen Schulen gibt es Fördervereine, welche für die Reisekosten hilfsbedürftiger Kinder geradestehen. Damit es von dieser Seite her einen Zuschuss gibt, müssen die Familien in aller Regel ihre Finanzen offenlegen und zumindest so viel für die Fahrt bezahlen, wie sie aufbringen können. Die Differenz wird dann vom Förderverein übernommen.

Existiert an der Schule kein Förderverein, sollten die betroffenen Eltern dieses Problem durchaus auf der Elternversammlung ansprechen. Denn es gibt auch Fördervereine außerhalb des schulischen Umfeldes, die sich Kindern und Jugendlicher annehmen. Gegebenenfalls können aber auch Banken, Versicherungen oder Unternehmen vor Ort angesprochen werden. Diese haben oft ein Budget für soziale Zwecke oder verbuchen diese Spende im Werbeetat. Denn die Scheckübergabe an den Schulleiter oder den Klassenlehrer können sie in den lokalen Medien werbewirksam inszenieren.

Wer bezahlt für die Lehrer?

In der Vergangenheit war es gängige Praxis, dass die Lehrer eine Verzichtserklärung für die Übernahme der Reisekosten abgeben mussten. Immerhin konnten sie den Betrag von der Steuer absetzen, weil Klassenfahrten steuerrechtlich als Auswärtstätigkeiten betrachtet werden. Dieser Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch Ende 2018 einen Riegel vorgeschoben, nachdem sich ein Lehrer aus Baden-Württemberg durch die Instanzen geklagt hatte. Der Grund: Die Richter vertreten die Auffassung, dass Lehrer nicht dazu gezwungen sein dürfen, staatliche Aufgaben aus ihrer eigenen Tasche zu finanzieren.

Zumindest die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat rasch auf das höchstrichterliche Urteil reagiert: Ende 2018 beschloss die Regierung, den Etat für Zuschüsse von Reisekosten zu verdoppeln. Bereits 2019 standen also mehr als 7,3 Millionen Euro zur Verfügung. Denn man wolle Klassenfahrten auch in Zukunft als selbstverständlichen Teil der Schulbildung erhalten, was jedoch nicht auf Kosten der Lehrer stattfinden dürfe, so Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

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