MAINZ. Der Philologenverband Rheinland-Pfalz hat die Kritik an der Kostenerstattungspraxis für Lehrer bei Klassenfahrten erneuert. Das Bildungsministerium in Mainz weist die Kritik allerdings zurück: Viele Kollegen würden die ihnen entstandenen Kosten gar nicht zur Erstattung einreichen.
Der Philologenverband Rheinland-Pfalz sieht Nachbesserungsbedarf bei der Erstattung der Kosten für Lehrkräfte bei Klassenfahrten. Die bei solchen Fahrten für Lehrer anfallenden Kosten müssten «vollumfänglich vom Dienstherrn ersetzt werden», forderte die Landesvorsitzende Cornelia Schwartz. Was in anderen Bereichen selbstverständlich sei, müsse auch für Lehrkräfte gelten, damit «qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten» weiter machbar seien.
Das Bildungsministerium in Mainz sieht keinen Bedarf für eine Änderung der Praxis. Schulfahrten seien für Lehrer Dienstreisen im Sinne des Landesreisekostengesetzes. Näheres sei in einer Verwaltungsvorschrift zur «Reisekostenvergütung für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aus Anlass von Schulfahrten» geregelt. Lehrer bekämen notwendige Fahr- und Flugkosten, Übernachtungskosten von bis zu 25 Euro je Nacht, einen Mehraufwand für Verpflegung in Höhe von 20 Euro pro Tag sowie Nebenkosten von 20 Euro je Schulfahrt erstattet.
Um die Mittel gleichmäßig zu verteilen, werden laut Ministerium den Schulen von der Schulaufsicht ADD Budgets nach einem gewissen Schlüssel in Abhängigkeit von der Zahl der Klassen zur Verfügung gestellt. Manchmal würden allerdings Budgets überschritten, etwa wenn Fahrten zu weiter entfernten Zielen gingen. Auch würden nicht alle Lehrkräfte die ihnen bei Klassenfahrten entstandenen Kosten einreichen. «Das Bildungsministerium fordert aber weder einen Verzicht, noch würden wir uns auf einen einmal gegebenen Verzicht berufen, wenn doch Gelder beantragt würden.» (dpa)
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Reizthema Klassenfahrt – Philologen: Lehrern endlich alle Kosten erstatten!
Gelten die genannten Erstattungsregeln auch für die Dezernenten selbst? Ich frage das durchaus ernst, weil es kaum Hotels für 25€ pro Übernachtung im Einzelzimmer gibt.
… und bitte nicht übersehen, dass pauschale Vergütungssätze sich im gehobenen und höheren Dienst genauso wie die Vergütungssätze für geleistete Mehrarbeit amtsangemessen in der Höhe unterscheiden müssen – wo kämen wir sonst hin?