HANNOVER. Die Lehrer in Niedersachsen sind aufgerufen, auch in den Osterferien eine Notbetreuung in den Schulen zu gewährleisten. Die GEW betonte allerdings, dass der Einsatz freiwillig sein müsse. Zudem müsse der Gesundheitsschutz beachtet werden. «Insbesondere Risikogruppen dürfen nicht zur Anwesenheit in der Schule gezwungen werden», sagte GEW-Landeschefin Laura Pooth am Donnerstag. Die Gewerkschaft drang zudem darauf, Schutzmaterial für die Schulen zu beschaffen, um Infektionen bei Lehrern und Schülern zu verhindern. Die Osterferien beginnen in Niedersachsen in der kommenden Woche.
Das Kultusministerium hatte vergangenen Freitag verfügt, dass der Notbetrieb der Schulen für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, auch in den Osterferien sichergestellt sein muss. Minister Grant Hendrik Tonne (SPD) rief die Lehrer auf, sich als «Zeichen der Solidarität» freiwillig dafür zu melden. Wer nicht für die Notbetreuung benötigt werde, solle dagegen zu Hause bleiben. dpa
Kritik an Notbetreuung: „Schulen und Kitas werden allein gelassen“
Schutzmaterial? Für die Schule? Für Kinder? Für Lehrer?? Desinfektionsmittel?? Die dürfen wir zwar seit 2 Tagen zu handelsüblichen Preisen in kleinen Mengen kaufen. Aber wo kann man das?????????? 60 Euro für 5 Masken liegt mir gerade vor. Alles aus dem laufenden Haushalt.
Ist doch nett, ich hätte es zwar eh genacht, aber in NRW ist man einfach nur dazu verdonnert worden. Da reicht ne Nachricht vo Staatssekretär, dass Erholungsurlaub dann in den anderen Ferien zu nehmen sei.
Blöd dass z.B. NRW die Schulhorte abgeschafft hat.
Die Betreuung der SuS außerhalb des Unterrichtes ist eine Aufgabe des nicht lehrenden Personals. Viel wichtiger als der Ruf nach dem Bund in Sachen Bildung ist die Aufhebung der Trennung von äußerer und innerer Schule. Schulen müssen bezüglich der materiellen, finanziellen und personellen Ausstattung in einer Gesamthand liegen, um Ressourcen sinnvoll und effizient zu nutzen.
Warum legt man nicht die Zuständigkeit für die Primarstufen in die ausschließliche Zuständigkeit der Wohnortkommunen (Städte und gemeinden), die für die weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen sowie FöS und berufsbildende Schulen in die Hand der Landkreise und kreisfreien Städte? Das Land selbst wäre dann ausschleißlich für die Gymnasien und gymnasialen Oberstufen an Gesamtschulen und Berufkollegs sowie die oberste Dienstaufsicht an allen Schulen und Betreuungseinrichtungen an Schulen zuständig.
Warum sollten bei der Bildung nicht ähnliche Zuständigkeiten und Aufgabenteilungen wie im Bereich der Polizei- und Ordnungsbehörden funktionieren?