Gericht bestätigt Beitragszahlung für Jugendherbergen durch Land

0

ROSTOCK. Jugendherbergen sind als außerschulische Lernorte beliebt. Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen von 28 Euro pro Jahr und Schule für Häuser des Jugendherbergswerks durch das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern verstößt nicht gegen den Wettbewerb, urteilt das Oberlandesgericht Rostock.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Im Streit um vom Bildungsministerium gezahlte Mitgliedsbeiträge für Schulen an das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist die Berliner Hostel-Kette A&O vor dem Rostocker Oberlandesgericht gescheitert. Die Vergabekammer des Gerichts sei nur bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber zuständig. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich 28 Euro pro Schule sei nicht als Beschaffungsvorgang anzusehen, entschied das Gericht am Mittwoch. Eine Beherbergungsleistung sei kein Inhalt des zugrundeliegenden Kooperationsvertrags zwischen dem Ministerium und dem DJH Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Vergabekammer sei ein Auftragsvolumen von mindestens 750 000 Euro notwendig. Den DJH-Angaben zufolge beläuft sich die Summe der Mitgliedsbeiträge für die allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen auf jährlich rund 10 500 Euro. Bei einer vierjährigen Laufzeit werde das notwendige Auftragsvolumen für eine Klage nicht erreicht, sagte der Vorsitzende Richter. A&O hatte darüber die Empfehlung des Ministeriums zum Besuch der Jugendherbergen kritisiert. Diese Empfehlung ist laut Gericht nicht Teil der Kooperationsvereinbarung gewesen.

A&O-Geschäftsführer Oliver Winter zeigte sich nicht überrascht von der OLG-Entscheidung. Die Gerichte suchten bei solchen Verfahren stets einen Weg, den Fall einfach zu erledigen. «Das Gericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache», sagte Winter.

«Wir begrüßen das Urteil und fühlen uns bestätigt», sagte dagegen ein Sprecher des Bildungsministeriums. Schulen würden unterstützt, damit sie in Jugendherbergen fahren können. «Jugendherbergen machen eine gute Arbeit und gute Angebote.»

Es sei nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Kooperation den freien Wettbewerb zwischen Kinder- und Jugendreiseanbietern nicht beeinträchtigt, sagte DJH-Vorstand Kai-Michael Stybel. Die Jugendherbergen müssten mit Leistungen in Unterkunft und Bildungsarbeit überzeugen. «Die Schule trifft die Entscheidung, wer für sie der Partner ist, dem sie langfristig vertrauen kann.» dpa

Mit erlebnispädagogischen Klassenfahrten zum besseren Unterrichtsklima – Erfahrungen einer Lehrerin

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments