Reizthema Klassenfahrt – Philologen: Lehrern endlich alle Kosten erstatten!

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BERLIN. Der Philologenverband hat Rechtssicherheit bei der Organisation von Schulfahrten für die Lehrkräfte und endlich volle Übernahme der schulischen Kosten bei Klassenfahrten gefordert. Klassen- und Kursfahrten, Schüleraustausche und Exkursionen seien integraler Bestandteil des Bildungsauftrages. „Deshalb ist es unerlässlich, dass die Kultusministerien dafür Sorge tragen, dass Lehrkräfte solche Fahrten nicht privat mitfinanzieren müssen. Ebenso muss die Verwaltung der zur Durchführung dieser Fahrten benötigten Finanzmittel an den Schulen endlich möglich sein – und das juristisch nicht angreifbar“, fordert die Philologen-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Zudem sei ein angemessener Ausgleich für Teilzeit-Lehrkräfte nötig.

Klassenfahrten und Ausflüge sind für Schüler lehrreich – und für Lehrer organisatorisch sowie im Ablauf arbeitsaufwändig. Foto: Shutterstock

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil von Oktober 2018 (BVerwG 5 C9.17) ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei Kurs- und Klassenfahren nicht um „Privatvergnügen“ der Lehrkräfte handelt. Der Dienstherr muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die dienstlich veranlassten Reiseaufwendungen komplett zurückzuerstatten. „Die Praxis, die Genehmigung einer Klassenfahrt an den freiwilligen Verzicht der Lehrkräfte auf die Rückerstattung von Reisekosten durch die Schule zu koppeln, ist nicht rechtens! Lehrkräfte werden damit in unzulässiger Weise vor die Wahl gestellt, ihre berechtigten Interessen einer Reisekostenerstattung gegen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag abwägen zu müssen, weil der Dienstherr hier sparen will“, beklagt die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes.

Sie fordert: „Alle anfallenden Kosten der Aufsichts- und Begleitpersonen sind bei Kurs- und Klassenfahrten vollumfänglich zu übernehmen. Dieser Verpflichtung müssen die Kultusminister endlich nachkommen!“

Wohin mit dem von den Eltern für die Klassenfahrt gezahlten Geld?

Ein weiteres Problem: Wohin mit dem von den Eltern zur Verfügung gestellten Geld für die von Lehrkräften gebuchte Reise? Die Veranstalter rechnen den Gesamtbetrag ab. Also muss das Geld zunächst auf einem Konto gesammelt werden. Aus rechtlicher Sicht dürfen diese Einzahlungen aber nicht auf die privaten Konten der Lehrkräfte erfolgen. Dafür müssen separate, pfändungssichere Treuhandkonten eingerichtet und vorgehalten werden, die kostenpflichtig sind. „Diese Kontokosten dürfen doch nicht zu Lasten der Aufsichts- und Begleitlehrkräfte fallen. Hier sind alle Bundesländer gefragt, endlich eine rechtskonforme Lösung zur Verwaltung der finanziellen Mittel für Klassenfahrten zu schaffen“, mahnt die Philologen-Vorsitzende bei den Kultusministern an.

Dazu kommt: In vielen Bundesländern nimmt die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Schuldienst seit Jahren kontinuierlich zu. Viele der schulischen Fahrtenkonzepte können nur aufrechterhalten werden, weil sich ein Großteil der Teilzeitlehrkräfte freiwillig wie Vollzeitlehrkräfte zur Begleitung von mehrtägigen Klassenfahrten bereit erklärt.

„Dies darf aber doch nicht zum Nachteil der teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen ausgelegt werden! Das, was bei den Tarifbeschäftigten bereits ausgeurteilt ist, nämlich dass sie nicht nur ihre Auslagen vollständig erstattet bekommen, sondern auch für die Zeit der Klassenfahrt wie Vollbeschäftigte bezahlt werden, das sollte selbstverständlich ebenso auch für die teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten!“, erwartet Lin-Klitzing. Hier müsse im Interesse der teilzeitbeschäftigten, verbeamteten Lehrkräfte eine Lösung gefunden werden.

“Was in anderen Bereichen selbstverständlich ist, muss auch für Lehrer gelten”

„Lehrkräfte, die Klassenfahrten organisieren und begleiten, müssen diese rechtssicher abwickeln können und ihnen müssen die entstandenen Kosten vollumfänglich vom Dienstherrn ersetzt werden. „Was in allen anderen Bereichen selbstverständlich ist, muss doch genauso für unsere Lehrkräfte gelten, damit sich auch weiterhin engagierte Kolleginnen und Kollegen bereitfinden, qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten durchzuführen“, so die Forderung von Susanne Lin-Klitzing.

Cornelia Schwartz, Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Was in allen anderen Bereichen selbstverständlich ist, muss doch genauso für unsere Lehrkräfte gelten – damit sich auch weiterhin engagierte Kolleginnen und Kollegen bereitfinden, qualitativ hochwertige und pädagogisch sinnvolle Klassenfahrten durchzuführen.“ News4teachers

Warten auf den Wandererlass

In Hessen sei seit mehr als einem Jahr angekündigt, dass der bisherige Wandererlass einer Revision unterzogen werden soll, so heißt es beim Hessischen Philologenverband. Nach wie vor warteten die hessischen Lehrkräfte auf diese Neufassung, die dringend notwendig sei.

„Die Rahmenbedingungen von Klassen-, Studien- und Austauschfahrten haben sich geändert. Die zurzeit geltenden Kostengrenzen korrespondieren nicht mit der Realität und sind zu niedrig angesetzt. Die Möglichkeit zur Ansparung der Klassenfahrten über mehrere Monate wird konterkariert durch die Bestimmungen zur Kontoführung durch Lehrkräfte, da eine Ansparung über die Schuljahresgrenze nicht mehr gestattet ist“.

Noch immer sehe das Kultusministerium in Wiesbaden für Lehrkräfte eine pauschale Kostenerstattung bei Kurs- und Klassenfahrten vor, obwohl das Land Hessen bereits durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen dazu verurteilt worden sei, die tatsächlichen Kosten zu erstatten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Lehrkräfte als einzige Beamte des Landes Hessen für erhebliche Kosten bei dienstlichen Tätigkeiten aus eigener Tasche aufkommen müssen, zumal sie qua Dienstordnung zur Durchführung der Veranstaltungen verpflichtet sind“, konstatiert Reinhard Schwab, Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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Heinz
4 Jahre zuvor

Dass man als Lehrer privat das komplette Geld für eine Klassenfahrt einsammeln muss, ggf. auf ein privates Konto mit ALLEN daraus möglichen Problemen, empfinde ich als einen echten Skandal!
Die Kommunen sind nicht bereit ein paar € pro Monat in die Hand zu nehmen, so dass man ein Konto für solche Zwecke einrichten könnte, gleichzeitig darf aber das normale Schulkonto aus rechtlichen Gründe auch nicht genutzt werden.
Der Dumme ist wie immer der Lehrer, und ich gestehe, ich bin auch nicht ganz unschuldig, da ich trotzdem Klassenfahrten durchführe, weil es von mir erwartet wird, und ich noch etwas beruflich erreichen möchte.