WOLFSBURG. Der Tod eines 16 Monate alten Krippenkindes in Wolfsburg wird erneut vor Gericht verhandelt. Anklage und Verteidigung haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Junge war im April 2019 gestorben, nachdem er mehrere Minuten im Wasser eines Regenrückhaltebeckens gelegen hatte.
Drei Betreuerinnen wurden nach einem emotionalen Verfahren im Februar wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Der Richter am Amtsgericht Wolfsburg verwarnte die drei Frauen und verurteilte sie zu Geldstrafen von je 4500 Euro auf Bewährung. Eine vierte Angeklagte wurde freigesprochen, weil sie als Praktikantin am Tag des Geschehens freiwillig und eher zufällig in der Kita im Stadtteil Nordsteimke war. (Az.: 8 DS 306 JS 27184/19).
Das jüngste Kind einer zwölfköpfigen Gruppe war fortgelaufen
Nach Ansicht des Gerichts bemerkten die Beschuldigten bei einem Ausflug zu einem nahegelegen Spielplatz nicht, dass das jüngste Kind einer zwölfköpfigen Gruppe weggelaufen war. Der Junge fiel in ein etwa 30 Meter entferntes Regenrückhaltebecken. Dort soll er mehrere Minuten im Wasser gelegen haben, bevor die Beschuldigten ihn fanden und Rettungsmaßnahmen einleiteten. Der Junge wurde in eine Klinik gebracht, wo er zwölf Tage später an Hirnschäden durch Ertrinken starb. Über den nun anstehenden erneuten Prozess hatten zunächst die «Wolfsburger Nachrichten» berichtet.
Die Staatsanwaltschaft erachte das Strafmaß nicht für tat- und schuldangemessen, begründete der Sprecher die Berufung. Aus Sicht der Anklage handelte es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen unter unglücklichen Umständen. Vielmehr hätten mehrere Tatbeteiligte erhebliche Sorgfaltspflichtverstöße im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit begangen. Auch die Verteidiger hätten Berufung eingelegt. Ziel dabei dürfte ein Freispruch sein. Ein Termin für die erneute Verhandlung steht noch nicht fest. dpa
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