Corona-Regeln: Welche Auflagen für Abiturprüfungen gelten

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BERLIN. Trotz Schulschließung wegen der Ausbreitung des Coronavirus sollen die Abiturprüfungen in Deutschland wie geplant stattfinden. Allerdings müssen sie von zahlreichen Auflagen und Hygienemaßnahmen flankiert werden, wie Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) in einem am Freitag veröffentlichten Rundschreiben an alle Schulleiter der Hauptstadt erläuterte. Das gelte auch für Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA/eBBR) und an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren.

Fürs Abitur gilt: Türklinken müssen regelmäßig desinfiziert werden. Foto: Shutterstock

Für die Prüfungen, die ab 20. April starten, ist Scheeres zufolge ein ganzes Paket von Maßnahmen zum Infektionsschutz geplant. So müssen die Prüfungsräume so eingerichtet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und sich in der Regel nicht mehr als acht Personen gleichzeitig in einem normalen Klassenraum aufhalten. In kleineren Räumen, etwa Vorbereitungsräumen für die Abiturprüfungen, sei die Anzahl der Personen entsprechend zu reduzieren.

Die Schüler sollen zeitversetzt zur Prüfung erscheinen

Vorgesehen ist, dass die Schüler zeitversetzt zum jeweiligen Prüfungstermin eintreffen. In den Prüfungsräumen und auf allen Wegen dorthin ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sichergestellt werden soll eine Schulreinigung und Desinfektion von Räumen, Türen, Türklinken und Möbeln sowie weiteren Materialien. Auch für Prüfungsinhalte gelten besondere Regeln: In Chemie oder Physik etwa sollen bestimmte Experimente wegfallen.

Nicht zur Prüfung erscheinen müssen Schüler, die Erkältungssymptome oder Fieber haben. Das gilt auch für Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt oder zum Beispiel Kontakt zu infizierten Personen hatten. Schüler mit bestimmten Vorerkrankungen können einen separaten Prüfungstermin bekommen.

Um die genannten Abschlussprüfungen durchführen zu können, werden die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) im Schuljahr 2019/2020 einmalig ausgesetzt. In diesem Schuljahr werde der BBR-Abschluss in den Klassen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, so die Bildungsverwaltung.

„Bildungsbiografien der Schüler absichern“

Senatorin Scheeres dankte den Lehrkräften, dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal ausdrücklich für ihr «außerordentlich großes Engagement». Ihr sei bewusst, dass vielfältige Planungen immer wieder verworfen und zudem bereits Vorbereitungen für die Hygienestandards getroffen werden mussten. Gleichzeitig sei es ihr Bestreben, die Bildungsbiografien der Schüler abzusichern.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte sich jüngst auf ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer beim Abitur verständigt. Die Minister waren sich einig darin, dass die Prüfungen nach den Osterferien trotz der Corona-Pandemie stattfinden sollen. dpa

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